ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

handelte er aber sein Weib hart, und glaubwürdige Personen sagten dies aus, dann erlösche sein Recht auf die Habe der Frau. Wenn das Weib den Gehorsam versagte und der Mann in Folge dessen die Scheidung verlange, dann dürfe er wieder die Hälfte des Besitzes der Frau in Anspruch nehmen. Verlangt aber der Mann die Scheidung ohne genügenden Grund, dann fällt jenes Anrecht auf die Hälfte der Sachen dem Weibe zu.

In Betreff der unehelichen Kinder der Muhammedaner bemerkt Prokesch von Osten 13): «Jedes Findelkind ist Muselmann und frei, und Jeder, der es findet, verpflichtet, ihm beizustehen. Der neue Vater hat alle Rechte über dasselbe, doch muss er es erziehen auf die Weise, dass es späterhin den Unterhalt sich zu ver. schaffen im Stande sei. Der Obrigkeit allein kommt es zu, ein solches Kind zu verehelichen.>>

Das Vorstehende dürfte hinreichen zur Erläuterung der muhammedanischen Ehe-Verhältnisse. Indem ich hiermit die Betrachtungen über den fraglichen Gegenstand schliesse, kann ich nicht umhin, auf die schöne Skizze aufmerksam zu machen, welche W. F. Thompson 14) entwarf.

Wissenschaftliche Belege und Anmerkungen.

1) Der Koran, oder das Gesetz der Moslemen, durch Muhammed, den Sohn Abdallahs. Auf den Grund der vormaligen Verdeutschung F. E. Boysen's von neuem aus dem Arabischen übersetzt, u. s. w. von S. F. G. Wahl. Halle. 1828. in 8o. pag. 33. u. fg.

Der Koran. Aus dem Arabischen wortgetreu neu übersetzt, und mit erläuternden Anmerkungen versehen von L. Ullmann. 4. Aufl. Bielefeld. 1857. in 8°. pag. 24. u. fg.

2) Wahl. pag. 64. u. fg.

-

Ullmann. pag. 54. u. fg.

3) Wahl. pag. 308. u. fg. Ullmann. pag. 293. u. fg. 4) White, C., Drei Jahre in Constantinopel, oder Sitten und Ein

richtungen der Türken. A. d. Engl. von G. Fink. 2. Ausg. Stuttgart. 1851. in 8. Bd. III. pag. 215.; Bd. II. pag. 273. u. fg.

5) Oppenheim, F. W., Ueber den Zustand der Heilkunde und über die Volkskrankheiten in der europäischen und asiatischen Türkei. Ein Beitrag zur Kultur- und Sittengeschichte. Hamburg. 1833. in 8°. pag. 139. u. fg.

6) Tornauw, N. v., Das Moslemische Recht aus den Quellen dargestellt. Leipzig. 1855. in 8°. pag. 62. u. fg.; pag. 166. u. fg.; pag. 184; pag. 234. u. fg.

7) Burckhardt, J. L., Bemerkungen über die Beduinen und Wahaby, gesammelt während seiner Reisen im Morgenlande. Weimar. 1831. in 8°. pag. 86. u. fg.

8) Pitton de Tournefort, Beschreibung einer Reise nach der Levante. Nürnberg. 1776-77. in 8°. Bd. II. pag. 483. u. fg. 9) Niebuhr, C., Beschreibung von Arabien. Aus eigenen Beob achtungen und im Lande selbst gesammelten Nachrichten abgefasst. Kopenhagen. 1772. in 4°. pag. 73. u. fg.

10) Rigler, L., Die Türkei und deren Bewohner in ihren naturhistorischen, physiologischen und pathologischen Verhältnissen vom Standpunkte Konstantinopels geschildert. Wien. 1852. in 8°. Bd. I. pag. 205. u. fg.

11) Sacy, S. de, Exposé de la religion des Druzes, tiré des livres

religieux de cette secte, et précédé d'une introduction et de la vie du Khalife Hakem biamr-allah. Paris. 1838. 2 Bde. in 8". 12) Wolff, Ph., Die Drusen und ihre Vorläufer. Leipzig. 1845. in 8. pag. 433. u. fg.

13) Prokesch von Osten, Denkwürdigkeiten und Erinnerungen aus dem Orient. Aus Jul. Schneller's Nachlass herausgegeben von Ernst Münch. Stuttgart. 1836-37. in 8°. Bd. III. pag. 198.

14) Thompson, W. F., Practical Philosophy of the muhammadan people, etc. etc. London. 1839. in 8o. pag. 262. u. fg.

Christen.

Die Ehe bei den Christen.

Wenn die Evangelien des Matthäus und des Marcus wirklich der Ausdruck der Lehre des grossen Hebräers Jesus Christus sind, so entnehmen wir daraus, dass der Religionsstifter der monogamischen Ehe das Wort redete, die Unauflösbarkeit der Ehe verkämpfte und in Bezug auf den Ehebruch sehr strenge und weit gehende Begriffe aufstellte. Matthäus 4) lässt Christum sagen: Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen, und an seinem Weibe hangen; und werden die zwei Ein

[ocr errors]

Fleisch sein! So sind sie nun nicht zwei, sondern Ein Fleisch.→ Und hinsichtlich der Ehescheidung und des Ehebruches 2): «Da sprachen sie [die Pharisäer]: Warum hat denn Moses geboten, einen Scheidebrief zu geben, und sich von ihr [der Frau] zu scheiden? Er sprach zu ihnen: Moses hat euch erlaubt, zu scheiden von eueren Weibern, von eueres Herzens Härtigkeit wegen; von Anbeginn aber ist es nicht also gewesen. Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine Audere, der bricht die Ehe. Und wer die Abgeschiedene freiet, der bricht auch die Ehe.» Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt ist: Du sollst nicht ehebrechen. Ich aber sage euch: Wer ein Weib ansiehet, ihrer zu begehren, der hat schon mit ihr die Ehe gebrochen in seinem Herzen. Das Nämliche findet man bekanntlich auch bei Marcus 3).

Diese wenn auch sehr kurze Lehre Christi von Ehe, Ehebruch und Ehescheidung beweiset uns, dass der Religionsstifter das eheliche Institut bei Weitem höher achtete, als seine Landsleute vor ihm; aber es kann nicht geläugnet werden, dass er in seinen Begriffen von Ehebruch und Ehescheidung zu weit ging. Mag sein, dass die Annahme und Durchführung seiner Gedanken über den fraglichen Gegenstand für das damalige Judenvolk sehr zweckmässig und heilsam gewesen wäre für den Menschen im Allgemeinen aber passt die Strenge jener Begriffe nicht, weil sie den Grundbedingungen seiner Natur zuwider läuft. Ich will damit keineswegs gesagt haben, Christus hätte seine Sätze milder fassen sollen; aber nur darauf hin weisen, dass man in unseren Breiten und unter heutigen socialen Bedingungen sehr Unrecht thun würde, wenn man dazu sich anschickte, jene obigen Lehren nach der Strenge des Buchstabens zu behandeln und durchzuführen. Fasst man die Hartherzigkeit und Roheit der Juden jener Zeit und ihre Geringschätzung, um nicht zu sagen Verachtung, gegen das weibliche Geschlecht in das Auge; so ergibt es sich von selbst, dass jene Aussprüche des Propheten von Nazareth in den Besonderheiten seines eigenen Volkes tief wurzelten.

Während die Blutgier und Roheit der alt-hebräischen Zeit gegen den Ehebruch die Strafe der Steinigung verhängt; zeigt sich Christi ganze Entrüstung gegenüber der Anwendung der Todesstrafe, zumal in solchem Falle. «Aber die Schriftgelehrten und Pharisäer brachten ein Weib zu ihm, im Ehebruch begriffen», sagt der Evangelist Johannes), und stellten sie ins Mittel dar, und sprachen zu ihm:

Meister, dies Weib ist begriffen auf frischer That im Ehebruch; Moses aber hat uns im Gesetz geboten, solche zu steinigen; was sagst Du? ... Als sie nun anhielten, ihn zu fragen, richtete er sich auf, und sprach zu ihnen: Wer unter euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein auf sie. . . . Da sie aber das hörten, gingen sie hinaus (von ihrem Gewissen überzeugt) einer nach dem andern, von den Aeltesten an bis zu den Geringsten. . . . Jesus aber richtete sich auf; und da er Niemand sahe, denn das Weib, sprach er zu ihr: Weib, wo sind sie deine Verkläger? Hat dich Niemand verdammet? Sie aber sprach: Herr, Niemand. Jesus aber sprach: So verdamme ich dich auch nicht; gehe hin, und sündige hinfort nicht mehr.>> Ihr richtet nach dem Fleisch, ich richte Niemand.»> -In Europa, wo die christliche Lehre zur Grundlage der Staatsgebäude gemacht wurde, haben die mittelalterlichen Gesetzgebungen den Ehebruch mit dem Tode belegt. Liest man die folgende, eine alte Verordnung in einem sächsischen Weichbilde betreffende Angabe von Buddeus), nach Heller, so sieht man auch hieraus, dass die Barbarei unseres Mittelalters nicht kleiner war, als die Grausamkeiten, welche von den rohen Völkern der ältesten Zeiten gegen wirkliche oder vermeintliche Verbrecher begangen wurden. Jene sächsische Verordnung sagt unter Anderem: «Er [der gekränkte Ehemann] soll sie Beide [die Ehebrecher] binden auf einander und unter den Galgen führen, und daselbst ein Grab machen, sieben Schuh lang und eben so tief. In dasselbe soll er zwei Arme voll Dornengebüsch legen und dann das Weib mit dem Rücken darauf; den Friedensbrecher über sie und über Beide wieder Dornen, und dann soll er durch sie Beide einen eichenen Pfahl durchschlagen und das Grab mit Erde zufüllen. Fluch über eine Zeit, welche die ChristusLehre auf ihre Fahne schreibt, und mit Blut tausendfach sich besudelt!

Die Apostel, und unter ihnen besonders Paulus, haben mehr von der Ehe gesprochen, als der grosse Prophet von Nazareth. In seinem ersten Briefe an die Korinther lehrt Saulus 6): «Aber um des Beischlafes willen habe ein Jeglicher sein eigenes Weib, und eine Jegliche habe ihren eigenen Mann. Der Mann leiste dem Weibe die schuldige Freundschaft, desgleichen das Weib dem Manne. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. Entziehe sich nicht Eines dem Andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeit lang. ... So sie [die Ledigen und Wittwen] aber

sich nicht enthalten, so lass sie freien; es ist besser freien, denn Brunst leiden. Den Ehelichen aber gebiete ich nicht, sondern der llerr, dass das Weib sich nicht scheide von dem Mann; so sie sich aber scheidet, dass sie ohne Ehe bleibe, oder sich mit dem Manne versöhne, und dass der Mann das Weib nicht von sich lasse.» Und der Apostel spricht weiter: «So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und dieselbe lässt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr. Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er lässt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm. Denn der ungläubige Mann ist geheiliget durch das Weib, und das ungläubige Weib wird geheiliget durch den Mann. Sonst wären euere Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. Im ersten Briefe an Timotheus zieht Paulus ) gegen jene Abtrünnigen, Heuchler und Lügner los, welche verbieten, ehelich zu werden; und von einem Bischofe verlangt er, dass der unsträflich, Eines Weibes Mann, nüchtern, mässig, sittsam, gastfrei, kein Weinsäufer, lehrhaftig u. s. w. sei, seinem eigenen Hause wohl vorstehe und gehorsame Kinder habe mit aller Ehrbarkeit. Und im Briefe an die Epheser sagt der Apostel 8): «Die Weiber seien unterthan ihren Männern ... Also sollen auch die Männer ihre Weiber lieben, als ihre eigenen Leiber. Wer sein Weib liebet, der liebet sich selbst.» Karl August Credner 9) erklärt die von Saulus an mehreren Stellen des ersten Briefes an die Korinther ausgesprochene Abneigung gegen die Ehe und auf der anderen Seite den. Rath des Apostels in Bezug auf die Ehe also: «Die Ehe vermehrt die Gefahren der [jener] Zeit, und deshalb ist es, zumal in Erwägung des nahen Endes der jetzigen Welteinrichtung [zur Zeit, als Saulus in Korinth sich aufhielt] heilsam, unverehelicht zu bleiben. Auf der anderen Seite erwächst aus dieser Enthaltung von der Ehe die Gefahr, der Hurerei Vorschub geleistet zu sehen. Beides gegen einander abgewogen, fällt des Apostels Entscheidung dahin aus: wo die Gefahr der Hurerei erwächst, da müsse jeder Mann eine eigene Frau und jede Frau einen eigenen Mann heirathen. Was der Apostel Petrus von der Ehe lehrte, ist unbekannt, da der ihm zugeschriebene erste Brief, wie u. A. Ludwig Noack 10) bewiesen hat, unecht und im nachapostolischen Zeitalter abgefasst ist.

Es gibt sehr viele Leute, die kaiserlicher sind, als der Kaiser, und päbstlicher, als der Pabst; wenn sie Nachtreter irgend eines grossen Mannes sind, so setzen sie dort einen Elephanten hin, wo jener Mann nur eine Mücke postiren wollte. Werfen wir einen Blick

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »