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fügen. Eine dringende Gegenvorstellung konnte nur sos viel bewirken, daß man von Seite der katholischen Stände die Protestation bei den Acten zu behalten und dem Kaiser zu überschicken versprach. Dadurch sahen sich die evangelischen Stände genöthigt, noch ehe sie abreisten, eine Appellation vor Notar und Zeugen ausstellen zu lassen, worin sie sich auf die Gerechtigkeit des Kaisers und des bevorstehenden christlichen Couciliums oder der Nationals Versammlung und jedes unpartheiischen Richters beriefen. So endigte dieser Reichstag, der schon darum in der Geschichte der Reformation merkwürdig ist, weil er den evangelischen Glaubensgenossen den Namen der Protestanten gegeben. Was auch die erste Veranlassung dieser Bezeichs nung gewesen seyn mochte, ob sie einen Tadel für die Gegner des Pabstthums ausdrücken sollte oder ohne weitere Nebenabsicht von der erwähnten historischen Thatsache abgeleitet wurde, so viel ist gewiß, daß sich die Freunde des. Evangeliums derselben nicht zu schämen brauchten, wie sie sich denn anch in der Folge diesen Namen selbst beilegten. Ihre Protestation war ja hervorgegangen aus dem heiligen Eifer für das ewige, unwandelbare Wort Gottes, und der Gegenstand, gegen den sie gerichtet war, betraf das Zufällige und Menschliche, das im Laufe der Zeit die lautere christliche Lehre entstellt hatte, und nun nach der jetzigen geförderten Erkenntniß als drückende Bürde für die Gewissen abgewiesen werden mußte. Uebri gens zeigten die Verhandlungen zu Speier den Evange lischen deutlicher, als alle bisherigen Erklärungen gegen sie, wessen sie sich von ihren Widersachern in der Zukunft zu versehen hatten. Zugleich erregte die Weise, wie man gegen sie verfuhr, in ihnen die Besorgniß, daß ihre biss herigen Schritte dem Kaiser auf eine gehässige Art darge stellt werden würden. Sie schickten darum eine Gesandts schaft an denselben nach Italien, welche die Gründe ihres Benchmens auseinandersehen sollte, und wie sie durch ihre Gewissen gezwungen wären, gegen den Reichstagsab

schied aufs Bestimmtefte sich zu erklären. Unterdessen wurde die Furcht vor einem feindlichen Ueberfalle immer größer. Man hatte in Deutschland von der engen Freundschaft gehört, zu der sich der Kaiser und Pabst Clemens um diese Zeit verbunden hatten, und daß als Frucht derselben ein Bündniß in Barcellona zu Stande gekommen, nach welchem sich jener und sein Bruder Ferdinand ver pflichteten, die Keßer in Deutschland zum Gehorsam gegen den Pabst zurückzubringen. Deshalb dachten die Evangelischen ernstlich daran, wie sie der drohenden Gefahr durch eine feste Verbindung zu gegenseitigem Schute begegnen möchten; aber die schon eingeleiteten Verhandlungen brach plöglich der Zweifel ab, ob man sich, ohne die Gewissen zu verlegen, mit den Zwinglisch Gesinnten verbinden dürfe? Es neigten sich aber vorzüglich mehrere Reichsstädte zu der Lehre des Schweizerischen Reformators hin. Das Gutz achten Luthers und der Theologen, die mit ihm in dem Lehrbegriffe übereinstimmten, fiel über diesen Punkt geradezu verneinend aus, und das war für den Churfürsten Johannes und den Markgrafen Georg Grund genug, sogleich ihre Hand zurückzuziehen; die 17 Schwa bacher Artikel, die gegen die abweichende Lehre der Schweizer gerichtet waren, und deren Annahme als unerläßliche Bedingung eines gemeinschaftlichen Bundes gefordert wurde, zeigten den anders denkenden Reichsstädten die Unmöglichkeit, sich mit den Lutherischen zu vereis nigen. Niemand schmerzte der Zwiespalt wegen einzelner Lehrpunkte und jene abstoßende Gesinnung mehr, als den Landgrafen Philipp von Hessen. Er mochte die groz Ben Nachtheile erwägen, die gerade jezt im entscheidenden Augenblicke, wo ein festes, inniges Zusammenhalten der Evangelischen nöthiger als je geworden war, aus der Trennung der Partheien entspringen konnten, und seine Seele durchdrang vielleicht auch eine dunkle Ahnung der unseligen Streitigkeiten, die in der Folge viele Jahre hindurch die protestantische Kirche in Partheiungen zerrißen.

Daher suchte er nun vor Allem mit dem höchsten Eifer eine gütliche Ausgleichung der Meinungs-Verschiedenheit zwischen den sächsischen und schweizerischen Gottesgelehrten zu bewirken. Auf seine Veranlassung kam ein Religions gespräch zu Marburg zu Stande, zu welchem sich neben mehreren minder wichtigen Personen von Seite der Schweizer Zwingli und Dekolampadius und von den sächsischen Gelehrten Luther und Melanchthon eingefunden hatten. Man vereinigte sich bald über alle streitigen Artikel bis auf die Lehre vom heiligen Abendmahle. In diesem Punkte, der aber freilich auch bei weitem der bedeutendste war, glaubte weder Luther noch Zwingli von seiner Erklärung der Einsetzungsworte abweichen zu können; doch ging man in Achtung und Liebe auseinander und gab das Versprechen, in Zu kunft den harten, schneidenden Ton zu rermeiden, der in den wechselseitigen Streitschriften bisher öfter gebraucht worden war. Der Landgraf ermahnte auch nachher noch dringend, wiewohl vergeblich, zu einer brüderlichen Verz einigung. Denn bei der Versammlung zu Schmalkalden im November 1529 blieb man beharrlich bei den vorhin berührten Schwabacher Artikeln, und schloß somit jeden von der Theilnahme an einem künftigen Bündnisse aus, der nicht gleiche Ansicht mit den Lutheranern über das Abendmahl hatte. Zu Anfang des Jahres 1530 lud der Kaiser die deutschen Fürsten zu dem Reichstage nach Augsburg ein, dessen Geschichte der Haupt-Gegenstand der gegenwärtigen Schrift ift.

Der Reichstag zu Augsburg 1530.

Nach dem Frieden von Cambray 1529, welcher dem

Kriege zwischen Karl dem V. und dem Könige Franz von Frankreich wenigstens auf einige Zeit ein Ziel sehte, begab sich der Kaiser zu dem Pabste Clemens nach Bologna. Er hielt sich daselbst vom November r529 ' bis zum März 1530 auf. Die vertraute Freundschaft, die hier zwischen beiden statt fand, mag nicht ohne Einfluß auf die Ansicht des Kaisers über die religiöse Bewegung in Deutschland geblieben seyn. Gewiß ist, daß sich beide in dem Wunsche vereinigten, die entstan dene Trennung zum Vortheile der Kirche zu heben, wenn sie auch über die Mittel hiezu verschieden dachten. Deß wegen entschloß sich Carl der V., der seit dem Reichstage in Worms 1521 keiner Versammlung der deuts schen Stände in Person beigewohnt hatte, die Religions streitigkeiten auf einem Reichstage zu Augsburg selbst zu beseitigen. Sein Ausschreiben war vom 21. Januar 1530 datirt, und setzte den Anfang des Reichstages auf den nächsten 8. April fest. Er versprach in demselben, außer den Berathungen über die Hülfe wider den Türken, in Sachen der Religion eines jeden Opinion,

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Gurdünken und Meinung in Liebe und Gütigkeit zu hören und zu erwågen, und alles, so zu beiden Theilen nicht recht ausgelegt oder abgehandelt, abzuthun und folglich zu trachten, daß, wie alle unter einem Christo seyen und streiten, also auch alle in einer Gemeinschaft, Kirs che und Einigkeit leben könnten.

Der Churfürst Johannes erhielt das kaiserliche Schreiben zu Torgau am 11. März, und ein zweites mit der Aufforderung, sich persönlich in Augsburg einzuffns den, am 21. desselben Monats, welches letztere den Termin bis zum 1. Mai verlängerte, weil Carl der V., der am 24. Februar von dem Pabste feierlich gekrönt wurde, seinen Aufenthalt in Italien weiter auszudehnen Willens war.

Kurz vor dem Einlaufe der Citation des Kaisers hatte man sich unter den Evangelischen viel mit der Frage beschäftigt, ob man Gewalt mit Gewalt abtreiben dürfe, wenn der Kaiser mit gewaffneter Hand in die protestantischen Länder einfiele? Die Theologen beants worteten diese Frage nach ihrer Ansicht von der Würde und Stellung des Kaisers zum deutschen Reiche, und bei Der Ueberzeugung, daß das Evangelium allein durch göttlichen Schutz vertheidigt werden müsse, verneinend; anders fielen die Gutachten der Rechtsgelehrten aus. Jeht aber, da das kaiserliche Ausschreiben den Geist der Måßigung und des Friedens athmete, verbreitete sich unter den Protestanten große Freude, obschon es nicht an folchen fehlte, die durch andere Thatsachen, wie z. B. durch die Verhaftung dek an den Kaiser nach Italien abgeschickten Gesandten mißtrauisch geworden, den mildern Ton desselben blos dem frommen Verfasser, für den man wohl den kaiserlichen Minister Gattinara halten mochte, zuschrieben.

Der Churfürst Johannes war auf den Rath seines Churprinzen Johann Friedrich, des Kanzlers Brück und anderer, dem jedoch von mehrereu Seiten

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