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Vergleichende Religionsstatistik.

Von Hermann Zeller, Direktor des K. Württ. statistischen Landesamts.

I.

Bei dem Göttinger Statistiker Johann Eduard Wappäus (geb. 1812, gest. 1879) lesen wir:1)

„Ebenso gehören Zahlenangaben über die Religionsverhältnisse und die Religionsverschiedenheiten in einer Bevölkerung in die Darstellung der Bevölkerung als Grundmacht des Staats, wenn gleich die rechtliche Stellung der verschiedenen Religionsparteien im Staate dabei noch nicht in Betracht kommt. Die Bevölkerungsstatistik hat anzugeben, zu welchen Religionen oder Konfessionen die Bewohner des Staats sich bekennen, ob eine Religion ausschließlich herrscht, oder ob mehrere unter einander gemischt vorkommen, wie ihre Bekenner der Zahl nach sich zu einander verhalten und wie diese über das Staatsgebiet verteilt sind. Denn nicht allein im allgemeinen find die Religionsverhältnisse von statistischer Wichtigkeit, weil der Ausdruck der religiösen Ueberzeugung eines Volkes sich auch wesentlich in seiner politischen Entwicklung zeigt, sondern auch weil die Verhältnisse der verschiedenen Konfessionen von großem Einflusse auf spezielle, die Kraft der Bevölkerung bedingende statistische Verhältnisse sind, wie z. B. auf die Bewegung der Bevölferung, auf die Entfaltung der Gewerbtätigkeit im Volke und der Arbeitskräfte überhaupt. In streng katholischen Staaten, wie z. B. in Portugal, Spanien, Italien, wo fast ein Dritteil aller Tage des Jahres Feier- oder Festtage sind, an denen das Volk entweder gar nicht oder nur teilweise arbeitet, entwickelt eine gleiche Summe Bewohner bei weitem nicht die Kraft, wie in protestantischen Ländern, wo die kirchlichen Feste sehr wenig die Arbeit stören."

Auch der 8. internationale statistische Kongreß zu Petersburg (1872) hat erklärt, daß zu den wesentlichen Tatsachen, welche bei jeder Volkszählung zu erheben seien, das Religionsbekenntnis zu rechnen sei. Man dürfe, sagt hierüber der von dem verdienten russischen Statistiker Séménow und von Professor Makschéew erstattete Bericht, vor den da und dort auftauchenden Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten nicht zurückschrecken, wenn man den beinahe allgemein

1) Handbuch der allgemeinen Geographie und Statistik (Leipzig 1855) I. Bd., S. 201.

anerkannten Nugen ins Auge fasse, den die vollständige Klarstellung. eines der wichtigsten Elemente der Zivilisation habe.

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Die Schwierigkeiten sind freilich, zumal für internationale Vergleiche, nicht ganz gering. Schon bei dem Petersburger Kongreß. bemerkte der Amerikaner Snow, daß in Amerika viele Personen eine Frage nach dem Religionsbekenntnis nicht beantworten würden, und Quetelet teilte aus Belgien mit, daß dort, namentlich in Brüssel und Lüttich, die Antwort vielfach mit der Erklärung verweigert worden. sei, daß man die Frage als eine indiskrete ansehe. Solche Erfahrungen wird man freilich da, wo die Frage nach dem Religionsbekenntnis regelmäßig bei der Volkszählung wiederkehrt, kaum zu machen haben. Aber auch hier drohen Gefahren für eine sichere und zweifels= freie Feststellung der Konfessionsverhältnisse. Geschlecht, Lebensalter, Zivilstand, (ledig, verheiratet 2c.), Stellung zum Haushaltungsvor= stand) Gattin, Kinder, Verwandte, Dienstboten 2c.), Beruf und der= gleichen sind leicht ersichtliche oder leicht feststellbare Tatsachen. aber die vom Gezählten in den Zählpapieren niedergelegte Angabe über sein religiöses Bekenntnis richtig ist, läßt sich von der Zählbehörde nur schwer oder überhaupt nicht prüfen. Schon die Formulierung der z. B. in den deutschen Zählpapieren sich findenden Frage läßt nicht immer klar und scharf erkennen, wonach gefragt ist, ob nach der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer religiösen Gemeinschaft, oder darnach, zu welcher religiösen Gemeinschaft der Befragte tatsächlich sich hält, indem er ihre Versammlungen. besucht und ihre religiösen Einrichtungen und Veranstaltungen benügt. Es gibt z. B. in deutschen Ländern Christen, die in der evangelisch-lutherischen Kirche getauft und erzogen sind, später aber zu den Methodisten halten und allgemein zu diesen gerechnet. werden, ohne daß sie ihren Austritt aus der Landeskirche erklärt hätten. Wie werden diese in die Volkszählungspapiere sich eintragen? Sind auch solche zweifelhafte Fälle wohl nicht eben häufig und beeinträchtigen sie deshalb das gesamte Zahlenbild von der religiösen Gliederung eines großen Volkes nicht wesentlich,') so sind sie doch für die Lokalgemeinde nicht gleichgiltig und erschweren speziellere

1) Mitunter können sie doch von Erheblichkeit sein. So soll in Rußland die Zahl der Raskolniken (Altgläubigen) nach der Schätzung von Eingeweihten nicht bloß 1,2 Mill., wie die amtliche Zählung von 1897 ergab, sondern über 15 Millionen betragen (M. Allg. Ztg. v. 8. Jan. 1902 Nr. 7)

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Untersuchungen gerade über die Sektenbildungen, welche nach mancherlei Richtung wertvolle Einblicke gewähren in die Bewegung der Volksseele zu verschiedenen Zeiten und in verschiedenen Landesteilen. Endlich kann die richtige Gruppierung der Konfessionen, namentlich der zahlreichen protestantischen Denominationen zu Zweifeln Anlaß geben. Sollen z. B. die Altkatholiken zu den Römisch-Katholischen gezählt werden, wie dies 1900 in Preußen geschah, oder zu den sonstigen Christen"; sollen die Angehörigen der Brüdergemeine als „evangelische Christen“ in den Volkszählungstabellen erscheinen, oder sollen sie, wie dies im deutschen Reich geschieht, mit Methodisten, Baptisten, Irvingianern, Adventchristen und anderen in die Sammelrubrik Sonstige Christen“ eingereiht werden?

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Nun wird aber jener Petersburger Beschluß nicht einmal in allen zivilsierten Ländern und nicht bei allen Volkszählungen befolgt. England hat wohl in Britisch-Indien, Ausstralien und Kanada bei dem Zensus 1891 auch die Konfessionsverhältuisse ermittelt, aber für das Mutterland ist man auf Schäzungen angewiesen, die allerdings an den kirchlichen Eheregistern und die daraufgebaute Statistik einen wertvollen Anhalt haben. Frankreich hat leztmals bei der Volkszählung von 1872 die Konfessionsverhältnisse ermittelt, seitdem nicht mehr; Italien unseres Wissens legtmals 1881. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat man beim Zensus überhaupt noch nie nach dem Religionsbekenntnis gefragt, aus Furcht vor dem Schein einer Beeinträgtigung der Religionsfreiheit.) Da=

1) Dagegen ist beim Zensus 1890, und ebenso beim Zensus von 1900, durch Umfrage bei den zuständigen Organen der verschiedenen Religionsgemeinschaften die Zahl der Members festgestellt worden, wobei aber nur die erwachsenen selbständigen Mitglieder (die Kommunikanten) gezählt wurden. Die Zahl der Members nach der Zählung von 1890 ist im Gothaer Hofkalender 1902 angegeben. Darnach betrüge bei den evangelischen Religionsgemeinschaften die Zahl der Members 13738026, was, nach der gewöhnlichen Annahme auf 30 bis 35 Getaufte 10 Members gerechnet, eine evangelische Volkszahl von 41 bis 48 Millionen ergeben würde. Diese Zahl ist ohne Zweifel zu nieder, also die Zahl der Members nicht vollständig angegeben, vielmehr ist die Menge der protestantischen Bevölkerung i. J. 1890 auf etwa 53 Millionen zu schätzen. Die Zahl der katholischen Bevölkerung wurde damals auf 8—9 Mill., die der Israliten auf 1 Mill. geschätzt.

Eine neuere Erhebung für das Jahr 1900 hat die Chronik der A. M.-Z. vom März 1901 (S. 150) dem Independent vom 3. Januar 1901 entnommen. Darnach zählen jetzt die 35 protestantischen Kirchengruppen in den Ver

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