Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2E. Trewendt, 1903 |
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... Germanen stand in alter Zeit das unbedingte Tötungsrecht ( jus vitae ac necis ) dem Familienvater zu 2 ) . Er durfte unbedenklich sein Kind wie seinen Sklaven töten . Freilich , so weit die geschichtliche Erinnerung zurückreicht , wurde ...
... Germanen stand in alter Zeit das unbedingte Tötungsrecht ( jus vitae ac necis ) dem Familienvater zu 2 ) . Er durfte unbedenklich sein Kind wie seinen Sklaven töten . Freilich , so weit die geschichtliche Erinnerung zurückreicht , wurde ...
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... Germanen , wie bei den Römern der alten Zeit , das Niederlegen des Neugeborenen vor dem Hausherrn ein wichtiger Rechtsakt 4 ) . Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ; hebt er das Kind auf ...
... Germanen , wie bei den Römern der alten Zeit , das Niederlegen des Neugeborenen vor dem Hausherrn ein wichtiger Rechtsakt 4 ) . Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ; hebt er das Kind auf ...
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... Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ft . , über die Inder ZIMMER , alt- indisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . O. S. 404 , wegen der Polarvölker RATZEL ...
... Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ft . , über die Inder ZIMMER , alt- indisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . O. S. 404 , wegen der Polarvölker RATZEL ...
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... Germanen . TACITUS berichtet uns 2 ) , dass die Friesen , um die unersättliche Habgier der römischen Präfekten zu befriedigen , zunächst ihre Herden und Felder , sodann die Frauen und Kinder verkausten . Der Vater war also auch , gerade ...
... Germanen . TACITUS berichtet uns 2 ) , dass die Friesen , um die unersättliche Habgier der römischen Präfekten zu befriedigen , zunächst ihre Herden und Felder , sodann die Frauen und Kinder verkausten . Der Vater war also auch , gerade ...
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... Ebenso wissen 1 ) KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 390 , 391 . 2 ) 4 , 39 . 3 ) C. 8 . 4 ) Quaestiones Romanae 5 . WILUTZKY , Vorgeschichte des Rechts II 3 wir , dass bei den alten Germanen die Adoption durch Form der Kindesannahme 33.
... Ebenso wissen 1 ) KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 390 , 391 . 2 ) 4 , 39 . 3 ) C. 8 . 4 ) Quaestiones Romanae 5 . WILUTZKY , Vorgeschichte des Rechts II 3 wir , dass bei den alten Germanen die Adoption durch Form der Kindesannahme 33.
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