ภาพหน้าหนังสือ
PDF
ePub

Hause stehen, worauf die Verwandten den Inhalt unter sich vertheilen und essen. Mit der grössten Eile wird das Haus alsdann gedeckt. Darauf lässt der Hausbesitzer ein Fass Wasser und duftende Blumen in das Haus tragen. Die Bewohner des neuen Hauses, tahu damoane G, tau mahungi T, bittet man nun dreimal, eine Hand voll Wasser aus dem Fasse zu nehmen, zu trinken und sich den Körper damit zu waschen. An demselben Tage wird das Haus, das freilich noch keine Wände hat, von dem Eigner und seiner Familie bezogen, und Abends unter dem Wirbel der Trommel, gosoma G, odamu T, und Gong, lipa G, livanga T, werden Feste gefeiert, die lolesa und dopa dopa G u. T gesungen und die isisi G u. T von den alten Leuten getanzt. Am folgenden Tage kehren die Festgenossen nach Hause zurück und erhält der, welcher mit dem Bauen beauftragt war, von dem Eigner als Lohn ein Messer, ein Parang und ein Tuch. Jede Familie, welche ein solches Haus bewohnt, hat ein besonderes Gemach, ongihi G, ongi T, mit Kochstelle, ohito G, oito T, in oder ausser dem Hause, sowie ein otaba, Opferstelle oder Lalarium auf dem Grenier, dumu G, dumumu T. Die heidnischen Galela und Tobeloresen verkaufen ihre Häuser nie, wohl aber die mohamedanischen, gegen 30-50 Realen (100–166 M) für ein Haus von etwa 80 Quadratmeter.

Die Häupter der Negarien, Kimalaha oder Ngovamanjira, auch wie Mangira ausgesprochen, sowie die Mahimo werden von der Bevölkerung oder, tahupolaka G, taupolaka T, Häuptern von Familien gewählt, pahiri sahe G, vairki haeke T. Gewöhnlich erwählt man die Söhne oder die Brüder des Verstorbenen, wenn diese wenigstens gesund an Leib und Seele sind. Nach der Erwählung werden sie von den Sengadjis in ihr Amt gesetzt, indem sie ihnen ein Kopftuch, einen langen Pantalon und Badju schenken, welche die Untergebenen ihnen anziehen helfen und darauf dreimal manjele schreien, als Zeichen der Gutheissung. Die Galelas und Tobeloresen bekleiden höchst ungern Regierungsstellen. Die vom Sultan von Tarinate ernannten Utusan, Sengadji, Djurutulis, Hhukum soasia und Hhukum sengadji erhalten als Zeichen der Gewalt einen vollständigen Anzug und einen Stock. Die Utusans müssen unbedingt Mohamedaner sein. Unter den Sengadji trifft man bisweilen noch Heiden an. Alle Befehle, idini G, tita T, werden vom Sultan von Tarinate erlassen. Der Utusan, welcher dieselben empfängt, überträgt sie weiter dem Sengadji, dem die Djurutulis zur Seite stehen. Der von dem Mahimo aufgerufene Kimalaha oder Ngovamanjira macht dieselben der Bevölkerung, bala G u. T, bekannt durch den susulu G, hulokoa T oder Gesandten, der mit dem biliku G, nikutuu T, einem Armband aus Hanf oder von Leinwand, zum Zeichen seiner Sendung ausgeht. Die mohamedanischen Häuptlinge geben als Zeichen des Befehls, sale pareta hiki G, haeki pareta hidoaka T, gewöhnlich einen Stock, diki G u. T, mit. Nach der Reisernte entrichten die tahupolaka G auf Galela die upati oder Reissteuer von dreissig kulakolano, d. h. so viel als zwei Männer zu tragen vermögen. Die un

verheiratheten Frauenzimmer, ngopodeka kiawo G, bezahlen die ngosa G, jede ein tiba von zwei kula kolano Reis. Die Negarivorsteher bringen diese Steuern beim Utusan ein, der von dem ganzen Vorrath 180 kula kolano dem Songadji schickt, welcher aber 30 kula kolano dem Hhukum soasio und Hhukum sengadji geben muss. Jedem kimalaha oder ngova manjira muss der Utusan noch 30 kula kolano schenken, das Uebrigbleibende wird nach Tarinate gebracht. Die Utusan und die Djurutulis können nur zwei oder drei Arbeiter, koki G, fordern, um über Tag Hausarbeit zu verrichten, indem die heidnische Bevölkerung verpflichtet ist, die Wohnung derselben, wie auch die der Sengadjis, unentgeltlich zu errichten. Die Tobeloresen bezahlen keine upati oder ngosa und sind nicht verpflichtet, die kokis zu liefern. Nach der Reis- oder Padiernte schickt der Sultan von Tarinate dem Utusan Geld, um für ihn Reis gegen niedrigen Preis zu kaufen. Für ein kula kolana Reis, welches zu Tarinate 40 Cents kostet, bezahlt der Utusan den tobeloresischen Lieferanten nur 12 Pfennig. Die Häupter bekommen auch einen Theil der Strafgelder, der Utusan, Sengadji und Djurutulis ein Drittel, der Kimalaha oder ngovamanjira zwei Drittel. Es kommt sehr selten vor, dass die Häupter sich die Besitzungen ihrer Unterthanen aneignen. Alle Angelegenheiten und Rechtssachen werden von den Häuptern behandelt, kleinere Streitigkeiten aber von den Negarihäuptern geschlichtet. Ist man mit deren Entscheidung nicht zufrieden, so wendet man sich an den Utusan, der gewöhnlich eine schwerere Strafe oder grössere Strafgelder auferlegt. Mord und Todschlag, onjawa jatooma G, onjawa toma T, wird vom Sultan von Tarinate untersucht und zum Austrag gebracht. Ehebruch, mamane G u. T, und Brandstiftung, tahu patupu G, otahu patuhuku T, werden vom Utusan und Sengadji, Diebstahl, otosi G, tohiki T, leichte Verletzungen, onjawa wingapo G, onjawa wigohar T, Zerstörung von Anpflanzungen, jabeau aha G, jakalianga raki T, Schändung von verheiratheten Weibern, jatjade njawanga pedeka G, adumu njawa hekataa T, Scheltworte, njawa dowak G, njawa adowana T, (wie ngona hoso tili G, ngona diliki tilikii T, dein männliches Glied, ngona ni tele G, ngona ni telemee T, deine weibliche Scham, ngona roka suha G, ngona rokata haa T, du bist ein Päderast u. dergl. m.,) das heimliche Belauern der nackt badenden Frauen, ongopedeka moosi G, ongoveka maohiki T, das Eintreten in ein Frauengemach, wosa ngihi G, wohan mongi T, und andere kleinere Sachen werden vom Kimalaha oder Ngovamanjira erledigt. Die Strafe für den von der Frau begangenen Ehebruch besteht in der Entrichtung von 12 Realen durch den Mann und von 8 Realen, welche die Frau erlegen muss G; von 30 Realen, welche Mann und Frau bezahlen müssen T. Die Ehescheidung folgt unmittelbar darauf. Die Frau giebt den Brautschatz, bobliku G, nikutu T, zurück und verlässt das Haus, ohne irgend etwas mitzunehmen. Hat der Mann die Ehe gebrochen, so bezahlt er 12-30 Realen und verlässt die Wohnung, ohne irgend etwas mitzunehmen. Hat der Mann einen Brautschatz von 10-30 Realen bezahlt,

so muss er ausserdem den Häuptlingen 1-3 davon geben. Weiter sind die Strafen für Brandstiftung eine Busse von 12-30 Realen, in welche der Eigner und die Häupter sich theilen und eine Entschädigung für die verbrannten Artikel; für Diebstahl eine Busse von 3-15 Realen für den Bestohlenen und die Häupter und die Rückgabe der geraubten Güter; für leichte Verwundungen 5-7 Realen, welche wie oben erwähnt sich theilen; für Schändung einer verheiratheten Frau 3-15 Realen, welche ebenso vertheilt werden; für Scheltworte 5-7 Realen; für das Belauern nackt badender Frauen 1-5 Realen und für das Hereintreten in ein Frauengemach von 3-7 Realen, welche Bussgelder alle, wie oben mehrere Mal erwähnt ist, vertheilt werden. Der Werth einer Reale ist 14 M oder 10 Stockschläge. Die Heiden dürfen indessen nicht mit dem Rotan-Stock, oiwi G u. T, geschlagen werden. Diese Strafe können nur Mohamedaner erleiden. Die Untersuchung und Erledigung von Sachen findet immer im Hause des Utusan oder an derer Häuptlinge statt. Die Strafgelder, welche den Sklaven auferlegt sind, werden von ihren Herren bezahlt, die das Recht haben, sie jederzeit zu kasteien. Bei der Bitte um Verzeihung, maavu G, umklammern die Galelas die Beine ihrer Vorgesetzten, die ihnen dann die Hand aufs Haupt legen. Dies ist bei den Tobeloresen nicht üblich.

Eide, sasi G, koboto T, zur Bestätigung der Wahrheit werden auf zweierlei Weisen geleistet. Die Sengadji, Utusan und Djurutulis lassen den sumarang asiasi G, ohomarang lahikobota T, Schwerteid schwören. Der Salzeid, gasi asisasi G, hogahi lahikoboto T, wird den Kimalaha, Ngovamanjira, Hhukum, den Dorfhäuptern und Aeltesten abgelegt. Wenn die letztgenannten Häupter den Eid in ersterer Weise abnehmen, werden sie mit einem Monat Einsperrung gestraft, alara G, ralara T. Bei dem Schwerteid nimmt man eine Schüssel Wasser, reibt mit einem Steine den Rost, teto G, helewo T, von einem Sumarang oder Schwert hinein und legt das Schwert quer über die Schüssel. Indem die betreffende Person vorgeführt wird, spricht einer der Aeltesten: „lahi de okie Tahinate mabarkate de ogoma baba de oete, gou gou nako o Tuko wotosi, de osumarang manena wisari awitolo ja obu ja ado ngoosa wo iwa de wamake duma nako hiwa wooho maro samaka besa besa G, tolai de kie Tahinate mabarkati de ogomanga owama de oete nako igoung o Tuko otohikee de oohomarangoa iwilingiri ai toma rino jaluiti ladono omede moi wua de wamake nako wotohi kua owodadi owohamaka beha beha T, d. h. ich flehe um den Segen Tarinates und der Geister der Vordern und Altvordern, wenn Tuko (Name der Person) gestohlen hat, dann wird das Schwert binnen Monatsfrist den Stamm seines Nackens suchen und denselben abschneiden, wo nicht, dann wird er leben frisch (wohlgemuth), wie die Citrullus edulis Pflanze. Der, welcher den Eid schwört, muss mit seiner rechten Hand dreimal das Wasser aus der Schüssel schöpfen und dasselbe trinken, indem sein Leib damit gewaschen wird. Hat er falsch geschworen, sasi kulai G, koboto jeluku T, dann soll er innerhalb eines

Monats sterben. Geschieht dieses indessen nicht, dann muss der Ankläger 6-30 Realen an Geld oder Geldes werth bezahlen; die eine Hälfte davon ist für den Angeklagten, die andere für die Häuptlinge. Bei dem Salzeid wird in eine Schüssel ein wenig Salz gestreut, worauf Wasser gegossen wird. Die Person, die den Eid leistet, wird vor die Schüssel gestellt und einer von den Aeltesten spricht: masilahi kie Tahinate mabarkati de ogoma baba de oete nako Tuko otosi igogou wakahoko te oko kaisusa wakahisa o dudusa kaisusa dangodu igogahu iuhi marogasi duma nako wotosi waa de wakahoko wamake daloha wakahisa loo mamake daloha awi gogahu dangodu kawamake G, tolai kie Tahinate mabarkati de ogomanga oama de oete nako igoungo o Tuko wotohike ogahi oko wakaoko wamake ja torou wakaiha odudungiha wamake jatorou ailingirii hogahi iwuihi nako kotohikua wakaoko gahioko wamake laoa ailingirii idowa T, d. h. ich flehe Tarinate und die Geister der Vordern und Altvordern um ihren Segen, wenn Tuko (Name der Person) wirklich gestohlen hat, dann wird er zu Land und zu Meer Unglück haben, seine Arbeit (Unternehmungen) wird wie Salz wegschmelzen, hat er dagegen nicht gestohlen, dann wird er zu Land und zu Meer Glück haben und alles, was er unternimmt, wird ihm gelingen. Die Person, welche den Eid leisten muss, geht darauf viermal um die Schüssel herum, schöpft und trinkt dreimal von dem Wasser und wäscht ihren Leib damit. Hat er einen falschen Eid geschworen, dann stirbt er innerhalb Monatsfrist, bleibt er aber am Leben, dann bezahlt der Ankläger 3-15 Realen, welche zwischen dem Angeklagten und den Häuptlingen gleich vertheilt werden. Leichte Verwünschungen, sasi matjeke G, koboto teteke T, sind: ngona gosoma ni goli G, ngona pohomanga ni goli T, das Krokodil verschlinge dich; ngona odowoto maingi ni babu G, ngona odotoreke maingirii ni baanga T, der Donnermeissel zerstöre dich; ngona nitahu dauku G, ngona ni tau louku T, dein Haus verbrenne; ogoma naga upa umur nosone G, ogomanga naga uha na umur nohonengii T, die Geister unserer Altvordern schenken dir ein kurzes Leben u. dergl. m.

Sklaven, gilalu G, gilaunga T, werden unter den Galela und Tobeloresen in grosser Zahl angetroffen. Bei der Züchtigung eines aufrührerischen Dorfes im Namen des Sultans von Tarinate oder wenn sie vorher jährlich auf dem Meere fischen, geht ein Theil der Prahus längs der Küste von Selebes, in die Buchten von Tomini, nach Banggaai und Tombuku, um dort Menschenraub, paora G, vaora T, zu begehen. Dasselbe thun auch die Bewohner von Loloda, Kao und Tobaru, die auf Djailolo wohnen, unter dem Namen Tobelos. Die erbeuteten Sklaven werden zum Verkauf nach Obi und Batjan geführt, oder man bringt sie nach Papua, wo man sie gegen Papuasklaven tauscht und zwar 2 Bangaai- gegen 3 Papuasklaven. Der Durchschnittswerth eines Sklaven ist gewöhnlich 25-30 Realen oder 80 100 M oder beim Tausche 2 Flinten, 2 Stück weisser Leinwand, 2 Silajarsarong, einen Gong a. s. w. Sklavinnen von Bangaai und Tombuku werden

von ihren Herren mit anderen Dorfbewohnern verehelicht, in welchem Falle sie den bobliku G, nikutu T erhalten. Die Papuasklaven heirathen unter sich, weil die Galela und Tobeloresen die Papuafrauen, welche einen eigenthümlichen Geruch verbreiten, nicht wünschen. Die Sklaven und Sklavinnen. werden gut behandelt und thun dieselbe Arbeit, wie die Freien. Die Kinder der Sklaven gehören entweder dem Vater oder der Mutter, je nach der Erlegung des Brautschatzes. Galela und Tobeloresen dürfen wohl als Geiseln, aber nie als Sklaven gebraucht werden.

Wiewohl die Galelas und Tobeloresen das Wort Allah durch djou maduhutu G, djou madutu T, Herr richtig übersetzen, haben sie durchaus keinen Begriff davon. Er wohnt, wie der djou wangi, Herr Sonne, im dipa G, dipang T, Firmament, mit dem ongihia manggo G, dohida manggo T, dem naga oder Drachen, wogegen aber der djou tona maduhutu G, djou tonaka madutu T, Herr Erde Recht, in der Erde, tona, sich aufhält, dem man opfert und zu dem man betet. Demselben untergeben ist der Geist obe pereki, Alter Herr, der die Aufsicht über die Reisfelder hat. Weiter bestehen noch ausserdem bintoo G, binotoo T, böse Geister, welche sich in grossen Bäumen, besonders in dem waringi magola G, obaharama magoa T, Ficus Benjamina und Ficus Altimeraloo Rxb. aufhalten, der djou magoguli magiti G, Herr Krieg, der im seri, einem für ihn errichteten kleinen Gebäude, wohnt, und der djou bobaku G u. T, Herr Krankheit, Blattern u. s. w., die aus anderen Gegenden eingewandert, zeitweilig sich auf dem Gebiet der Galelas und der Tobeloresen niederlassen. Unter die bösen Geister gehören gleichfalls die toka G, tokataa T, oder Suwanggi (S. 82), d. h. Personen, welche verbotene Speisen gegessen und eben dadurch in Suwanggis verwandelt wurden. Vorzugsweise verschlingen die Suwanggis die ogoma G, ogomanga T, Seele des Menschen. Die Suwanggis, die auf frischer That ertappt werden, werden mit ihren Verwandten von den Stammesgenossen todtgeprügelt und ins Meer geworfen. Die Geister, denen man aber in den meisten Fällen opfert und die bei Krankheiten oder anderen Gelegenheiten angerufen werden, sind die der Ahnen. Man theilt sie ein in ogoma odiki G, ogomanga dikiri T, frühere Verstorbene, in ogoma damumu ani G, ogomanga mahungi T, später Gestorbene und in ogoma dilike G, ogomanga dilikene T, Geister derer, welche durch einen Unglücksfall ums Leben gekommen sind, z. B. durch den Blitz, durch einen Fall von einem Baum u. s. w. Die ogoma odiki G, ogomanga dikerii T, werden auch mit dem arabischen Worte djin, djini angeredet. Bei Krankheit oder bei irgend einem Unternehmen werden diese persönlich beim Namen angerufen. Bisweilen ruft man einen bestimmten Geist an mit den ogoma dangodu G u. T, den Geistern, die ihm angehören. Die ogoma G, ogomanga T, oder nitu wohnen auf opasi G, opahi T, Sandbänken oder schweben über dem Strande, odowongi G, dowongi T, auch wohl über der Oberfläche des ongololama G u. T, Meeres. Hier und da findet man bei den Wohnungen der Eingeborenen ogoma dilike ma vala G, ogoma otahu G,

« ก่อนหน้าดำเนินการต่อ
 »