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Standes jedoch sind derartige Vermittlungen nicht üblich, weil da die beiderseitigen Eltern schon in den Jugendjahren ihrer Kinder die nöthige Uebereinkunft treffen. Wir finden bei den Japanesen eine ähnliche Gewohnheit wie bei den Chinesen; wenn ein Mann verschiedene Gründe hat, seiner Frau nicht sonderlich hold zu sein, so nimmt er eine Beischläferin auf; so wie in China, gehören auch in Japan die aus solchen Vermischungen hervorgegangenen Kinder der eigentlichen Ehefrau. Der Anzahl der von einer Frau geborenen Kinder entspricht das Mass der ihr gezollten Achtung. Titsingh erzählt weiter, in früheren Zeiten sei es in Japan einer Braut, deren Bräutigam vor der Vollziehung der Ehe starb, nicht mehr erlaubt gewesen, sich zu verheirathen; eine Sitte, die in allen Schichten der Gesellschaft, selbst Prinzessinnen nicht ausgenommen, galt, wie durch ein Beispiel aus dem vorigen Jahrhunderte bewiesen wird. Jetzt besteht dieser Gebrauch nicht mehr. Heirathen aus reiner Liebe sollen in Japan selten sein; und von den höchsten Ständen bis zu den geringsten sei das Concubinat Mode, wie auch die Männerwelt aller Schichten im Besuche der Häuser des Lasters und der Ausschweifung sich übe.

Im Jahre 1649 erschien zu Amsterdam ein kleines Buch von Bernhard Varenius 2), welches die Beschreibung von Japan enthält und aus den besten Quellen jener Zeit geschöpft ist. Es bringt auch ausführliche Nachweisungen über die Ehe-Verhältnisse der Japanesen, über deren Hurerei, Ehebrecherei, Weiber-Treue, u. s. w. Seine Bemerkungen weisen auf die grosse Aehnlichkeit der japanesischen mit den chinesischen Sitten hin; Varenius sagt unter Anderem: Polygamia licita est, hac tamen conditione, ut una tantum sit legitima uxor, reliquae pellices sive concubinae, qualium quot alere possunt, tot habere permittitur. Plebejos quidem et pauperes una contentos esse jubet curta suppellex; sed magnates et ditiores. ista licentia egregie utuntur.» Das Verhältniss der Frau zum Manne ist in Japan fast das nämliche, wie in China; desgleichen auch die Macht der beiderseitigen Verwandten in Bezug auf die Eheschliessung. Es heisst ferner bei Varenius: «Si viris minus placeant uxores, possunt illas, quandocunque volunt, cum honesto divortio a se dimittere, etsi nullum admiserint crimen: et plebeji hoc jure utuntur: nobiles vero et Dynastae aliter agunt. Neque enim, etsi non ducantur amore uxoris, ideo eam repudiant, sed retentae apud se conjugi de omnibus, ut antea prospiciunt: ad pellices vero amorem transferunt et cum his se oblectant, raro deinde legitimum thalamum

repetentes.>> <Rogati Japonenses, cur uxores suas tam severe habeant, nec ullam rerum civilium curam aut cognitionem permittant, respondere solent, primo quidem, quod foemina in eum tantum usum nata sit, ut viro inserviat, laboribus curisque lassum recreet, liberos ei pariat et educet: deinde, quod cum olim magnam obtinerent mulieres libertatem, multa inde extiterint tragica facinora, quorum aliquot historiarum monumentis adhuc contineantur.» Man entnimmt daraus deutlich, dass die Japanesen es nicht unterliessen, über das Wesen der weiblichen Natur einiger Massen nachzudenken.

Leber ganz Japan sind Hurenhäuser verbreitet.

Franz Caron 3) hat im siebenzehnten Jahrhunderte das Reich Japan beschrieben und im Hauptstücke von der japanesischen Ehe Einiges von dem bereits Mitgetheilten angeführt. Wir lesen in dem Buche unter Anderem: «Der Mann hat die Macht, ungestrafft zu Huren oder unehelichen Frauen zu gehen, und auch noch mehr Kebsweiber zu halten; aber die Frau ist um eine kleine Missethat, wann sie nur heimlich mit jemandt geredt, der Straff dess Todes unterworffen.» ... «Offenbare Hurhäuser, und Huren, welche alle ihrer Herren, denen sie zugehören, Leibeigen sind, werden zugelassen, auf das dem gemeinen Mann dadurch geholffen, und keine Ungebühr, oder Unzucht, unter ehrlicher Leute Kinder, oder Ehefrauen, möge gepflegt werden.» Ihre Kinder erziehen die Japanesen mit Sorgfalt, Liebe und Nachsicht, vermeiden es, die Kleinen zu schelten oder gar zu schlagen. Beiläufig sei hier bemerkt, dass kein Japanese sein Kind vor dem siebenten oder neunten Jahre, also niemals ele es dazu reif geworden ist, unterrichten lässt, und man so in jenem fernen Lande Asien's die hochcivilisirten Europäer sehr gewaltig beschämt.

Eines der japanesischen Jahresfeste hat Bezug auf den Ehestand. Der berühmte Japan-Reisende Engelbert Kämpfer4) gibt uns hierüber die nöthige Aufklärung: «Ausserdem ist dieses Fest [es heisst Sitsiguatz Nanuka] auch der Gedächtnisstag einer himmlischen Ehestands-Geschichte. Zwei Eheleute nämlich (der Mann heisst Inkai, die Frau Tanabatta) sind durch einen himmlischen Strom Amano Gava, d. i. die Milchstrasse, von einander getrennt. Nur in der Nacht des siebenten Tages des siebenten Monats kommen sie zum Beischlaf zusammen. Im Falle diese Zusammenkunft geschieht, folgt allemal ein theueres Jahr; wird sie aber verhindert, so ist dies ein Zeichen eines fruchtbaren Jahres. Wenn es nur ein wenig regnet, so können die verliebten Eheleute sich nicht vereinigen, daher die

Japaner bis an den frühen Morgen des anderen Tages zu wachen und den Regentropfen mit Verlangen entgegen zu sehen pflegen.»

Kämpfer spricht auch von der Religion der Japanesen; das vierte Gebot derselben heisse Sjajin, welches bedeutet, dass man die Hurerei unterlassen möge.

Nach Angabe des berühmten schwedischen Reisenden Karl Peter Thunberg 5) ist die Unzucht bei den Japanesen etwas sehr Verbreitetes, und die Schamhaftigkeit achten sie sehr gering. Bemerkenswerth sind folgende seiner Worte: Wenn Eltern mehr Töchter haben, als sie ernähren können, verkaufen sie sie früh, oft schon im fünften Jahre, an den Inhaber eines öffentlichen Hauses. Hier dienen sie in den Jahren der Kindheit als Dienstmädchen und Aufwärterinnen, besonders als Aufwärterinnen der eigentlichen Mädchen des Hauses, deren jede eins solcher jungen Mädchen zu ihrer eigenen Aufwartung hat. Sind sie nun zwölf bis sechszehn Jahre alt, so werden sie mit vieler Feierlichkeit, oft auf Kosten Derjenigen, welcher sie bisher aufgewartet haben, für frei von Aufwartung und geringern Verrichtungen erklärt, und zu förmlichen Damen des Hauses eingeweihet. Das Sonderbarste ist, dass diese Mädchen, wenn sie in dem Hause, wohin sie in ihrer Kindheit verkauft worden, gewisse Jahre in beiden Eigenschaften gedient haben, ihre völlige Freiheit wieder bekommen, im Geringsten nicht als entehrt angesehen, sondern hernach oft auf eine sehr honette Art verheirathet werden.>> Dass man in Japan die Prostituirten nicht verachtet, ist sehr anzuerkennen und zu loben.

Vor wenigen Jahren schrieb Wilhelm Heine 6) ein Buch über Japan und seine Bewohner; es hat dasselbe für unseren Gegenstand nur in so ferne Belang, als es einige Auszüge der vorhin citirten Werke bringt und von Denjenigen, welchen diese Bücher eben nicht zu Gebote stehen, nicht ohne Vortheil benutzt werden kann. Für ein genaues Studium der japanesischen Verhältnisse empfehlen sich auch die von Isaac Titsingh) übersetzten und von J. Klaproth mit einem Abrisse der mythologischen Geschichte Japan's versehenen Jahrbücher der japanesischen Kaiser; sie bringen Vieles, was auf die Ehe wenigstens mittelbar sich bezieht.

Golownin), der bekannte russische Reisende, welcher zu Anfang dieses Jahrhundertes lange Zeit in Gefangenschaft bei den Japanesen lebte, sagt über dieses Volk unter Anderem: «Unter den Lastern scheint bei den Japanern die Wollust das herrschende zu sein. Obgleich sie gesetzlich nur eine Frau nehmen können, so

haben sie doch das Recht, Beischläferinnen sich zu halten, und dieses Rechtes bedienen sich alle vermögenden Leute, selbst bis zum Uebermasse. Die Freudenhäuser stehen unter dem Schutze der Gesetze, und haben ihre Einrichtungen, Regeln und Privilegien.» ... «Zur Schande und Schmach der Japaner muss ich aber sagen, dass das bei allen Asiaten gemeine, scheussliche Laster auch bei ihnen im Schwange ist.>>

Wissenschaftliche Belege und Anmerkungen.

1) Cérémonies usitées au Japon pour les mariages et les funérailles, suivies de détails sur la poudre Dosia, de la préface d'un livre de Confoutzée sur la piété filiale, le tout traduit du japonais par feu M. Titsingh. Paris. 1819. in 8°. pag. 19. u. fg.; 49. u. fg. etc.

2) Varenii, B., Descriptio regni Japoniae, cum quibusdam affinis materiae, ex variis auctoribus collecta et in ordinem redacta. Amstelodami. 1649. in kl. 8o. pag. 82. u. fg.; 91. u. fg.; 95. u. fg.

3) Carons, F., & J. Schouten, Wahrhaftige Beschreibungen zweyer mächtigen Königreiche, Jappan und Siam. Nürnberg. 1663. in 8°. pag. 112. u. fg.

4) Kämpfer, E., Geschichte und Beschreibung von Japan. Aus den Originalhandschriften des Verfassers herausgegeben von Ch. W. Dohm. Lemgo. 1777-79. in 4o. Bd. I. pag. 273.; 298.

5) Thunberg, K. P., Reise durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien, hauptsächlich in Japan, in den Jahren 1770 bis 1779. Aus dem Schwedischen frey übersetzt von Ch. H. Groskurd. Berlin. 1792-94. in 8°. Bd. II. pag. 166.; 207. u. fg.

6) Heine, W., Japan und seine Bewohner. Geschichtliche Rückblicke und ethnographische Schilderungen von Land und Leuten. Leipzig. 1860. in 8o.

7) Nipon o daï itsi ran, ou Annales des Empereurs du Japon traduites par J. Titsingh; ouvrage revu... par J. Klap

roth. Paris & London. 1834. in 4o.

8) Golownin, Begebenheiten in der Gefangenschaft bei den

...

Japanern in den Jahren 1811, 1812 und 1813, . . A. d. Russischen übersetzt von J. C. Schultz. Leipzig. 1817-18. in 8°. Bd. II. pag. 21. u. fg.

Indier.

Als ich die Ehe bei den alten Indiern beleuchtete, unterliess ich nicht, auf die Ehe-Verhältnisse der heutigen Bewohner Indiens zu weisen. An diesem Orte bleibt mir nur übrig, die Ergänzungen zu jenem Hauptstücke zu liefern. - Olfert Dapper 1), der in der zweiten Hälfte des siebenzehnten Jahrhundertes einen grossen Theil von Indien beschrieb, erzählt, dass besonders bei den Brahmanen es Sitte sei, die jungen Leute sehr frühe zu verheirathen, ja schon im achten Lebensjahre; das Mädchen müsse allemal älter sein, als der Bursche, denn man sei nicht geneigt, eine Frauensperson zu ehelichen, bevor sie nicht ihre monatliche Reinigung gehabt. Begegne einem Brahmanen bei dem ersten Versuche, eine Frau für seinen Sohn zu besorgen, Uebles, so stehe er sofort von weiteren Bemühungen ab, und setze seine Arbeit erst an einem anderen, günstiger scheinenden Tage fort. Komme da wieder Unangenehmes in die Quere, so verfahre der Brahmane wie eben ausgesprochen wurde. Misslingt gleichsam auch der dritte Versuch, so hören alle weiteren Bemühungen auf, weil man glaube, dass ein solches dreimaliges Quergehen ein Vorzeichen unglücklichen Ehe-Bündnisses sei. In der Kaste der Weisjas ist es gebräuchlich, vor Feststellung der Ehe eine kleine Goldmünze zu schmelzen und die Art ihres Flusses als ein Vorzeichen zu betrachten: ist der Fluss klar, so bedeutet dies Gutes, und die Ehe wird geschlossen; ist er unrein, so hat dies schlimme Vorbedeutung und die Ehe unterbleibt. Die Brahmanen jedoch legen auf solche Zeichen kein Gewicht. Der junge Mann, welcher die Tochter eines Hauses zu heirathen wünscht, wird zuerst vom Vater des Mädchens in Augenschein genommen; gefällt er nun dem Alten, und entsprechen seine Lebens-Verhältnisse sonst allen Anforderungen, so wird er im Kreise der Verwandten der Braut mit dieser genauer bekannt gemacht, und die Angehörigen unterwerfen ihn einer stillen Kritik; fällt sie gut aus, dann wird die Ehe festgestellt und endlich geschlossen. Dapper beschreibt ausführlich

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