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malige Pabst Pius II., welcher Secretär der Kirchenversammlung von Basel war, gegen die Ehelosigkeit der Geistlichen seine Stimme erhob; so sagt er unter Anderem: Vielleicht dürfte es gut sein, wenn die Priester sich verheirathen dürften; weil viele, verheirathet, im Priesterthume ihr Seelenheil befördern würden, die jetzt ehelos zu Grunde gehen.» Er wollte auch, dass der Wahl eines Verheiratheten zum römischen Pabste nichts im Wege stehen sollte. Um die Zeit des Sylvius traten zwei sehr ehrenwerthe Männer gegen das Cölibat auf; der eine war Alain Chartier 25), Geheimschreiber der Könige Karl VI. und VII. von Frankreich und der andere Thomas von Rennes 26), ein Karmeliter-Mönch. Anmerkungen über das Leben Chartier's findet man in der französischen Sammlung der Lebensbeschreibungen 27).

Schon zur Zeit des Conciliums von Konstanz, so im November 1414 eröffnet wurde, trat der Kardinal Zabarella 28) für die Priester-Ehe in die Schranken, indem er bewies, dass der entnervenden und tief eingefressenen Unzucht der Pfaffen nur durch die PriesterEhe abgeholfen werden könne. Und in der Reformation Sigismund's 29) heist es unter Anderem: «Da die bisherigen Verbote nur den Bischöfen Anlass gaben, die Priester mit schwerer und unge. rechter Schatzung zu belegen, ohne dass letztere deshalb von ihrem verkehrten Wandel (dem Concubinate) abstehen, so wäre es besser, dass man, wie im Morgenlande, jedem Priester eine Jungfrau als Eheweib gestatte, da solches von Christus nicht untersagt ist, wobei doch jedem, wenn er sich aus frommer Gesinnung dazu entschliesse, gestattet bliebe, der Ehe sich zu enthalten; ferner sollte darauf gedrungen werden, dass die Priester das Vorbild einer treuen und keuschen Ehe darstellen, widrigenfalls sie ernstliche Strafe verdienten, und so auch ihre Frauen, wenn sie sich Unzucht zu Schulden kommen liessen.»>

Der grosse Alchymist und Gelehrte Albert von Bollstädt 30), gewöhnlich Albertus Magnus genannt, über dessen Leben, seine Werke, chemische und medicinische Thätigkeit man bei J. Trithemius 31), Kurt Sprengel32), J. F. Gmelin 33), A. Phillippe 3), u. A. Nachweisungen findet, sagt in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhunderts: «Apostulus enim ait, Virgo non peccat, si nubat. Constat ergo rem bonam esse matrimonium: alioquin non esset sacramentum. Sacramentum enim signum est. Und ferner: Nulli magis indigent medicina contra concupiscentiam, quam ministri altaris: sed matrimonium est medicina contra concupiscentiam: ergo

maxime indigent matrimonio; ergo maxime debet eis concedi.» Petrus Lombardus 35), der um die Mitte des zwölften Jahrhundertes lebte, lehrte, dass die Ehe nach dem Sündenfalle Adams und Evas, als Mittel gegen die Unzucht, eine nur mehr der Unenthaltsamkeit der Schwachen nachzusehende Verbindung blieb; denn die Erbsünde hätte dem Menschen das Gesetz der tödtlichen Lust mitgetheilt, ohne welche der Beischlaf nicht geschehen könne; und dieser sei deshalb etwas Tadelnswerthes und Böses, das nur durch das Gute der Ehe entschuldiget werde. Verboten sei die Ehe nicht; und jene Ketzer, welche sie durchaus verdammten, hätten Unrecht. Das Gute der Ehe bestehe in der Treue der Ehegatten, in der Kindererzeugung und im Sakramente; und fänden diese Bedingungen Statt, da sei der Beischlaf frei von Schuld. Petrus, der Lombarde, ist der Priester-Ehe entgegen: er verkämpft das Cölibat. - Der Franziskaner Bonaventura 36), welcher Giovanni Fidanza hiess, trat den päbstlichen Verboten der Priester-Ehe mit den schärfsten Waffen der Geschichte und der Erfahrung entgegen; und wenn auch dieser Mönch des dreizehnten Jahrhundertes das Verfahren der Kirche in Sachen des Cölibates auf der einen Seite rechtfertiget, so sind doch die folgenden seiner Punkte hinlänglich Beweis, dass er die richtige Ansicht von der Sache hatte. Die Ehe ist ihm ein Heilmittel der Unzucht und der sinnlichen Begierden; und weil diese besonders unter den Klerikern verbreitet sind, deshalb sollte eben den Geistlichen das Heilmittel nicht verweigert, also die Ehe erlaubt werden. Den jungen Männern fiele es sehr schwer, der geschlechtlichen Umarmungen sich zu enthalten; und da das Gesetz für den Priester ein sanftes, ein mildes sein soll: deshalb müsse es ihm auch die Ehe gestatten. Zur Vollkommenheit soll nur der Rath anleiten, niemals der Zwang; aber, wenn die Enthaltung vom Weibe etwas Vollkommenes sein soll, warum erlegt man sie den Priestern zwangsweise auf? In der ursprünglichen Kirche, die der jetzigen an Vollkommenheit nicht nachstehe, war die Priester-Ehe gestattet; deshalb sollte sie jetzt auch nicht untersagt sein. Zur Verehrung Gottes, die immer weiter ausgedehnt werden müsse, gehöre nicht nur die Erzeugung geistlicher, sondern auch jene leiblicher Kinder, deshalb scheine es, es sei angemessen, wenn die Geistlichen Kinder erzengen.

Der Benedictiner Gratianus 37), welcher im elften Jahrhunderte lebte, handelt in seinem grossen Werke Decretum die Ehe in breitester Weise ab. Er war Lehrer an der Universität von Bologna,

und hatte die Freude, sein Decretum als Lehrbuch an sehr vielen hohen Schulen gebraucht zu sehen. Er vindicirt dem Pabste das höchste Entscheidungsrecht in Ehe-Angelegenheiten. Im zweiten Theile des Decretes (causa 32. Quaestio 7.) heisst es unter Anderem: «Adulterii malum vincit fornicationem: vincitur autem ab incestu. Pejus est enim cum matre, quam cum aliena uxore concubere. Sed omnium horum est pessimum, quod contra naturam fit, ut si vir membro mulieris non ad hoc concesso voluerit uti. Usus enim naturalis, si ultra modum prolabitur, in uxore quidem veniale est, in meretrice damnabile. Sed iste qui est contra naturam, execrabiliter fit in meretrice, sed execrabilius in uxore. Tantum valet ordinatio creatoris, et ordo creaturae, ut in rebus ad utendum concessis, etiam cum modus exceditur, longe sit tolerabilius, quam in eis, quae concessa non sunt, vel unus, vel rarus excessus. >> So weit Gratianus.

Ein Schüler des Albertus Magnus, Thomas von Aquino 38), hatte von der Ehe und ihrer Nothwendigkeit eine ähnliche Ansicht, wie sein Lehrer und wie Giovanni Fidanza; behandelt aber den Gegenstand umfassender, als seine Vorgänger es thaten. Wir werden uns im Folgenden auf die bündigste Mittheilung des Wesentlichen beschränken. Es ist ihm die Ehe natürlich, nicht weil sie von der Natur ist, sondern weil die Natur zu ihr wegen des Gutes der Kinder und des wechselseitigen treuen Gehorsams geneigt sei. Der Actus der Ehe sei immer verdienstlich, wenn die Menschen durch Religion oder Gerechtigkeit dazu bewogen werden; bewegen Tugend und Religion zur Ehe, so sei sie verdienstlich; bewege aber die Wollust dazu, so sei sie Sünde, doch aber verzeihlich, weil man doch mit keiner anderen Frau sich begatten wolle. Die Ehe sei ein Sakrament, weil sie durch sinnliche Zeichen der Heiligkeit dem Menschen ein Mittel gegen die Sünde böte. Nach der Ansicht des Thomas macht die Begattung nicht das Wesen der Ehe aus, sondern gehört zu deren zweiter Vollkommenheit. Zu den Hindernissen der Ehe rechnet er Irrthum, Gelübde, Blutsverwandtschaft, Verschiedenheit in der Religion, Verbrechen, Unfähigkeit zu zeugen. Er ist der Meinung, dass der aussereheliche Beischlaf in derselben Weise Verwandtschaft erzeuge, wie der eheliche. Die geistliche Verwandtschaft, z. B. zwischen den Taufpathen und dem Täuffing, und die durch Adoption bedingte Affinität sind ihm Ehe-Hindernisse. gestattet die Ehescheidung aus gerechten Gründen, die zweite Ehe nach dem Ableben des einen Ehegatten, verbietet die Vielweiberei, und hält die Leute dazu an, die ehelichen Pflichten getren zu er

Er

füllen. Die heimliche Ehe der Pfaffen hält Thomas für weit weniger schändlich, als die Hurerei.

Der Bischof Wilhelm Durandus 39), welcher in der zweiten Hälfte des dreizehnten Jahrhundertes lebte und wirkte, zieht gegen die Unsitte der Hurenhäuser in der Nähe von Kirchen, in der Nähe des päbstlichen Palastes und der geistlichen Wohnungen zu Felde, macht den höheren Geistlichen Vorwürfe darüber, dass sie einen Theil des Huren- und Kuppler-Lohnes sich bezahlen lassen, und macht den ernstlichen Vorschlag, der griechischen Kirche nachzuahmen und die Priester-Ehe einzuführen, da trotz aller Verordnungen der Synoden und Päbste die Unzucht der Geistlichen doch nicht aufgehoben werden konnte. Er spricht gegen die zweite Verheirathung bei Lebzeiten der ersten Frau und behandelt sonst die Ehe vom umfassendsten juristischen Standpunkte; seine Definition der Ehe lautet also: Matrimonium vero est maris et foeminae conjunctio individuam vitae consuetudinem retinens.» Gegen die Ehen zwischen Verwandten kämpft er mit Recht. - Die vorstehenden Anführungen dürften genügen, um darzuthun, dass der Kampf gegen das Cölibat schon lange vor der Reformation ein sehr heftiger war, und unter den angesehensten Kirchenlehrern sehr viele sich fanden, welche theils gegen die unverschämte und heillose Politik der Päbste, theils gegen jene verrannten Köpfe, die den ehelosen Zustand, besonders der Priester, als den höchsten Grad der Vollkommenheit proklamirten, mit den schärfsten Waffen zu Felde zogen. Da nun die Dummheit und andererseits die Hinterlist in der grössten Anzahl der Fälle den Sieg erringt: konnte auch das Cölibatsgesetz durchdringen und so viel Unheil, so unabsehbaren Schaden anrichten. Es darf als ganz gewiss angenommen werden, dass durch das Bestehen der PriesterEhe und die zeitgemässe Entfernung der Klöster der verhängnissvolle dreissigjährige Krieg wäre verhindert worden.

Im skandinavischen Norden verhielt es sich mit dem Cölibate etwas anders, als in den südlichern Ländern. «Priesterehe», sagt Friedrich Münter 40), war ein Hauptgegenstand der Klagen, und ein nie ganz zu unterjochender Feind, den die Hierarchie im Norden fand. Weiber hatten die Priester der odinischen Religion gehabt. Weiber hatten in den ersten Zeiten des Christenthums im Norden Bischöfe und Priester, die keine Mönche waren; und Gregor's VII. Gesetz, welches die Trennung zwischen Staat und Kirche vollenden sollte, hatte beinahe funfzig Jahre im Süden von Europa Unheil gestiftet, ehe es über die Ostsee hinauskam. Obgleich

E. Reich, Eheliches Leben.

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der Norden im zwölften Jahrhunderte schon lange christlich war; so hatte doch die Macht des römischen Bischofs vor Gregor VII. noch keine tiefen Wurzeln geschlagen, und der Erzbischof von Hamburg war bis zum Anfange dieses Jahrhunderts beinahe das einzige Oberhaupt der nordischen Kirche gewesen. Erst als der Norden allmälig seine eigenen Erzbischöfe erhielt, begann der römische Bischof, ohne den man so wichtige Veränderungen nicht vornehmen zu können glaubte, einen grösseren Einfluss zu gewinnen, und unmittelbar auf die nordischen Kirchen zu wirken; und sein erster Versuch war in allen drei Reichen feste Gründung seiner Gewalt durch Losreissung der Geistlichkeit vom Staate, Wozu es kein sichereres Mittel gab,

als das Cölibat-Gesetz.>>

Münter hält es für wahrscheinlich, dass die erste Anordnung der priesterlichen Ehelosigkeit in Dänemark eine Folge des dritten Kanons der im Jahre 1123 vom Pabste Calixtus II. abgehaltenen ersten lateranischen Synode war, welche das Cölibat von Neuem einschärfte. Anfangs hatte der päbstliche Machtspruch», sagt er, <wenig Erfolg: denn die meisten Priester wollten sich nicht von ihren Weibern trennen, die ihnen gleichfalls standhaft anhingen. Es kam sogar hin und wieder zu Gewaltthätigkeiten. ... Wer Widerstand leistete, ward verjagt und selbst am Leben bestraft. Um aber dieses thun zu können, musste man die verehelichten Priester als Ketzer behandeln: und dazu fand man leicht einen passenden Namen; denn in der alten Kirchengeschichte hatte man ja von den Gräueln der Nicolaisten gelesen.» Erich Pontoppidan 41) berichtet in seiner Kirchengeschichte Dänemarks, betreffend das Jahr 1124, also: Ueber die Priester, welche ihre Eheweiber nicht wollten fahren lassen, ging es im Seeländischen Stift jetzo sehr hart daher. Nothaldus, nachgehends Bischof zu Ripen, jetzo aber Capellan des Roeschildischen Bischofs, reizte diesen Prälaten zu aller Grausamkeit. Davon sagt ein alter Codex Membran., in MSS. Barthol. Acad. Hafn. extrahirt, also: Quaestionem contra clericos incepit, ut uxores non ducerent, ductas dimitterent. Tunc clerici non valentes resistere, Arnaldo Episcopo Sene (dieser, als alt und emeritus scheinet nur seinen Namen dazu hergegeben zu haben) occidebantur, truncabantur, expellabantur. Sie wurden erschlagen, enthauptet und verjaget. Die beweibten Prediger wurden Nicolaiten genannt.>> Auf die schmählichste und empörendste Weise suchte die römische Kurie dem Cölibate im Norden Eingang zu verschaffen, und man kann sagen, dass ihr in fast keinem Lande so viel Widerstand geleistet wurde, als in

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