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corum scriptis, votis obligationibus sit censendum et tenendum. (Ohne Jahreszahl. Wohl vielleicht zu Antwerpen gedruckt; wenigstens trägt der dem Texte vorgedruckte Brief des Cornelius Graphäus an den Nicolaus Buscoducensis das Datum: Antwerpen, den 10. September.) in 4°.

27) Foppens, J. F., Bibliotheca belgica, sive virorum in Belgio vitae, scriptisque illustrium catalogus, &. c. Bruxelis. 1739. in 4°. Bd. I. pag. 201. u. fg.

28) Peerlkamp, P. H., Liber de vita doctrina et facultate Nederlandorum qui carmina latina composuerunt. Editio altera. Harlemi. 1838. in 8°. pag. 61. u. fg.

29) Wesel, J., De auctoritate, officio et potestate pastorum ecclesiasticorum.

30) Ullmann. A. a. O. Bd. II. pag. 287. u. fg. Ferner:

Wesselii, Tractatus de dignitate et potestate ecclesiastica;
de vera et recta obedientia; et quantum obligent subditos
Mandata et statuta Praelatorum.
In:

Goldast, M., Monarchia S. Romani Imperii, sive tractatus &. c. Hanoviae. 1611-14. in fol. Bd. I. pag. 563. u. fg. 31) Heimburg, G., Admonitio de injustis usurpationibus Paparum Rom. ad Imperatorem, reges et principes Christianos. Goldast, M., Monarchia S. Romani Imperii. Bd. I. pag. 557. u. fg.

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In:

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Martin

Lasset uns hören die Stimmen der Reformatoren. Luther 1) nimmt in seinen trefflichen Tischreden unter Anderem das sittenlose Leben der Mönche und Nonnen vor. «Das Mönchsvolk ist ein faul müssig Volk, achten das zeitliche Leben für Wohllust», sagt er. «Es ist nirgend keine grössere Hoffart, denn in den Klöstern, wider die erste Tafel der Zehen Gebote Gottes: grosser unsättlicher Geiz, Unzucht, nächtliche Flüsse und Verunreinigung, Hass und Neid, fressen und saufen, Trägheit und Unlust. ... Es sind Bauchdiener und Säurangen.» Und ferner: «Das ehelose Leben ist eine grosse Heucheley und Büberey, dass auch die allerheiligsten Väter mit solchem Schein betrogen sind worden. ... Darnach aber, da die Zeit des Zorns und der Blindheit kam, die Wahrheit verjagt ward, und Lügen überhand nahm und wuchs, verachtete man das arme weibliche Geschlecht, vor grosser scheinender Hei

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nen.

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ligkeit und Heucheley. In seiner grossen Abhandlung von der Ehe, die gleichfalls einen Theil der Tischreden ausmacht, kommen folgende, für unseren Gegenstand bedeutungsvolle Stellen vor: Darum lass man die Verächter und Schänder der Ehe immer hinfahren zum Henker, als die Gartenbrüder und Wiedertäufer, die keine Ehe halten, und durch einander leben wie das Viehe, rips, raps. Dessgleichen lass man die Papisten auch ein gut Jahr haben, wie sie es denn anders nicht haben wollen, mit ihrem ehelosen Leben; welche den Ehestand schänden und lästern, und gleichwol Huren haben.>> Frühe aufstehen, und jung freyen, soll niemand gereuen.» Gut ists, dass Gott nicht will, dass die Ehe geschieden soll werden, denn nur ums Ehebruchs und boshaftiger, muthwilliger Desertion und Weglaufens willen, sonst würde sich niemand der Kinder annehmen, noch für sie sorgen. Das Hausregiment, und die Haushaltung würde in Gefahr kommen und verfallen, dessgleichen würde das weltliche Regiment und Polizey verachtet, und verlassen werden. ... «Als wenig man des Essens und Trinkens entbehren und gerathen kann, also möglich ist es auch, sich von Weibern zu enthalten: denn wir durch natürliche Begierde allermassen uns nicht davon äussern kön Ursache ist die, dass wir in der Weiber Leibe empfangen, darinnen ernähret, davon geboren, gezeuget und erzogen werden, also, dass unser Fleisch das meiste Theil Weiberfleisch ist, und ist uns unmöglich, uns von ihnen ganz abzusondern.» . . . «Der Ehestand ist nach der Religion der fürnehmste Stand auf Erden, um vielerley Ursachen willen: aber, die Leute, wie das Vieh auf dem Felde und der Welt Hefen, fliehen davor, um des persönlichen Unglücks willen; ... sollte man doch bedenken, dass der Ehestand eine Arzney ist wider die Sünde, und der Unkeuschheit zu wehren.» ... «Wenn ein alter Mann ein junges Weib nimmt, das ist ein sehr hässlich Spectakel.... Die Ehe ist eine ewige und ordentliche Zusammenfügung und Verbündniss eines Mannes und Weibes; oder, ist ein ordentlich Beyschlafen und Beywohnen eines Mannes und Weibes, nach Gottes Ordnung und Befehl; oder, zweyer Verbündniss unter einander nach Gottes Ordnung. Zweyer, sage ich, nicht vieler. Denn viel Personen in einem Ehestande ist wider das natürliche Gesetz.>> Luther erzählt einen Fall, wo ein Bruder ohne Wissen seine Schwester heirathete; er räth, und dies mit Recht, unter solchen Verhältnissen die Ehe nicht zu trennen und die Eheleute auch nicht von ihrer Verwandtschaft zu unterrichten, um ihnen kein schweres Gewissen zu machen. Der grosse Reformator billiget es nicht, dass

Einer seines Bruders Weib eheliche; dagegen lässt er Ehescheidungen aus gerechten Gründen und die Wiederverheirathung der Gatten mit Anderen zu. Er entrückt die Ehe der geistlichen Autorität und erklärt sie für eine weltliche Sache: «Denn die Ehe ist ein weltlich Ding, mit allen ihren Umständen: gehet die Kirche nichts au, denn so viel es die Gewissen belanget.» Er lässt die Verehelichung im dritten Grade ungleicher Linie zu. Ohne grosse und gewichtige Ursachen soll man jungen Leuten, die einander lieben, die Ehe nicht wehren, und in solchen Fällen mehr das Gewissen fragen, als nach scharfen Regeln und Rechten handeln. Der Wille der Eltern wird bei der Verehelichung bis zu einem gewissen Masse als bestimmend anerkannt. In dem Absatze über den dritten Verwandtschafts-Grad in Bezug auf die Eheschliessung, sagt Luther unter Anderem: «Im vierten Grad lassen wirs zu, im dritten aber wollen wirs nicht zugeben; nicht zwar um des Gewissens willen, sondern um des bösen Exempels willen unter den geizigen Bauren, die würden um des Guts willen auch ihre nächsten Blutsfreundinnen nehmen. Wenn man ihnen den dritten Grad zuliesse, so gewohneten sie im andern Grad zu heyrathen. Sind doch sonst Jungfrauen gnug, warum sollen dieselben sitzen bleiben?... Aber jetzt wollen unsere geizige Bauren, und die vom Adel, gern ihre nächsten Blutsfreundinnen nehmen um Guts willen, da die armen, elenden Metzen nicht bedacht, noch versehen sind; darum verbieten wir diesen Grad als politische und weltliche, um der Noth willen. Der Pabst aber hat sie verboten aus lauter Heucheley, und um Geldes willen dispensiret er, und lässts zu.> Luther misbilliget die Ehen, welche des Geldes wegen geschlossen werden, sehr. Der Ehebruch wird von ihm als eine gegründete Veranlassung der Ehescheidung betrachtet; doch will er den ehe-brechenden Theil milde behandelt und die Scheidung nach Möglichkeit vermieden wissen. Er verlangt von dem Verführer, die Verführte zum Weibe zu nehmen. Heimliche Verlöbnisse betrachtet er als ungültig; den elterlichen Consens zu Verlöbniss und Heirath als nöthig; die Stimmen der Vormünder aber in Ehesachen als bedeutungslos. «Der Pabst», sagt Luther, «verbeut den Ehestand, und will sich gleichwol entschuldigen, dass er ihn nicht verbiete: denn er gibt für, ich zwinge niemand dazu, dass er geistlich werde; und darum meynet er, er verbiete ihnen die Ehe nicht. Ja, es folget öffentlich und unwidersprechlich: da er dem Stande, dess wir nicht können entbehren, die Ehe verbeut, so verbeut er ihn je auch denen Personen, die sich hinein begeben. ... Da einer bey ihm ein Kebs

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weib und Concubine hätte, und sie sagten eins dem andern Treue und Glauben zu, und hielten sich in ihrem Gewissen für rechte Eheleute, das ist vor Gott eine rechte Ehe, und ob es wol ärgerlich ist, doch schadete solch Aergerniss nicht.» Die Ehe nennt er die beste Arznei gegen Hurerei und Unzucht. «Die Brunnquelle aller Hurerey», sagt der grosse Reformator, und Unzucht im Pabstthum ist, dass sie die Ehe, den allerheiligsten Stand, verdammen. ... Ich habe ein Weib genommen, auch darum, dass ich wider den Teufel trotzen könne, zu Schanden der Hurerey im Pabstthum: und wenn ich keine hätte, so wollte ich doch nun in meinem Alter eine nehmen, ob ich gleich wüsste, dass ich keine Kinder könnte mit ihr zeugen; nur allein dem Ehestande zu Ehren, und zu Verachtung und Schande der schändlichen Unzucht und Hurerey im Pabstthum, die sehr gross und gräulich ist. Pabst Leo ist todt blieben, da er mit einem Knaben zu schaffen gehabt hat, und drüber gestorben. O der greulichen Schande von dem allerheiligsten Vater.» ... «Alle falsche Lehre ist mit Unzucht und Hurerey beschmitzt. Denn was waren die Wallfahrten im Pabstthum anders, denn dass Huren und Buben aida konnten zusammen kommen? Was thut der Pabst anders, denn dass er sich ohne Aufhören mit Unzucht besudelt? Miit den Wallfahrten hat man am meisten Unzucht getrieben. ... Die Heyden haben die Ehe viel ehrlicher gehalten, denn der Pabst und der Türke. Der Pabst ist der Ehe feind, der Türke verachtet sie.>> Klassisch ist Luther's Ermahnung an die Studenten in Wittenberg; ich theile daraus Folgendes mit: «Es hat der Teufel durch unsers Glaubens sonderliche Feinde etliche Huren hieher geschicket, die arme Jugend zu verderben. Dem zuwider ist meine, als euers alten Predigers, an euch, lieben Kinder, meine väterliche Bitte, ihr wollet ja gewisslich gläuben, dass der böse Geist solche Huren hieher sendet, die da krätzig, schäbicht, garstig, stinkend, französisch seyn; wie sich, leider, in der Erfahrung befindet; dass doch ein gut Geselle den andern warne. Denn eine solche französische Hure zehn, zwanzig, dreissig, hundert guter Leute Kinder vergifften kann, und ist derhalben zu rechnen als eine Mörderin, viel ärger als eine Vergiffterin. Helfe doch in solchem gifftigen Geschmeiss einer mit treuen Rath warnen, wie du wolltest dir gethan haben. . . . Darum rathe ich euch Speckstudenten, dass ihr euch beyzeit trollet, ehe es der Landesfürst erfahre, was ihr mit den Huren treibet. ... Wenn ich ein Richter wäre, so wollte ich eine solche französische Hure rädern oder ädern lassen. Denn es ist nicht auszurechnen, was Schaden

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eine solche unfläthige Hure thut bey dem jungen Blut, das sich so jämmerlich an ihr verderbt, ehe es ein recht Mensch ist worden, und in der Blüthe sich verderbet. . . . Die jungen Narren meynen, sie müssen es nicht leiden, so bald sie eine Brunst fühlen, soll eine Hure da seyn. Die alten Väter nennens Patientiam libidinis, das heimliche Leiden. ...» Der brave deutsche Mann hat den Leuten unverholen seine Meinung gesagt und seine Zuhörer geliebt; heutzutage sprechen Redner und Prediger durch Blumen, hegen aber gegen ihre Zuhörer nur Gleichgültigkeit und Kälte. Trefflich sind Luther's Ausfälle gegen das Cölibat und was damit zusammen hängt 2).

Philipp Melanchthon 3), über dessen Leben und Schriften uns auch das sehr gute Werk von Carl Schmidt [in Strassburg]*) vorliegt, billigte mit Luther nur in Folge äussersten moralischen Zwanges die Doppelehe des Landgrafen Philipp von Hessen; urkundliche Beiträge über diesen Fall hat vor zehn Jahren H. Heppe3) geliefert. Für die Reformatoren», sagt Schmidt, «war dieser unerhörte Entschluss [des Landgrafen] um so schmerzlicher, je grösser die Achtung war, die sie vor den Eigenschaften des Fürsten hatten.>> Melanchthon, gemässigt wie immer, zog gegen die Ehelosigkeit der Geistlichen sehr mässig aber mit Entschiedenheit zu Felde; er sagt unter Anderem, dass das den Priestern aufgezwungene Cölibat der Sittlichkeit der Kirche die bedeutendsten Nachtheile einbrachte und der Christenheit gefährlichstes Uebel wurde.

Huldreich Zwingli), jüngst von Raget Christoffel) in Leben und Thätigkeit beschrieben, sagte, es sei ihm kein grösseres Aergerniss bekannt, als das Verbot der Priesterehe und die den Geistlichen für Geld ertheilte Erlaubniss, Huren sich halten zu dürfen. Er beweist auf das Umständlichste die Nothwendigkeit der Priesterehe und räth der weltlichen Obrigkeit dringend, das Cölibat aufzuheben. In seiner Schrift «Ein fründlich bitt und ermanung» sagt Zwingli unter Anderem [ich gebe es in Hochdeutsch, da das alte Schweizerdeutsch doch nur selten verstanden wird]: «... Nimmt nun der Priester ein Weib, so ist dies eine bei Gott verbundene Ehe; denn nach göttlichem Gesetze darf er ja sich verheirathen; und Niemand darf eine solche Ehe trennen. Zum Vierten spricht Paulus: Um der Unkeuschheit zu begegnen, soll ein Jeder sein eigen Weib, und jedes Weib einen eigenen Mann haben; woraus denn hervorgeht, dass ein jeder Mensch, ohne Ausnahme, der nicht im Stande ist, der Unkeuschheit zu wehren, sein eigen Ehegemahl haben soll. Dies dürfte uns wohl belehren, dass ein jeder Vater zu

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