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plecti liceret.» Freilich, sehr barbarische Dafürhaltungen, die indessen der Zeit Ochini's entsprechen. Nicht übersehen darf werden die Abhandlung von F. Trechsel 21) über Ochini und sein Wirken; sie beruht auf einem sehr genauen Studium der Werke und Lebensverhältnisse dieses Mannes, scheint mir aber nicht ganz vorurtheilsfrei zu sein.

Wolfgang Musculus 22), der nach Labouderie 23) zu Dieuze in Lothringen im Jahre 1497 geboren wurde, bringt in seinem Commentar zum Evangelisten Matthäus vielfach die Ehe und was dazu gehört in Rede. Der Ehebruch ist ihm ein zulässiger Grund der Scheidung; doch will er diese nur in den äussersten Fällen, wo Versöhnung nicht möglich ist. Gleich anderen Reformatoren, tritt er auch in Ehesachen den Satzungen der Päbste entgegen, und hält die Ehe, wie es aus allen Stellen seines Buches hervorgeht, für eine für jeden normalen Menschen durchaus nothwendige Sache. Indem er von Denen spricht, welchen es gegeben ist, geschlechtlich sich zu enthalten, bemerkt er sehr richtig: «Est autem eorum duplex genus. Primum eorum, qui naturae defectu laborant, et ad matrimonium sunt inepti. Horum duplex est impotentia. Una naturalis, ex nativitate: altera accidentalis, extrinsecus illata ... Alterum genus eorum est, qui seipsos castrarunt...» Der Namensvetter unseres Wolfgang Muskulus, der nach Ch. W. Spieker's 24) Angabe im Jahre 1514 zu Schneeberg in Sachsen geborene Andreas Muskulus 25) hatte sehr viel mit dem Teufel zu schaffen und schrieb auch ein eigenes Buch wider den Eheteufel, welches auch in der Gothaischen Bibliothek vorhanden und seinen anderen Büchern «Von des Teufels Tyranney, Macht vnd Gewalt» und «Vom Christlichen Leben vnd Wandel angebunden ist. Alles was jemals gegen das Institut der Ehe unternommen wurde: die Möncherei, Pfäfferei, Hurerei, das Cölibat ù. s. w. ist dem Andreas Musculus ein Werk des Teufels, welcher mit seinen Gesellen darauf ausging, dem Herrgott einen gewaltigen Possen zu spielen. Auf dem zehnten Blatte heisst es unter Anderem also: Wie der Eheteuffel diesen rathschlag vnd gutdüncken Gottes vorrüttet, vnd mit seinem gegenwertigen rath vnterdrücket hat, haben wir auch zu vnsern zeiten genugsam erfaren, in der Priester, Mönchen, vnd Nonnen jungfrawschafft, das auch der Ehestandt in solch bedencken vnd zweiffel ist gesetzet worden, ob auch ein Christ in dem selben seliglich vnd Göttlich leben möge; Vnd deswegen die leut dahin sind gedrungen worden, das sie den Ehestandt als vnselig, vnnd Gott missgefellig haben geflohen, vnd gleichwol in alle vnrei

nigkeit vnd Sodomitisch wesen gerhaten seind, wie das alle München vnd Nonnen Klöster, vnd auch des heiligen vaters zu Rom eigen hoff, genugsam erwiesen haben. ... Wir lesen auch in den Historien, das der Eheteuffel, Gottes rhat vnd gutdüncken, so gar aus der menschen hertzen gerissen, vnn seine thorheit darein gepflanzet, das die Münche nicht allein böss geachtet den Ehestandt, sondern auch nicht für gut gehalten, das man die Weiber ansehen sol, vnd das weiblich geschlecht, das Gott aus sondern gutdüncken geschaffen, also vernichtet haben, das sie auch vor grosser heiligkeit, vnd der weiber vnwirdigkeit, mit besem nach gekeret haben, wo weiber gestanden oder gangen seind.» ... Andreas Musculus nimmt unter den Reformatoren nur eine mittlere Stellung ein.

Johannes Brenz 26), tiber dessen Leben und Wirken früher F. J. Beyschlag 27), in neuerer Zeit J. Hartmann 28) und K. Jäger 29) Werke veröffentlichten, wurde zu Weil in Schwaben im Jahre 1499 geboren. Er hat für die Geschichte der Ehe um so mehr Bedeutung, als seine (im Folgenden mit einigen Worten zu entwerfende) Lehre die Grundlage von Gesetzen wurde. Brenz ist den Winkelehen, der Vielweiberei und den Ehe-Scheidungen entgegen. Die letzteren, zu denen er den Ehebruch als genügende Veranlassung betrachtet, will er nur mit äusserster Vorsicht und erst nach Erkenntniss eines aus unbescholtenen Männern zusammengesetzten Ehegerichtes» vollzogen wissen, und geht dabei von der Dafürhaltung aus, dass das Eheschliessen und Ehescheiden lediglich eine Sache der Gottheit sei. Keinem Vater stehe das Recht zu, sein Kind zum Abschlusse der Ehe zu zwingen. Dem Kinde vindicirt er das Recht, ohne besondere Erlaubniss des Vaters sich zu verehelichen, wenn dieser des Kindes nicht sich annimmt und auf dessen Bitte zur Ehe nicht behülflich ist; für alle Fälle aber auferlegt er dem Kinde die Pflicht, den Abschluss der Ehe dem Vater anzuzeigen. Die Ehen zwischen Blutsverwandten der beiden ersten Grade in auf- und absteigender Linie, gleichgültig ob rechte oder Stief-Verwandtschaft vorliegt, will Brenz nicht gestatten; desgleichen lässt er nicht zu, dass der Mann bei Lebzeiten seiner von ihm geschiedenen Frau deren Schwester zum Weibe nehme. Den Verführer eines Mädchens soll zuerst seine Umgebung und der Pfarrer, alsdann das Ehegericht ermahnen, die Geschwächte zu heirathen; im Weigerungsfalle möge ihn das weltliche Gericht bestrafen. Die Strafe für Ehebruch, Nothzucht und Blutschande sei das Schwert; die Ehebrecherin soll mit Ruthen gepeitscht und zwei Jahre lang in ein

Kloster gesteckt werden [dort hätte sie erst das Rechte gelernt!] Er will, dass man dem Schänder die Hälfte der Güter nehme, bei Aermeren aber Gefängniss und Landesverweisung anbefehle. Ledige Lustdirnen, denen das Recht keine Stelle anweise, sollen aus dem Lande gejagt werden. Wenn ein Mädchen mit einem Manne verlobt ist und dieser sich weigert, die Ehe zu vollziehen, so muss die Frauensperson die Hochzeit fordern und, wenn er im Lande wohnt, zwei, wenn er ausser Landes sich befindet, drei Jahre lang warten; beharrt der Mann auf seiner Weigerung, so kann das Mädchen nach Verlauf jener Frist einen Andern heirathen. Wenn ein Ehegatte mit Wissen und Willen des andern verreist, darf dieser nicht früher wieder in die Ehe sich begeben, als bis der Tod des ersten erwiesen ist. Befindet der Mann sich in Kriegs-Gefangenschaft, da darf das Weib, so lange der Mann lebt, keine zweite Ehe abschliessen. Hat jedoch die Frau in fünf einander folgenden Jahren keine Kunde von ihrem Ehegatten erhalten, so kann sie nach Ablauf dieser Zeit einen Anderen heirathen. So viel über die Ehelehre des Brenz.

Heinrich Bullinger 30), unter Anderem von Salomon Hess 31), J. F. Franz 32) und Carl Pestalozzi 33) biographisch behandelt, wurde im Jahre 1504 in Bremgarten, wenige Stunden von Zürich, geboren. In seiner Schrift gegen die Wiedertäufer spricht er auch von der Ehe, indem er dieselbe vertheidiget und die Irrthümer widerlegt, auf welche jene Secte sich stützend, die Weibergemeinschaft einführte und das Ehebett ein Hurenbett, des Teufels Hurenhaus nannte. Im Verlaufe seiner Entwickelungen kommt er noch einmal auf die Weibergemeinschaft, und sagt unter Anderem, nachdem er das Unnatürliche und Unmögliche eines solchen Institutes nachgewiesen, wie folgt: «Vnd ist desshalb der Fryentöufferen leer von der gmeinsamme der wyberen, nit nur vnchristenlich oder offentlich wider das wort Gottes, sondern auch nit menschlich, aber wol riffianisch vnd hündisch, vnd mit dem schwert der Oberkeit zu beschnyden, ja ze zerschnyden. Mit sehr schlagenden Worten thut Bullinger ferner dar, dass die Weibergemeinschaft unmittelbar zur socialen Auflösung führt. Hess macht genauere Mittheilungen über eine ungedruckte Handschrift Bullinger's, welche dieser im Jahre 1527 verfasste und mit dem Titel «Vollkommener Unterricht des christlichen Ehestandes, wie er möge und solle mit Gott, Nutz, Ehr und Freud, geschicklich vollführt werden» versah. Es ist ein treffliches, urkräftiges Schreiben, welches alle Kandidaten der Ehe lesen und möglichst beherzigen sollten. Unter Anderem behandelt er darin

E. Reich, Eheliches Leben,

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auch das Alter der Eheleute, und widerräth dringend die Ehen in zu hohem, sowie jene in zu jugendlichem Alter; unter achtzehn Jahren soll Niemand sich verheirathen. Es soll kein junger Mann ein altes Weib, kein alter Mann ein junges Weib nehmen; die Menschen sollen noch zur Zeit ihrer Blüthe in die Ehe treten, und Gleiches soll zu Gleichem sich gesellen. Nur die Güter des Gemüthes möge man bei der Wahl des Ehegemahls im Auge haben. Wo Geiz ist, heisst es nach Hess auch in der Handschrift, da ist keine Ruhe; und wird man des Guts gar nicht gefreut; denn der Geizige nie fröhlich essen darf: ist ein Hund, ein Schwein. Wo ein zehrhaftig Gemüth ist, als gemeinlich in jungen Leuten, da ist erst Jammer und Noth. Da liegt der Göffel Tag und Nacht bei der Gesellschaft; da spielt er, da prasst, sauft und buret er; lässt die Frau daheim sitzen; achtet nicht, was sie nothdürftig sei; gilt ihm gleich, hat sie schon Mangel; denn seine Liebe, Herz und Treu, hängt etwa an dem nächsten Waldflügel. Doch, kommt er auch etwa heim, zu Mitternacht, ist er also voll Wein, dass er seinen eigenen Namen nicht mehr weiss; kommt, dass die Frau erschrecken muss; denn er bringt Blattern und alle Plagen mit. So dann die gute Frau weint, und ihn züchtiglich seines Wusts erinnert, wird eine Schlacht daraus. Und am Morgen schon wieder aus dem Haus, zur Huren und zum Wein; da ist minder Ruh in dem weiblichen Herzen, denn in der Hölle. Beispiele sieht man leider täglich, mehr als genug. Darum sei Jeder gewarnt, dass er der Wahl wohl acht hab» ... Der weiter unten ausführlich zu besprechende Sarcerius macht sehr viele Mittheilungen aus Bullinger's EheSchrift.

Peter Martyr Vermigli 34), gewöhnlich Petrus Martyr genannt, über den C. Schmidt 3) eine treffliche Lebens-Beschreibung verfasste, erblickte das Licht der Welt zu Florenz im Jahre 1500. Er kommt für unseren Gegenstand vorzüglich in Anbetracht durch seine Vertheidigung der Priester-Ehe, deren Nützlichkeit und Nothwendigkeit er in sehr würdiger, leidenschaftsloser Weise darthut. Die Ehe ist ihm nicht nur eine körperliche, sondern auch eine geistige Gemeinschaft. Jeder möge dem Triebe seines Geistes folgen, sich verehelichen, und die Kirche möge in dieser Beziehung Niemand hinderlich sein. Ich setze noch folgende Stelle aus seinem angeführten Werke (Loci communes) hierher: «Nunc superest alterum caput videndum, num exercere opus conjugii, reddiderit in veteri Lege hominem pollutum, ita ut a sacris abstinere debuerit. Citatur

locus ex Levitico, capite decimo quinto, ubi putant adversarii hoc haberi.. Verum sententiam illam non intelligunt: Quandoquidem ibi tantum sermo fit de semine per somnum effuso, quo contaminatur non modo vir, sed etiam uxor, quae cum eo in eodem lecto dormierit, nt de menstruis contingebat. Non enim solum mulier polluta erat, sed quicunque vel eam attigisset, aut vestes, aut stratum ejus: Quare nihil ex eo loco possunt evincere.»> -Eine gute biographische Anmerkung über den Petrus Martyr findet man bei P. Henry 36). Martyr und Beza sind auch von F. Ch. Schlosser 37) in ihrem Leben und Thätigsein beschrieben worden.

Die Zwiegespräche des gleichfalls kürzlich von C. Schmidt 38) gezeichneten Peter Viret 39), der im Jahre 1511 zu Orbe geboren wurde und mehrere seiner (überdies sehr seltenen) Werke unter dem Namen Firmianus Chlorus herausgab 40), enthalten in ihrem dritten Hauptstücke Metamorphose» (und zwar im zweiten Theile desselben) verschiedene Bemerkungen über Ehe u. dgl. Der Grund der Einsetzung der Ehe ist dem Viret ein doppelter; nämlich um das menschliche Geschlecht fortzupflanzen, und ferner um ein Mittel gegen die menschlichen Schwächen abzugeben, wurde die Ehe instituirt. Er achtet die Ehe sehr hoch, erkennt ihre volle Nothwendigkeit und räth Jedermann dazu. Er verdammt alle jene Völker, welche Heirathen unter Blutsverwandten gestatteten, und zieht gegen die Hurenhäuser zu Felde, indem durch sie die Buhlerei nur befördert würde. Die Ehebrecher vergleicht er, indem er mehrere Fabeln als Belege anführt, den Stieren und Kühen, oder hält sie vielmehr für solche; desgleichen kommt auch über die Kuppler und Hurenwirthe ein tüchtiges Donnerwetter, wie ferner über die Kühe unter den Klosternonnen, über die Libertiner und ihre geistlichen Ehen.

Was Wolfgang Capito (geb. 1478 zu Hagenau im Elsass) und Martin Butzer (geb. 1491 zu Schlettstadt im Elsass), die Reformatoren Strassburgs, betrifft, bin ich leider nicht im Stande, deren Schriften mir zu verschaffen. Ich finde bei Johann Wilhelm Baum 41) die Anzeige einer für unsern Gegenstand wohl nicht unbeachtenswerthen Druckschrift Capito's 2), und die Mittheilungen aus einem Briefe, den Butzer in der Brautwerbungs-Angelegenheit Capito's an die Erwählte dieses Mannes, Ottilie von Utenheim, verwittwete von Berkheim, richtete. In diesem Schreiben heisst es unter Anderem: «Da hätte nun das Licht des Evangeliums die Herzen erleuchtet und die Gewissen geschärft, so dass Viele, die

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