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des Evangeliums auf dem Reichstage erwartete und auf diese mit der höchsten Zuversicht hoffte, so glaubte er doch auch das seinige beitragen zu müssen,

finnung der Gegner zum Beßern zu kehren.

um die Gez

Es ist ein

den Chur

Brief von ihm vorhanden, in welchem er fürsten Albrecht von Mainz dringend bittet, daß dieser sein Ansehn und seinen Einfluß wenigstens zur Erhaltung des äußerlichen Friedens anwenden möge. Dieser Brief am 6. Juli wurde dem Churfürsten durch Dr. Johann Rüheln von Augsburg übergeben. Euer chur fürstlichen Gnaden, schreibt Luther unter vielem andern darin, haben der Unsern übergeben Bekenntniß und Lehre ohne Zweifel sammt allem andern vernommen, und versehe mich ganz tröstlich, sie sey der Gestalt vorgetreten, daß sie mit fröhlichem Munde sagen darf mit Christo ihrem Heren: habe ich übel geredet, so bez weise es, daß es unrecht sey; habe ich aber recht ge= redet, was schlägst du mich? Die scheuer das Licht nicht und weiß zu singen: ich rede von deinen Zeugnissen vor dem König, und bestehe nicht mit Schanden. — Hie bitte ich nun aufs unterthänigste, weil keine Hoffnung da ist, daß wir der Lehre eins werden, Euer churfürstliche Gnaden wolle samint andern dahin arbeiten, daß jenes Theil Frieden halte, und glaube, was es wolle, und lasse uns auch glauben diese Wahrheit, die jekt vor ihren Augen bekannt und untadelig erfunden ist. Man weiß ja wohl, daß man Niemand soll, noch kann zum Glauten zwingen, stehet auch weder ins Kaisers noch des Pabstes Gewalt, denn auch Gott selbst, der über alle Gewalt ist, hat noch nie keinen Menschen mit Gewalt zum Glauben wollen dringen. Was unterstehen sich denn solche seine elenden armen Creaturen, nicht allein zum Glauben, sondern auch zu dem, das sie selber für falsche Lüge halten müssen, zu zwingen. Wo aber solcher Friede nicht zu erhalten ist, wchlan so haben wir den Vortheil bei Gott, und

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den Glimpf bei aller Welt, daß wir unsere Lehren frei bffentlich bekannt, Friede gesucht und angeboten haben, und doch nicht erlangen haben mögen, so man uns doch nicht schuldig, noch sträflich erfunden hat. Wollte Gott, Euer fürstliche Gnaden könnten, oder wer es wäre, jetzt auch ein Gamaliel seyn, der solchen Rath des Frie dens den andern vorschlüge, und sie beredete, ob vielleicht Gott Gnade verleihen wollte, daß sie von ihrem Tøben abließen und nicht so halsstarrig wider ihr Gewissen und wider Gott stritten.

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Noch ist hier ein Brief zu erwähnen, den Luter am 9. Juli an den Churfürsten Johannes von Sachsen schrieb, und worin er ihm råth, wie er sich in Ansehung des vorgelesenen Bekenntnisses verhalten soll, und ihm Muth zuspricht. Erstlich, sagt Luther unter anderm, so die kaiserliche Majestät würde begehren, daß man sollte kaiserliche Majestät in dieser Sache Richter seyn lassen, weil ihre Majestät nicht gedächten, hierin zu disputiren; halte ich, Euer churfürstliche Gnaden könnten darauf anzeigen, daß kaiserlicher Majes stat Ausschreiben mit sich bringet, die Sache gnädigs lich zu verhören, Wo aber das nicht sollte geschehen, wåre solch Ausschreiben ohne Noth gewesen, hätten auch kaiserliche Majestät solch Richten wohl in Hispania thun mögen, und Euer churfürstliche Gnaden nicht dürfen mit solcher schwerer Mühe und Unkosten gen Augsburg fordern und mögen auch andere Reichsstände desgleichen verschonen. Denn wo nicht mehr sollte zu erlangen, noch zu hoffen gewesen seyn, håtte solche Autwort kaiserliche Majestät wohl durch einen Postboten können ausz richten. Es würde aber kaiserliche Majestät einen gro= fen Schimpf und vielleicht groß Aergerniß und Unrath bringen, wo kaiserliche Majestät in unverhöiten Sachen schlechts zufahren und Richter seyn wollen und gar keine Antwort geben. Zum andern: Wo kaiserliche Majestät ja wollte darauf dringen, man follte ihre

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kaiserliche Majestät schlecht hierinnen lassen Richter seyn, kann Euer churfürftliche Gnaden mit aller Freudigkeit fagen: ja es soll kaiserliche Majestät hierin Richter seyn, und Euer churfürstliche Gnaden wolle es alles annehmen und leiden, sofern und ausgenommen, daß seiue kaiserliche Majestät nicht wider die helle Schrift und Gottes Wort richten. Denn Eure churfürstliche Gnaden können den Kaiser nicht über Gott sehen, noch fein Urtheil wider Gottes Wort annehmen. Damit ist ja kaiserliche Majestät Ehre genug erzeiget, weil nichts, denn allein Gott, (der doch soll und muß über alles seyn) werde Seiner kaiserlichen Majeståt vorgezogen. Zum dritten, ob sie würden vorwenden, man wollte hiemit kaiserliche Majestät schånden, als die man dafür ansähe, daß sie wider Gott zu thun geneigt sey, sondern sollte glauben, daß kaiserliche Majestät als ein christlicher Fürst, nicht würde zu entgegen dem göttlichen Wort schließen oder richten (wie sie mir zu Worms auch vorz hielten, gleicherweis, wie jezt Euer churfürstlichen Gnaz den) darauf werden Euer churfürftlichen Gnaden schon zu antworten wissen: nämlich, daß Gott hart verboten hat, auf Fürsten und Menschen zu vertrauen, wie der 118, 8. und 146. Psalm 3. sagt: Nolite confidere in principibus; ja auch das erste Gebot Gottes leiders nicht, da er sagt: du sollst nicht andere Götter haben. Auch, ist ihres eigenen Mundes Wort recht und sind sie christliche Fürsten, so können sie das nicht besser beweisen, denn. daß sie mit und nach Christi Wort urtheilen und sprechen: also 'spricht Christus. Wo sie aber ohne Schrift urtheilen und wollten, daß man solle ihr Urtheil ohne Schrift annehmen, so straft sie ihr eigener Mund, daß sie wollen christliche Fürsten ohne und außer Christo seyn. Das ist årgery denn ein Herr ohne Land, reichh ohne Geld, gelehrt ohne Kunst seyn; aber es heißt ihre Thorheit liegt zu Tage. Euer churfürstlichen Gnaden sey nur getrost; Christus ist

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da und wird Euer churfürstlichen Gnaden wiederum be kennen vor seinem Vater, wenn Euer churfürstlicen Gnas den ihn jetzt bekennen vor dem argen Geschlecht und wie er sagt: wer mich ehret, den will ich wieder ehren. Ders selbige Herr, der es angefangen hat, der wird es auch hinaus führen. Amen. Ich bete für Euer churfürstlichen Gnaden mit Fleiß und Erust; könnte ich auch mehr thun, so bin ichs schuldig. Gottes. Gnade sey, wie bisher, und mehre sich in Euer churfürstlichen Gnaden. Amen.

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Die katholischen Theologen, denen die Widerlegung der Confession aufgetragen worden war, vermißten in der selben einige Lehren, die Luther sonst vertheidigt hatte, imd der hierin herrschende, gemäßigte und ruhige Tou wollte auch nicht recht zu der Absicht des verdammenden Urtheils ́ passen. Daher waren sie es ohne Zweifel, die dem Kaiser Veranlassung gaben, den Churfürsten Johan nes und seine Glaubensgenossen durch den Pfalzgrafen Friedrich, den Grafen von Helfenstein, und Grafen Hojer von Mannsfeld am 9. Juli fragen zu lassen, ob sie bei den Artikeln der Confession es bewenden lassen wollten, oder noch mehrere vorzubringen håtten? Was auf diese verfängliche Frage geantwortet werden sollte, mußte wohl überlegt werden. Die evangelischen Stånde verlangten darum einige Bedenkzeit, und erklärten sich am 13. Juli nach eingeholtem Gutachten. ihrer Gottesgelehrten in der Hauptsache also: Da nach dem kaiserlichen Aus fchreiben die Religionssache in Liebe und Gütigkeit und freundlich verhandelt werden sollte, so hårten sie in der Confession die Hauptstücke der Lehre zusammengefaßt, die vorzüglich zur Seelen Seligkeit nüßlich seyen, damit kaiz serliche Majestät klar vernehmen möchten, daß keine gottlose Lehre bei ihnen gestattet würde. Daneben hätten sie wehr diejenigen Mißbräuche berühren wollen, welche ihre und anderer Leute Gewissen beschwerten, als die anderu, welche in der Geistlichen Leben im Schwange gehen, um zu verhüten, daß die langweilige Erzählung der Miß

bräuche die Gemüther nicht erbittere, noch die Hauptsache verdunkle. Sie verwürfen aber alle ungewiße und gotte lose Lehre, welche mit ihren Artikeln stritte. Würden die Gegner in ihrem, nach dem kaiserlichen Ausschreiben zu übergebenden. Bekenntnisse die Mißbräuche in Schutz_nehmen, so würden sie sich nicht eigern, aus Gottes Wort über dieselben ihre Meinung zu sagen. Schlüßlich båren sie kaiserliche Majestät um Beschleunigung ihrer Sache.

Zu dieser Bitte veranlaßte die protestantischen Füre sten der beschwerliche Aufenthalt in Augsburg, der von ihren Kassen zu große Opfer forderte. Dazu kamen dann auch noch andere unangenehme Erfahrungen. So wurde dem Churfürsten von Sachsen am 14. Juli seine Bitte um die Belehnung mit def Chur abgeschlagen, und im Namen des Kaisers durch den Pfalzgrafen Friedrich und den Grafen Heinrich von Nassau geantwortet, daß der Kaiser weder in die Churbelehnung willigen, noch das Ehebündniß, welches zwischen dem Churprinzen Johann Friedrich und der Prinzessin Sibylla von Cleve geschlossen worden war, bestätigen, und ebenso das für Gotha nachgesuchte Marktrecht einzuräumen sich weigern werde, sofern der Churfürst nicht zur katholischen Kirche zurückkehrte. Dagegen stellte dieser vor, daß kais serliche Majestät ihn mit der Chur zugleich mit seinem verstorbenen Bruder wirklich schon belehnt und nach dessen Tode die wiederholte Belehnung auf dem jeßigen Reichstage durch seinen Gesandten von Dolzig in Insbruck verz sprochen habe. Die vorliegenden Briefe bewiesen ferner, wie ihm von kaiserlicher Majestät alle Hilfe und Förderung hinsichtlich der Eheberedung seines Sohnes zugesagt worden sey; wegen der Jahrmärkte zu Gotha werde sich Niemand über einen Nachtheil zu beschweren haben. Fi Bezug auf die Glaubenssache beruft er sich auf den Juhalt des kaiserlichen Ausschreibens. Nachdem aber, fährt er dann fort, die Sache Gottes Wort und Ehre und mein Gewissen und der Seelen Seligkeit belangen, und ich die

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