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einzelne Vereine oder Einzelne in Versuchung gerathen können, über ihre Grenzen hinauszugehen, dem dann durch genaue Abgrenzung vorzubeugen ist. Daß ich mich darauf nicht eingelassen habe, wird man mir nicht zum Vörwurf mächen wollen, denn um eine in's Detail gehende Formulirung der gegenseitis gen Verhältnisse war es mir nicht zu thun, nur nach dem Prins zip suchte ich, nach dem dieselben geregelt werden könnten.

Blicke man nun noch einmal auf die Lage der Dinge und urtheile man dann, ob das Kirchenregiment nicht an dieser Forderung seine Grenze haben müsse. Eine entsegliche Noth in Leiblichem und Geistlichem drückt die Gemeinden allüberall. Dem Kirchenregiment und der Geistlichkeit geht es wohl theilweise zu Herzen, aber beide haben nur Seufzer über ihr Unvermögen zu helfen. Da erheben sich aus der Mitte der Gemeinde erst Einzelne, dann Vereine und sind zur Hülfe bereit, fie ftellen sich nicht feindlich gegen das firchliche Amt, noch weniger gegen den kirchlichen Glauben, sie schelten auch das kirchliche Amt als solches nicht, weil viele einzelne Träger dieses Amtes ihre Pflicht schwer versäumt haben, sie stellen das vielmehr immer in den Vordergrund, daß die Kräfte des kirchlichen Amtes nicht zureichen. Was durften sie von diesem Amt erwarten? Gewiß, daß dieses ihre Hülfe mit Dank annehme, und sich mit ihnen verständige über die Weise der Thätigkeit. Es war kein Symptom vorhanden, das befürchten ließ, die innere Mission wolle auf derlei nicht eingehen. Gewiß die innere Mission hätte es den Kirchenbehörden und dem kirchlichen Amt nicht verargt, wenn es Vorsorge getroffen, daß die innere Mission nicht Elemente in sich aufnehme, welche störend für die Kirche werden könnten. Gewiß der Besonnene hätte eine solche Vorsorge für eben so natürlich als pflichtmäßig gehalten, keiner würde haben in Abrede stellen wollen, daß die Kirche Ursache habe, sich sicher zu stellen und dieser Gedanke hatte auch mich getrieben. Was muß es aber für einen Eindruck machen, wenn das kirchliche Amt sagt, wir wollen Niemanden, der sich nicht

uns ganz unterthan macht? Man beachte da wohl. Der Ges danke, der grenzenlosen Noth durch weitere Mittel abzuhelfen, ging nicht etwa von den Trägern des geistlichen Amtes aus, denn in diesem Fall freilich wäre es nur natürlich und auch gar nicht anders möglich gewesen, als daß zu einer Erweiterung des geistlichen Amtes geschritten worden wäre. Nein, der Gedanke ging von der Gemeinde aus, die Gemeinde ist es, die sich zur Hülfe erbot. Und dieser Gemeinde sagt man nun mit anderen Worten, wir wollen dich nicht. Denn das heißt nicht ihre Hülfe wollen, wenn man nur von einigen Liebesdiensten spricht, an denen die Gemeinde Handreichung leisten soll. Und auch damit hat man ihre Hülfe so gut wie zurückgewiesen, daß man fordert, sie solle sich unbedingt unter die Leitung des kirchlichen Amtes stellen, denn was sie leisten kann, das verträgt sich nicht mit der Einfügung in den kirchlichen Organismus und dieser würde davon auch keinen Gebrauch machen können. Und warum will man die Hülfe der Gemeinde nicht? Weil die kirchliche Ordnung dadurch gefährdet wäre, weil es alleiniges Recht des kirchlichen Amtes ist, zu sagen, wo und wie geholfen werden solle. Die Gemeinde erbietet sich aber zu Garantien für kirchliche Wirksamkeit und man sollte erwarten, das kirchliche Amt erkennete, daß hier eine neue Form der Thäs tigkeit sich zum Heil der Gemeinde darbiete, die darum auch nach anderen Formen zu regeln wäre. Auch das nicht. Der inneren Mission wird immer gesagt, sie bedrohe die kirchliche Ordnung. Aber was thut das kirchliche Amt, um die Hülfe zu ersegen, welche sie von der Gemeinde zurückweist? Vergebens sehen wir uns nach Anstalten dafür um.

Das kirchliche Amt weiß nicht zu helfen, es bekennt das, und so soll also lieber gar nicht geholfen werden als durch die Mittel, welche die innere Mission bietet? Wenn das die Antwort ist und sie ist es, wenn auch nicht mit dürren Worten ausgesprochen, weß wird der Schaden seyn? Die innere Mission wird darum nicht stille stehen, aber ein tiefer Unmuth über

die Träger des kirchlichen Amtes wird sich in der Gemeinde festsegen und wer kann sagen, ob so das kirchliche Amt nicht den Moment versäumt hat, in dem es diese Vereine in gesunder Weise zum Dienst am Reiche Gottes nugbar machen konnte, während gerade eine Spannung mit dem kirchlichen Amte innerhalb der inneren Mission Raum zu Verirrungen geben könnte, welche zum argen Schaden der Kirche ausschlagen können.

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Lic. Schmid,

a. o. Professor.

Kirche und kirchliches Amt.

Wie ist doch der Feind so flug, daß er unter den Bekens nern der Wahrheit immer gerade diejenigen Irrthümer erzeugt, welche der Wahrheit, die sie bekennen, am sichersten den Weg verlegen! Eben jezt, wo die herrschende Sinnesweise nicht auf das Amt, sondern auf die Träger desselben sieht, und nur der legteren persönliche Pflichterfüllung dem Amte die gebührende Anerkennung wieder zu gewinnen vermag, müssen diejenigen, welche erkannt hatten, was es um die Kirche und das kirchliche Amt ist, der unevangelischen Verirrung anheimfallen, für das Kirchenregiment in Anspruch zu nehmen, was nur der Kirche, und für die Träger des kirchlichen Amts, was nur dem kirchlichen Amte selbst gebührt. Damit geben sie die Kirche dem Widerwillen gegen kirchliche Herrschaft Preis, und fördern den Wahn der Menge, als sey es nicht um Beseligung durch Gottes heilige Wahrheit, sondern um Gehorsam gegen willkührliche Menschensagung zu thun. Solcher Verirrung und ihren ver

derblichen Folgen zu steuern, wird diese Zeitschrift, welche das Ihrige gethan hat, der Kirche den jeweiligen Gemeinden und den einzelnen Kirchengliedern gegenüber ihr unwandelbares Recht zu sichern, nunmehr für eine ihrer vordersten Pflichten zu achten haben.

Wir finden jenen Irrthum am faßbarsten ausgesprochen in Nr. 5 des diesjährigen Zeitblatts für die evangelisch- lutherische Kirche Mecklenburgs, wo der Verfasser einer Reihè von Thesen über das Kirchenamt, welche S. 524-5 des vorigen Jahrgangs dieses Zeitblatts abgedruckt stehen, auf ein gegen dieselben erhobenes Bedenken kurz, aber bündig antwortet. „Die Kirche“, heißt es dort, „im Unterschiede von der Gemeinde ist der von Christo ausgehende und fort und fort von seinem Leben erfüllte Organismus, welcher die Menschen als Glieder in den Leib Chrifti einfügt, an demselben lebendig erhält und zum weitern Wachsthum fördert. Die Kirche hat in sich selber das Leben, das für die Glieder, die an und für sich todt find, der spiritus vivificans et regens ist. Diese Glieder dagegen, die des Lebens und der Leitung bedürfen, find die Gemeinde. Die Gemeinde verhält sich zur Kirche, wie das Produkt zum Producenten; denn die Kirche schafft die Gemeinde. Aber auch alle Gemeinden der Welt zusammen sind nicht im Stande, die Kirche zu machen, so wenig wie das Geschöpf den Schöpfer machen kann. Die Kirche in dieser Bedeutung tritt uns faßbar nahe in Wort und Sakrament. Denn durch Wort und Saframent werden die Menschen Glieder an dem Leibe Christi, und durch das Wort übt der Herr das Regiment über die Glieder seines Leibes.... Die Berechtigung der Gemeinde der Kirche gegenüber ist nach dem wesentlichen Verhältnisse der Glieder zum Haupte keine andere, als daß sie sich von ihrem Haupte lebendig machen und regieren läßt; nimmermehr aber kann es ihre Berechtigung seyn, sich selber Geseze zu geben und sich zu ihrem Haupte in Opposition zu stellen. Denn wo die Gemeinde dem Haupte, der Mensch seinem Gott und Erlöser

gegenüber ein eigentliches Necht verlangt, da tritt sie aus ihrem gebührenden Verhältnisse heraus und in Opposition gegen das Haupt.... Die Träger des Episkopats aber sind nicht bloße Glieder am Leibe Chrifti, sondern als Träger des Amts auch Repräsentanten des Haupts, das durch ihr Amt der Gemeinde seine Gaben zutheilt und auch über die Gemeinde das Regiment übt.“

Diese Säge sollen zur Bestätigung von Aussagen über das Kirchenamt dienen, deren wesentlichste folgende sind. „Aus dem Apostolat hat sich ein zwiefaches Kirchenamt, der Presbyterat und der Episkopat herausgesezt, jener als das Amt des Worts und Sakraments an der Einzelgemeinde, dieser als das Amt des Kirchenregiments. Das Kirchenamt ist vom Herrn geordnet und mit bestimmten Befugnissen begabt; es wirkt im Namen und als Stellvertreter des Herrn, von dem es seine Vollmacht und Weisung hat. Darum ist es auch nur ihm verantwortlich. Das Kirchenamt vermittelt die göttlichen Gnadengaben an die Gemeinde, es steht über der Gemeinde und schafft dieselbe. An dem Bau und der Leitung der Kirche dürfen nur Presbyterat und Episkopat sich betheiligen. Eine Synode, welche irgendwie auf die Leitung der Kirche influiren soll, darf nur aus Trägern des Episkopats und Presbyterats zusammengesegt seyn. Eine Vertretung der Gemeinden gegenüber der Kirche ist ein vom chriftlichen Standpunkte nicht zu vollziehender Gedanke."

Was hier vom Verhältnisse der Gemeinden zur Kirche und zum Kirchenamte gelehrt ist, erhält seine Ergänzung durch das, was wir anderwärts, aber von derselben Seite her, über das der einzelnen Christen ausgesagt finden. So ist in dieser Zeitschrift selbst vor Kurzem die Kirchlichkeit der innern Mission, das heißt, der vereinsmäßigen chriftlichen Liebesthätigkeit davon abhängig gemacht worden, daß sie vom Kirchenregiment ausgehe, und S. 475 des vorjährigen Mecklenburgischen Kirchenblatts wird gleicher Maßen verlangt, daß das Kirchenregiment,

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