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dem Jahre 27 v. Chr. im wesentlichen nur ein einfacher Bürger gewesen, doch wohl gestockt hätten; von denen sich einige vielleicht auch gesagt hätten, daß die immer wiederholte Einsetzung von Königen in Armenien eine Kette von Mißerfolgen bedeutete, und manches ähnliche 1). Es war überhaupt nicht bestimmt, in Muße gelesen zu werden, was sich ein Rechenschaftsbericht oder eine Denkschrift doch wohl hätte gefallen lassen müssen. Ein Schriftstück dieser Art brauchte auch nicht besonders sorgfältig oder logisch disponiert zu sein2). Der Kaiser konnte es meiner Meinung nach, unterstützt von irgendeiner Hilfskraft, etwa einer der Personen, die ihn bei der Niederschrift seines Testaments unterstützt hatten3), zum größten Teil aus dem Gedächtnis, aus dem Stegreif, niederschreiben oder diktieren 4). Eine summarische Disposition wird er sich natürlich gemacht haben. Naturgemäß begann er mit seinen politischen Anfängen und hielt sich weiter zunächst an die Reihe der ihm von Volk und Senat gegebenen Aufträge, der ihm von diesen Stellen übertragenen Ämter und zuerkannten Ehren, nach Belieben einschaltend, was sich von Rühmlichem hier zwanglos unterbringen ließ, besonders wenn es in irgendwelchem Zusammenhang mit seinen Ämtern oder den ihm gegebenen Aufträgen stand, abgelehnte Ehrungen nicht vergessend, mit Bedacht zwei Ehrungen ganz besonderer Art sich auf den Schluß des ganzen Schriftstücks aufsparend. Den Abschluß dieser Partie bilden die den frühverstorbenen Prinzen des Kaisers von allen Ständen verliehenen, tatsächlich ihm selbst geltenden Ehrungen (Kap. 14). Dann kam die weniger klangvolle, zuweilen trockene, aber für die zu erwartenden Leser überaus wichtige Aufzählung alles dessen, was sich im wesentlichen mit Geld hatte abmachen lassen (Kap. 15-24). Den Reigen eröffnen die oben erwähnten Spenden an den kleinen Mann Roms, gegen Schluß erscheinen die Tierhetzen und die künstliche Seeschlacht. Nach dieser doch immerhin zum Teil kleinlichen Aufzählung nimmt der Verfasser einen neuen Anlauf, schlägt einen höheren Ton an, der sich im Verlauf der Erzählung immer mehr steigert,

1) Vgl. Koepp, Röm. Mitteilungen 1904, 78.

2) Ich spreche also Erwägungen wie denen, daß dies oder jenes besser an anderer Stelle gestanden hätte, von vornherein jede Bedeutung ab. Ich kann die vorgebrachten Bedenken dieser Art aber auch an sich kaum jemals berechtigt finden.

3) Suet. Aug. 101.

4) Auch Koepp Röm. Mitteilungen 1904, 79 hielt es für möglich, (oder wahrscheinlich ?), daß der Kaiser,,am Schlusse eines langen Lebens in kurzer Zeit und sozusagen in einem Zuge diese paar Seiten niedergeschrieben hat.

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der Kaiser ist jetzt bei dem angelangt, was ihm selbst, seiner Persönlichkeit verdankt wird, ohne in direktem Zusammenhang mit den ihm gegebenen Aufträgen oder übertragenen Ämtern zu stehen, die auch nicht mehr erwähnt werden; er zeigt sich hier als Mehrer des Reichs und Mehrer des römischen Ruhms. Der Ausdruck ist hier sorgfältiger gewählt als bisher. Die wiederholten Anaphoren: iuravit, iuraverunt (Kap. 25); ad me, ad me, ad me, a me (Kap. 31 bis 33) sind gewiß oft bemerkt worden. An den Schluß gestellt sind in überaus wirkungsvoller Weise die überwältigenden Kundgebungen der Jahre 27 und 2 v. Chr., die in der Beilegung des Augustus-Namens und der Zuerkennung des Ehrentitels eines Vaters des Vaterlandes gipfelten, und von denen jene veranlaßt war durch die bekannte Verzichterklärung vom 13. Januar 27 v. Chr, die klangvoll erwähnt, aber von der natürlich nicht gesagt wird, daß sie nicht angenommen wurde. Bekanntlich hat Mommsen jene großartige Geste zur Grundlage seiner Konstruktion des Prinzipats gemacht.

Sprünge oder Unebenheiten, die nötigten, eine Unte brechung der Niederschrift anzunehmen1) und jüngere Stücke von älteren zu unterscheiden, kann ich in diesem Schriftstück nicht finden. Begründet ist, soviel ich sehe, ein einziger Anstoß, mit dem es aber seine besondere Bewandtnis hat. Der Kaiser hat zwar, wie gesagt, den größten Teil des Schriftstücks aus dem Gedächtnis entwerfen können, aber für einige Posten hat er schriftliche Unterlagen benötigt, so z. B. für die genaue Aufzählung seiner sieben sich auf die Jahre 44 bis 2 v. Chr. verteilenden ,,Congiarien“ (Kap. 15). Die ihm hier als Unterlage dienende Aufzeichnung stammte nun offensichtlich aus einem der Jahre 5 bis 3 v. Chr.2), da das Congiarium des Jahres 2 v. Chr., das letzte, von den älteren, denen der Jahre 44 bis 5 v. Chr., durch eine nicht direkt hierher gehörige (für andere Kreise bestimmte) Spende getrennt, offenbar erst nachträglich angehängt ist. Der Schreiber hat verfehlt oder es nicht für der Mühe wert gehalten, die Notiz über das letzte

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1) So findet z. B. Kornemann Klio 2, 1901, 145 zwischen Kap. 33 und 34 in jenem wird die Entsendung parthischer und medischer Königssöhne in ihre Heimat auf den Thron ihrer Väter, in diesem die Annahme des Augustusnamens erzählt eine zu gewaltige Kluft, als daß der erlauchte Verfasser beide in einem Zuge geschrieben haben könnte. Vielleicht nicht in einem Zuge; aber nach einer Pause von einigen Sekunden.

2) Mehr hat auch Mommsen ursprünglich (ed. 1 p. 27, ed. 2 p. 59) nicht gesagt. Anders hat er sich freilich in der offenbar später geschriebenen Stelle ed. 1 p. 4, ed. 2 p. 2 ausgedrückt, und ihm bin ich in meiner Geschichte der Kaiserzeit I 480 noch zu sehr gefolgt.

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Congiarium an richtiger Stelle einzuschieben. Schlüsse wird man aus dieser Nachlässigkeit der Ausarbeitung nicht ziehen dürfen. Insbesondere ist kein Grund, die Entstehung des Schriftstücks jenen Jahren zuzuweisen, die für den etwa Sechzigjährigen die Höhe des Erreichten bildeten, in denen er A glaubte sein Werk beruhigt seinen Sprößlingen hinterlassen zu können, in denen er die Abfassung seiner Grabschrift vielleicht ihnen überlassen, in denen sein Tatenbericht vielleicht anders ausgesehen hätte; in denen er vielleicht die Zuversicht auf die Fortsetzung seines Werkes durch seine Nachfolger hätte durchblicken lassen; in denen er die Ehrungen seiner Enkel sicher nicht so unbedenklich auf seine eigene Rechnung gesetzt hätte. Es gibt überhaupt meiner Meinung nach keinen Grund, aus allgemeinen Erwägungen1) oder wegen vermeintlicher Einzelanstöße die Entstehung des Schriftwerkes einer anderen Zeit zuzuweisen als der, deren deutliche Spuren es trägt: dem letzten Lebensjahrzehnt des Kaisers, aus dem sie verschiedene Ereignisse erwähnt. Auszuscheiden sind dabei allerdings einige Angaben, die geradezu auf das letzte Lebensjahr, deren eine sogar auf die letzten Lebenswochen2) des Kaisers führen würde. Es sind das ziffernmäßige Angaben, deren Ziffern entweder in Blanco gelassen, und deren Ausfüllung, oder deren Korrektur, wenn sie gesetzt waren, den dazu Berufenen3) anheimgestellt war, es mußten diese Ziffern auf den Bestand gebracht werden, den sie im Moment des Todes des Kaisers hatten. Das Schriftstück durfte, entsprechend seiner Bestimmung den Autor als Abgeschiedenen vom Grabe her sprechen zu lassen, keine deutlichen Spuren früherer Entstehung tragen.

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Nach dem oben, besonders S. 278 Gesagten erübrigt es sich wohl nachzuweisen, daß der Kaiser das Schriftstück nicht nur in erster Linie, sondern, wie S. 267 bereits vorausgesetzt, ausschließlich für die Aufstellung vor seinem Grabmal bestimmt hat; daß er nicht auch nur nebenbei eine andere Art der Verbreitung,

1) Insbesondere der, daß der ,,Tatenbericht von vornherein ein integrierender Bestandteil des im Jahre 28 v. Chr. errichteten Mausoleums gewesen sei" (Kornemann, Maus. S. 111).

2) Kap. 4 Ende, die 37. tribunicia potestas, die mit dem 1. Juli 14 n. Chr. begann.

3) Ich würde hier zunächst an die von Sueton Aug. 101 erwähnten Gehilfen denken, deren einer sogar das Testament des Kaisers im Senat verlesen durfte (Dio 56, 32, 1), und erst in zweiter Linie an Tiberius und Livia.

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sei es eine monumentale, sei es eine literarische in Aussicht genommen hat; wie das ja auch die Berichte der Schriftsteller über die Bestimmung des Schriftstücks nahe legen.

Insbesondere eine Verbreitung in den Provinzen kann der Kaiser nicht beabsichtigt haben1); er würde seinem Wirken für die Provinzen doch wohl ein paar Worte gegönnt haben. In einem für die Provinzen auch nur nebenbei bestimmten Bericht würde er vielleicht nicht nur die dem Römer vertraute und wichtige Via Flaminia, sondern auch einige seiner großartigen die Länder verbindenden Reichsstraßen erwähnt haben, z. B. die Südfrankreich bis zu den Pyrenäen, und die Südspanien bis zum Ozean durchquerenden Straßen, deren Anlage er sich auf vielen Hunderten von Meilensteinen rühmte.

Ein Bericht, dessen Aufstellung speziell in Asien auch nur nebenbei in Aussicht genommen gewesen wäre, hätte neben der Erbauung und Wiederherstellung zahlloser Tempel Roms vielleicht auch der dauernden Fürsorge des Kaisers für das Heiligtum der ephesischen Diana ein bescheidenes Plätzchen gegönnt; desgleichen den den Städten Asiens nach Erdbebenschäden gewährten Beihilfen. (Das letztere hat der Verfasser des in Ancyra und Antiochia dem Schriftstück angehängten Nachtrags nachgeholt.) Weshalb hat der Kaiser die Aufstellung des Schriftstücks, wenn es ein Tatenbericht sein sollte, nur vor seinem Grabmal, nicht auch an einigen hervorragenden Stellen Italiens und der Provinzen verordnet? und weshalb hat er die Publikation seines ,,Tatenberichts" seinen Erben hinterlassen? Darius, auf den man sich so gern beruft, hat es jedenfalls in beiden Beziehungen anders gemacht.

Wenn ich also die Bezeichnung,,Tatenbericht" als nicht recht zutreffend zu beanstanden hatte, so ist es doch nicht meine Absicht, ihn mit dem Interdikt zu belegen, das Jahrelang auf der Bezeichnung Grabschrift gelastet hat. Sie mag getrost die übliche bleiben. Sie paßt wenigstens einigermaßen auf einen beträchtlichen Teil, fast das ganze letzte Drittel der Schrift; und partem pro toto zu nehmen, war bei Titeln immer erlaubt. Und sie ist ja unter diesem Namen auf uns gekommen. Die Galater, denen wir sie verdanken,

1) Ausdrücklich hat eine solche Absicht meines Wissens nur Hirschfeld dem Kaiser zugeschrieben (Wiener Studien 3, 1881 S. 264; nicht wiederholt in H.'s Kleinen Schriften, und also vielleicht stillschweigend zurückgezogen). Hirschfeld glaubte damals auch, daß Augustus selbst für eine authentische Übersetzung seines Schriftstücks ins Griechische Sorge getragen habe.

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haben sie als Res gestae divi Augusti usw. zugeschickt erhalten und unter diesem Namen publiziert; und auch sonst ist sie wohl unter diesem Namen gelesen worden. Einen schon im Altertum einem Schriftstück gegebenen Titel ihm zu entziehen, haben wir keine Veranlassung. Es mag also die neue Hauptstadt des türkischen Reiches sich weiter rühmen, den Tatenbericht des ersten Kaisers in einer fast gleichzeitigen und ungewöhnlich monumentalen Ausfertigung zu besitzen.

Charlottenburg.

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