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war voll Geist, Wahrheit und Leben. Ebenso voll Gottesvertrauen war de edle Washington, der moderne Republikaner. Wie ernstlich auch Napoleone über Gott nachgedacht hat, wie tief von dem Gottesgedanken der große Pitt, der mächtige Stein und der liberale Cavour erfüllt waren, um der entschei denden Staatsmänner der Gegenwart nicht zu erwähnen, weiß Jedermann. Es mögen daher immerhin Einzelne, Gelehrte oder Ungelehrte, Gottes entrathen zu können wähnen, die Thatsache steht dennoch fest, daß die großen Culturvölker und ihre Führer an Gott glauben.

Deßhalb ist es gewiß: Der moderne Staat ist Gottes verehrer Zu 7. Die religiösen Bekenntnisse sind ein Ausdruck des gemeinsamen Kirchenglaubens. Es wird heute sogar den Kirchen schwer, sich darüber z einigen. Die katholische Kirche besißt einheitliche Organe, welche ihren Glau ben mit absoluter Autorität feststellen. Was die allgemeinen Concilien mit Zustimmung des Papstes festseßen, das ist kirchliches Gefeß, welches unbe dingte Unterwerfung von den Gläubigen fordert. Aber auch in der katho lischen Welt ist es dahin gekommen, daß der großen Mehrheit der gebildeten Männer der vorgeschriebene und traditionelle Kirchenglaube zu einer bloßen Form geworden ist, der man gelegentlich und scheinbar huldigt, die man nicht offen angreift, um deren Inhalt man aber sich nicht kümmert, an derer Wahrheit man nicht mehr glaubt.

Die Bekenntnisse der protestantischen Kirchen, im sechzehnten uud sieben zehnten Jahrhunderte verfaßt, tragen das Gepräge ihrer Zeit an sich, einer Zeit, deren Weltansicht eine andere war, als die heutige ist. Ihr Werth ist vorzugsweise ein geschichtlicher. Sie beurkunden die Meinung eines von religiösen Ideen tief bewegten Zeitalters. Im Kampfe mit der katholischen Kirche entstanden und von dem Streite der Theologen auch innerhalb des Protestantismus zugespißt, haben sie eine polemische Gestalt und verrathen hier und da die Bitterkeit der theologischen Schulen. Sie sind von großer und nachwirkender Bedeutung für den Zusammenhang der kirchlichen Entwicklung. Aber sie sind nicht geeignet, die ganze Zukunft zu beherrschen und dürfen nicht die Fortschritte der Erkenntniß verhindern. Wollten sie das, so würden sie dem Lebensprincip des Protestantismus widersprechen.

Für den Staat sind diese Bekenntnisse in keiner Weise bindend. Er hat dieselben nicht zum Staatsgesetz gemacht, oder wo er es theilweise gethan hat, so lange er Confessionsstaat war, da mußte er das Geseß ändern, so bald er inne wurde, daß er nicht mehr Confessionsstaat sei.

Einem ihm fremden Kirchengesetz kann sich der Staat nicht unterwerfen, ohne seine staatliche Souverainetät aufzugeben. Diese Unterwerfung würde Selbstmord des Staates sein.

Zu 8. In den lezten Jahrhunderten noch, so lange die Staaten Confessionsstaaten waren, konnten sie mit Recht mit dem Namen ihrer Confession

ezeichnet werden. Die Weltgeschichte, welche vorzüglich in den germanischen Staaten verschiedene Confessionen mit einander zu Einem Volke verband, hat en confessionellen Charakter der Staaten unmöglich gemacht, bevor die fortchreitende Wissenschaft und Rechtsbildung das Verfassungsrecht von der conessionellen Gebundenheit befreite. Der paritätische Staat ist der Vorläufer jeworden des modernen confessionslosen Staates. Seitdem in Preußen Protestanten und Katholiken Rechtsgleichheit erlangt haben, ist Preußen kein protestantischer Staat mehr im staatsrechtlichen Sinne des Worts. Ebensowenig ist Bayern noch ein katholischer Staat, seitdem es protestantische Provinzen erworben und denselben gleiches Recht gewährt hat.

Aber wenn der Ausdruck nicht staatsrechtlich gemeint, sondern im politischen Sinne verstanden wird, so verhält es sich doch auch heute noch anders. Kein Staat kann sich von seinen geschichtlichen Grundlagen völlig losreißen, und die Politik eines jeden Staates wird zu großem Theil durch seine traditionellen Verbindungen bestimmt. Der Geist, der in dem innern Staatskern lebt, behält seine Macht, auch wenn der Staat sich über andere Gebiete ausbreitet, in denen ein anderer Geist waltet. Er erleidet durch die Mischung wohl einige Aenderung, die schroffe Einseitigkeit desselben wird durch den Zuwachs gemildert und ergänzt. Aber sein Grundcharakter wirkt in der Wandlung fort. Insofern kann man Preußen im Gegensaße zu Desterreich heute noch einen protestantischen Staat nennen. Der Geist des Nordens ist durch die strenge und nüchterne Schule des Protestantismus hindurchgegangen und hat in derselben scharf denken gelernt. Die Dynastie Hohenzollern ist durch ihre ganze Geschichte und durch die Aufgabe, welche das Schicksal ihr gestellt hat, vorzugsweise bestimmt worden, den Protestantismus in Deutschland zu schüßen und in Europa zu repräsentiren. Sie ist auferzogen worden in dem protestantischen Geiste strenger Pflichtübung und geistiger Freiheit. Ebenso ist Frankreich, obwohl die katholische Religion nicht mehr ausschließliche Staatsreligion ist und auch die reformirte Kirche als berechtigt anerkannt wird, noch eine katholische Macht, und die Idee, daß Frankreich berufen sei, das römische Papstthum zu schüßen und die katholischen Interessen in der Welt zu vertheidigen, wirkt heute noch in dem Lande, dessen größter Schriftsteller Voltaire während eines langen fruchtbaren Lebens den Katholicismus auf Leben und Tod bekämpft hat, bestimmend auf die französische Politik ein.

Zu 9. und 10. In den frühern Jahrhunderten galt es als ein politisches Axiom, daß die Glaubenseinheit eine Grundbedingungung der Staatseinheit, und das Nebeneinander verschiedener Kirchen eine große Staatsgefahr sei. Dieser Wahn trieb die Machthaber dazu, die Andersgläubigen mit Gewalt zu bekehren oder, wo das unmöglich war, dieselben aus dem Lande zu vertreiben. Das Schreckensregiment des Herzogs Alba in den Niederlanden,

die blutige Verfolgung der Katholiken durch König Heinrich VIII. von Eng land, das Verderben des dreißigjährigen Kriegs in Deutschland, die Gränd der Bartholomäusnacht in Paris und die Dragonaden Ludwigs XIV. find aus diesem unseligen Irrwahne entsprungen. Der Glaubenseinheit zu Liebe wurden die Länder verwüstet und die Völker ruinirt. Das war die unglüc liche Politik, welche sich von religiöser Leidenschaft und theologischer Ver dammungssucht leiten ließ und meinte Gott zu gefallen, wenn sie die Men schen unmenschlich behandelte. Diese confessionelle Politik ist von dem Gange der Weltgeschichte, welche über sie hinweggeschritten ist und ihre Thaten mit Unfruchtbarkeit gestraft hat, verurtheilt worden. Nicht der Segen, sondern der Fluch und die Verachtung der Völker haben sie zu Grabe geleitet.

Allerdings ist es bequemer, ein Land zu regieren, in welchem nur Ein Glaube die ganze Bevölkerung erfüllt, aber nicht anders, als es leichter ist, eine unwissende Masse von Sklaven zu beherrschen, als ein freies Volk z leiten. Wenn in einem glaubenseinheitlichen Lande die Staatsgewalt mit der kirchlichen Autorität verbunden ist, so kann sie, ohne Widerspruch zu erfahren, die Gemüther wie die Drathpuppen mit der Schnur in Bewegung versehen, wie es ihr gefällt.

Aber für den Staat ist diese Bequemlichkeit kein Vortheil. Die Bedeu tung der Staaten wächst mit der Kraftentwicklung der Völker und mit der Arbeitstüchtigkeit ihrer Führer. Jene ist aber nicht da zu finden, wo die geistesträge Nuhe die natürliche Anlage erschlafft und verfaulen läßt, sondern da wo der Gegensaß und der Kampf die Kräfte anspannt und übt, und diese ist nicht da zu treffen, wo Regierung Genuß, sondern da wo Regierung Arbeit bedeutet.

Ueberdies ist die Gefahr für den Staat in dem glaubenseinigen Lande groß, daß er dann unter die Herrschaft der Kirche komme, während die Selbstän digkeit des modernen Staates vorzüglich da gesichert erscheint, wo er genöthigt ist, zwei oder mehreren Kirchen gegenüber seine Freiheit zu wahren. Da wird es den Völkern klar, daß der Staat außerhalb, nicht innerhalb der Kirche stehe; denn wenn er mehreren Kirchen gleiches Recht gewähren muß, so kann er unmöglich durch eine von ihnen sich binden und dadurch den andern Kirchen gegenüber in einen feindlichen Gegensaß bringen lassen. Er muß eine unbefangene und daher freie Rechtsstellung behaupten, von welcher aus er die Beziehung zu den sämmtlichen Kirchen ordnet.

Die Mischung der Religion und Kirche in Einem Lande hat daher sehr vieles dazu beigetragen, daß das moderne Staatsbewußtsein sich unabhängig machte von allen confeffionellen Banden, und frei von dem kirchlichen Einflusse.

Schon im Alterthum zeigten sich ähnliche Erscheinungen. Es war eine der schönsten und fruchtbarsten Perioden der Indischen Geschichte, als Brah

anismus und Buddhismus einen Geisteskampf mit einander rangen und er König Açota zum ersten Mal in der Weltgeschichte den Grundsatz der eligiösen Freiheit zum Staatsgefeße erhob. China verdankt seine frühe und iedliche Culturentwicklung vornehmlich der Duldsamkeit, welche die kaiserche Staatsregierung der Lehre ihres religiösen und wissenschaftlichen Führers Confucius gemäß den andern in der Bevölkerung verbreiteten Religionen von Infang an gewährt hat. Die Toleranz der alten Römer für die mancherlei Religionen der vielen dem römischen Reiche einverleibten Nationen war für en Staat viel nüßlicher als der orthodoxe Einheitseifer der byzantinischen . Kaiser. In neuerer Zeit hat die Cultur Bayerns erst wieder Fortschritte zemacht, seitdem die frühere Glaubenseinheit durch den Beitritt der prote= tantischen Bevölkerung gespalten wurde; und das paritätische Recht Preußens jat dem Staat mehr Vortheil gebracht, als der Vorzug, den Desterreich allulange der katholischen Glaubenseinheit zugewendet hat.

Zu 11. Unter den geistigen Mächten, welche die Erziehung der modernen Staatsvölker geleitet haben, nimmt das Christenthum in religiöser und sittlicher Beziehung die erste Stelle ein. Sein Einfluß auf unsere Civilisation und die heutige Gesittung ist viel größer, als sich Manche vorstellen, die dem hergebrachten Kirchenglauben entfremdet worden sind. Neben dem bewußten Christenthum wirkt nach dem Ausdrucke unsers unvergeßlichen Freundes Rothe auch das unbewußte Christenthum fort in der Seele der gebildeten Menschen und reinigt, heiligt und befruchtet ihre Gesinnung und ihre Gedanken. Es ist nicht möglich, den Antheil, welchen die christliche Religion an der Bildung der europäisch-amerikanischen Menschheit genommen hat, und die Wirkungen der christlichen Erziehung auszuscheiden von den Einwirkungen, welche wir der Ueberlieferung der antiken hellenisch-römischen Cultur und den Errungenschaften der neuern Wissenschaft und Technik verdanken. Aber wer fich einen unbefangenen Blick in die Geschichte der Culturvölker bewahrt hat, der kann nur mit ernstester Besorgniß für das sittliche und geistige Wohl der Menschheit die Versuche betrachten, jene Lebenspulsader zu unterbinden und die moderne Welt von dem Christenthum abzutrennen.

Würde es den hierarchischen oder theologischen Eiferern gelingen, alle Die aus der Gemeinschaft der christlichen Kirche hinauszutreiben, welche ihre Auffassung des Christenthums für irrig oder veraltet halten, und nur die als Christen gelten zu lassen, welche ihr Dogma gläubig nachsprechen, dann freilich würden wir es in Bälde erleben, daß die Mehrzahl der Gebildeten von diesem Banne betroffen wäre. Dann aber würde das Christenthum auch einen großen Theil seiner Autorität über die Gemüther und seines Einflusses auf die moderne Welt verlieren und es würde auch dem Staate auf die Dauer unmöglich gemacht, den Namen eines christlichen Staates fortzuführen.

Gottlob ist die Macht dieser Eiferer ebenso beschränkt, als ihr enger

Gesichtskreis; es wird ihnen doch nicht gelingen, das Christenthum und di fortschreitende Geistesbildung zu unversöhnlichen Feinden zu machen.

Indem der moderne Staat die große sittliche und religiöse Macht der Christenthums dankbar und willig anerkennt, indem er mit Hochachtung un Vertrauen den Mahnungen der christlichen Religion Gehör giebt, indem e aus ihrem Lebensquell auch für sich Nahrung und Stärkung schöpft, darf e sich wohl, ohne unwahr zu reden, als christlichen Staat benennen.

Nur soweit kann der moderne Staat seine Christlichkeit nicht treiben daß er das christliche Bekenntniß zu einer Bedingung macht seines öffen lichen und Privatrechts. Das Recht mit seinem nöthigenden und befreiende Charakter ist das gemeinsame Gesetz der Christen und der Nichtchristen. Den confessionell gesinnten Mittelalter erschienen die Ungläubigen noch als recht lose Wesen. Das heutige Rechts- und Staatsbewußtsein aber ist menschli und national gesinnt. Es achtet und schüßt jede Existenz, welche die anden Existenzen nicht beleidigt noch verlegt.

Zu 12. Die zahlreichen Philosophen und Publicisten, welche das Christen thum für eine dem Staate nicht nüßliche oder geradezu als eine antistaat liche Religion erklärt haben, berufen sich vornehmlich darauf, daß das Chri stenthum das irdische Leben gering schäße, daß es die Güter dieser We verachte, daß es seine Blicke vorzugsweise dem Jenseits zuwende und im Streben nach einem phantastischen Himmel die wirkliche Lebensaufgabe a der Erde vernachlässige. Sie machen auf den spiritualistischen Charak ter des Christenthums aufmerksam und halten die Weltflucht der Mönche und Einsiedler, welche sich von der Familie, der Gemeinde und dem Staate lossagen und in klösterlicher Abgeschiedenheit oder in der Einöde ausschließ lich dem Gottesdienste und der Buße leben, für die höchste Spize des christ lichen Lebens. Sie führen aus, daß diese Denk- und Lebensweise dem Staate ans Leben greife, daß alle Kräfte, deren der Staat bedürfe, bei solcher Geistesrichtung verkümmern und verderben und alle Güter, welche der Staat zu erringen strebe, bei solcher Gesinnung für ihn unerreichbar oder werthlos werden müßten. Sie erinnern daran, daß manche Vorschriften der christ lichen Moral für den Staat ganz unbrauchbar seien. Die Mahnung: „Sam melt nicht Schäße,“ für Missionäre passend, sei doch nicht ein für die Staats wirthschaft anwendbares Princip; das Verbot: „Richtet nicht“ würde zut Vernichtung aller staatlichen Rechtspflege führen. Das Gebot, dem Feinde Gutes zu thun und, wenn einer uns auf den einen Backen schlage, dann auch den andern hinzuhalten, würde den Staat um seine männliche Ehre, um sein Recht und um seine Freiheit bringen. Der Staat bedürfe weit mehr der bürgerlichen Tugenden, des Muthes, der Tapferkeit, des Fleißes und Wirkens, des Strebens auch nach äußerer Vervollkommnung, als der christ lichen Tugenden der Demuth, der Entsagung und des Leidens.

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