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famen Revolution aus einem monarchischen Einheitsstaate zu einer Föderativ Republik umbildete, während die nordamerikanischen Kolonien nach blutigen Kämpfen die Herrschaft des englischen Mutterlandes abschüttelten und einen unabhängigen Bundesstaat schufen, während in Canada bei dem engeren Zusammenschluß der einzelnen Provinzen und Territorien die Besorgniß vor vermeintlichen Annerionsgelüften der benachbarten amerikanischen Republik eine Hauptrolle spielte, ist das neue australische Gemeinwesen ohne innere Umwälzungen, ohne Trennung von dem Mutterlande, ohne von außen drohende kriegerische Gefahren in Erscheinung getreten. Wenn man den Kräften nachforscht, die bei dieser Entwicklung thätig waren, so muß man einen kurzen Rückblick auf die Geschichte. des australischen Kontinents werfen. *)

I.

Die Geschichte Australiens beginnt erst mit dem Jahre 1770, als der Weltumsegler Cook die englische Flagge an der Ostküste des schon früher von spanischen und holländischen Seefahrern entdeckten Kontinents hißte, das Land Neu-Süd-Wales taufte und davon im Namen seines Königs, Georgs III., Besit ergriff. Die englische Regierung traf zunächst keinerlei Anstalten, diese nominelle Besibergreifung in eine thatsächliche umzuwandeln. Der Antrag auf Gründung einer Niederlassung in Neu-Süd-Wales blieb unberücksichtigt, bis man sich nach dem Verlust der nordamerikanischen Kolonien nach anderen überseeischen Gebieten umsah, die für die Aufnahme von englischen Sträflingen geeignet wären. Erst nachdem durch eine Order in Council vom Jahre 1786 die Ostküste Australiens oder, wie man damals sagte, Neu-Hollands als ein Platz bezeichnet war, wohin Verbrecher gesetzlich transportirt werden könnten, wurde in der Person des Kapitäns zur See Arthur Philipp ein erster Gouverneur für Neu-Süd-Wales ernannt und dessen Befugnisse durch ein Statut geregelt**). Es ist charakteristisch für die unbe

* Eine zusammenhängende geschichtliche Darstellung der Entstehung des australischen Bundesstaates ist bisher, soweit mir bekannt, weder in Australien noch in England erschienen. Das Buch von Sir John A. Cockburn ,,Australian Federation" London. 1901 enthält nur eine Reihe von Reden und Vorträgen, die der Verfasser über diesen Gegenstand gehalten hat. **) Philipp war von deutscher Abkunft, der Sohn eines nach England ausgewanderten Frankfurters, der in London Sprachunterricht ertheilte und sich dort mit einer Engländerin, der Wittwe des Kapitäns Herbert, verheirathet hatte.

Preußische Jahrbücher. Bd. CIX. Heft 1.

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fangene Leichtigkeit, mit der noch in jener Zeit koloniale Erwerbungen von riesiger Ausdehnung mittelst eines Federstrichs gemacht wurden, daß in der Bestallung für den Gouverneur von Neu-SüdWales als sein Amtsbezirk das ganze Gebiet des östlichen Australiens bezeichnet war, welches zwischen Kap York an der Torres-Straße im Norden und dem Südkap auf der heute Tasmanien genannten Insel liegt, die man damals noch für einen Theil des Festlandes ansah. Als binnenländische Grenze war der 135° östl. L. bestimmt. Neu-Süd-Wales umfaßte somit das Areal der heutigen Staaten Queensland, Neu-Süd-Wales, Viktoria, Tasmanien und einen Theil Südaustraliens. Aber damit nicht genug, war die Jurisdiktion des Gouverneurs auch auf alle benachbarten (adjacent) Inseln der Südsee ausgedehnt, die unter demselben Breitengrade lagen wie das in Besitz genommene Festland, sodaß je nach Bedürfniß beispielsweise auch die Neu-Hebriden, Neu-Kaledonien, die Fidschi-Inseln und im Süden der größte Theil von Neuseeland als englischer Oberhoheit unterstehend reklamirt werden konnten.

Die Mittel, die zur Beherrschung und Verwaltung dieses ungeheuren Gebietes dem Kapitän Philipp zur Verfügung gestellt wurden, waren freilich sehr bescheidene. Der neue ,,CaptainGeneral and Governor-in-chief in and over the territory of NewSouth-Wales and its dependencies", wie der pomphafte offizielle Titel lautete, traf im Januar 1788 an seinem Bestimmungsort mit einer kleinen Flotte ein, auf welcher sich rund 200 Seefoldaten an Offizieren und Mannschaften und 800 männliche und weibliche Sträflinge befanden. Die kleine militärische Macht reichte kaum hin, um die Gefangenen im Zaum zu halten und sich der Angriffe der australischen Eingeborenen zu erwehren, welche die an der Stelle des heutigen Sydney gegründete und Port Jackson benannte Niederlassung umschwärmten. Immerhin war der erste Anfang zu einer thatsächlichen Besißergreifung gemacht, und dies wurde nach den Anschauungen der damaligen Zeit für ausreichend gehalten, um andere Nationen an Erwerbungen innerhalb der von England_beanspruchten, den Amtsbezirk des Gouverneurs von Neu-Süd-Wales umfassenden Gebiete zu verhindern. Die einzige Seemacht, die damals den britischen Ansprüchen hätte gefährlich werden können, war die französische, und auch sie verschwand nach dem Ausbruch der Revolutionsfriege bald aus der Südsee, so daß die Engländer dort das Feld allein behielten. Langsam entwickelte und bevölkerte sich die neue Kolonie, in welcher seit Anfang 1796 auch freie An

siedlerfamilien erschienen *), während der Hauptzuwachs der Einwohnerschaft noch für geraume Zeit durch die regelmäßig aus England eintreffenden Sträflingstransporte erfolgte. Die erste Zweigniederlassung fand auf der nördlich von Neuseeland liegenden Insel Norfolk statt, die einem Leutnant-Gouverneur unterstellt wurde. Weitere vereinzelte Ansiedlungen entstanden dann in Hobart auf der damals noch Van Diemens-Land genannten Insel Tasmanien, in Port Philipp, dem heutigen Melbourne, und in Moreton-Bai, an welcher sich gegenwärtig Brisbane, die Hauptstadt von Queensland, erhebt. Alle diese Niederlassungen wurden zunächst von NeuSüd-Wales aus regiert, sogar für das entfernte Neuseeland ernannte der Gouverneur in Sydney gelegentlich einen Beamten zur Ausübung der Gerichtsbarkeit über die dort ansässigen Engländer, während die formelle Annerion dieser Insel durch England erst im Jahre 1840 ausgesprochen ist. Als erste selbständige Kolonie wurde 1825 Tasmanien abgetrennt, es folgte 1829 das inzwischen entdeckte und unter dem Namen Swan river-settlement von England in Besitz genommene Westaustralien. 1836 erhielt Südaustralien eine gesonderte Regierung, 1841 Neuseeland, zehn Jahre später Viktoria und endlich 1859 Queensland.

So waren im Zeitraum von 70 Jahren aus der SträflingsNiederlassung in Port Jackson sieben blühende Gemeinwesen entstanden, die den australischen Kontinent unter sich getheilt hatten und von den Inseln des Stillen Meeres diejenigen beiden beherrschten, welche für eine europäische Kolonisation die geeignetsten ind. Es war eine durch die Verhältnisse gebotene, naturgemäße Entwicklung, hervorgegangen aus dem Bedürfniß nach einer besseren Verwaltung der abgetrennten Gebiete und in jedem einzelnen Fall sanktionirt durch Statuten und Parlaments-Akte der englischen Regierung, welche in letter Instanz über die Grenzen und die Verfassung der ihrem Szepter unterworfenen Kolonien entschied. Die Behörde, der in England die Verwaltung der Kolonien oblag, war von 1786 bis 1801 eine Abtheilung des Privy-Council, das sogenannte Komitee für Handel und Plantagen plantations hießen damals noch die überseeischen Kolonien -, seit 1801 gab es einen gemeinschaftlichen Staatssekretär für das Kriegs-Departement

*) Der erste freie Kolonist war ein Deutscher, Namens Philipp Schoeffer (Schäffer?), der 140 acres Land von der Regierung erhielt. Vergl. J. D. Lang A historical and statistical account of New South Wales. London 1875. Band I. S. 32 u. 33.

und die Kolonial-Verwaltung *) (secretary for war and the colonies), bis dann im Jahre 1854 die vollständige Trennung dieser beiden Ministerien erfolgte und ein besonderer Staatssekretär für die Kolonien ernannt wurde.

Die erste Periode der australischen Geschichte, diejenige der Abzweigung selbständiger Kolonien von der Stamm-Kolonie NeuSüd-Wales, fällt mithin in die Zeit, wo der englische Staatssekretär des Krieges auch die oberste Leitung der Kolonie hatte. Die Regierung in London hat die Gründe, welche für diese centrifugale Entwicklung der staatlichen Verhältnisse in Australien maßgebend waren, stets bereitwillig anerkannt und sich den Wünschen der Kolonisten auf Anerkennung der Selbständigkeit neuer Gemeinwesen, sobald diese nach dem Stande ihrer Bevölkerung und Finanzen lebensfähig und für eine gesonderte Verwaltung reif waren, nicht widersetzt. Auf der andern Seite bemühte sich gerade die englische Regierung im Gegensatz zu dem Lokalpatriotismus, der sich allmählich in den einzelnen australischen Kolonien ausbildete, das Gefühl der politischen und nationalen Zusammengehörigkeit und der Gemeinsamkeit der wichtigsten wirthschaftlichen Interessen unter den letteren lebendig zu erhalten. In diesem Sinne schlug der Staatssekretär Lord Grey im Jahre 1847 eine gemeinsame gefeßgebende Körperschaft für ganz Australien vor und zwei Jahre später, in einem Bericht vom 4. April 1849 empfahl das zu einem Gutachten über die künftige Regierung der australischen Kolonien aufgeforderte Komitee des Privy-Council die Ernennung eines General-Gouverneurs für Australien, Annahme eines gemeinsamen Zolltarifs und Einsetzung einer allgemeinen Versammlung (general assembly), die, aus den Mitgliedern der Legislaturen in den verschiedenen Kolonien gewählt, für gesetzgeberische Maßregeln bei Angelegenheiten von gemeinschaftlichem Interesse (intercolonial questions), insbesondere für Zölle, Verkehrsanstalten und Rechtssprechung zuständig sein sollte. Allein diese Pläne gelangten nicht zur Ausführung. Das englische Oberhaus erklärte sie für verfrüht und auch in Australien selbst überwog zunächst das Bestreben, die lokale Selbständigkeit noch weiter auszubilden und durch eine den besonderen Verhältnissen einer jeden Kolonie angepaßte Gesetzgebung deren Gedeihen und Wohlstand zu fördern. Der geschicht=

*) Die nominelle Unterstellung der Kolonialabtheilung unter den Kriegsminister war schon 1794 erfolgt. Vgl. Egerton: A short history of British colonial policy. London 1897. S. 495.

lichen Entwicklung trug das neue Gesetz von 1850 für eine bessere Regierung der australischen Kolonien*) nur insofern Rechnung, als der Gouverneur von Neu-Süd-Wales, der ersten und ältesten Kolonie, den Titel General-Gouverneur von ganz Australien erhielt und zugleich zum Gouverneur von Viktoria, Südaustralien und Tasmanien ernannt wurde, während die höchsten Beamten dieser Kolonien sich mit dem Grade eines Leutnant-Gouverneur begnügen mußten. Doch dauerte dies Verhältniß nicht lange, schon 1855 wurde der Name Leutnant-Gouverneur allgemein durch Gouverneur erseßt und seit 1861 ließ man für Neu- Süd-Wales die Bezeichnung General - Gouverneur, mit der feine besonderen Vorrechte mehr verbunden waren, endgiltig fallen. Die beiden einzigen Gouverneure in Sydney, welche den jest wieder eingeführten Titel General - Gouverneur von Australien getragen haben, waren Sir Charles Fizroy und Sir William Denison.

Auch in sonstiger Beziehung hatte die englische Regierung ihre australischen Kolonien möglichst gleichzustellen gesucht. Durch die Parlaments-Akte von 1850 wurde ihnen die unbeschränkte Verfügung über alle Einnahmen, abgesehen von solchen aus den Landverkäufen, und die Erhebung von Zöllen, soweit sie nicht differentieller Natur waren, gestattet. Desgleichen sollten die Verfassungen der einzelnen Kolonien möglichst nach übereinstimmenden Prinzipien geordnet werden. In Neu-Süd-Wales bestand schon seit 1823 neben dem Gouverneur, dessen Machtbefugnisse in den ersten Zeiten der solonie, wo militärisch regiert werden mußte, fast unbeschränkte gewesen waren, eine geseßgebende Körperschaft (Legislative Council), deren Mitglieder Anfangs nur im Namen der englischen Regierung von der Kolonialverwaltung in London ernannt, später, seit 1842, zu zwei Dritteln von den Kolonisten gewählt wurden. Diese so reformirte und parlamentarisch umgestaltete Behörde gelangte seit 1850 auch in den anderen Kolonien zur Einführung, bis es wenige Jahre später in ganz Australien zur Annahme parlamentarischer Verfassungen nach englischem Muster kam mit Ober- und Unterhaus und einem der Volksvertretung verantwortlichen Ministerium (responsible government).

Das Mutterland war klug und weitsichtig genug, um sich fortan jeder unerbetenen Einmischung in die inneren Verhältnisse seiner australischen Kolonie zu enthalten und dadurch Konflikte zu

*) Act of 1850 for the better government of the Australian colonies. 13 and 14. Vict. cap. 59.

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