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XVI

Abkürzungen.

AB: Assyriologische Bibliothek, herausg. v. Delitzsch und Haupt, Leipzig, J. C. Hinrichs 1881 ff.

AO: Der Alte Orient. Gemeinverständliche Darstellungen, herausgegeben von der Vorderasiat. Gesellschaft, Leipzig, J. C. Hinrichs 1899 ff. Beispiel: AO I, 32: Alter Orient, I. Jahrgang, 3. Heft, 2. Auflage.

BA: Beiträge zur Assyriologie, herausgegeben von Delitzsch und Haupt, Leipzig, J. C. Hinrichs 1889 ff.

BEUP: The Babylonian Expedition of the University of Pennsylvania. Series A: Cuneiform Texts; Series D: Researches and Treatises, edited by H. V. Hilprecht, Philadelphia, seit 1896.

BNT: A. Jeremias, Babylonisches im Neuen Testament, Leipzig, J. C. Hinrichs 1905. Brünnow: Rudolph E. Brünnow, A Classified List of all simple and compound Cuneiform Ideographs, Leyden, E. I. Brill 1889.

CT: Cuneiform Texts from Babylonian-Tablets in the Brit. Museum 1896 ff.
Delitzsch, Handw.: Assyr. Handwörterbuch, Leipzig, J. C. Hinrichs 1896.
Ed. Glaser, Skizze: Skizze der Geschichte und Geographie Arabiens von den ältesten
Zeiten bis Muhammed 1899 (Bd. I [Geschichte] nicht im Buchhandel
erschienen.)
HAOG: A. Jeremias, Handbuch der altorientalischen Geisteskultur, Leipzig, J. C. Hin-
richs 1913.
Hommel, Grundriß: Grundriß der Geographie und Geschichte des AO. 2. neubearb.
und vermehrte Auflage (Handb. der kl. Alt. Wissenschaft, herausg. v.
J. v. Müller, III, 1. Abt.), München, C. H. Beck.
KAO: Im Kampfe um den alten Orient. Wehr- und Streitschriften, herausg. von
A. Jeremias und H. Winckler, 4 Hefte, Leipzig, J. C. Hinrichs, seit 1907.
KAT2: Eberhard Schrader, Die Keilinschriften und das Alte Testament, 2. Aufl.,
Gießen, Rickersche Buchh. 1883.

KAT: Desgl. 3. Auflage, neubearbeitet, mit Ausdehnung auf die Apokryphen, Pseudepigraphen und das Neue Testament: Geschichte und Geographie von H. Winckler, Religion und Sprache von H. Zimmern, Berlin, Reuther und Reichard 1903.

KB: Eberhard Schrader, Keilinschriftliche Bibliothek, Berlin, Reuther 1889.
KT: Keilinschriftliches Textbuch zum Alten Testament, 3. Auflage, Leipzig,
J. C. Hinrichs 1909.

MDOG: Mitteilungen der Deutschen Orient-Gesellschaft, Berlin, seit 1898.
MDPV: Mitteilungen des Deutschen Palästina-Vereins.

MVAG: Mitteilungen der Vorderasiatischen Gesellschaft, in Kommission bei J. C. Hinrichs in Leipzig; seit 1896.

OLZ: Orientalistische Literaturzeitung, herausg. von F. E. Peiser, Leipzig, J. C. Hinrichs 1898 ff.

RPTh3: Realenzyklopädie für Prot. Theol. und Kirche 3. Aufl., bearbeitet von
Hauck, Leipzig, J. C. Hinrichs 1896-1913.

Roscher, Lex.: Lexikon der griech. und römischen Mythologie, Leipzig, B. G. Teubner,
seit 1884.
VAB: Vorderasiatische Bibliothek herausg. von A. Jeremias und (H. Winckler †)
O. Weber, Leipzig, J. C. Hinrichs, seit 1906.

Virolleaud: Virolleaud, L'Astrologie Chaldéenne, Fasc. 1-14, Paris, Geuthner,

seit 1905.

Winckler F: Altorientalische Forschungen, Leipzig, Ed. Pfeiffer 1897 ff.
ZA: Zeitschrift für Assyriologie, herausgegeben von C. Bezold.
ZAW: Zeitschrift für Alttest. Wissenschaft, herausg. von B. Stade.

Zimmern, Beitr.: Beiträge zur Kenntnis der Babyl. Religion, Leipzig, J. C. Hinrichs 1901 (AB XII).

ZDMG: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft.

ZPV: Zeitschrift des Deutschen Palästina-Vereins. Leipzig. J. C. Hinrichs. IRIIR etc.: H. Rawlinson, Cuneiform Inscriptions of Western Asia, London, Brit. Museum, Band I, II etc. 2

Erstes Kapitel.

Die Quellen der alttestamentlichen Geschichtsbücher.

Die Geschichte Israels als einer religiösen Gemeinschaft, die zu gewissen Zeiten Ansätze zu einer Nationalkirche gemacht hat, liegt uns — abgesehen von den Zeugnissen der prophetischen Schriften und der religiösen Erbauungsliteratur der sog. Ketubim in verschiedenen ineinander gearbeiteten Redaktionen vor, denen ihrerseits Einzelquellen mündlicher und schriftlicher Überlieferung zugrunde gelegen haben:

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1. Das deuteronomische Geschichtswerk. Die unter Josia aufgefundene Gesetzes- und Sermonensammlung, die vielleicht in Hiskias Zeit im Sinne der Einheit des Kultus redigiert und deponiert worden war und deren Elemente im Deuteronomium vorliegen, wurde mit den jahvistischen und elohistischen Geschichtsquellen und dem im öffentlichen Gebrauch befindlichen Gesetzeskodex zusammengearbeitet. Der Geschichtsverlauf wurde dabei unter dem Gesichtspunkt der Reform des Josia rezensiert und korrigiert im Sinne einer Beseitigung aller ,,Höhen“- und Landheiligtümer. Es soll nur ein Heiligtum geben: den Tempel in Jerusalem. Die endgültige Redaktion des deuteronomischen Geschichtswerkes erfolgte im Exil. Das Geschichtswerk schließt 2 Kg 25, 27 mit der feierlichen Notierung des Ereignisses von 562: der Freilassung des gefangenen Jojakin durch Amêl-Marduk. Damit war die Wiederherstellung des davidischen Königtums und die des Staates Juda staatsrechtlich anerkannt. Innerhalb der jüdischen Gemeinde inaugurierte also das deuteronomische Geschichtswerk den Anbruch der neuen Zeit. Dem babylonischen Staate gegenüber konnte es als Rechtsurkunde gelten, deren große geschichtliche Einleitung das religiös-politische Recht Jerusalems, Zentrum des Staates Juda zu sein, begründen sollte.

Daß diese Anerkennung Jojakins zunächst nur nominellen Wert hatte, ändert an der rechtlichen Bedeutung nach orientalischen Grundsätzen nichts'. Kyros hat in Konsequenz jenes Ediktes des Amêl-Marduk die Juden ziehen lassen. Nach orientalischem Brauch wurden derartige Staatsprozesse unter Vorlegung von Urkunden, die den geschichtlichen Rechtsanspruch nachwiesen, geführt. Die Urkunden des hettitischen Staatsarchivs von Boghazköi haben das deutlich ge

1) Der Ferman ist heilig. So ist es noch heute im Orient. Eine ganz andere Frage ist, wie sich die Verwaltung zur praktischen Durchführung verhält. Die Religionsfreiheit war in der Türkei durch die Verfassung vom 23. Dez. 1876 prinzipiell ausgesprochen, blieb aber Theorie. Als die jungtürkische Konstitution vom 23. Juni 1908 sie verwirklichen sollte, bedurfte es keines neuen Gesetzes. Der bestehende Ferman wurde nur in Kraft gesetzt.

Jeremias, ATAO 3. Aufl.

I

zeigt1. In langen Urkunden wird der am Schluß festgestellte Rechtstitel durch breite geschichtliche Ausführungen begründet1. Die jüdischen Geschichtswerke haben der babylonischen bez. persischen Regierung gegenüber den gleichen rechtlichen Dienst getan. Sie weisen das göttliche Recht auf den Besitz des Landes und das Recht des davidischen Königtums nach. Zugleich hat das deuteronomische Geschichtswerk wie schließlich alle orientalischen Geschichtswerke noch eine andere religionspolitische Tendenz. Es bedeutete für die Gemeinde im Exil die Inaugurierung der neuen Zeit: das davidische Königtum, das durch die Berufung Jojakins wieder anerkannt war, war der Träger dieser Hoffnung. Auch Berossos wollte mit seinen Chaldaica den seleukidischen Herren zeigen, wie nach göttlicher Bestimmung die Weltereignisse sich abgerollt haben, und er hat sicher die Absicht gehabt, vor seinem Herrn den Nachweis zu führen, daß jetzt die Zeit erfüllt sei.

2. Das priesterliche Geschichtswerk, in dem Zeitalter Esras und Nehemias verfaßt. Es verarbeitete das deuteronomische Geschichtswerk mit einer alten wohl vordeuteronomischen Kultusordnung und mit dem sog. Priesterkodex, der nach den Erfahrungen des Exils unter Verwendung alter Ritualien die Verhältnisse der jüdischen Gemeinde neuordnete und eine zusammenhängende Kultgeschichte des heiligen Volkes gab, deren Wurzeln bis zur Urgeschichte der Welt zurückgeführt wurden. Welchen speziellen politischen Zweck das Werk des Priesterkodex hatte, ist nicht mehr klar zu erkennen. Die religiose Tendenz ergibt sich aus den Absichten Esras und aus der durch die vorexilischen Propheten angebahnten, im Exil sich vollendenden Idee, nach der die jüdische Volkskirche ein theokratischer Ideal staat, im letzten Sinne aber Weltkirche zu sein beanspruchte. Die mosaische Kultstätte wird zum Tempel, der Staat Davids und Salomos, der vom Hermon bis zum Süden Palästinas reichte, wird zum Weltreich vom Euphrat bis zum Nil, der gesamte Geschichtsverlauf hat sich in Weltzeitaltern2 vollzogen, die jetzt ihrer Vollendung entgegengehen. Jerusalem hat das Recht auf Weltherrschaft. Der Fiktion nach erscheint die Religion Judas auch im priesterlichen Geschichtswerke als Volksreligion. Nur so konnte der Kodex die Genehmigung der Großherren erhalten.

Später kamen hinzu die Memoiren Esras und Nehemias und die Chronik, eine Dublette zu den Königsbüchern, die in jerusalemischer Tendenz arbeitet, aber alte wertvolle Stoffe verwendet. Weitere Redaktionen des Geschichtswerkes bis zur Kanonisierung sind erfolgt, sie haben z. B. das Weltzeitalterschema des Priesterkodex verwischt.

3. Innerhalb der beiden genannten Geschichtswerke finden sich alte literarische Stücke, die bis in die israelitische Urzeit zurückreichen. Gen 14 und 23 gehen vielleicht auf kanaanäische Archive zurück. Poetische Stücke, wie die Jakobssprüche (in späterer Zeit durch Einführung des Judaspruches erweitert), der Segen Mosis, das Deborahlied, können auf jahrhundertelanger mündlicher Tradition ruhen; Dekalog und Bundesbuch werden aus mosaischer Zeit stammen, eine Anzahl Psalmen weisen bis in die älteste Königszeit zurück. Die Zitierungen des,,Buches der Kriege Jahves" und des

1) s. Winckler, Vorderasien im 2. Jahrtausend MVAG 1913, Nr. 4. Nach dem politischen Sinn der biblischen Urkunden haben vor allem Winckler (KAT3) und Erbt (Die Hebräer) geforscht.

2) Tholedoth (s. S. 35) in ihrem ursprünglichen Schema.

,,Buches des Redlichen" ( Abbreviatur für Israel?)1 zeigen, daß es historische Aufzeichnungen (in Liederform) aus altisraelitischer Zeit gab.

4. Als selbständige, einst gesondert existierende Geschichtsurkunden dürfen wir die Aufzeichnungen der beiden Jahvisten und des Elohisten ansehen. Alle drei Quellen sind schriftstellerische Meisterwerke. Sie sind keineswegs Sammlungen von volkstümlichen Sagen, sondern kunstvolle Erzählungen, deren Verfasser mit allen Feinheiten orientalischer Erzählungskunst vertraut sind3. Die literarischen Werke von J1 und 2 und E sind aber ebensowenig freie dichterische Schöpfungen. Den übernommenen Überlieferungen liegt viel Tatsachenmaterial zugrunde. Die Verfasser haben nicht ausschließlich die Absicht gehabt, mit ihren Erzählungen vom Gang der Geschichte Israels zu ergötzen und zu erbauen, sie haben vielmehr zugleich mit ihren Werken Staatsurkunden schaffen wollen, um einen bestimmten religiös-politischen Nachweis zu führen. Die mannigfache redaktionelle Überarbeitung und Ineinanderarbeitung verhindert uns, den ursprünglichen politischen Sinn in einzelnen klar zu erkennen. Sicher ist, daß nicht nur die Jahvisten, sondern auch der Elohist in ihrer gegenwärtig zu erkennenden Gestalt judäische Politik vertreten. Auch in den Einzelgeschichtswerken ist die Politik brennend religiös gewesen. Auch sie haben den Nachweis führen wollen, daß,,die Zeit erfüllt ist“, etwa zu Davids, zu Ahas', zu Hiskias Zeit, ebenso wie das deuteronomische Geschichtswerk ,,die Zeit erfüllt" sah in Josias Zeit und das priesterliche Geschichtswerk in Esras Zeit. Was kultisch die Tempelreinigung bedeutete, bedeutete literarisch in der großen Reformationszeit die Vorlegung des Geschichtswerkes, die das anbrechende Heil ankündigte. Die Darstellung des gegesamten Geschichtsverlaufs ist von dieser Erwartung durchdrungen. Das Kommen des erwarteten Erretters und Bringers der neuen Zeit ist der Goldgrund, auf dem alles aufgemalt ist. Die Helden der Erzählung und der Ereignisse selbst sind,,Typen des Künftigen".

Der Kompilator des jetzt vorliegenden Sammelwerkes hat durch Einarbeitung des Priesterkodex in das mit J und E zusammengearbeitete

1) Das im übrigen verloren gegangene Buch der Geschichte der Israelstämme? 2) Daß auch der Elohist ursprünglich ein selbständiges Werk bildete, hat Smend, Die Erzählungen des Hexateuch 1912, m. E. erwiesen. Ebenso, daß der Priesterkodex selbständig war. Auch für die Scheidung der jahvistischen Stücke in zwei Quellen hat Smend im Anschluß an seine Vorgänger entscheidende Nachweise beigebracht.

3) Kittel, Die altt. Wissenschaft 1912, S.67ff.:,,Der Jahvist ist in einer Person Sammler überkommenen Gutes, Erzähler und Dichter, Philosoph und religiöser Lehrer seiner Nation, ein religiöser Genius." Die Auffassung H. Gunkels, der seinen Kommentar mit den Worten beginnt: „Die Genesis ist eine Sammlung von Sagen", ist jetzt auch von Smend 1. c. S. 4f. zurückgewiesen worden:,,H. Gunkel stellt die Dinge nahezu auf den Kopf, indem er J und E für bloße Sammler von mündlichen Überlieferungen erklärt und ihre Individualität mehr oder weniger leugnet.“ Vgl. auch Erbt OLZ 1914, Sp. 68ff.

4) Hier liegt auch der Sinn der mythologischen Stilisierung. Er hat nichts mit dem Rückfall in heidnische Tendenzen oder mit Rudimenten heidnischer Religion zu tun. Er ist wie das Gradnetz des Zeichners, wie Ton und Farbe des Künstlers. Er bringt die Idee zum Ausdruck, die man hinter den flüchtigen Ereignissen suchen soll. Insbesondere stilisiert er die Helden als Typen der künftigen großen Erwartung.

deuteronomische Geschichtswerk und durch die redaktionelien Änderungen dem gesamten Werke den Charakter gegeben, nach dem es die Weltmission und die Weltherrschaft der Juden nicht nur im religiösen, sondern auch im politischen Sinne nachweisen will.

Die religionspolitische Tendenz sämtlicher Geschichtswerke und Redaktionen, die in dem uns vorliegenden alttestamentlichen Kanon überliefert sind, ist judäisch. Auch die Einzelgeschichtswerke der J und E sind, soweit wir es in der erhaltenen Gestalt beurteilen können, von judäischem Standpunkte aus verfaßt oder in diesem Sinne umgearbeitet. Das Interesse für israelitische Geographie und israelitische Geschehnisse ist von der Erwartung der Wiederaufrichtung des einigen Davidreiches diktiert. Zweifellos hat es auch eine israelitische Geschichtsschreibung gegeben mit einer besonderen israelitischen Heilserwartung. Alles Literarische auf diesem Gebiet ist offenbar absichtlich unterdrückt worden. Nur einige Spuren sind erhalten geblieben in alten poetischen Stücken des Pentateuch. Auch die beiden Talmude sind im judäischen Sinne redigiert. Durch die gelegentliche Rede von einem Messias ben Joseph neben dem Messias ben David verraten sie, daß es auch eine israelitische Richtung der Messiaserwartung gab. Es ist nicht ganz ausgeschlossen, daß Reste der alten israelitischen Überlieferung wiederhergestellt werden können. Wie es scheint, haben sie sich in die als heterodox geltende chasidische Literatur geflüchtet.

Das erste Buch Moses eröffnet ein bis zum zweiten Königsbuch reichendes geschichtliches Sammelwerk, das die besprochenen Einzelquellen verarbeitet. Es will die Geschichte des Volkes Israel von seinen Uranfängen (Genesis) bis zur Wegführung nach Babylon erzählen. Wie die einzelnen Geschichtswerke will auch dieses große kombinierte Werk nicht der einfachen Belehrung über Tatsachen der Vergangenheit dienen. Es hat vielmehr die Absicht, den Nachweis zu führen, daß das Volk Israel seine bevorzugte Stellung, seinen,,Platz an der Sonne“, nach den Grundsätzen erhalten hat, die nach göttlicher Leitung vorgezeichnet sind. Jedes Land ist nach orientalischen Begriffen eine Welt. Dazu ist es ein,,gelobtes Land", das Volk ein,,auserwähltes Volk", das Recht auf Weltherrschaft hat. Was aber bei anderen Völkern nur auf der Lehre von einer von jeher die Welt beherrschenden Harmonie zwischen himmlischem und irdischem Sein und Geschehen beruht, begründen die biblischen Schriftsteller für die ,,Kinder Israel" durch religiöse geschichtliche Erfahrung1. Das Recht des Volkes auf Land- und Weltherrschaft ruht hier auf der ,,Verheißung an die Väter", und seine Geschichte vollzieht sich unter besonderem Eingreifen Gottes, der die Gemeinde Israel auf ein bestimmtes Ziel hin leitet.

Da jedes Land potentiell als,,Welt" gilt, muß die Geschichte mit dem Ursprung der Welt beginnen. Die ersten Bücher der Bibel sollen im Sinne der Schlußredaktion erzählen, wie die Kinder Israel als ,,auserwähltes Volk" ihr gelobtes Land und ihr Recht auf Weltherrschaft empfingen. Ein babylonischer Geschichtsschreiber, der die Geschicke der Babylonier schil.

1) s. S. 270 zu 5 Mos 4, 19f.

2) Daß die J-Geschichtswerke so begannen, ist sicher. Auch bei E kann es kaum zweifelhaft sein; P hat hier E übernommen und in sein Schema gespannt.

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