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abhängig ist. Stürzen dann über kurz oder lang jene großen Geschicke herein, die im Rathe des Ewigen beschlossen seyn mögen: so verbleibt uns wenigstens die Gewißheit, daß die Wahrheit in diesen Kämpfen nicht ausgerottet werden kann, ja daß sie selbst nach scheinbarem Unterliegen nur desto herrlicher wieder erstehen und darauf die einzige Siegerin bleiben wird.

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Die sechste lutherische Konferenz in Leipzig.
(Aus dem Leipziger Tagblatt.)

Den 29. und 30. August fand die sechste lutherische Konferenz in der Aula der hiesigen Universität statt. Ihre Verhandlungen waren, wie früher, öffentlich, stimmberechtigt aber nur diejenigen, welche sich beim Eintritt schriftlich zu den Bekenntnißschriften der evangelisch-lutherischen Kirche bekannten. Die Konferenz war außer vom Inlande von Hannover, Bayern, Würtemberg, Mecklenburg, Braunschweig, Sachsen-Altenburg, den Reußischen Ländern, Schwarzburg-Rudolstadt, vorzüglich stark aber von Preußen beschickt.

Sie wurde mit einem Gebete eröffnet, gesprochen von Dr. Harleß, welchem hierauf, wie im vorigen Jahre, der Vorsitz und die Leitung der Verhandlungen durch Akklamation übertragen wurde. Gegenstand der Berathung war die Kirchenverfassungsfrage mit Inbegriff der Stellung der Schule. Ein Komité hatte diesen Gegenstand vorbereitet und legte der Konferenz durch das Präsidium die Resultate seiner Vorberathung in Thesen vor.

Anknüpfend an die vorjährige Konferenz, deren Hauptgegenstand die Lehrfrage war, wurde auch diesmal zunächst wiederholt: ,,daß Uebereinstimmung in der Lehre der wesentliche Grund der Kirche sey, nicht Gleichheit der kirchlichen Institutionen und der kirchlichen Verfassung, welche wohl als wünschenswerthe Frucht, nicht aber als Bedingung kirchlicher Gemeinschaft anzusehen sey. Es dürfe jedoch die Verfassung die Geltung und Handhabung des Bes fenntnisses nicht unmöglich machen.“

Demgemäß erklärte auch die Konferenz am Schluffe durch An= nahme der Schlußthese:

,,daß fie die förmliche Organisation der über die Grenzen ein= zelner Länder hinausgehenden Kirchengemeinschaften als zu er= strebendes Biel betrachte, aber glaube, daß man hierin des Herrn weiteren Wegen mit großem Ernst nachgehen müsse, statt eigenliebig machen zu wollen."

Ein aus dem Großherzogthum Baden eingelaufener Brief an die Konferenz bestätigte in schlagender Weise, wie die Kirche und ihre Wirksamkeit nicht auf der Verfassung, sondern auf ihrem Bekenntnisse und dem Festhalten daran beruhe. Der Herr hat furchtbar bei uns gerichtet heißt es in diesem Briefe unser Volk wäre nicht in den tiefsten Abgrund der scheußlichsten Revo= lution gestürzt, wenn es noch irgend einen kirchlichen Halt gehabt hätte. Aber diesen hatte es nicht mehr, denn es sind nunmehr bald dreißig Jahr, daß man von Staatskirchenwegen das himmelschreiende Unrecht an der lutherischen Kirche des Landes beging, sie zu vernichten und ihre Bücher, ihre Bekenntnißschriften aus dem Wege zu räumen, was einem charakterschwachen Volke gegen= über überraschend leicht zu gelingen schien." - ,,Ein Menschen= alter ist darüber hingegangen, mit ihm ein Geschlecht, das noch mit etlichen Fäden an der väterlichen Kirche und dem theuern Be= kenntnisse festhielt, ein neues Geschlecht ist aufgekommen und mit ihm der furchtbare Abfall dieses Jahres, der sich dadurch charakteri= sirt, daß er durchweg ein Werk junger Leute von zwanzig bis drei= Big Jahren gewesen." Der Aufstand ist mit Gewalt der Waf= fen unterdrückt, aber der innere Abfall bietet sich dem Auge als eine fast unheilbare Wunde dar." ,,Darf ich schließen es am Schlusse des Briefes - mit einem kleinen Beitrage zur Verfassungsfrage, die auf Ihrer Konferenz berathen werden soll? Die unirte Kirche hier in Baden hat eine Kirchenverfassung, die der rheinpfälzischen reformirten (in den vorjährigen Thesen empfohlen) ziemlich genau nachgebildet ist. Wir haben Gemeindevertretung, Presbyterial- und Synodal Wesen, Diözesan- und General - Sy= noden. Das Volk hat eine Vorliebe dafür, die Behörden eine gewisse Achtung davor, die Geistlichen nicht geringen Stolz darauf, die benachbarten Würtembergischen Geistlichen nicht geringes Ver=

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langen darnach; und bei allem dem hatten wir den Busammensturz im Mai d. J., von dem gottlosen Volle herbeigeführt, von der Kirche nicht aufgehalten, von den Geistlichen und Lehrern vielfach befördert, und auf dem blosgelegten Grunde, über dem das morsche Kirchengebäude zusammengefallen ist, sehen wir eine tiefe Fäulniß des sittlichen Lebens und eine grenzenlose Verwirrung in Sachen der Lehre, eine Kirchenverfassung und feine Kirche!"

Der Druck des deutlichen Bewußtseyns, daß das Gericht im Hause Gottes nicht nur schon lange begonnen habe, indem die Kirche von oben herab unter frevelhafter Bustimmung des Lehrstandes an der Berstörung ihrer eigenen Grundvesten gearbeitet hatte, sondern auch fortgehe, und seinem kritischen Höhepunkte mit raschen Schritten entgegeneilt -der Druck dieses Bewußtseyns lastete am ersten Tage sichtbar und fühlbar auf den Gemüthern der Anwesen= den, die aus allen Theilen Deutschlands trübe Berichte gaben und vernahmen; aber die Stimmung hob sich schon am Nachmittage und am zweiten Tage waren alle ergriffen von der Macht der Verhei= Bungen des Herrn der Kirche, und im Hinblick auf seine Gnade, die da mächtiger ist denn Alles, freudig und stark in der Einhellig= feit ihres Glaubens und seines Bekenntnisses.

Die Gegenstände der übrigen Thefen und Verhandlungen bildeten die das Bekenntniß und somit das Fundament der Kirche immer mehr in Frage stellenden Afte der Geseßgebung, welche fich mehr und mehr auf das Würfelspiel der Majoritäten gründet, wodurch das landesherrliche Kirchenregiment der Kirche gegenüber in eine unhaltbare Stellung gebracht wird - ferner die Bekennt nißverwirrung, welche einestheils eine alle Konfefsionen umfassende Organisation der sogenannten innern Mission, anderntheils die im September v. J. in Wittenberg angebahnte amtliche Konföde= ration aller nichtkatholischen Kirchen in Aussicht stellt ganz be= sonders aber die Schule und ihre Zustände, zunächst die Volksschule, worin nicht nur unmittelbar durch Leerheit, Flachheit und Unchristlichkeit des Religionsunterrichts, sondern auch indirekt durch eine glaubensfeindliche Behandlung sämmtlicher Fachwissenschaften bis zur Naturlehre ein gottloses, zum Umsturze, alles Bestehenden be= reites Geschlecht herangezogen, dann aber auch die Lyzeen und Gym

nasien, als die Pflanzschulen namentlich aller Staatsdiener, in welchen eine gleiche Gesinnung genährt und gepflegt werde.

Die Konferenz bestrebte sich diesem Unwesen durch eine Thesis entschieden entgegen zu treten, ohne der Gestaltung und Stellung der Schule nach Lage der unter dem Einflusse der großen nationalen Fragen sich erst heranbildenden Verhältnisse irgendwie vorgreifen zu wollen.

Geschlossen wurde die Konferenz mit einem Gebete des Pfarrers Nagel aus Trieglaff in Pommern, in welchem der Geist der Kind= lichkeit und Einfalt, wie die Geistesfülle und Glaubensstärke wehte, welche die Kirchenhelden des sechzehnten Jahrhunderts so überwälti= gend mächtig ausrüsteten.

Diese Andeutungen mögen genügeu, um auf den reichen Inhalt der Verhandlungen aufmerksam zu machen. Die Thesen, das Pro= tokoll über die Verhandlungen, so wie ein kurzer populärer Bericht werden bei den Herren Dörfling und Franke im Druck erscheinen.

Säße, über welche sich die lutherischen Provinzial - Vereine in Sachsen, Pommern, Schlesien und Posen heute am 10. September 1849 in Wittenberg vereinigt haben.

NB. Die nachfolgenden Säße sind die Grundlage einer Ver-, einigung von preußischen Geistlichen und Laien, welche zu deren Durchführung sich in Gebet kniend vor des Herrn Angesicht verbündet haben. Der beigedruckte Aufruf aber ist den Gemeinden be= stimmt, und Ausfluß, nicht Grundlage der Verbindung. 1. Wir stehen auf dem Bekenntnisse der evangelisch-lutherischen Kirche.

2. Wir sind der Ueberzeugung, daß unsere Gemeinden rechtlich nie aufgehört haben, lutherische Gemeinden zu seyn und daß uns die heilige Pflicht obliegt, ihre fonfeffionellen Rechte mit aller Kraft zu vertreten.

3. Das konfeffionelle Recht der lutherischen Gemeinden fordert zu

seiner Wahrung eine fonfeffionelle Kirchenverfassung. Wir bea:

gehren demnach die Anerkennung und Durchführung des evans gelisch-lutherischen Bekenntnisses in Kultus, Gemeinde-Ordnung und Regiment.

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4. Als nächstes Biel unseres Strebens seßen wir fest die Befreiung des Altardienstes von aller Bweideutigkeit und Ausprägung des Bekenntnisses im gesammten Gottesdienste, ferner eine die konfessionelle Selbstständigkeit verbürgende Leitung im Kirchenregimente, endlich die Bewahrung der luthe rischen Grundsäße auch in der Gemeinde Verfassung. 5. Diese Bwecke wollen wir nicht auf dem Wege des Austritts erreichen, weil wir uns in unserm Gewissen gebunden fühlen, den Kampf für das gute Recht der lutherischen Kirche auf dem ihr zuständigen Gebiete innerhalb der Landeskirche durchzuführen.

Auf dieser Grundlage find die Deputirten der genannten Vereine zusammengetreten und haben einen aus folgenden Gliedern bestehenden Vorstand gewählt:

1. Consistorial - Präsident Dr. Göschel zu Berlin.

2. Profeffor der Theologie Dr. Oehler zu Breslau.

3. Superintendent Gerlach zu Wollstein.

4. Superintendent Otto zu Naugard.

5. Pastor Appuhn zu Altenhausen.

Für den in der Bildung begriffenen Provinzial - Verein in der Mark ist der Obertribunals - Präsident Dr. Göße zu einem Mitgliede des Ausschusses gewählt worden.

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Zuruf an die evangelisch lutherischen Gemeinden von der Wittenberger Konferenz.

Theuere Gemeinden!

Wir entbieten Euch unseren Gruß aus Wittenberg der alten Lutherstadt. Die lutherisch-kirchlichen Vereine der Provinzen Sachsen, Pommern, Schlesien, Posen und Brandenburg, deren Herzen schon längst zusammen schlugen, haben heute durch ihre Abgeordne ten feierlich auch die Hände ineinandergelegt und fich verbunden zu

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