Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist. Preussische Jahrbücher - หน้า 4231902มุมมองทั้งเล่ม - เกี่ยวกับหนังสือเล่มนี้
| 1870 - 564 หน้า
...gezählt. Bei Stimmengleichheit giebt die Präsidialstimme den Ausschlag. Bei der Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit... | |
| 1871 - 592 หน้า
...und beträgt demnach die Gesammtzahl der Abgeordneten 882. § 11. Art. 28 erhält folgenden Zusatz: Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit,...den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, weiden die Stimmen nur derjenigen Mitglieder gezählt, die in Bundesstaaten... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1871 - 866 หน้า
...m tzabl der Abgeordneten 382. § 11. Artikel 28 erhält folgenden Zusatz: Bei der Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Mitglieder gezählt, die in Bundesstaaten... | |
| Ludwig Karl Aegidi - 1871 - 866 หน้า
...m tzahl der Abgeordneten 382. § 11. Artikel 28 erhält folgenden Zusatz: Bei der Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Mitglieder gezählt, die in Bundesstaaten... | |
| 1871 - 862 หน้า
...gezählt. Bei Stimmengleichheit giebt die Präsiiial-Stimme den Ausschlag. Bei der Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden dio Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit... | |
| A. Froelich - 1872 - 356 หน้า
...Ausschlag. Bei der Beschlußfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfafsung nicht dem ganzen Reiche gemeinschaftlich ist, werden...gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist. (Art. 7.) Handel und Verkehr; 5) für Eisenbahnen, Post und Telegraphen; 6) für Iustizwesen; 7) für... | |
| Joseph von Held - 1872 - 324 หน้า
...nicht gezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Präsidialstimme den Ausschlag. Bei der Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Bundesstaaten gezählt, welchen die Angelegenheit... | |
| Max von Seydel - 1873 - 318 หน้า
...bekommen, der in der norddeutschen Bundesverfassung fehlte. Dort heisst es: „Bei der Reschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen...gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen Mitglieder gezählt, die in Bundesstaaten gewählt sind, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich... | |
| Georg Friedrich Martens - 1873 - 702 หน้า
...Beschlussfassung über eine Angelegenheit, welche nach den Bestimmungen dieser Verfassung nicht dem ganzen Bunde gemeinschaftlich ist, werden die Stimmen nur derjenigen...gezählt, welchen die Angelegenheit gemeinschaftlich ist. § 6. Art. 8 erhält folgende Fassung: Der Bundesrath bildet aus seiner Mitte dauernde Ausschüsse... | |
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