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des christlichen Glaubens steht, ist der Staat damit deß versichert, daß sie die Stellung der Obrigkeit in höchsten Ehren hält, und indem sie ihre Thätigkeit nur auf dem Grunde des kirchlichen Bekenntnisses ausübt und weder der Leitung des geistlichen Berufs, noch der kirchenamtlichen Leitung und Beaufsichtigung sich grundsäglich entzieht, gibt sie auch der Kirche die nöthige Beruhigung.

4) Indem die innere Mission alle Nothstände, welcher Art fie auch seyen, in's Auge faßt, entsteht eine Reihe von Vereinen, von denen jeder eine besondere Gattung der Noth umfaßt. Von der Natur des Nothstandes wird es abhängen, ob der Verein sich nur auf die Einzelgemeinde erstreckt, oder über diese hinausgeht.

Folgende das Verhältniß von innerer Mission und sey es bestehender oder etwa herzustellender Diakonie betreffende These wurde nach längerer Besprechung ihres Inhalts als unter uns unnöthig zurückgelegt: „Aus der so umfangreichen Aufgabe, welche die innere Mission sich stellt, folgt auch, daß eine wenn auch noch so wohlgeordnete Diakonie die innere Mission nicht ersehen könnte; denn die Diakonie faßt nur die leibliche Noth in's Auge, die innere Mission auch die geistliche. Die Diakonie ist in die Grenzen der Einzelgemeinde gebannt, die innere Mission aber nicht. Die Diakonie läßt sich von dem geistlichen Amt ihren Dienst an der leiblichen Noth zuweisen, sie erhält ihre Pfleglinge aus der Hand des geistlichen Amtes und hat eine nur untergeordnete Stellung zu diesem; die innere Mission aber arbeitet dem geistlichen Amt in die Hand, indem sie die, welche das geistliche Amt nicht zu erreichen vermochte, diesem zuführt.”

Unbesprochen blieben, weil nach siebenstündiger Verhandlung der Tag zu Ende ging, die drei legten der von Professor Schmid aufgestellten Thesen. Da sie vielleicht auf einer spätern Konfe. renz zur Verhandlung kommen könnten, theilen wir sie mit. Sie lauten:

1) Der wohl verstandene Unterschied zwischen der Wirksamkeit des geistlichen Amtes und der innern Mission gestattet es, daß die innere Mission unter Umständen über die Grenzen der Konfession hinausgehe; der Umstand aber, daß die innere Mission gleich sehr die leibliche wie die geistliche Noth in's Auge faßt, macht in vielen Fällen ein solches Hinausgehen zu einem Gebot der christli

chen Nächstenliebe. Die innere Mission will aber, wo das geschieht, weder Genossen der anderen Konfefsionen zu sich herüberziehen, noch damit eine Gleichgültigkeit gegen die eigene Konfession bethätigen.

2. Aus den gleichen Gründen ist unter den gleichen Umständen ein Zusammenwirken der protestantischen Konfessionsgenossen bei dem Werk der innern Mission vollkommen thunlich. Die innere Mission wird aber auch dadurch nicht bekenntnißlos, ihr Bekenntniß ist allemal das der Landeskirche.

3. Eine Organisirung der verschiedenen Vereine ist wünschenswerth, ja nothwendig. Zunächst sollen diese organisirt werden innerhalb des einzelnen Landes und sollen zusammengefaßt werden in einen Landesverein. Gleichfalls ist eine Beziehung der Vereine zu dem bereits bestehenden Centralausschuß wünschenswerth, um von ihm die so dankenswerthe Förderung durch Rath_und_That › entgegenzunehmen. Von dem Centralausschuß wird aber erwartet, daß er nach so hergestellter Beziehung, da wo seine selbstständigen Unternehmungen unsere Landeskirche berühren, das in ihr geltende kirchliche Bekenntniß achtet und wahrt.

Möchte sich bald die Gelegenheit bieten, den wichtigen Inhalt diefer Thesen zum Gegenstande brüderlicher Besprechung zu machen!

Höchst wichtige kirchliche Frage.

Als eine solche wird sich ohne Zweifel baldigst den Vers hältnissen unserer Zeit zufolge für alle ernsten und gläubigen Christen die Frage nach der Gültigkeit oder ungül tigkeit der modernen Kegertaufe in hohem und beunruhigendem Grade fühlbar machen.

Der gegen den chriftlichen Glauben und sein Bekenntniß indifferent gewordene Staat hat die sogenannten „freien Ges meinden“ anerkannt und ihnen das Recht eingeräumt, „ihre

inneren Angelegenheiten selbst zu ordnen, Taufen, Trauungen und Beerdigungen ihrer Mitglieder durch die zur Feier ihrer Gottesdienste bestellten Personen vornehmen und ihren schulpflichtigen Kindern durch dieselben Religionsunterricht ertheilen zu laffen."

Gewiß läßt sich dagegen weder etwas sagen noch thun. Nach seinem freiwillig oder nothgedrungen angenommenen mo dernen Prinzipe kann der Staat nicht anders. Die Kirche kann ihn an seiner Selbstprofanirung nicht mit Gewalt hindern und hat keine Mittel, ihn zu nöthigen, kirchlich oder konfessionell zu bleiben. Auch wenn sie solche Mittel hätte, wäre es sehr die Frage, ob sie diefelben gegen ihn in Anwendung bringen sollte. War doch seine bisherige Chriftlichkeit auch nicht die rechte und von der Art, daß die Kirche nicht minder Nachtheil von der einen, wie Vortheil auf der andern Seite davon hatte! Wir wollen also über das, was geschehen ist, nicht vergebliche oder grundlose Klage führen, sondern unser Augenmerk nur auf die Gefahren richten, welche der Kirche von daher drohen, und zwar für diesmal nur auf die Gefahr, welche ihr bei Unkenntniß ihrer Pflicht oder Unachtsamkeit auf dieselbe aus den sogenannten. Laufen", welche in den freien Gemeinden vorgenommen wer den, erwachsen könnten.

Ein mehr demokratisch politisches, als religiöses, in legterer Beziehung wenigstens mehr negatives als positives Interesse treibt in unseren Tagen, namentlich in größeren Städten, von der großen Anzahl der Ungebildeten sowohl als der Halbgebil deten und Verbildeten viele den sogenannten freien Gemeinden zu. Ihr hohler und leerer Oppositionsgeist findet da seine Befriedigung, ihre religiöse Nichtigkeit die gewünschte Schminke, den gesuchten Aufput. Der schlechte Zeitgeist hat einen Zug, eine Strömung nach den freien Gemeinden hin erzeugt. Viele Familien sind aus unsrer Kirche bereits zu ihnen übergetreten, viele werden dies ohne Zweifel noch thun.

Man kann das, was geschieht, als eine heilsame Sichtung

N. F. Bd. XVIII.

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als eine wohlthätige Epuration unsrer bisher doch zum Theil nur durch äußeren Zwang zusammengehaltenen Kirchengemein schaft betrachten, und sich darüber freuen. Aber wehe der Kirche, wenn diese Freude eine Schadenfreude wäre, wenn sie sich das durch nicht zu schmerzlicher Buße gerufen fühlte, wenn sie zu angestrengtester Thätigkeit sich nicht erhübe und über die Gefahren leichtsinnig hinwegsähe, welche der gegenwärtige Zustand der Dinge ihr nahe bringt!

Wenn Viele jest aus- und übertreten, werden nicht eben so auch Viele bald sich enttäuscht finden und zurückkehren? Ist es möglich, daß aller Uebergetretenen Augen so verblendet bleis ben, daß sie die bodenlose Leerheit des neuen Kirchenthums nicht gewahr werden, dem sie sich angeschlossen haben? Wie nun soll man sie aufnehmen, wenn sie nach öffentlicher Vers Leugnung des positiven Christenthums wieder zur Gemeinschaft des Bekenntnisses desselben sich wenden wollen? Und, was die Hauptsache ist, was soll man mit ihren in den „freien Ges meinden" getauften Kindern thun, wenn diese entweder durch fie zur Kirche zurückgebracht werden, oder später für sich selbst zurückkehren?

Acltern, welche in Folge aufrichtiger Buße und wiedergewonnenen Glaubens zurückkehren, werden selbst von den peinlichsten Zweifeln an der Gültigkeit und Heilskraft der sogenannten Taufe, welche sie an ihren Kindern in der „freien Ge meinde" habe vornehmen lassen, geängstiget werden. Sie werden, wenn sie diese Taufe mit einer chriftlich kirchlichen vergleichen und dieselbe aus dem Gesichtspunkte des wiedergewonnenen rechten Sakramentsglaubens betrachten, in ihr eher eine freche Illusion als einen wirklichen Vollzug des Sakramentes zu erblicken geneigt seyn und sich nur dadurch beruhigen können, daß sie für ihre Kinder, welche sie nicht als recht getauft ansehen können, eine erneuerte rechte und einsehungsmäßige kirchliche Taufe verlangen. Verhältnißmäßig aber dürfte die Zahl derer doch immer nur gering seyn, welche also zurückkehren. Von den meisten wir

anzunehmen seyn, daß sie nicht viel anders zurückkehren werden, wie sie ausgetreten sind. Wenn diese nun keine Gewissensbedenken hinsichtlich der Taufe ihrer Kinder hegen, soll die Kirche darum auch derselben sich enthoben erachten? Oder soll die Kirche etwa da, wo es verlangt wird, die Taufe von Neuem und in rechter Weise vornehmen, da aber, wo ein solches Verlangen nicht gestellt wird, die Sache auf sich beruhen laffen? Hat sie nicht in dem einen Falle, wenn sie den Begehren ohne Grund nachfäme, eben so die Sünde der Wiedertaufe, wie in dem andern, wenn sie ein solches Begehren ohne Grund selbst nicht stellte, die Sünde der Sakramentsverleugnung und die Gefahr der Aufnahme Ungetaufter in ihren Schooß zu fürchten? Wir unsrerseits können uns von dem Standpunkte unsres biblischen und kirchlichen Sakramentsglaubens aus nichts Aergeres denken, als eine Kirchengemeinschaft, welche zum Theil sogar aus Nichtgetauften, aus solchen, welche der Taufgnade entbehren, bestände.

Gewiß also muß die Frage, was von den sogenannten Taufen der freien Gemeinden zu halten sey, jedem Geistlichen und Mitgliede unsrer Kirche schwer auf's Herz und Gewissen fallen. Es ist dies auch keine Frage, deren Beantwortung sich auf die lange Bank schieben läßt; jeden Augenblick kann für den Einzelnen die größte Gewissensanfechtung durch sie ers wachsen.

Unsre kirchliche Oberbehörde hat in einem Ausschreiben an die Defanate gesagt: „Um beurtheilen zu können, ob und wie weit die evangelische Kirche reformirten oder lutherischen Bekenntnisses dergleichen Religions-Gesellschaften als mit ihr auf gleichem göttlichen Grunde stehend anzuerkennen und mit ihnen in religiöser Beziehung Gemeinschaft zu unterhalten vermag, ist zuvörderst eine authentische Nachricht über ihre Verfassung und über ihr Glaubensbekenntniß erforderlich. Das Oberkonsistorium entbehrt diese bis jegt noch, und hat deßhalb neuerdings wieder um Mittheilung der hierüber vorliegenden Urfunden bei dem K. Staats

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