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Begabung bedurften, aber von einem Prophetenamte oder Evans gelistenamte wissen wir nichts, sondern bleiben dabei, daß es für die Leitung des christlichen Gemeinwesens nur zwei Aemter gab, für die Leitung des Ganzen desselben das apoftolische Amt, für die Leitung der Einzelgemeinden, sey es eines Orts oder einer Landschaft, das Aelteftenamt. Apostel, Evangelisten und Presbyter in Betreff der Abstufung ihrer Aemter mit Pa triarchen, Bischöfen und Presbytern der spätern Zeit zu vergleichen, wie Löhe*) thut, geht also schon deshalb nicht an. Nicht daß Evangelisten durch dieses ihr vermeintliches Amt zur Bestellung von Aeltesten berechtigt gewesen, kann man mit Löhe**) aus Tit. 1, 5 und 1 Tim. 3, 1 entnehmen; und wenn Timotheus 1 Tim. 5, 19-21 den Aeltesten als Richter vorgesezt erscheint, so erschließt Löhe ***) daraus mit Unrecht eine über das Presbyterat sich erhebende Würde des Evangelistenamts, Nicht als Evangelisten, sondern vermöge vorübergehenden Auftrags des Apostels waren Titus und Timotheus den ganzen Gemeinden, also auch den Trägern des Gemeindeamts vorges segt; und Löhe †) hätte nicht Ursache gehabt, zu bedauern, daß wir kein Wort Gottes darüber besigen, wie von den Apostelschülern wiederum Andere beauftragt worden seyen, umhers zuziehen, Gemeinden zu ordnen und Presbyter zu segen, — für welchen Mangel ihm dann die Ordination des Timotheus durch ein Presbyterium nothdürftigen Ersag bieten muß, sich nicht dahin verirrt hätte, auf die Succession der Amtsinhaber ein falsches Gewicht zu legen.

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wenn er

Ueber das Apostelamt und das Aeltestenamt, ihr Verhältniß zu einander und die Stellung der Aeltesten zur Gemeinde, halten wir es nicht für nöthig zu wiederholen, was in dem Märzheft des gegenwärtigen Jahrgangs dieser Zeitschrift S. 143 ff. so wie in

*) S. 53. **) S. 56. ***). 70. +) S. 72.

dem Juliheft S. 15-16 gesagt ist. Nur über das Diakonenamt bedarf es einer, wie uns däucht, nicht unerheblichen Bemerkung gegen Löhe. Es leidet keinen Zweifel, daß dieses Amt der kirchlichen Armenpflege von großem Werthe gewesen; aber es ist doch blos dadurch entstanden, daß die Verwaltung dieses leiblichen Dienstes nicht ohne Unbequemlichkeit und Nachtheil in denselben Händen bleiben konnte, welchen die Verwaltung des Dienstes am Wort oblag. Damit nicht die eine Pflicht unter der andern litte, trennte man beide. Aber ein wesentliches Stück der Gemeindeverfassung ist darum das Diakonenamt noch keineswegs, geschweige, daß es, wie Löhe) sagt, gegenüber der Aristokratie eines von Aposteln und Evangelisten eingeseßten Presbyteriums, weil die Wahl der Diakonen durch die Gemeinde geschah, das demokratische Element der ursprünglichen Kirchenverfassung seyn könnte. Denn aristokratisch und demokratisch zugleich ist ein Gemeinwesen nur da verfaßt, wo die Lösung einer und derselben Aufgabe eben so wohl demokratisch als aristokratisch geschieht. Die kirchliche Armenpflege aber wurde in der von der Aeltestenschaft verwalteten Gemeinde von den an dieser Gemeindeverwaltung unbetheiligten Diakonen lediglich als ein abgesonderter Dienst geübt. Daher konnte auch in der spätern Kirche dieser Dienst anders als durch jenes Diakonenamt versehen werden. Das Amt mochte aufhören, wenn nur der Dienst geschah. Als das Christenthum Volksreligion geworden, machte es sich von selbst, daß das christliche Volk seine Armen als Volksgemeinde versorgte, und in dem Maße, als die Volksgemeinde christliche Gemeinde war, geschah diese Armenpflege auch so noch in firchlichem Sinn und Geiste. Das Diakonenamt konnte also aufhören, ohne daß die Diakonie auf: hörte, während ohne das Aeltestenamt die chriftliche Kirche nicht bestehen konnte. Freilich je mehr die Volksgemeinde aufhörte, mit der chriftlichen Gemeinde eins zu seyn, verlor auch die

*) S. 86.

Armenpflege ihre Kirchlichkeit, und daher richtet sich in unserer Zeit das Augenmerk aller ernsten Christen auf die Wiederhers stellung einer kirchlichen Diakonie, aber erst in zweiter Stelle auf die Wiederherstellung des Diakonenamts. Wenn also Löhe*) fagt, Auferweckung der heiligen Diakonie der Christen, das sey es, was unsere Zeit bedürfe, so stimmen wir ihm darin von Herzen bei, verstehen aber unter der Diakonie nicht, wie er, das Diakonenamt, sondern, wie es auch der Name will, die chriftliche Thätigkeit an den Armen. Was könnte es helfen, von den Gemeinden in ihrer jegigen Beschaffenheit Armenpfle ger bestellen zu lassen? Wir müssen erst Gemeinden haben, welche christliche Armenpflege wollen: bis dahin haben wir Gott zu bitten, daß er der freiwilligen Diakonie der einzelnen Chriften immer mehr werden lasse.

Wie sollen wir nun zu solchen Gemeinden gelangen, welche in dieser und in aller Beziehung das Bild der ersten Christen= heit tragen?

Die Irvingianer antworten: dadurch, daß die wahren Chriften um die neuen,Apostel und um die Wunder ihrer Beglaubigung sich sammeln. Wir haben aber gesehen, daß die Schrift von neuen Aposteln, mit welchen die Kirche neu anfange, nichts weiß, und wovon die Schrift nichts weiß, das kann uns auch durch kein Wunder beglaubigt werden; sondern wir gedenken dabei der falschen Propheten, welche große Zeichen und Wunder thun werden, daß verführet werden in den Irrthum, wo es möglich wäre, auch die Auserwählten. Die Sonne des göttlichen Worts steht am Himmel und leuchtet vom Aufgang bis zum Niedergang. Drum gehen wir nicht hinaus, wenn sie zu uns sagen fiehe, es ist in der Wüste", und glauben es nicht, wenn sie sagen siehe, es ist in der Kammer". Und ob sie in den Winkeln weissagen und mit Zungen reden, so geht das die Kirche des Herrn nichts an; denn sie ist die Stadt, die auf einem Berge liegt.

*) S. 84. '

Bessere Antwort gibt uns Löhe. Er will die rechten Gemeinden schaffen durch Wiederherstellung des Amts in sein göttliches Necht. Aber obwohl er viel davon spricht, sagt er uns doch wenig, was es um das Amt und was es um das Recht des Amtes sey. „Das Amt ist des Herrn und vom Herrn,“ lesen wir bei ihm *), „und die Amtsträger sind, was ihr Amt anlangt, ultra sortem humanam elati, d. i. ihr Amt hebt sie auf einen Standpunkt, welcher über jeden andern menschlichen Beruf erhaben ist." Und ein ander Mal **): „Ist das Amt vom Herrn, so muß ihm die Stelle, die Befugniß und Ausdehnung bleiben, die ihm der Herr gab, und alle Gläubigen fügen sich seiner Ordnung.“ Aber es fehlt viel, daß er nun der Schrift mit Sorgfalt abgefragt hätte, was sie vom Amte lehrt. Um zu beweisen, daß dasselbe von Gott eingesegt sey, beruft er sich auf 1 Kor. 12, 28, wo doch nur von der Mannigfaltigkeit göttlicher Begabung die Rede ist. Freilich heißt es dort: „Gott hat geseht in der Gemeinde auf's erste die Apostel, auf's andere die Propheten, auf's dritte die Lehrer“, aber auch darnach die Wunderthäter, darnach die Gaben gefund zu machen, Helfer, Regierer, mancherlei Sprachen." Daß Gott die Verkündigung des heilsamen Worts angeordnet hat, von welcher die Stellen 2 Kor. 3, 6-11; 2 Kor. 5, 19-21; 1 Tim. 4, 16 handeln, daran ist gar kein Zweifel: denn „wie sollen sie glauben, von dem sie nichts gehöret haben? wie sollen sie aber hören ohne Prediger ?" Aber Verkündiger des heilsamen Worts ist eben sowohl Stephanus wie Petrus, Apollos wie Paulus, ohne daß doch Stephanus oder Apollos Träger des Amts heißen können, nachdem wir gesehen haben, daß Evayyɛhioτns, Bezeichnung nach einer Thätigkeit, nicht aber nach einem Amte ist. Es kann einer wie Timotheus oder der Diakon Philippus vermöge Befähigung und äußerer Veranlas

*) S. 12.

**) S. 17.

fung den Beruf haben, Chriftum zu verkündigen, ohne darum doch ein Amtsinhaber zu seyn. Daß nun alle Thätigkeit, welche dazu hilft, die Heiligen für Werk des Dienstes, nämlich für Erbauung des Leibes Chrifti zuzurichten, auf Gott Vater, Sohn und Geist sich zurückführt, göttlich gesezt und geordnet ist, bedarf allerdings keines Beweises: aber darum handelt es sich auch nicht, sondern um das Wesen und die Stellung.des bleibenden Gemeindeamts, das nur eines ist, nämlich das Amt der Gemeinde- Aeltesten.

Dieses Amt hat Jesus nur mittelbar, nur in so fern eingesezt, als er die Apostel, die Aeltesten der Kirche, bestellte. Als sich der Geist des Wunders über die versammelte Menge der Jünger Jesu ergoß und sie zur Kirche des Herrn machte, waren die Zwölf durch besondern Beruf ausgezeichnet, zu desfen Ausrichtung sie also der Geist befähigte. Hierdurch war das Amt gesezt gegenüber der Gemeinde. Die Kirche ist nie ohne Amt gewesen: indem sie ward, trug sie auch schon das Amt in sich. Freilich zunächst das Amt der Apostel. Aber das Amt der Gemeindeältesten ist nur das Abbild des apostolischen. Was die Apostel für die ganze Kirche, und zwar nicht blos für die anfängliche, sondern für die ganze Kirche aller Zeiten gewesen sind und noch sind, das ist die Aeltestenschaft für die eine zelne, größere oder kleinere, jeweilige Gemeinde. Aber mit dem sehr wesentlichen Unterschiede, daß das apostolische Amt an die Personen gebunden war, welche für dasselbe berufen worden und über diese Personen nicht hinausschritt, während bei dem Aeltestenamt nur dies das Wesentliche ist, daß das Amt bleibe, wie auch die Träger desselben wechseln. Dort sind Perfonen erkoren, ein Amt zu führen, hier ist ein Amt gesegt, welches Personen fordert, die es tragen.

Das Amt der Gemeindeältesten ist also, wenn auch nur mittelbar durch den auf Erden wandelnden Herrn Jesus, sø doch vermöge der Bestimmung seiner Kirche, die ganze Welt zu umfassen und durch alle Zeiten fortzudauern, zugleich mit

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