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Auffassung der Wohlthätigkeit hindert aber unseren Cicero nicht, einzustimmen in die Worte des Ennius: Wohlthaten, unrecht gespendet, sind, wie mich dünkt, Uebelthaten gleich.

§. 29. Verschwendung.

In Hinsicht auf den Gebrauch der zeitlichen Güter hat man zwei Extreme zu vermeiden. Der Stagirite 1) mahnt vor zwei Klippen, an welchen Jeder sich stoßt, der im Leben nicht die rechte Mitte zu halten weiß. Der Aufwand, sagt er, muß vernünftig und den Vermögensverhältnissen angemessen sein, sonst verfällt man in das eine Extrem, betreffend die Verwendung des irdischen Besißthumes in verschwenderischer Weise 3). Was Aristoteles in der Theorie über diese Materie niedergelegt, das hat Cicero 4) in seiner Pflichtenlehre praktisch beleuchtet, indem er unterschieden hat einen Aufwand der Freigebigen und der Verschwender. Letterer bewirthet eine ganze Stadt; läßt dem Volke Spenden reichen; stellt Stierkämpfe und Fechterspiele an und verwendet überhaupt Summen auf Dinge, die Anderen nur ein momentanes Vergnügen gewähren und nur eine vorübergehende oder vielleicht auch gar keine Dankbarkeit von Seite des Volkes beanspruchen können. Selbst seinen Verschwender wählt Cicero aus der Reihe römischer Staatsmänner, die das Volk durch solchen Aufwand 5) bestachen, damit sie von der Volksgunst getragen zu den höchsten Aemtern gelangen konnten. In niederen Sphären sich nach Beispielen umzusehen, liegt ihm sehr ferne; für sie hat er kein warnendes Wort; für sie ist seine Pflichtenlehre nicht geschrieben und nicht berechnet. Seiner Ethik einen allgemeinen Charakter zu geben, wie Aristoteles gethan, verträgt sich nicht mit seinen Anschauungen, da er ja so gerne ver

2) Ambros.de off. I, 30.

1) Arist. Eth. ad Nicom. IV, 2. 3) Cicero de off. II, 16. cf. Ambros. de off. I, 30. VIII, 7.

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*) Plinius

gißt, daß der größte Theil der Menschen der von ihm ftiefmütterlich bedachten niederen Klasse angehöre. In seiner Betrachtung über einen Verschwender fällt ihm ein, welcher Mittel er sich bedient habe, um zu den höchsten Ehrenstellen gelangen zu können und deßhalb gilt es nun, mit seiner Akkommodationstheorie sich zu verschanzen. Er greift den aristotelischen 1) Gedanken über die Verschwendung auf und billigt ihn 2), bemerkt aber, daß der verschwenderische Aufwand der römischen Aedilen zur Befriedigung des Volkes unerläßlich sei. Diesen luxuriösen Aufwand, den er mit dem Namen „Verschwendung“ brandmarkt, glaubt er gleichwohl dadurch rechtfertigen zu können, daß er ihn sanctionirt sein läßt von der alten Sitte und Gewohnheit, als ob je eine üble Gewohnheit, und sollte sie längst heimisch sein, ein Laster entschuldigen oder gar zur Tugend machen. könnte. Er billigt diesen Aufwand, obwohl er vorher dem Gedanken des Aristoteles Beifall gegeben: daß nur Sklaven daran Wohlgefallen haben, daß aber ein geseßter Mann einen luxuriösen Aufwand niemals billigen werde, da dieser die Handlungen auf der Wage fester Grundsäße abwäge. Cicero spricht seinen Grundsaß: „der Zweck heiligt das Mittel," nicht undeutlich aus, wenn er sagt 3): Kann man durch solche dem Volke gegebene Feste oder Geschenke, durch Bestechung des Volkes, einen wichtigen Endzweck erreichen, dann darf man den Aufwand nicht scheuen. Ich wage es nicht, sagt er, den Aufwand zu tadeln, der auf Theater, Spaziergänge u. s. w. gemacht wird. Im Allgemeinen ist die Freigebigkeit, welche Pracht oder sinnliche Lust bezweckt, fehlerhaft; unter gewissen Umständen aber kann man dazu gedrängt werden; immer jedoch muß sie den Vermögensverhältnissen angemessen und mäßig sein.

1) Aristot. Eth. ad Nicom. IV, 1—4. *) Cicero de off. II, 16. 3) Cicero de off. II, 17.

Solch dehnbare und vage Grenzen konnte der hl. Ambrosius 1) nicht gelten lassen. Strenge läßt er sich gegen die Verschwendung überhaupt und gegen den luxuriösen, auf Bestechung der Gemüther berechneten Aufwand insbesondere aus. Die Freigebigkeit, bemerkt er, muß mäßig sein, damit sie nicht ausarte in unnüße Verschwendung 2). Man darf nicht einen Aufwand bethätigen, um von sich reden zu machen, sondern um der Gerechtigkeit zu genügen. Groß ist der Mann, welcher nicht durch verschwenderischen Aufwand nach irdischem Ruhme gehascht hat. Damit hat unser Kirchenlehrer die christliche Ansicht über den den eigenen Ruhm fördernden und das Volk bestechenden Aufwand, welchen Cicero so ganz ungefährlich, ja sogar für gut und nothwendig findet, ausgesprochen. In trefflicher Polemik ergeht er sich über Cicero's Larismus in Betreff der Verschwendung und des Aufwandes um der Volksgunft willen 3). Wer reichlich spendet, sagt er, für böse Zwecke wird gottlos genannt, und wer wohlthätig ist in einer seine Kräfte übersteigenden Weise ist ein Verschwender, es müßte denn sein, daß ein religiöser Act ihn der Rücksicht auf irdischen Besiß und dessen Verwaltung überhoben hätte. Wer auch möchte einen Menschen freigebig und wohlthätig nennen, der mit beiden Händen gibt. um zu prunken und nicht um die Thränen der Armen zu trocknen!

§. 30. Irdischer Besiz und Eigenthumsrecht.

Die in den evangelischen Räthen gründende Idee einer übergeseßlichen Vollkommenheit) hat in den frühesten Zeiten des Christenthums in vielen frommen Seelen Wiederhall gefunden. Viele Christen verzichteten auf allen irdischen

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1) Ambros. de off. II, 21. cf. Proverb. XXI. 2) Ambros. de off. II, 16. —3) Ambros. de off. II, 20.4) Matth. 9. cf. Jacob. I, 10.

Besik, ohne deßhalb die zeitlichen Güter als etwas an sich. Böses zu verwerfen 1) wie die Pelagianer, oder die irdischen Güter zu verachten, wie Cicero aus dem Herzen der Stoiker denkend gethan hat 2). Sobald die zeitlichen Güter als Gottes Gaben, was sie wirklich sind, aufgefaßt werden, springt die ethische Bedeutung derselben in die Augen. Dieses Bewußtsein war im Heidenthume abhanden gekommen, oder doch sehr getrübt worden und daher die verworrenen, extremen Ansichten über den Werth zeitlichen Besißthumes 3). Mit der Frage nach der ethischen Bedeutung der zeitlichen Güter war auch noch eine andere, die nach der Moralität des Eigenthumsrechtes nahe gelegt und Gegenstand vieler Controversen. Man unterschied nicht immer genau, ob das vom bürgerlichen und politischen Geseze sanktionirte Recht auch vor dem Forum der Ethik bestehen könnte. Cicero ergeht sich schon über die Thatsache des SonderLechtes und bemerkt, daß von Natur aus Alles gemeinsam 4) und daß das Privatrecht und das Privateigenthum etwas fremdartiges sei; ein Gedanke, den der heilige Ambrosius noch mehr hervorhebt und betont. Aber sie wagten Beide nicht, Consequenzen aus ihrer Behauptung zu ziehen 5); Cicero nicht, weil er in den Folgerufigen die menschliche Gesellschaft bedroht sah und der heilige Ambrosius nicht ®), weil er das Sondereigenthum in den abnormen Verhältnissen einer durch die Sünde corrumpirten Welt als unnatürliche Natürlichkeit anerkennen mußte. Cicero) und Ambrosius erkannten jeder in seiner Art die Ungeheuerlichkeit des Communismus unter den dermaligen Verhält= aissen; ja Cicero betrachtete die Beschützung des Privat

1) August. ep. 157. c. Pel. epist. 157.

2) Cicero de off. I, 20.

cf. Cicero de fin. II, 21. cf. de off. I, 42. cf. Seneca ep. 18.

3) Lactant. div. instit. III, 23. —4) August. ep. 103. cf. Prov. XVII, 6.

—5) Cicero de off. I, 7.

de off. I, 7.

Leitmeir.

6) Ambros. de off. I, 28.7) Cicero

eigenthumes als den ersten und legten Grund des socialen und politischen Verbandes 1). Die Liebe nach dem Eigenthume und der Wunsch, das Seinige zu erhalten 2), war der erste Beweggrund der bürgerlichen Gesellschaft. Der Gedanke, das Eigenthum zu sichern, bewog die zerstreuten Menschen Städte und Dörfer zu bauen, um so vereinigt fich und ihre Habe zu schüßen. Diese Liebe zum Eigenthume schließt aber die Opferwilligkeit und den Patriotismus keineswegs aus "); gerade in den eng in sich abge= schlossenen Vereinen blüht die Opferwilligkeit am erfreulichsten. Sobald es gilt, die unter dem Blendwerke eines falschen Patriotismus gemachten Eingriffe in das Eigenthum abzuwehren, wird man dort auf den entschiedensten Widerstand stoßen, wo die sociale Vereinigung am meisten erstarkt ist. Daß ein Urzustand der Gleichberechtigung und des gemeinsamen Besißes einmal da gewesen und daß die Wiederherstellung des durch die Schuld des Menschen verlorengegangenen Urzustandes der Glückseligkeit zu den Unmöglichkeiten zähle, soweit dies von menschlicher Kraft abhängig sei, fühlten alle heidnischen Moralphilosophen 4). Agis, bemerkt Cicero, mußte in Lacedämon und die Gracchen in Rom die Unausführbarkeit des Communismus auf eine traurige Art einsehen lernen. Ein derartiger Vorschlag, wie ihn die sogenannten Volksmänner zu machen pflegen, wird stets mit Mißtrauen entgegengenommen. Solchen Reformen widersett man sich schon deßhalb, weil man überhaupt nicht gerne über sein Eigenthum Andere verfügen läßt und dann 5), weil man glaubt, daß mit dem Opfer nicht das Vaterland, sondern nur habsüchtige, unter dem Scheine der Uneigennüßigkeit verschleierte Menschen

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2) Aristot. zo. I, 2. cf. Seneca de 3) Cicero de off. III, 6. Seneca ep. 90.

1) Cicero de off. III, 5. ira II, 32. *) Cicero de off. II, 23.

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