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688 Luth, Ha A16179 1830

Vorwort.

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Zu der Abfassung der gegenwärtigen Schrift, die zunächst für meine protestantischen Mitbürger in Augs burg bestimmt seyn sollte, habe ich mich auf die Bitte der Herren Verleger in der Mitte des leht verflosses nen Monats. Januar entschlossen. Ich konnte dazu nur die wenigen Stunden der Nacht benüßen, die mir die Geschäfte meines Berufes übrig ließen. Daher hoffe ich auf billige Nachsicht in der Beurtheilung ders selben; namentlich nehme ich diese in Anspruch, wenn etwa an der Form hie und da etwas auszustellen wäre, da ich bei der Ausarbeitung so sehr gedrängt wurde, daß jeder halbe Bogen in die Druckerei abgegeben 'wer: den mußte, sobald ich ihn niedergeschrieben hatte.

Augsburg, den 16. April 1830.

Der Verfasser.

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Reihenfolge der Kupfer.

Neben bas Titelblatt: Der Churfürst von Sachsen und der Churs
pring ic.

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118: Die Uebergabe der Augsburgischen Confeffton.

Einleitende Bemerkungen.

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Das Edikt, womit Kaiser Carl der V. den bekannten Reichtstag zu Worms im Jahre 1521 schloß, forderte zu den strengsten Maßregeln gegen Luthern und seine Anhänger auf. Es wurde darin derselbe sammt diesen als offenbarer Keher in die Acht und Aberacht gethan, seine Bücher verboten, und jeder, der ihn schüßen würde, zu gleicher Strafe verdammt. Außerdem bot die geistliche Macht, wie früher, so auch nach jenem Reichstage, Alles auf, um den Geist zu dämpfen, der durch Luthers freimüthige Vertheidigung des Evangeliums in ganz Deutschland mächtig erwacht, eine Abstellung der Mißbrauche in der Kirche und die Predigt des lautern Wortes Gottes dringend verlangtë; da, wo es thunlich war, wurden selbst gewaltsame Mittel nicht verschmäht.

Gleichwohl verbreitete sich die evangelische Lehre immer weiter; vorzüglich in den fächsischen Låns dern hatte sie einen gesegneten Fortgang. Dort war der Churfürst Friedrich, der Weise, gleich vom Anfans ge an eine große Stüße Luthers und seiner Sache. Sein frommes Gemüth konnte es nicht zugeben, daß in so hochwichtigen Dingen mit Gewalt oder übereilt verfahren würde, vielmehr hielt er dafür, daß man

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Luthers Lehre erst sorgfältig auf einem freien Concis lium untersuchen müsse, ehe man ein Verdammungs - Urtheil über sie aussprechen dürfe. Mit entschiedener Festigkeit des Willens wies er daher alle Aufforderungen zur Unterdrückung des Mannes zurück, den man noch nicht durch klare Aussprüche der heiligen Schrift wi derlegt hatte, und über dessen Lehre sich die einsichtsvollsten und redlichsten Männer seines Landes auf das Vortheilhafteste erklärten. und in gleichem Sinne nahmen andere Fürsten, wie Landgraf Philipp von Hessen, Markgraf Georg von Brandenburg u. a. die Reformation in Schutz. Selbst bei mehreren von denjenigen Stånden des Reiches, die sich mit den religiösen Neuerungen nicht befreunden mochten, war nach dem Erscheimen des kaiserlichen Ediktes ein Geist der Mäßigung sichtbar. Denn als auf dem Reichstage zu Nürnberg, der gegen das Ende des Jahres 1522 und bis zum Herbste 1523 vorzüglich wegen des Türkenkrieges, gehalten wurde, Pabst Hadrian der VI., der übrigens hier selbst ein offenes Geständniß der Gebrechen der Kirche ablegte, durch seinen Legaten Cheregati an die ungesäumte Vollziehung des Wormser Ediktes erinnern ließ, erklärten die Stände, daß es sich nicht geziemen möge, die evangelische Wahrheit mit Gewalt zu unterdrücken. Sie legten dabei 100 Klagepunkte, dem Pabste vor und verlangten, daß ihre Beschwerden in bestimmter Zeit auf einer christlichen, Kirchenversammlung - abgestellt würden; dagegen wollten, fie, wie es frommen, › christlichen Ständen, gebühre, Aufruhr und Verwirrung im Reiche zu verhindern suchen. Wenn auf dem fol#genden Reichstage zu Nürnberg, im Jahre 1524 durch den überwiegenden Einfluß des päbstlichen Legateu Campegius, den Klemens der VII., nach dem Tode Hadrians des VI. auf den påbstlichen Stuhl erhobeny dahin geschickt hatte, ein Beschluß zu Stande kam, nach welchem die Reichsstånde dem Wormser Edik

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