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kommenheit immer näher rückt, wo weder die Freiheit noch die Gleichheit eines von Menschen gemachten Gesetzes bedarf und die Liebe und Eintracht ihr zur zweiten Natur geworden sind.

Um also bei der Einrichtung der Gütergemeinschaft den verschiedenen Neigungen der Menschen außerhalb der Grenzen der Rechte Anderer allen nur möglichen Spielraum für ihren natürlichen Freiheitstrieb zu lassen, muß es Jedem erlaubt sein, außer der allgemeinen bestimmten Arbeitszeit, noch freiwillige Arbeits- oder Commerzstunden zu machen.

Diese Commerzstunden werden unter der Aufsicht der Alten, die nicht mehr arbeiten, gehalten.

Jedes Glied der Gesellschaft führt ein Buch, in welches alle Commerzstunden eingetragen werden.

Wenn ein Geschäft mit Arbeitern überfüllt ist, so wird es gesperrt, d. h. es werden in diesem Geschäfte keine freiwilligen Arbeits- oder Commerzstunden gemacht.

Die Commerzstunden sind immer in den Geschäften offen zu Lassen, die am dringendsten Arbeiter brauchen.

Der industriellen Armee können in keinem Geschäfte die Commerzstunden gesperrt werden.

Für die Arbeiten der industriellen Armee werden immer Commerzstunden angenommen. Da nun hierin Jeder ohne Vorkenntniß arbeiten kann, und dieselbe auch überall verbreitet ist, so benimmt die Sperrung eines Geschäfts Niemanden das Recht, Commerzstunden zu machen.

Die Familienvereine oder Kreise können für die Anfertigung der verschiedenen, nicht zum nothwendigen Gebrauch gehörenden, aber den verschiedenen Neigungen ihrer Mitglieder entsprechenden Artikel, Werkstätten oder Fabriken errichten. Die darin verfertigten Gegenstände werden in die Magazine und Ausstellungssäle des Bundes abgeliefert, und hier für Commerzstunden ausgegeben.

Die Ausstellungssäle der in diesen Anstalten gelieferten Arbeiten stehen unter der Aufsicht der Alten, oder solcher Glieder, welche zu einer andern Arbeit unfähig sind.

Alle darin verfertigten Gegenstände sind nach der Arbeitszeit berechnet.

Wenn der zu diesen Artikeln nöthige Verbrauch von Material

und rohen Produkten den allgemeinen Bedürfnissen nachtheilig wird, so steht dem Senat das Recht zu, dafür mehr Commerzstunden als Arbeitszeit anrechnen zu lassen.

Die Arbeiter in den Commerzartikeln sind ebenso organisirt, wie die von den übrigen Geschäften. Sie wählen in der Geschäftsordnung mit einer andern ähnlichen Geschäftsclasse, welche dasselbe Material verarbeitet, so lange sie nicht zahlreich genug sind, einen Präsidenten zn wählen.

Will nun der Arbeiter außer seiner Nationalkleidung, noch dieses oder jenes Kleidungsstück oder sonst einen Gegenstand haben, welcher kein Bedürfniß ist, so läßt er sich so viel von den gemachten Commerzstunden aus seinem Buche abschreiben, und in das große Buch des Ausstellungssaales eintragen, als dafür Arbeitszeit angerechnet ist. Auf diese Art wird also jede auf einen unnöthigen Gegenstand verwandte Arbeitszeit durch denjenigen, welcher davon Gebrauch macht, immer wieder eingebracht; die Gesellschaft verliert nichts dadurch, und das Individuum gewinnt; denn es braucht bei dem Austausch der Arbeitsstunden nur den Arbeitern zu vergüten, muß aber dabei nicht, wie heut zu Tage, den Wucher und den Müßiggang mästen.

Der Werth aller Produkte wird nach der Arbeitszeit berechnet. Alle Arbeiten werden nur in den dazu errichteten Gebäuden, unter der Aufsicht der vom Geschäft gewählten Vorsteher, sowie der von den Behörden eingesetzten Rechnungsführer, verfertigt. Bei fleinen Handarbeiten, deren Arbeitsdauer schon bekannt ist, sind hiervon Ausnahmen zu machen.

Alle durch Commerzstunden erworbene Artikel werden nach dem. Tode des Erwerbers in die Ausstellungssäle zurückgeliefert, und können wieder für Commerzstunden ausgegeben werden.

Der auf diese Art entstehende Ueberschuß von Commerzstunden wird alle Jahre durch eine allgemeine Geschäftssperre ausgeglichen, welche so lange dauert, bis eine gleiche Zahl von Commerzstunden in den Arbeiten der industriellen Armee oder dem Bauernstande gemacht worden sind.

Wenn die Arbeiten des Bauernstandes dringender sind, so fällt diese allgemeine Geschäftssperre jedesmal in die Erntezeit. Diese Maßregel soll dazu dienen, in der Geschäftsordnung immer das

gehörige Gleichgewicht zu erhalten und den nüglichen und dringenden Geschäften immer eine hinreichende Zahl freiwilliger Arbeiter zu sichern.

Alle Geldstücke, und überhaupt alles Gold und Silber, wird eingeschmolzen, um darans Gegenstände für den allgemeinen Gebrauch zu verfertigen.

Die Einschreibebücher der Commerzstunden werden die Ersaßmittel des Geldes sein.

Um das Zusammenhäufen der Reichthümer zu verhindern, bedienten sich die Spartaner großer Eisenstücke, die zuvor in Effig abgekühlt wurden, um sie zu jeden andern Gebrauch zu verderben. Der Raum, den diese Stücke einnahmen, sollte die zu große Anhäufung derselben und die dadurch entstehende Ungleichheit verhindern.

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Seitdem das Papier und die Buchdruckerkunst erfunden wurde, hat die Menschheit kräftigere Mittel gefunden, den Wucher zu verhindern und die gesellschaftliche Gleichheit zu erhalten, möchte sie nur recht bald davon Gebrauch machen.

Durch die Maßregel der Commerzstunden sind allen Lieblingsneigungen der Menschheit Thor und Thür geöffnet; selbst der Verbrauch der Luxusartikel wird sich eher vermehren als vermindern. Um aber zu verhindern, daß derselbe durch seine Ausschweifungen nicht den guten Sitten schade, steht den Behörden das Recht zu, die Commerzstunden zu verlängern oder zu verringern, je nachdem ihre Wirkung eine für die Wohlfahrt des Ganzen heilsame Richtung nimmt.

Ein noch kräftigeres Mittel für diesen Zweck ist die Geschäftssperre.

Achtes Kapitel.

Dos Erfindungsprivilegium oder die
Meistercompagnien.

Die Meistercompagnien bestehen ans solchen Gliedern der Gesellschaft, die eine nügliche Erfindung oder Entdeckung gemacht haben. Sie haben in der Geschäftsordnung mit den über 1000 Ge

wählten gleiches Stimmrecht.

Sie sind während der Dauer ihres Privilegiums an keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Sie können Commerzstunden machen wie die Uebrigen, doch muß wenigstens der dritte Theil derselben im Unterricht bestehen, den sie in den Kunst- und Gewerbeschulen geben.

Jedes Geschäft hat womöglich eine oder mehrere Meistercompagnien, welche den Nußen, der in selbigem Geschäft gemachten neuen Erfindung oder Entdeckung prüfen, und die Dauer des Privilegiums bestimmen.

Die Folgen dieses durch die Gesellschaft in die Gesellschaft gestreuten Privilegiums wird der Fortschritt derselben in wissenschaftlicher und industrieller Bildung und mithin die Wohlfahrt und das Glück Aller sein; denn die Vermehrung und Vervollkommnung der Kenntnisse ist die alles belebende Seele der Gesellschaft, ohne welche für dieselbe keine Wohlfahrt möglich ist.

Der allgemeine Nußen ist die Bedingung dieses Privilegiums. Derjenige, welcher der Gesellschaft schon Beweise von der Ueberlegenheit und nüßlichen Anwendung seiner Geisteskräfte gegeben hat, kann derselben der wichtigen Dienste noch mehr leisten, und darum ist es im Interesse dieser, ihm völlige Freiheit seiner Zeitverwendung zu lassen.

Vermöge seines natürlichen Freiheitstriebes strebt der Mensch nach größtmöglichster Unbeschränktheit, und dieses Streben wird der Sporn seiner kühnsten Handlungen, und seine geistige und physische Gewalt wird der Ausdruck dieses Strebens.

Alle rohe Kraft kann aber der Gesellschaft nüßlich oder schädlich. werden, je nachdem man derselben eine gute oder schlechte Richtung gibt. In einer fehlerhaft gebauten Maschine kann die sie bewegende rohe Kraft im Kessel verschlossenen Dampfes allen dabei Arbeitenden gefährlich werden.

Ebenso der ungezügelte Freiheitstrieb des Menschen in einer schlecht organisirten Gesellschaft.

In unsern schlecht organisirten Gesellschaften genießen die Reichen und Mächtigen auf Unkosten der Arbeiter einer wahrhaft ungezügelten Freiheit.

Das Gesez besteht für sie fast gar nicht. Für die Verbrechen, die sie begehen, haben sie ganz andere Namen erfunden, welche nach

den Gesezen, die sie gemacht haben, entweder nicht strafbar sind, oder doch mit einer kleinen Geldsumme getilgt werden können.

Aber das ist für sie eigentlich keine Strafe; denn solchen Verlust wissen sie dem Arbeiter auf die eine oder die andere Art schon wieder aufzupacken.

Wenn euch Reichen und Mächtigen der gemeine Dieb schon ein so verächtliches Wesen ist, glaubt ihr denn, daß das Volk auf die vornehmen Diebe mit weniger Verachtung sieht?

Alles Gut, dessen ihr euch rühmt, habt ihr oder eure Vorfahren es nicht auf die eine oder die andere Weise dem Volke ge= stohlen? Die Contributionen und Steuern, die ihr uns auferlegt, die Zinsen, die eure Kapitalien aufschwellen, die Bankerotte, die ihr macht, die falschen und kostspieligen Prozesse, die ihr uns aufhängt, find das keine Diebereien? die Arbeiter, die ihr in den dumpfen Fabriken und Werkstätten vor den Jahren verblühen macht, sind das keine Morde, die ihr an der Gesellschaft verübt? Eure Gefäng nisse, Schaffotte und Bajonettenheere, predigen sie nicht überall den Mord?

Die verächtlichsten Diebe sind die, welche den Schwachen morden. Je mehr Jemand jezt Macht und Geld hat, desto freier und unabhängiger ist er. Um dieses und durch dasselbe die größtmöglichste Unabhängigkeit zu erlangen, jagt man heute auf verschiedenen krummen Wegen: als: Handels- und Börsenspekulationen, Wucher, Verkäuflichkeit, Betrug u. dgl.

In einer gut organisirten Gesellschaft sind diese, die Rechte des Andern verlegenden und die Gleichheit der Gesellschaft zerstörenden Schleichwege für alle gesperrt; und nur auf der Bahn der Talente steht es Jedem frei, seinem Unabhängigkeitstriebe die Zügel schießen zu lassen.

Wer heute reich und mächtig ist, hat nicht nöthig, sich auf Erfindungen zu verlegen, sein Geld bringt ihm auf den frummen Wegen mehr ein. Auch ist der Unbemittelte, wenn er eine Entdeckung oder Erfindung gemacht hat, genöthigt, sich wegen Mangel der nöthigen Mittel zur Ausführung, mit dem Geldmanne zu verständigen, welcher sich dann, ohne einen andern Antheil als den des dargeleihten Geldes zu haben, den größten Theil des Gewinns dafür ausbedingt.

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