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I

sind wie für Andania eigene yvvaixovóμot1) bezeugt, welche die Kleidung der Frauen und ihr Erscheinen in der Öffentlichkeit zu kontrollieren hatten2).

Der an sich geschichtlich einwandfreie Bericht Diodors wird nun mit einer theoretischen Bemerkung versehen: (20, 2) diò nai ῥᾳδίως . . . ἀπέτρεψε τῆς βλαβερᾶς τρυφῆς καὶ ἀκολασίας τῶν ἐπιTηdevμátov. Auf diese Modifizierung hat die Idealstaatstheorie des Aristoteles abgefärbt, der von dem Verhalten der Frauen geradezu das Gedeihen des Staatswesens abhängig macht und danach auch die Qualität der Verfassung eines Staates bemiẞt3), der in der åxolaoía und tovon der spartanischen Frauen) eine besondere Schwäche des spartanischen Staatswesens 5) sieht (wie auch Platon Ges. I 637c), überhaupt aber die äveσis лEoi Tàs yovainas als staatsgefährlich betrachtet. Polit. 1269b 12: ěti δὲ ἡ περὶ τὰς γυναῖκας ἄνεσις καὶ πρὸς τὴν προαίρεσιν τῆς πολιτείας βλαβερὰ καὶ πρὸς εὐδαιμονίαν πόλεως. Hiezu vgl. Diodor a. a. O.: διὸ ἀπέτρεψε τῆς βλαβερᾶς τρυφῆς καὶ ἀκολασίας τῶν ἐπιτηδευ μάτων. Der Einfluß der aristotelischen Ideologie tritt hier offen zutage.

Diodor eilt nun rasch zum Schlusse, fügt aber seinem Bericht noch die Mitteilung bei: πολλὰ δὲ καὶ ἄλλα τῶν συμβολαίων καὶ τῶν ἄλλων τῶν κατὰ τὸν βίον ἀμφισβητουμένων καλῶς ἐνομοθέτησε. Demnach erfuhr das Vertragsrecht, das Recht über Mein und Dein (vgl. Polyb. XII 16, 4), schon durch Zaleukos eine ins einzelne gehende Bearbeitung. Wir werden dies nicht bestreiten dürfen. Bei Ephoros (Strabo VI c. 1, 8 p. 398) finden wir noch eine ergänzende Nachricht: Die Satzungen über geschäftliche Verträge sollen einfach gewesen sein (καὶ τὸ ἁπλουστέρως περὶ τῶν συμβολαίων διατάξαι)).

Soweit der Bericht bei Diodor. Auf welche Grundlagen sind wir in unserer Untersuchung gestoßen? Wir fanden stoisches

1) Gilbert, Griech. Staatsaltert. II 337.

durch Plutarch, Sol. c. 21.

Für Chaironeia bezeugt

2) Nach Aristoteles hatten Staaten, welche nach dieser Seite hin eine besondere Tätigkeit entfalteten, einen mehr aristokratischen Charakter. Polit. VII 1322b 38. 1323a 2. VI 1300 a 4. Wie mir scheint, läßt sich hier ein Zusammenhang zwischen Nomos und Adelssitte nicht verkennen.

3) Polit. 1269b 17; 1270a 5ff., 11f., Plut. Lyk. c. 14 (aus Aristoteles' Aazedaquovlov лоlitela stammend, wie Heitz vermutet: Die verlorenen Schriften des Aristoteles S. 30).

4, 1269b 22 ζῶσι γὰρ ἀκολάστως πρὸς ἅπασαν ἀκολασίαν καὶ τρυφερῶς. 5) Vgl. die Bemerkung Plutarchs, Lykurg. c. 14.

6) S. oben S. 111.

Gut und Gedanken der platonischen und aristotelischen Idealphilosophie, daneben aber eine glaubwürdige Überlieferung, so die Angaben über die Ermahnungen des Zaleukos zur Eintracht und Friedfertigkeit, über die Forderung der Unparteilichkeit des Gerichtes, die das sittliche Verhalten der Bürger betreffenden Anordnungen, sowie die Mitteilung über die Vertragsbestimmungen. Ein Gesamtbild wird sich uns am Schlusse unserer Betrachtungen (s. Abschnitt IV) ergeben.

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Hatte nun Diodor, so müssen wir uns fragen, eine Mittelquelle vor sich, aus der er seine Angaben abschrieb oder suchte er sich selbst sein Material aus verschiedenen Quellen zusammen? Mit Bestimmtheit ist da eine Entscheidung nicht zu treffen, ich glaube aber an das letztere. Die stoische Quelle e ist wohl Poseidonios, der ihm ja so vieles geliefert hat zog er einzeln heran, das übrige verdankt er einem anderen Autor, der jedenfalls in die Zeit nach dem 4. Jahrhundert zu setzen ist, was aus dem Inhalt der Mitteilungen teilweise erschlossen werden kann. Die Überlieferung über Zaleukos, wie sie bei Diodor vorliegt, verdankt ihre Entstehung der Zeit zwischen dem 4. (oder vielleicht besser gesagt 3.) und 1. Jahrhundert. Die Tradition bei Diodor bietet wohl im allgemeinen authentisches Gut, aber im angegebenen Zeitraum kam neues, verfälschtes Material hinzu.

Diodor hatte, das geht aus seinem Berichte deutlich hervor, eine andere Überlieferung vor sich als die älteren Autoren. Dies gilt, wie sich uns zeigen wird, auch für die Tradition der Gesetze des Charondas.

Würzburg.

(Wird fortgesetzt.)

H

Neue Studien zu Berossos.
Von C. F. Lehmann-Haupt.

1. Schnabels Berossos1).

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Schnabels Buch hat die Grundlage und den Ausgangspunkt für jede weitere Beschäftigung mit Berossos zu bilden.

Es bietet am Schluß eine kritisch gesichtete Neuzusammenstellung aller vorhandenen Fragmente (S. 250-275), der in den Prolegomena (S. 1-241) eine ausführliche Untersuchung aller einschlägigen Fragen und Probleme in zehn Kapiteln vorausgeht. Es werden behandelt: I. Persönlichkeit und Leben der Berossos. II. Das Werk der Berossos. III. B. und Kleitarchos2). IV. B. und die jüdisch-hellenistische Literatur. V. B. und Poseidonios (Exkurs: Epigenes und Apollonios. Kritodemos. Kidenas. Sudines. Naburianos. Mivdadoέooa). VI. B. und Alexander Polyhistor. VII. B und Juba von Mauretanien. VIII. Die Quellen der Babyloniaka. IX. Die babylonische Astronomie zur Zeit des B.3).

Das Werk ist in schweren Zeiten entstanden, die an ihm nicht spurlos vorübergegangen sind. Die Arbeit daran,,wurde 1914-18 durch den Weltkrieg, 1919 durch Krankheit infolge des Krieges, 1920 durch die Habilitation des Verfassers" für Alte Geschichte

1) Paul Schnabel, Berossos und die babylonisch-hellenistische Literatur. Verlag und Druck von B. G. Teubner, Leipzig. Berlin 1923. 275 S. gr. 8°.

2) Dieses Kapitel war schon als Dissertation gesondert herausgegeben. Von seinem Hauptergebnis, wonach Kleitarchos den Berossos benutzt und Kleitarchos nicht vor 260 geschrieben habe, ist Schnabel, s. Berichtigungen und Nachträge zu Kap. I-VIII (S. 246f.),,Zu Kap. III", selbst zurückgekommen. Vgl. Klio 1927 XXI 188f. n. 189 m. Anm. 1.

3) Dazu die Anlagen I,,Die Berl. astron. Keilschrifttafel VAT 7809 für die Jahre 118 u. 119 Sel.-Ära" und II.,,Die Berl. astron. Keilschrifttafel VAT 209 vom Jahre 263 Sel.-Ära". Die Untersuchungen des besonders wichtigen und ertragreichen X. Kapitels wurden von Schnabel fortgesetzt in seiner Abhandlung:,,Kidenas, Hipparch und die Entdeckung der Präzession", Zeitschr. f. Assyr. (so lies Klio 1927 XXI S. 239 Nr. 231) N. F. Bd. II (XXXVI) S. 1-60. Näheres unten in Abschnitt 12

in Halle unterbrochen. ,,S. 1-183 wurden im Oktober bis Dezember 1912 gedruckt und an eine Anzahl deutscher Gelehrter versandt, der Rest wurde,,im September 1922 bis Juli 1923 gesetzt".,,Infolge der Not der Zeit mußte auf den Kommentar verzichtet",,,der Text der Fragmente in Petit gesetzt, die Berichtigungen und Nachträge zu Kap. I-VIII auf zwei Seiten reduziert werden" sowie zwei,,Kapitel der Prolegomena1) und die Register2)" ungedruckt bleiben im gegenseitigen,,Einverständnis von Verfasser und Verlag".

Daß die Register weggefallen sind, ist aufs äußerste zu bedauern und hätte vermieden werden sollen. Ihr Fehlen ist bei einem Buche, das so Verschiedenartiges zu behandeln hat, ein schwer begreiflicher und schwerer zu verzeihender Fehler. Er fällt um so stärker ins Gewicht, als Schnabel sich genötigt sieht, nicht bloß Einzelheiten zu berichtigen, sondern ganze große Abschnitte seiner Ausführungen im weiteren Verlaufe geradezu oder mittelbar zu widerrufen. Im Register hätte man die einschlägigen Stellen sofort nebeneinander vor Augen und könnte sich schnell überzeugen:,, ,was gilt, was nicht mehr oder nur noch zum Teil ?", selbst wenn nicht, was ja auch ein Leichtes gewesen wäre, die gültige Stelle, etwa durch Fettdruck, hervorgehoben worden wäre.

Und ferner ist es ganz unzulässig, daß die Numerierung der Fragmente so wie sie der Text vorsieht, nachträglich aus—freilich an sich anerkennenswerten Gründen verändert worden

ist3), ohne daß durch eine Synopsis dieser Sachverhalt geklärt würde, sodaß der Leser nun fortwährend nach Fragmenten unter einer, gegenüber der schließlichen Sammlung der Fragmente ganz falschen Bezeichnung sucht!

Daß man im übrigen sachlich nicht überall mit Schnabel einverstanden sein kann, mindert das Verdienst seiner Gesamtleistung nicht. In den folgenden Darlegungen und Untersuchungen, zu denen meine Bearbeitung des Artikels Berossos für das Reallexikon der Assyriologie und die Notwendigkeit, das dort zu Vertretende näher zu begründen, den ersten Anstoß gegeben hat, wird überall ersichtlich sein, wie ich Schnabel für vielfache Anregung im Sinne der Beistimmung wie des Widerspruches zu danken habe.

1) Geschichte der literarischen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen Babylonien und Hellas" und „,Zur Textgeschichte und Textkonstituierung der Fragmente der Babyloniaka“.

2) Von mir gesperrt.

3),,Die Numerierung der Fragmente und Testimonia, die im Text der Prolegomena befolgt war, ist in der Ausgabe der Fragmente infolge Fortlassung aller unwichtigen oder zweifelhaften Fragmente geändert worden.'

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2. Ein grundlegender Gesichtspunkt.

Berossos gehörte zur babylonischen Priesterschaft des BêlMarduk. Seine gesammte Einstellung ist nach diesem Gesichtspunkt zu betrachten. Anschauungen, die mit denen der babylonischen Priesterschaft erweislich im Widerspruch stehen, kann. Berossos nicht vertreten haben. Daraus ergibt sich ein sehr wichtiges und entscheidendes Kriterium, ein Korrektiv für viele ihm auch von Schnabel zugeschriebene Vorstellungen.

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Die Babylonier - um nur dies gleich anzuführen und mit ihnen die Priesterschaft des Bêl begrüßten Alexander den Großen als Retter aus der persischen Knechtschaft. Wenn sich auch später betreffs des Wiederaufbaus von Esaggil gewisse Spannungen zwischen Alexander und den Belspriestern ergaben1), so hat doch die Belspriesterschaft an den Grundlagen ihrer Auffassung festgehalten, und Alexander und seine Umgebung haben der Hauptstadt Babylon und ihren Kulten stets ihre besondere Schätzung bezeigt.

Damit steht beispielsweise im Einklang die bedeutungsvolle Stellung, die Alexander dem Großen im chronologischen System. des Berossos zukommt.

Ganz undenkbar aber sind bei Berossos irgendwelche Konzessionen an das Persertum. Seine Einstellung ist also babylonisch-hellenistisch, aber sicher antipersisch.

Ferner ist bis zum bündigen Beweise des Gegenteils vorauszusetzen, daß für Berossos die babylonische Geschichte sich mit. der Geschichte Babylons zeitlich und inhaltlich deckt und daß Ansprüche, Anschauungen, Forderungen konkurrierender Priesterschaften, so der von Nippur, von Ur, von Erech, von Larsa, soweit sie mit denen der Priesterschaft Babylons nicht harmonierten, keine Berücksichtigung bei Berossos gefunden haben. Es herrscht also bei Berossos in diesem Sinne die spezifisch stadtbabylonische Anschauung vor, die sich ja mit der reichsbabylonischen vielfach, aber keineswegs durchaus, deckt.

Die Bedeutung des hier vertretenen grundlegenden Gesichtspunktes, den wir wiederholt (so z. B. unten Abschnitt 5, vgl. auch Abschnitt 12) bestätigt finden werden, bewährt sich schon bei der Erklärung des Namens Berossos.

1) S. darüber zuletzt meine Bemerkungen in der ,,Festschrift des Akademischen Historikerklubs in Innsbruck, herausgegeben anläßlich seines 50. Stiftungsfestes" (Innsbr. Festschr.) S. 82 Anm. 1.

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