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weisen Spruch ihm zuzuschreiben. Auch ob die Bezeichnung als ,Pygmäenbild', die man dem betr. Wandgemälde gewöhnlich giebt, richtig ist, muss als fraglich bezeichnet werden, da der Umstand, dass die Köpfe aller Figuren im Verhältniss etwas zu gross gebildet sind, auch auf andere Weise erklärt werden kann, z. B. durch die Hinweisung auf Theateraufführungen, wo die einzelnen Personen Masken trugen. Damit würde, so weit das pompejanische Bild in Betracht kommt, die Nothigung beseitigt sein, alexandrinischen Ursprung ohne weiteres als selbstverständlich anzunehmen und von dieser Basis aus die Deutung zu versuchen.

Alexandrinischen Ursprung könnte man vielleicht mit mehr Recht bei dem Bilde der Casa Farnesina annehmen, in dem von E. Löwy (Rendiconti dell' Accad. dei Lincei 1897 S. 27.) und ebenso von Samter (Arch. Anz. 1898, S. 50) eine Variante des Salomonsurtheils erkannt wird:,vor dem Könige, der seine Hand befeblend ausstreckt, steht ein Becken, über das ein Mann ein Kind, den Kopf nach unten, hält, anscheinend um es hineinzutauchen. Eine Frau beugt sich über das Becken, mit der vorgestreckten Rechten darauf hinweisend, eine zweite blickt das Kind an, indem sie erstaunt oder bestürzt einen Schritt zurückweicht'. Wie hier, wird auch auf einer späten Gemme aus Bukarest (Compte rendu de l'Acad. des Inscr. 1880 S. 275. Rev. arch. 1880 II S. 242. H. Lucas, Ein Märchen bei Petron in der Festschrift zu 0. Hirschfelds 60 jähr. Geburtstag S. 262) das Kind an den Beinen über einem Gefäss gehalten, aber dort lehrt das Schwert in der Hand des Soldaten deutlich, dass es sich um ein Zerstückeln des Kindes handelt, während dies für das Gemälde der Casa Tiberina nicht mit gleicher Sicherheit angenommen werden darf, insofern dort kein schneidendes Werkzeug vorhanden ist. Dagegen stimmt ein Bild der in der Villa Pamfili gefundenen Grabkammern wieder mit dem pompejanischen Gemälde überein 1): ein Jüngling kommt mit eiligen Schritten (sein Mantel flattert im Winde) herbei, indem er mit dem rechten Arm weit ausholt, um durch einen kräftigen Hieb mit dem Schlächterbeil 2)

1) Abh. d. Bayer. Akad. philos.-phil. Kl. VIII (1856-58) T. 3, 9. Rōm. Mittheil. V 1890 S. 260 Anm.; ebd. VIII 1893 S. 116. H. Lucas Festschrift Hirschf. S. 260.

2) Vgl. das gleiche Werkzeug auf dem pompej. Wandgemälde bei Guhl und Koner, 6. Aufl., S. 749 Fig. 963.

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den von ihm sauf einem Tisch liegenden Knaben zu zerhauen eine Frau, die nach dem im Winde flatternden Gewande zu urtheilep, gleichfalls in grosser Eile herzugelaufen ist, hat sich auf die Knie niedergeworfen und fleht mit ausgestreckten Händen den Mann um Gnade an. Ob die Scene ursprünglich mehr Figuren hatte, ist nicht sicher. Da. auf dem Columbarium bilde links von den bei Jahn abgebildeten Figuren der Stuck abgefallen ist, sagt Samten im Arch. Anz. 1898 S. 49,,so ist es möglich, dass auch hier noch mehr Figuren vorhanden waren, da aber die mytho logischen Bilder des Columbariums überhaupt sehr ungeschick und roh sind, so ist es auch sehr möglich, dass der Maler, der sein Vorbild nicht recht verstand, willkürlich Figuren desselben weggelassen hat. Hier ist wieder alexandrinischer Ursprung sehr möglich, da eine Reihe anderer in dem Columbarium vorhandener Bilder sicher auf Aegypten hindeuten.

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Aber auch noch ein fünftes Bildwerk lässt sich anführen, das höchst wahrscheinlich das fragliche Urtheil (der Kürze wegen vorläufig als Urtheil Salomonis' bezeichnet), zur Darstellung bringt. Das ist ein Bild, das in dem Grabmal der Nasonier gefunden bei Bartoli Bellori Pict. vet. in sepul. Nason. Tab. XVIII abgebildet ist; danach in beistehender Abbildung. Man erblickt dort laureatum Imperatorem, in suggestu sedentem, laeva manú extensa; quemdam pariter adolescentulum, qui super ara ollam detinet. dextrorsum autem mulier quaedam coronam porrigit, aliaque ex adverso, cui caput fasciola circumligatur, aversa facie, laeva manu nescio quid indicat. Noch ist ein Jüngling zu bemerken, der nahe am Tribunal steht und den Kopf nach dem angeblichen Imperator hin wendet. Quid sibi velit imperator, me latet, fährt Bellori fort, und ihm schliessen sich die andern Erklärer an. Das liegt wohl zum Theil an der Abbildung. Zunächst muss das Bild herumgedreht werden, denn was uns jetzt vorliegt ist offenbar das Spiegelbild von dem Original, wie schon deutlich daraus hervorgeht, dass bei jeder Figur der linke Arm als der gesticulirende bezeichnet ist.') Weiter, der Kranz, den die erste Frau in der Hand hält, gehört nicht ihr, son

} 1) In älteren Abbildungen wird sehr häufig das Spiegelbild anstatt des richtigen gegeben; so ist z. B. dem Vasenbilde des Brit. Mus. mit der Darstel lung der losage (Catalogue of Vases in the British Museum II S. 115, B 164) erst in der neuen Abbildung im Archaeolog. Jahrb. 1903 S. 53. die richtige Stellung gegeben.

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dern er ist als Relief auf der Seite der hohen Stele zu denken. Drittens, der Stab, den der Jüngling in der linken Hand hält (bei der Umdrehung wird es natürlich die rechte), ungefähr so wie der Poseidon auf dem Petersburger Vasenbild (Sal. Reinach, Rép. des Vas. ant. I p. 37) den Dreizack, um nach unten zuzustossen, ist hier, wo zu einem derartigen gewaltsamen Stosse gar kein Grund vor liegt, nicht berechtigt, es ist kein Stab, sondern ein Beil, wie auf dem Columbariumbilde der Villa Pamfili, und endlich, der breite

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und flache, zusammengedrückte Krug ist kein Krug, sondern ein Körper, der Körper eines Kindes, das der Mann mit dem Beil in zwei Hälften zu theilen im Begriff ist. Jetzt gewinnen auch die beiden Frauen Bedeutung, deren eine, wie in Pompeji, der vom Richter angeordneten Zerstückelung ruhig beiwohnt, während die andere, die wahre Mutter, mit der vorgestreckten Hand Einhalt gebietet, und bei dieser Deutung kommt auch der Richter auf dem Tribunal zur Geltung; es ist hier der weise Richter, welchen Namen sonst man auch ihm zu geben geneigt ist, und der junge Mann neben ihm ist sein Apparitor. Ich glaube, die Deutung ist so einleuchtend, dass sie auf allgemeine Annahme rechnen darf, wenngleich sie von der Voraussetzung ausgeht, dass die Zeichnung Bartolis an einer Reihe von Ungenauigkeiten krankt. Dass mit dieser Voraussetzung dem Bartoli kein Unrecht zugefügt wird, braucht wohl nicht erst erwiesen zu werden 1).

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1),Dem grossen Meister mit der Radirnadel macht man es zum Vorwurf, dass er die auffälligsten Fehler jener Denkmäler verschwiegen und von ihrem Charakter willkürlich abgewichen sei'. E. Braun in Hyperbor. rom. Studien II S. 7.

Ist die Deutung richtig, dann ist das Bild aber auch nach einer andern Seite wichtig, insofern als hier keine Andeutung von ägyptischem oder alexandrinischem Wesen zu finden ist. Ueberhaupt, je zahlreicher der Kreis der Darstellungen wird, je weiter verbreitet sich der Stoff zeigt, um so weniger scheint es angängig. den Ausgangspunct zu specialisiren.

Wie vorhin erwähnt, ist auch in dem Fries der Casa Tiberina, dessen traurige Ueberreste in dem Museo delle Terme aufbewahrt werden, ein Seitenstück zum Urtheil Salomons gefunden worden (Mon, dell' Inst. XI T. 47); die Uebereinstimmung der Bukarester Gemme, wo das Kind gleichfalls bei den Beinen gehalten wird, zwingt zu der Annahme, dass auch in dem Wandgemälde die Tödtung des Kindes beabsichtigt war, wenngleich ein schneidendes Werkzeug augenblicklich nicht, oder nicht mehr sichtbar ist. Löwy hat a. a. O. versucht, die Friesbilder der Casa Tiberina auf Aegypten zurückzuführen, indem

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dass es im Alterthum eine Sammlung der weisen Richtersprüche des Bocchoris gegeben habe, eine Boxxoenis, und dass auf Grund dieser die Gemälde entworfen seien. Dagegen wendet sich C. Robert in dies. Ztschr. XXXVI 1901 S. 364, indem er nachzuweisen sucht, dass die Bilder der Casa Tiberina fortlaufende Illustrationen zu einem Roman sind. Der kluge Richter ist ein Mann gewöhnlichen Schlages, der nur zum Spass oder zur Probe mit dem Richteramt betraut ist, der aber durch den Mutterwitz seiner Sprüche die Weisheit des geschulten Richters in den Schatten stellt. Die Helden des Romans sind also ähnlich wie bei Petron zwei Abenteurer, ohne dass allerdings zwischen ihnen ein erotisches Verhältniss zu bestehen scheint. Es ist möglich, dass Robert Recht hat, aber bevor man auf die Deutung des Ganzen ausgeht, wird man immer doch erst versuchen, die Deutung der einzelnen deutlich abgetrennten Scenen zu versuchen, und da dürfte man, meiner Meinung nach, bei einzelnen weiter kommen, als man bis jetzt geglaubt hat kommen zu können.

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Ich beginne mit dem oberen Streifen der Mon. ined. dell' relost, XI T. 46 (danach bei E. Lowy Taf. Ia, Guhl und Koner 6. Aud. S. 680 Fig. 892 und in beistehender Textabbildung). Links ist in flüchtigen Umrissen, aber doch deutlich erkennbar, ein Kahn gezeichnet, und daneben eine Ziege, die am oberen Ende des Nachens beschäftigt ist; rechts davon folgt ein Baum, darauf zwei Männer, die in heftigem Streite begriffen scheinen; der eine, mit Speer, weist auf den Kahn hio, der andre, durch Grösse hervorragend, mit kurzem Stab in der linken Hand, ist in heftiger Bewegung nach rechts begriffen; neben ihm weidet eine Ziege. Dieselben beiden Männer, deutlich charakterisirt durch die Kopfbedeckung, die Kleidung und die verschiedene Grösse, finden wir darauf weiter rechts vor dem Richter, dem sie mit ausdrucksvollen Geberden ihre Sache vortragen. Bewaffnete und

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andere Männer füllen den Raum rechts und links von der Gerichtsscene; eine rohe Basis mit einer Priapherme bildet nach rechts die Grenze. Die Erklärung dieser Scene scheint mir, wie ich schon in Guhl und Koner 6. Aufl. S. 681 hervorgehoben habe, durch eine Erzählung des Longus II 13 ff. gegeben zu sein. Jünglinge aus Methymna, die, um zu fischen und zu jagen, in das Gebiet von Mitylene gekommen waren, banden ihren Kahn mit einem Geflecht aus Weidenruthen an, weil ihnen ihr Ankerstrick gestohlen war; darauf beginnen sie auf den Bergen zu jagen und scheuchen durch das Getöse, das sie dabei verursachen, die Ziegenheerden zum Meeresgestade hinab. Da sie dort nichts zu fressen finden, macht sich eine der Ziegen über den Strick aus Weidengeflecht her und frisst ihn auf, so dass der Kahn frei wird und durch einen leichten Wind von der Küste ins Meer getrieben wird. Die zurückkommenden Jäger, die den Kahn mit aller ihrer Habe auf bohem Meere erblicken und keine Möglichkeit haben, ihn zurück zu holen, ergreifen den Hirten, der zum Meeresstrand hinab ge

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