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IV. Buch

Kommunismus der Urzeit und Hausgenossenschaften. Die Anfänge des Vermögensrechts

Auch der Begriff des Eigentums ist ein Erzeugnis der

Kultur, gerade so wie aus der Ewigkeit der Begriff der Zeit, aus dem Gattungsmenschen sich der des Individuums und aus der Gesamt sich die Einzelehe losgelöst hat und, können wir hinzufügen, aus den Nebeln des unendlichen Alls die gesonderten festen Körper geworden sind. Das dunkle Gefühl des ausschliesslichen Innehabens an der gebrochenen Frucht, wie an der gewonnenen Jagdbeute ist sicherlich uralt; aber von hier bis zu dem klaren Bewusstsein eines von der übrigen Aussenwelt abgegrenzten Machtverhältnisses war ein sehr weiter Raum. Das Bedürfnis des Augenblicks griff nach seiner Befriedigung, und das gestillte Bedürfnis liess die Beute wieder fahren, sie fiel ins Allgemeingut wieder zurück; denn dies war der unendliche Wald und der unendliche Weidegrund, Allgemeingut der Menschheit, wie es heute nur noch die Atmosphäre und die Landstrasse ist1). Eigentum des einzelnen und Eigen

1) Die Einsicht, dass ursprünglich Gemeineigentum bestanden habe, ist sehr alt. Schon GROTIUS (de jure belli et pacis II, C. 2) führt die Worte des JUSTINUS an: » Alles gehörte allen ungeteilt, als ob alle nur ein Vermögen gehabt hätten und fügt hinzu (C. 4), die Menschen hätten diese Gütergemeinschaft zunächst bei den beweglichen, sodann bei den unbeweglichen Sachen aufgegeben. Ebenso sprechen PUFENDORF und MONTESQUIEU von einer ursprünglichen natürlichen Gütergemeinschaft. Wenn Montesquieu (Esprit des lois 26, 15) sagt: Comme les hommes ont

tum der Gesamtheit lag damals, beide Begriffe in Einem Keim, noch unentwirrbar neben einander. Wir werden uns schwerlich den Menschen der allerältesten Kulturstufen als einsam auf sich trotzenden einzelnen Mann vorstellen können, der wie ein Freibeuter durch die Wälder zog und sein und der Seinigen alleiniger Herr war. Der Mensch ist ein gar bedürftiges Wesen, und er stand damals der Übermacht der Natur, die so viel stärker als er war, gegenüber. Auch der Kühnste konnte schwerlich auf sich allein vertrauen. Wir werden uns eher vorstellen müssen, dass am Anfang in den primitivsten Verhältnissen die Gemeinschaft einer Horde von Männern, Weibern und deren Kindern bestand. Der einzelne' war damals nicht Individuum, sondern einer von vielen; und wo es sich um rasche Entschlüsse und Streifzüge handelte, brauchte es wohl auch ein Haupt, als das der Tatkräftigste und Erfahrenste hervortreten mochte; was für Machtbefugnisse aber hierbei ihm, und was für Beteiligungs- und Widerspruchsrechte den übrigen zustanden, wird sich schwerlich in allen Gegenden der Erde gleichmässig entwickelt haben. Und gewarnt muss ganz entschieden davor werden, unsere heutige Ausgestaltung der Rechtsbegriffe, die das Ergebnis und die Abstraktion von Jahrtausenden einer reichen Kultur sind, auf diese ältesten Anfänge zurück zu übertragen; es wäre dies gerade dasselbe Unternehmen, wie wenn man an die Begebenheiten der Vorwelt mit dem Moralkodex von heute herantreten wollte 1).

renoncé à leur indépendence naturelle, ils ont renoncé à la communauté naturelle des biens pour vivre sous des lois civiles - SO ist dies freilich eine falsche Auffassung, die auch ROUSSEAU eigen ist. Der Mensch der Urzeit war keineswegs das hier erträumte unabhängige Individuum, sondern eng gebunden; er war ein Teil des Stammes, wie alles dem Stamme gehörte.

1) Die Beispiele, die DARGUN (Zeitschrift, Bd. 5, S. 13 ff.) von frühem Individualeigentum von Rothautstämmen Nord- und Südamerikas anführt, beruhen zum grossen Teil auf einer solchen unstatthaften Verwechslung. Die Stellung des Hausvaters bei den sofort zu besprechenden Haus

Wie sehr die Ideen von Einzel- und Gesamteigentum im Anbeginn flüssig waren und wie wenig der einzelne auf eine gesonderte Habe Anspruch machte oder auch nur an einen solchen Anspruch denken konnte, zeigen uns sehr lehrreich Zustände von Völkern, die sich über die Anfangsstufen schon längst herausgehoben haben. Hierin stimmen die Beobachter alle überein, und ist es gerade eine Hauptklage aller Kolonialvölker, die Handel mit den Eingeborenen betreiben oder dort eine Industrie begründen wollen, dass sie es mit einer unbegreiflichen Bedürfnislosigkeit der Bevölkerung zu tun haben. Dies wird überall als ein Haupthindernis gegen die Einführung höherer Kultur betrachtet. Der Grund ist klar: so lange noch nicht die Vorstellung des Allein eigentums sich energisch von der Idee des Gesamteigentums losgelöst hat (gerade wie der gewaltige Schritt vom Hetärismus zur Einzelehe), ist dieser äusserste Sporn zur fieberhaften Entwickelung aller Kräfte und Anstrengung aller Nerven noch nicht gegeben; und, solange wegen des allgemeinen niedrigen Standes der gemeinsamen Bedürfnisse die Gaben der Natur an Erdfrüchten und Jagdbeute noch für alle ausreichen, braucht der einzelne noch nicht über den Bedarf des Augenblicks hinauszudenken. So ist das Bild, das uns von den Papuas auf Neu-Guinea entworfen wird): »ein Unterschied zwischen Reich und Arm existiert nicht; nie hat einer Überfluss, während sein Nachbar darbt. Daher findet sich auch kein Wort für Reich und Arm. Allerdings ist der eine angesehener als der andere, sein Wort wiegt schwerer und durch seine Hand läuft mehr Wert. Aber sich bereichern, allein seinen Besitz geniessen, kann keiner. Wird ein Schwein gekauft, so ist der Anteil dessen, der den Hauptpreis erlegt hat, nicht grösser als dessen, der nur eine Kleinigkeit beisteuerte, ja, wer gar nichts dazu beitrug, kann

genossenschaften kann in ihren ältesten Anfängen auch nicht annähernd mit der eines heutigen Eigentümers verglichen werden.

2) VETTER in Zeitschrift, Bd. 14, S. 369.

WILUTZKY, Vorgeschichte des Rechts II

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ebensoviel davon essen. Der grösste Ruhm für jenen besteht in dem Zeugnis, dass er alles ausgeteilt habe, sich selbst mit Geringfügigem begnüge.< Und ein anderer Berichterstatter sagt uns1): »Daher die Abneigung sich mehr zu verdienen; man plagt sich ja doch nur für andere. Kommen z. B. die abgelohnten Arbeiter der Neu-Guinea-Compagnie nach Hause, so ist das erste, dass das Mitgebrachte an sämtliche Verwandte ausgeteilt wird.< Und gerade das Nämliche wird uns von den Ephenegern in Togo berichtet?).

Es ist ein seltsames Schauspiel, das unsere Zeit in jenen Gegenden bietet: auf der einen Seite eine noch im ABC der wirtschaftlichen Begriffe und Vorstellungen rückständige Bevölkerung, auf der anderen Seite eine energisch und fieberhaft rücksichtslos mit den Conquistadoren der Industrie vordringende hochgesteigerte Kultur! Die Entwickelung, aus ihrem ruhigen Gange gebracht, muss notgedrungen in kürzester Zeit das vollbringen, was sonst die Sache von Jahrhunderten war; und, wenn die menschliche Aufnahmefähigkeit auch ihre Grenzen hat und das Vorwärtsschreiten daher nicht so rasch möglich ist, wie es den aufs Äusserste gesteigerten Hoffnungen der ungestümen Dränger entspricht, so werden diese Volksstämme doch wie in einen Wirbelwind hineingerissen, der ihnen nach Temperament und eigener Kraft zu Glück oder Unglück gedeihen mag.

1) BAMLER in Zeitschrift, Bd. 14, S. 375. Ebenso in der Südsee: » Alles, was ein Polynesier erworben oder geschenkt erhalten hat, muss er ganz oder teilweise hergeben. Diesem Brauch ist es wohl auch zuschreiben, dass man unter Polynesiern keinen hervorragenden Besitz findet, da es zwecklos wäre, etwas zu erwerben (B. v. WERNER, Ein deutsches Kriegsschiff in der Südsee, S. 153, 154, 210; ebenda, S. 332 über den völligen Kommunismus auf einer der Marschallsinseln).

2) HENRICI daselbst, Bd. 11, S. 137; vergl. über die Hereros ebenda, Bd. 14, S. 410. Über die sprichwörtliche Trägheit der Südsee-Insulaner W. ELLIS, Polynesian Researches, London 1830, Bd. 1, S. 450 ff.

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