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Nachtheile berechnet. Ihr habt schon so oft davon die Erfahrung gemacht, es ist hohe Zeit, Nuten daraus zu ziehen. Es ist eine traurige Erfahrung, daß sich die Wahrheit einen Weg durch Blut bahnen muß; darum sagt Christus:

Ihr sollt nicht wähnen, daß ich gekommen sei, Frieden auf Erden zu senden, ich bin nicht gekommen, Frieden zu senden, sondern das Schwert. Matth. 10. 34.

Die Männer der Arbeit und der Entbehrung, sowie jene, welche beides nicht fühlen, es aber mittelst Aufopferung von Hab und Gut den Andern zu erleichtern suchen, das sind die Männer, die mit unsern Fahnen ziehen, die in unsern Reihen kämpfen werden. Mißtrauet allen Andern, und hütet euch besonders, ihnen ein Amt anzuvertrauen.

Oeffentliche Aemter, welche die gleiche Vertheilung der Arbeit und der Lebensgüter besorgen, kann man ohne Gefahr keinem Eigen= nüßigen und überhaupt Niemanden anvertrauen, welcher nicht nach dem Gesetz der gesellschaftlichen Gleichheit handelt. Ihr könnt zur Pflegung eurer Gärten keine Böcke gebrauchen.

Betrachtet aber auch Niemanden als eueren Feind, blos darum, weil er einer anderen Meinung ist als ihr, denn wir durchlaufen alle dieselbe Reihe von Irrthümern, ehe wir geläutert werden.

Hütet euch darum, das anzugreifen, was andern heilig ist; verschont es der guten Sache wegen, wenn es sonst nicht in eurer Feinde Hände zur Waffe gegen euch wird. Das Leben euerer ge= fangenen Feinde sei euch heilig und unverleßlich; desgleichen das Eigenthum Aller, die nicht gegen euch auftreten; denn das eingewurzelte Vorurtheil des Rechts des Besigthums würde jede von euerer Seite erzwungene gewaltsame Herausgabe des Ueberflusses als eine Ungerechtigkeit ansehen, und ihr vermehret nur die Menge euerer Feinde.

Lasset nur das gute und das böse Kraut zusammen wachsen bis zur Zeit der Ernte.

Um die Möglichkeit und den Vortheil der Gütergemeinschaft ohne Geldsystem anschaulich zu machen, kann nachfolgender Plan einer Constitution der Gesellschaft dienen.

Dieser Plan ist nur für Diejenigen zu beachten, welche, so wie ich, keine Gelegenheit hatten einen Plan über die Gütergemeinschaft

wie es deren von Fourier und mehreren anderen giebt, zu lesen. Es ist nicht gesagt, daß hier das vollkommenste Ideal der gesellschaftlichen Reform aufgestellt ist, sonst müßten wir annehmen, daß die Quelle des Wissens zu erschöpfen wäre. Jede Generation hat ebenso wie jedes Individuum ihren eigenen Begriff von Vollkommenheit. Der Mensch kann wohl sich ihr immer mehr nähern, aber nie in diesem Leben sie ganz erreichen.

Die Vollkommenheit, das ist der allmächtige Gott; und streben sie zu erreichen, heißt ihm ähnlicher werden.

Alle Pläne der gesellschaftlichen Reform, die bisher geschrieben. worden sind, sind Beweismittel der Möglichkeit und Nothwendigkeit derselben; und je mehr Werke darüber geschrieben werden, desto mehr Beweise sprechen dafür zum Volke. Das beste Werk darüber werden wir aber wohl mit unserm Blute schreiben müssen.

Die Wahl der Constitution gehört der Gesellschaft selbst, der Mehrheit ihrer Glieder an, und die Zeitbegebenheiten tragen gar viel zu denselben bei. Die Abweichungen in den verschiedenen Systemen der Gütergemeinschaft werden bei einstiger praktischer Anwendung zu demselben Ziele führen, nämlich zu einem allgemeinen Familienbunde der ganzen Menschheit; und sollte selbst die Ausführung dieser Vervollkommnung des gesellschaftlichen Zustandes noch auf bedeutende Hindernisse stoßen, so sei dieselbe doch das beständige Ziel unseres Strebens, und weder Ketten noch Tod soll uns in unserem Entschluß wankend machen; denn leben wir, so leben wir dem Herrn; und sterben wir, so sterben wir dem Herrn; wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn.

Drittes Kapitel.

Constitution des großen Familienbundes
der Menschheit.

Die zwei wesentlichen Bedingungen des menschlichen Lebens, des persönlichen sowie des gesellschaftlichen, find Arbeit und Genuß, und das vollkommenste gesellschaftliche Zusammenleben besteht in der gleichen Vertheilung dieser beiden Bedingungen unter alle zur

Gesellschaft gehörende, nach den Geseßen der Natur und christlichen Liebe handelnde, Glieder.

Die gesellschaftliche Gleichheit, als das höchste Ideal und die festeste Basis irdischen Glückes und gottähnlicher Vollkommenheit, besteht nach den zwei wesentlichen Bedingungen des menschlichen Lebens, nämlich der Arbeit und des Genusses, in zwei Ordnungen, in welchen jedes einzelne Glied des großen Bundes, nach den Geschen der allgemeinen Gleichheit zu handeln verpflichtet ist. Die eine ist die Familienordnung, oder die Ordnung des Genusses; die andere die Geschäftsordnung.

Die Familienordnung.

Sie besteht aus Familien unter der Aufsicht der Familienältesten.

Ungefähr 1000 Familien bilden einen Familienverein, und wählen eine Vereinsbehörde.

10 Familienvereine bilden einen Familienkreis, und wählen gemeinschaftlich wie die ersten, oder auch durch Wahlen ihrer Vereinsbehörden, eine Kreisbehörde.

Jede Kreisbehörde wählt einen Abgeordneten in den Congreß des großen Familienbundes ; und dieser Congreß einen Senat, welcher die höchste gesetzgebende Behörde des großen Familienbundes ist.

Die Geschäftsordnung.

Sie besteht aus dem Bauern, Werk- und Lehrstande und der industriellen Armee.

Der Bauernstand.

10 Bauern bilden einen Zug, und wählen als Aufseher und Leiter ihrer Arbeiten einen Zugführer. 19 Zugführer wählen einen Ackermann. Er ist der Geschäftsführer über 100, und hat die ihm angewiesene Arbeit unter die Zugführer gleich zu vertheilen, sowie über die treue und pünktliche Verrichtung derselben zu wachen. 10 Acfermänner wählen einen von ihnen in den

Landwirthschaftsrath. Dieser wählt in jedem Zweige der Landwirthschaft, als Getreide-, Wein- und Hopfenbau; Obst-, Bienen und Schafzucht u. dgl. einen Präsidenten in das Ministerium des großen Bundes.

Dieses besteht aus den auf diese Art vom Bauern-, Werkund Lehrstande gewählten Präsidenten.

Der Werkstand.

Zu dieser Classe gehören alle, welche sich mit Handwerken, Künsten, Maschinen und Fabrikarbeiten beschäftigen.

Sie wählen wie der Bauernstand, zu 10 ihren Geschäftsführer, zu 100 ihren Meister; und je 10 Meister ihren Werkvorstand.

In einem Bezirk von 100 Werkvorständen besteht eine Meistercompagnie, welche aus Arbeitern gebildet ist, die eine dem Wohle des ganzen nüßende Erfindung gemacht haben. Die Meistercompagnien wählen im Verein mit je 100 Werkvorständen ihres Bezirks einen Mann in den Gewerbsausschuß, welcher dasselbe für den Werkstand, was der Landwirthschaftsrath für den Bauernstand ist; und dieser Gewerbsausschuß von jedem besonderen Geschäfte einen Präsidenten in das Ministerium des großen Bundes.

Jeder Mensch gehört durch die in den Erziehungsanstalten empfangenen Vorkenntnisse diesen beiden Ständen zugleich an, in welchen er nach seinen Neigungen in den verschiedenen Zweigen arbeitet. Darum kann es sich treffen, daß Jemand, der in einem Gewerbe Werkvorstand ist, zur Erntezeit, oder wenn es sonst nothwendig ist, bei der Feldarbeit als einfacher Arbeiter mitarbeitet.

Jeder kann sich nach seinem Belieben einem oder mehreren Geschäften zugleich widmen. Zu dem Ende werden die Arbeiten alle 2 Stunden abgewechselt.

Der Lehrstand.

Ihm ist die Besetzung aller, ein mehrjähriges Studium erforderlichen Stellen, in den 3 Zweigen der Geschäftsordnung anvertraut.

Zu diesem Zwecke hat jeder Familienverein eine Erziehungs anstalt; jeder Familienkreis außer mehreren Kunst- und Gewerbeschulen eine hohe Schule, und je 10 Familienkreise oder je eine Million Menschen eine Universität.

Die Professoren des großen Familienbundes wählen von jeder Fakultät einen Präsidenten in das Ministerium.

Außer diesen wählt noch jede Universität, nämlich die Studirenden. derselben, welche einen großen Grad von Gelehrsamkeit erreicht haben, 10 ihrer Mitglieder in den Gelehrtenausschuß.

Dieser bleibt wie der Landwirthschaftsrat und der Gewerbsausschuß bis zu den neuen Wahlen beisammen.

Der Senat wählt aus dem Gelehrtenausschuß die Professoren, und besetzt mit ihnen alle durch den Lehrstand zu beseßenden wichtigen Stellen. Ebenso wählt er aus dem Landwirthschaftsrath seine Direktoren oder Aufseher von je einer Million Menschen, und aus dem Gewerbsausschuß die Vorsteher und Buchhalter großer Gewerbslager.

Jeder aus dem Lehrfache ist verpflichtet, sich die Praktik irgend einer Handarbeit eigen zu machen, mit welchen er seine Arbeitszeit ausfüllt, wenn das Fach, das er bekleidet, dieselbe nicht ganz in Anspruch nimmt.

Jeder ohne Unterschied kann nach seinen Neigungen an dem Unterricht Theil nehmen.

Der Unterricht in den Universitäten und hohen Schulen wird. nur ausgezeichneten Schülern als Arbeitszeit angerechnet.

Viertes Kapitel.

Die industrielle Armee für die allgemeinen Bundesarbeiten.

Alle gesunde und kräftige Menschen sind verpflichtet, darin 3 Jahre zu arbeiten.

Die Arbeitszeit ist wie in den übrigen industriellen Zweigen. und die Dienstzeit ist von 15 bis 18 Jahren.

Sie wählen ihre Aufseher bis zu 100; die Uebrigen, sowie die Leiter der verschiedenen zu verrichtenden Arbeiten, welche wissenschaftliche Kenntnisse erfordern, werden aus dem Lehrfache besetzt.

Die Aufseher können nur aus Denen gewählt werden, welche nach ihrer Dienstzeit noch bei der Armee bleiben.

Außer der Arbeitszeit sind ihnen alle möglichen Unterrichtsanstalten offen, weswegen sie auch angehalten sind, während der dreijährigen Dienstzeit sich noch die Kenntniß eines beliebigen Geschäftes

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