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systematischen Aufgabe unversehens vom theologischen Wege ab und über die sachgemäßen Gränzen unsers Systems hinaus ge rathen. Von Thatsachen aus, welche allerdings der Theologie angehören, können wir unvermerkt, indem wir Untergeordnetem eine selbstständige Bedeutung geben, zu Aussagen gelangen, welche feine theologische Berechtigung mehr haben, weil sie nicht mehr, oder doch in diesem Umfange und mit dieser Stellung nicht aus der persönlichen Gewißheit der Wiedergeburt hergeleitet find. Hat man einmal so gefehlt, so wird man auch aus der Schrift einen Scheinbeweis für solche irre gegangene Darlegung beizubringen wissen. Man braucht nämlich nur Voraussegungen, unter welchen die Schrift ihre Thatsachen berichtet oder in Anwendung bringt, wie selbstständige Aussagen zu behandeln. Wo also dies geschieht, da hat ein Fehler des Systems den Schriftbeweis auf solchen falschen Weg gelenkt. Es gehört zur Lauterkeit des Schriftbeweises, daß man Vorausgesegtes und eigens Ausgesagtes in dem Verhältnisse belasse, in welchem die Schrift es bietet; und der Beweis ist nur dann geleistet, wenn es sich zeigt, daß. dieses Verhältniß im Systeme und in der Schrift das selbe und gleiche ist.

Haben wir jede in das System gehörende Thatsache rein und scharf gefaßt, ohne Verrückung ihrer Gränzen, ohne Verlegung ihres innern Verhältnisses, ohne Trübung ihres Grundtons: so werden sie sich auch allesammt so zusammenordnen und ihr System so abschließen, daß, wenn nur das von uns behauptete Verhältniß zwischen dem Grunde, aus welchem das System erwächst, und dem Schriftganzen wirklich Statt findet, der Schriftbeweis für das System in seiner Gesammtgestaltung geleistet werden kann. Derselbe wird darin bestehen, daß sich in System und Schrift der nämliche Fortgang darstellt. Erstlich muß dem geschichtlichen Ganzen, welches hier und dort zur Aussage kommt, beide Male das Gleiche zu seiner ewigen Vors aussetzung dienen; und dann muß die heilige Geschichte selbst hier und dort die nämlichen Denkzeichen ihres Fortgangs auf

richten, den gleichen Weg in denselben Abfäßen durchmessen.

Also wenn dasselbe Thatsächliche den Inhalt von System und Schrift ausmacht; wenn alle Thatsachen des Systems die ganze, in sachgemäßer Ordnung verglichene Schrift für sich haben, nach Wesen und Bedeutung, nach Inhalt, Ausdruck und Maß; endlich wenn die Gesammtgestalt des Systems und die der Schrift einander durchaus entsprechen dann ist der Schrifte beweis für das System geleistet, dann ist bewiesen.

Soll ich nun selbst zeigen, wie ein solcher Schriftbeweis im Einzelnen anzustellen und durchzuführen ist; so sehe ich mich genöthigt, vorher ein zu beweisendes System vorzulegen, wie mangelhaft es auch gerathen mag. Indem ich mich hiezu anschicke, bitte ich, geneigtest im Auge behalten zu wollen, daß es mir nicht sowohl um das System, als um den Schriftbeweis zu thun ist: bitte deshalb, das erstere schonender zu beurtheilen, als den leztern.

Aphorismen über die Abendmahlsliturgie.

II.

Die Vorstellung, daß zur Integrität, Gültigkeit und Heilsfraft des Sakramentes des Altars die der distributio und sumtio vorhergehende benedictio wesentlich erfordert werde und daß diese benedictio durch nichts so eigentlich, wie durch die recitatio verborum coenae zum Vollzug komme, die Vorstellung, daß die,,perpetuo adhuc in ecclesia durans efficacia primae institutionis“, wenn auch nicht „subjective“, doch obfektiv an den,,sonus“ oder die „,quantitas verborum" des evangelischen und apostolischen Einsegungsberichtes gebunden ist, findet sich in unseren protestantischen Kirchenordnungen dadurch am meisten bethätiget, daß im Falle der Nothwendigkeit, einen

neuen Vorrath von Brod und Wein herbeizuschaffen, auch eine erneuerte Konsekration durch Rezitation der Einsegungsworte über den Elementen gefordert wird. Die alte Pommern’sche Kirchenordnung geht in dieser Beziehung sogar so weit, daß sie die Wiederholung der Worte des Testamentes des Herrn von seinem Blute" so oft verlangt, „als der Kelch frisch eingeschenkt wird".

Daß es eine große, auf das sorgfältigste zu vermeidende liturgische Atarie ist, wenn Brod und Wein nicht ausreichen, wenn neuer Vorrath erst während der Handlung selbst herbeigeschafft werden muß, das wird Niemand in Ableugnung bringen wollen. Jede kirchliche Gesetzgebung, welche darauf berech net ist, solches Aergerniß zu vermeiden und sein Eintreten unmöglich zu machen, muß als in hohem Grade gerechtfertiget erscheinen. Aber wenn der Uebelstand gleichwohl eintritt und dann dadurch geholfen werden soll, daß die sogenannte Konsefration wiederholt wird, so können wir nicht umhin, gegen die dogmatischen Prämissen und Konsequenzen solcher Praris und Sagung Bedenken zu äußern.

Wenn es nicht für hinreichend erkannt wird, daß sich die ganze Handlung auf den Grund der einmal rezitirten Einses zungsworte gestellt hat und daß sie sich zu diesen auch noch in ihrem eigentlichen Vollzuge, in der Distributionsformel, bekennt, wenn also die Rezitation der Einsegungsworte nicht sowohl in Beziehung auf die ganze Handlung, um deren sakramentliche Form zu erfüllen, als vielmehr recht eigentlich für den Zweck der vorgängigen Konsekration der Elemente postulirt wird, so liegt es wohl hier am klarsten zu Tage, daß Nachwirkungen der katholischen Theorie und Praris vorhanden sind, daß man von der Vorstellung einer gewissen magischen Wirkung ausges sprochener Worte in Beziehung auf irdische Substanzen nicht völlig frei ist, daß man die ,,perpetuo adhuc in ecclesia durans efficacia primae institutionis" nicht sowohl an deren einsegungsmäßigen Vollzug in Wort und Handlung über

N. F. Bd. XVIII.

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haupt, als vielmehr daran, daß „minister vel potius ipse Christus ministri voce subinde eam repetit“, gebunden erachtet. Man verwechselt die efficacia primae institutionis mit der des Wortlautes des evangelischen Berichtes von ihr. Wohl ist es wahr, daß in Kraft des schöpferisch segnenden Wortes: Seyd fruchtbar und mehret euch" 2c. (1 Mos. I, 28.) die Fortpflanzung des menschlichen Geschlechtes besteht; aber Niemand hat noch daran gedacht, daß die efficacia dieses Segens von dem wiederholten Aussprechen des biblischen Bes richtes von ihm über jedem einzelnen Menschenpaare abhängig sey.

Aber obgleich unsere alte Dogmatik und kirchliche Praxis in Betreff des besprochenen Punktes überall der rechten Konsequenz, Klarheit und Durchsichtigkeit zu ermangeln scheint, so müssen wir doch zugestehen, daß ein Unterschied zwischen den verschiedenen Kirchenordnungen und der Praris der einzelnen protestantischen Gebietstheile stattfindet. Wohl tritt die vorgängige recitatio verborum coenae überall als ein besonderer, distinkter Theil der Abendmahlshandlung auf, aber es geschieht dies doch nicht überall in gleicher Weise.

In den alten Würtemberg. Kirchenordnungen, in den Mümpelg., in der Ottheinrichs v. J. 1554 und 1556 2c. heißt es: „Wiewohl die Vermahnung, so vorhin verlesen, die Einsegung des Nachtmahls und die Verkündigung des Todes Christi und derselben Nugung nach Nothdurft begreift, (es wäre auch die Kirche genugsam erinnert und berichtet, daß das gegenwärtige Brod und Wein zur Empfahung des wahrhaftigen Leibes und Blutes Chrifti durch die erste Stiftung unseres Herrn Chrifti gesegnet und geweihet wäre); jedoch nachdem die Worte der heiligen Evangelisten und Skt. Pauli von dem Nachtmahl Christi die bemeldten Stücke in eine feine, ordentliche, kurze Summe verfassen, so sollen sie in Haltung des Nachtmahls nicht ausgelassen, sondern öffentlich und verständlich, wie folgt, verlesen werden". - Jedermann erkennt hier leicht, daß von einer eigentlich konsekratorischen Bedeutung

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der Rezitation der Einsegungsworte nicht die Rede ist. Brod und Wein werden als durch die erste Stiftung unseres Herrn Christi“ und ihren einseßungsmäßigen Gebrauch gesegnet, nicht als durch eine Wortformel erst noch besonders zu weihend bes trachtet. Das Absehen der Rezitation der verba coenae ers scheint nicht sowohl auf die irdischen Elemente, als auf eine nothwendige und heilsame wiederholte Erinnerung" der Ges meinde und auf den einseßungsmäßigen Vollzug der Handlung überhaupt gerichtet. Das Bewußtseyn, welches sich hier theoretisch ausspricht, findet sich in anderen alten Kirchenordnungen praktisch bethätiget durch die Art und Weise, wie die recitatio verborum coenae eingeleitet oder von ihr zur Distribution übergegangen wird. Wenn es in dem alten Augsburg. Agendbüchlein heißt: „Vernehmet die Worte der Einsegung des heil. Abendmahls, wie die von dem heil. Apostel Paulus und den Evangelisten Matthäus, Markus und Lukas beschrieben sind: "Ich habe es vom Herrn empfangen, das ich euch gegeben habe gen, bis daß er kommt"" (1 Kor. XI, 23–26). — Also höret eure Liebe die Einsegung dieser heiligen Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi und Gedächtniß seines Todes, unserer einigen Erlösung. Wen nun er, der Herr, in seinem Herzen zu diesem seinem Tisch vermahnet, der komme herzu. Gott gebe uns hiezu seine Gnade. Amen“, so findet sich das Sprechen der Einsesungsworte hier offenbar ganz als biblische Lektion behandelt, mittelst welcher sich die Handlung nur auf ihr rechtes Fundament ftellt und als einsegungsmäßig vollzogen legitimirt. · Ganz ähnlich verhält es sich überall da, wo zwar nur die verba coenae gesprochen, doch aber auch durch eine Anrede an die Abendmahlsgäste eingeleitet werden, wie z. E. in den Hessischen, Wild- und Rheingrafsch. und Nassauischen Kirchenordnungen, wo es heißt: „So höret nun mit andächtigen Herzen und wahrem Glauben die Worte der Stiftung des heil. Abendmahls. Also schreiben die" 2c., in der Straß

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Tod des Herrn verkündi

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