$ chillers sämmtliche Werke in f wölf B å n d e n. Mit privilegien gegen den Macijdruck des durchlauchtigsten deutschen Bundes, Tefiin, Thurgau, Unterwalden, Uri, Zürich, Zug. Erster Band. Stuttgart und Tübingen. 1838. Unter dem Schute des Beichlufies des durchlauchtigsten deutschen Bundes vom 23. November 1838. Von denjenigen Privilegien sämmtlicher Staaten des deutschen Bundes und der einzelnen Cantone der schweizerischen Eidgenossenschaft, welche den Abdruck ibres Inbalts vorsdreiben, folgt derselbe bier. Königlich Preußisches Privilegium. Nachdem Se. Majestät der König, Unser Allergnädigster Herr, geruhet habeit, mittelst Allerhöchster Rabinetsorder vom 8. Februar b. I. den Hinterbliebenen der Dichters von Schiller auf die nächstfolgenden Fünf und Zwanzig Jahre das litterarische Eigenthum der Striften desselben durch Ertheilung eines Privilegiums innerhalb sämmtlider Königlichen Staaten dergestalt ficher stellen zu lassen: daß während des gedadyten Zeitraums eine Ausgabe sieser Schriften, deren Verlagsrecht von den Hinterbliebenen des Verfassers rechtmäßig erlangt worden, in hiesigen Landen weder ganz, noch in einzelnen Theilen, nachgedrudt, noch durch Auszüge oder Verkauf eines anderwärts unternommenen NachDrucs dem jener Ausgabe wenigstens sem Hauptinhalte noch |