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Allein bei dieser Auffassung der Sakramente kommt zwar ihre Verwandtschaft mit dem Worte, nicht aber ihr Unterschied von ihm zu seinem Recht. Und ein Unterschied zwischen beiden Gnadenmitteln muß doch nothwendig bestehen; sonst ließe sich gar nicht absehen, warum die göttliche Weisheit, die doch sonst in der Wahl ihrer Mittel auf's sparsamste verfährt, sie zusammengeordnet hätte. Gäbe und wirkte jedes dasselbe, wie das andere, so erschiene eines von beiden geradezu als überflüssig und würde der Gebrauch des einen die Anwendung des andern. ersezen, was doch sicherlich nicht der Fall seyn kann. Wo liegt also der Unterschied? Liegt er im Wesen, oder in der Form, oder in der Wirkung, oder in diesen dreien zumal?

1) Was das Wesen betrifft, so zeigt sich zunächst am Sakrament des Altars, daß es noch etwas anderes in sich trägt, als jene allgemeine gratia evangelica, die auch das Wort bezeugt; es ist die Gemeinschaft des wahren Leibes und Blutes Chrifti. Das hat unsere Kirche von vorn herein mit dem. größten Nachdruck geltend gemacht; sie hat des Herrn Leib und Blut als die himmlische Substanz, als die res coelestis im Abendmahl bezeichnet. Von hier aus war es dann ganz natürlich, nach einem Analogon bei der Taufe zu fragen und dieses, den Einsehungsworten gemäß, in dem Namen der h. Trinität, auf welchen getauft wird, spezieller in dem h. Geiste, der in der Taufe mitgetheilt wird, zu finden (Vgl. Gerh. Loc. T. IX. Loc. XXI. p. 133). So bildete sich allmählich die Unterscheidung zwischen einer materia terrestris und coelestis im Sakramente, welche nun einen ganz andern Sinn hatte als die oben angeführte zwischen verbum et elementum *). Es liegt dieser Distinktion die richtige Einsicht zu Grunde, daß die Sakramente eine Gabe gewähren, welche so im Worte nicht enthalten ist; aber nicht nur ist dafür die Bezeichnung materia

*) Vgl. Baier. Comp. theol. posit. S. 645 und 670, wo das Geschichtliche.

unangemessen, weil es sich hier um übersinnliche Heilsgüter handelt, sondern es läßt sich auch die der beiden Sakramenten eigenthümliche res nicht wohl unter Einem Namen zusammenbegreifen. Immer werden wir jedoch in ihnen eine spezifische Heilsgabe anzuerkennen haben. Denn es ist in der Taufe, wie im Abendmahl, Christus selbst, der uns zu sich bringt und sich uns dargibt, nicht blos, wie beim Wort, mittelst seines Geistes, sondern nach seiner gottmenschlichen Persönlichkeit; es scheint, als fände hier eine, wenn ich so sagen darf, vollere, konzentrir tere Mittheilung als beim Worte statt. Daß dies beim Abends mahl der Fall ist, bedarf keines Beweises; ob auch bei der Taufe, wollen wir später untersuchen. Hier kommt es uns nur darauf an, einen Unterschied im Wesen wenigstens angedeutet zu haben.

2) Sichtbarer tritt ein solcher an der Form hervor. Denn während das Wort Zeugniß des h. Geistes ist, besteht die Eis genthümlichkeit des Sakraments darin, daß es Handlung ist, und zwar nicht blos darstellende und symbolische, sondern mittheilende Handlung. Durch diesen thatsächlichen Charakter unterscheidet sich das Sakrament bestimmt von dem göttlichen Wort. Auch dieses Moment hebt schon die Apologie hervor durch die richtige Definition: Sacramentum est cerimonia vel opus, in quo Deus nobis exhibet id, quod affert annexa ceri moniae promissio p. 253; noch bestimmter Luther, wenn er im Sermon vom Leib und Blut Christi sagt: „Hie finden sich nicht Menschenwerke, sondern Gottes Worte und Gottes Werke" und im großen Katechismus von der Taufe: „In Gottes Namen getauft werden, ist: nicht von Menschen, sondern von Gott selbst getauft werden. Was Gott in uns thut und wirkt, will er durch solch äußerliche Ordnung wirken. Die Taufe ist nicht unser, sondern Gottes Werk; Gottes Werke aber find heilsam und noth zur Seligkeit" u. f. w. Die Konkor dienformel stellt den richtigen Kanon auf: nihil habet rationem sacramenti extra usum a Christo institutum, seu

extra actionem divinitus institutam, und macht davon namentlich im Artikel vom Abendmahl die glücklichste Anwendung. Denn da heißt es nicht nur: Christus ipse, verus Deus et homo in coena sua, in legitimo nimirum ejus usu, vere et substantialiter praeseus est, sondern p. 747Christus ipse, ubi ipsius institutio observatur et verba ejus super pane et vino recitantur et benedictus panis et vinum benedictum distribuitur, per verba illa recitata, virtute primae institutionis, hodie etiam verbo suo, quod repeti vult, efficax est. Suum mandatum et factum cum recitatione nostra conjungit. Am entschiedensten aber macht Gerhard den Begriff der Handlung geltend, indem er gegen Bellarmin den Sag verficht, sacramenti genus est actio, und das Zeichen blos als Moment der Handlung gefaßt wissen will. Forma communis sacramenti est actio; näher: sacramenta sunt actiones divinae, sacrae et solennes, quia divinitus sunt institutae et quia Deus nobiscum in illis agit et vicissim cum Deo nobis res est. (L. XIX. p. 216 ff.) — Fragen wir näher nach der Eigenthümlichkeit dieser Handlun= gen, so geben schon die angeführten Worte die richtige Antwort, daß es göttlich-menschliche Akte sind. Göttliche Handlungen; denn es ist der Gottmensch selbst, der hier als das lebendige Haupt der Gemeinde mit uns handelt. Seine Gegenwart in ihr wird nicht erst durch die Sakramente bewirkt, wird auch nicht erst (für ihn) durch den h. Geist vermittelt, sondern er ist als der Erhöhete allezeit bei den Seinigen, persönlich, leibhaftig, gottmenschlich zugegen. Es gibt keine mechanischere Vorstellung als die, der Herr lasse sich bei jeder Sakramentshandlung besonders vom Himmel auf die Erde herab, oder erhöbe uns jedesmal durch seinen Geist dorthin; Er wohnt unter seinem Volke, so gewiß und noch weit realer, als dort im Tempel auf Zion; denn er wohnt als der Fleischgewordene unter uns. Aber fraft solcher seiner Präsenz handelt er im Sakrament mit uns, und zwar durch die menschliche Handlung, die er zu diesem

Zweck geftiftet, und durch die Organe seiner Gemeinde, die er mit der Handhabung derselben betraut hat. Dieses menschliche Thun ist das medium, durch welches sich das gottmenschliche des Hauptes vollzieht; darum nannten wir das Sakrament eine göttlich-menschliche Handlung. Wie sich nun das Zeugniß des Geistes Christi durch das Wort unserem Geist vermittelt, so sind es hier sichtbare, greifbare Dinge, irdische Elemente, an welche die Sakramentshandlung geknüpft ist: das Wasser in der Taufe, Brod und Wein im Abendmahl. In diese, von ihm selbst geordneten, media terrestria legt Er seine himmlischen Gaben hinein, oder, wie man besser sagt, vermittelst ihrer theilt er fie uns mit. Daher der Doppelcharakter dieser Akte, vermöge dess sen sie einerseits die res sacramentales, die geheimnißvollen Vorgänge, um die es sich dabei handelt, anschaulich symbolisch darstellen, andrerseits sie wirklich dem Empfänger vermitteln; daher das eigenthümliche Verhältniß der irdischen Elemente zu der himmlischen Mittheilung, die durch sie geschieht, welches weder als Inklusion, noch als bloßes Nebeneinander, sondern nur als dynamische Durchdringung bezeichnet werden kann. Alles das ergibt sich von selbst aus dem Begriff der göttlich-menschlichen Handlung. Jedenfalls werden wir also hierin einen wesentlichen Unterschied des Sakramentes vom Worte anzuer kennen haben *).

3) Aber wird ein solcher nicht auch hinsichtlich der Art der Wirkung statt finden müssen? Gefühlt hat man das neuerdings allerdings, denn was wir oben S. 105 bemerkten, weist zu nachdrücklich darauf hin; aber die meisten Versuche, die man gemacht hat, um diese Frage zu lösen, scheinen uns nicht gelungen, weil sie entweder die Bedeutung des Wortes, oder

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*) Vgl. Höfling, das Sakrament der Taufe I, 19, wo dieses Moment ausführlich entwickelt ist; und die Erwiederung im Maiheft dieser Zeitschrift S. 313 ff., wo auch das Verhältniß der SaFramente zur Kirche angedeutet ist.

die Objektivität des Sakramentes herabseßen. Lezteres geschieht, wenn man die Sakramente blos als Unterpfänder und Siegel betrachtet, wie Nigsch mit den Reformirten thut; ersteres ge= schieht durch folgende Erklärungen: „Das Wort vermittle nur die Kenntniß des Heils, das Sakrament dessen Besig" oder: „das Wort bahne nur die Gemeinschaft mit Chrifto an, das Sakrament reiche sie dar; die Offenbarung Chrifti im Wort sey nur die des göttlichen Gedankens, während sich im Sakrament ein wirksamer Wille bethätige" (Martensen die chriftliche Taufe). Denn das Wort ist ja, eben weil es Offenbarung der göttlichen Heilsgedanken ist, zugleich Offenbarung des göttlichen Willens, es ist als göttliche Wahrheit auch göttliche Kraft, Geist und Leben (1 Kor. 2, 4. Joh. 6, 63) und bringt deßhalb das Heil; das es bezeugt, dem Menschen nicht blos äußerlich nahe, sondern führt es in sein Selbstbewußtseyn, in seinen Willen, in sein innerstes Herz ein. Oder ist nicht nach der einstimmigen Lehre der Schrift der Glaube die subjektive Bedingung, an welche der Besig des Heils, an welche die Rechtfertigung, die Seligkeit geknüpft ist und wer schafft denn diesen Glauben, wenn nicht das Wort mit seiner erleuchtenden, tröstenden, erneuernden Kraft, wenn nicht das lebenskräftige Zeugniß des h. Geistes von Christo? Auf Kosten des Wortes darf also in keis ner Weise die Wirkung der Sakramente erhoben werden; dadurch würde die ganze Heilsordnung gefährdet und die Bedeutung des Glaubens selbst herabgeseßt. Deßhalb kann ich auch nicht zustimmen, wenn Deligsch, in seiner Schrift über die Kirche S. 30, den Unterschied so bestimmt: „daß Christus mittelst des Wortes nur eingehe in Diejenigen, welche ihn im Glauben aufnehmen, während, was die Sakramente bringen, in Alle eingehe, die sich ihnen untergeben, sie mögen glauben oder nicht; wer das Wort vernimmt und ihm widerstrebt, dem bleibt das Heil, das es bringt, so ferne als zuvor; es ist nur ein richtendes Zeugniß über ihn ergangen; hingegen das Sakrament versegt mit unentrinnbarer Macht in die Gemeinschaft des Lei

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