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den Dichter einem ähnlichen Schicksal wie dem Wertherschen entriss, indem er denselben aus seinem Wetzlarer Leben entführend zu einer gemeinsamen Rheinreise beredete, so greift hier Mephistopheles, und zwar nicht, wie es im Volksschauspiel geschieht, infolge einer Beschwörung, sondern als „deus ex machina“ in das Leben des Helden ein. Hiermit leitet der Monolog direkt zu der die Dazwischenkunft des letzteren schildernden zweiten Scene im Studierzimmer über.*)

§ 4. Dies ist der Verlauf, welchen das Gedicht ursprünglich genommen haben muss. Der nach dem zweiten Monolog anhebende Ostergesang nämlich, welcher jetzt den Anlass bildet, um den Helden ins Leben zurückzurufen, ist nachträglich eingeschoben, wie schon daraus hervorgeht, dass die Verse am Ausgange der Gesprächsscene, welche auf das Osterfest und damit den Ostergesang selbst vorbereiten:**)

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,Doch morgen, als am ersten Ostertage,
Erlaubt mir ein' und andre Frage"

einen späteren Zusatz***) bilden, der sich erst in der neuen Auflage von 1808 findet. Dass es vielmehr Mephistopheles gewesen ist, der die Rolle des Lebensretters spielte, bezeugen ausdrücklich dessen schon citierte Worte in Wald und Höhle*****):

"

*) Von V. 1177 an.
**) V. 245-46.

***) S. Löper, S. X.

****) V. 2917-18.

Und wär ich nicht, so wärst du schon
Von diesem Erdball abspaziert.“

Nun ist zwar die Einführung des Mephistopheles in der uns vorliegenden Gestalt des Gedichtes durch die Beschwörung des magischen Pudels, welche in der ersten Scene im Studierzimmer vorgeführt ist, vermittelt. Wir wissen aber, dass die letztere erst kurz vor Erscheinen der neuen Auflage geschaffen ist. Demnach war das Auftreten jener Figur ursprünglich völlig unmotiviert gelassen, wie es die zweite Scene im Studierzimmer zeigt, und dieselbe muss sich mit diesem Akte unmittelbar an den Fausts Schritt zum Selbstmord enthaltenden Ausgang des Monologs angeschlossen haben, wie denn auch einzelne Anklänge der Scene an andere Schriften aus der Zeit, in welche wir den Monolog verlegt haben, beweisen, dass Göthe damals mit der ersteren beschäftigt war. So erinnern die Verse 1188-99:*) Damit du, losgebunden, frei,

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Erfahrest, was das Leben sei“

an die Stelle aus Satyros: „Selig, wer

ledig

des Druckes, frei. . . fühlt, was Leben sei! So stimmt

auch die Stelle V. 1478-81:

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„Ich sag' es dir, ein Kerl, der spekuliert,

Ist wie ein Thier, auf dürrer Heide

Von einem bösen Geist herumgeführt,

Und rings herum liegt schöne, grüne Weide"

*) S. Waldeck im Göthe-Jahrbuch von 1886, S. 285.

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bis auf den Wortlaut mit einer Recension Herders in den Frankfurter Gelehrten Anzeigen" vom Okt. 1772 überein*). Dass endlich die Verse 1417-21: „Und was der ganzen Menschheit zugeteilt ist. . ." denselben Gedanken aussprechen, wie eine Stelle aus dem Prometheus, haben wir schon oben S. 25 erwähnt.

Freilich kann die Scene sich nur in ihrer ursprünglichen Gestalt an den von uns bisher verfolgten Plan angereiht haben. In der jetzigen Fassung enthält dieselbe Elemente, welche auf eine spätere Zeit hinweisen. Hierzu gehören zunächst die Verse 1218-81: „Und doch ist nie der Tod ein ganz willkommener Gast . . .“ bis „Wollen sie dich locken." Die nachfolgenden Worte des Mephistopheles: „Hör' auf mit deinem Gram zu spielen..." passen dem Sinne nach nicht zu der bezeichneten Stelle, worin Faust alles, was die Welt an Genüssen bietet, als eitle Illusion verflucht, sondern nur zu den jener vorangehenden Versen**), wonach der Held sich dem selbstquälerischen Spiel der Phantasie hingiebt. Äusserlich verrät sich die Stelle als späteren Zusatz durch das Fehlen des Korrespondenz - Reimes zu „Gast". Denn der vorhergehende Versausgang „verhasst“ bildet schon ein vollständiges Reimpaar mit dem Versauslaut Gast". Nachträglich eingeschoben sein muss auch die ganze den Wortlaut der Wette umfassende Partie*), welche sich dem Gedanken nach

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*) S. Scherer, Aus Göthes Frühzeit, S. 69.
**) 1200--17.

an den erst 1797 entstandenen Prolog anschliesst. In Verbindung mit dieser Stelle scheint auch noch eine andere eingeschaltet zu sein, nämlich die Verse*): „Wenn dir dies völlig G'nüge thut..." bis „Ist grade das, was ich verspreche." Dieselben zeigen sich als durch die Idee der Wette bedingt, da der Held sich hiernach, wie er es in den angegebenen Versen verheisst, zu rastlosem Jagen nach Genuss verpflichten muss, um dem höllischen Compaciscenten Gelegenheit zu bieten, ihn durch Befriedigung in Fesseln zu schlagen. Wiederum lässt sich die Einschiebung der Stelle an einer metrischen Unregelmässigkeit erkennen, welche beweist, dass dieselbe nur mechanisch an das Vorausgehende angefügt ist. Die auf „thut“ und „bleiben“ endigenden Verse**) nämlich haben keine korrespondierenden Reime, da die zunächst vorhergehenden für sich schon vollständige Reimpaare ausmachen.

Alle diese Stellen nun, welche infolge der Durchführung eines neuen Planes der Scene nachträglich zugesetzt wurden, finden sich in der ersten Hälfte derselben***), einem Abschnitte, welcher demgemäss in seiner jetzigen Verfassung in eine spätere Zeit zu verlegen ist, wie er denn auch in der älteren Fragmentausgabe fehlte. Dagegen enthält dieser Teil der Scene Spuren von einem ganz anderen Plane und diesen halte ich

*) 1385-90.

**) 1485 u. 86.
***) Bis V. 1416.

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für den ursprünglichen, schon 1773 behandelten demzufolge der Vertrag, welchen der Held mit dem höllischen Compaciscenten in betreff seiner Übergabe an diesen eingeht, nicht, wie dies jetzt in der Scene nach Aufnahme der neueren Elemente durchgeführt erscheint, an den Austrag einer Wette, sondern dem Gange des Volksstückes entsprechend lediglich an die Bedingung von dessen Dienstleistung auf Erden geknüpft war. Auf einen so lautenden Pakt, der an Stelle der das Wettbündnis verabredenden Worte näher dargelegt sein mochte, deuten schon die Worte des Mephistopheles*) hin:

„Ich will mich hier zu deinem Dienst verbinden, Auf deinen Wink nicht rasten und nicht ruhn;

Wenn wir uns droben wiederfinden,

So sollst du mir das Gleiche thun,"

sowie auch die auf den Pakt zurückweisenden des Helden**):

„Ist's nicht genug, dass mein gesprochenes Wort Auf ewig soll mit meinen Tagen schalten?" Beide Stellen sehen von einer bei Vereinbarung der Wette gestellten Bedingung völlig ab. Den Abschluss eines dem Vorgange des Volksstückes gemäss den Helden seinem höllischen Compaciscenten unbedingt überliefernden Vertrages setzen endlich die weiteren Worte des letzteren***) voraus:

*) V. 1308-6.
**) V. 1365-66.
***) V. 1513-14.

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