Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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Völker , die sich selbst ) das Grab graben , weil sie eigensinnig an einem furchtbaren Brauch festhalten ! n Bei den Römern wie bei den Germanen stand in alter Zeit das unbedingte Tötungsrecht ( jus vitae ac necis ) dem Familienvater zu ...
Völker , die sich selbst ) das Grab graben , weil sie eigensinnig an einem furchtbaren Brauch festhalten ! n Bei den Römern wie bei den Germanen stand in alter Zeit das unbedingte Tötungsrecht ( jus vitae ac necis ) dem Familienvater zu ...
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So ist bei den alten Germanen , wie bei den Römern der alten Zeit , das Niederlegen des Neugeborenen vor dem Hausherrn ein wichtiger Rechtsakt 4 ) . Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ...
So ist bei den alten Germanen , wie bei den Römern der alten Zeit , das Niederlegen des Neugeborenen vor dem Hausherrn ein wichtiger Rechtsakt 4 ) . Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ...
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So bei den Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ff . , über die Inder ZIMMER , altindisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . 0. S. 404 , wegen der Polarvölker ...
So bei den Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ff . , über die Inder ZIMMER , altindisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . 0. S. 404 , wegen der Polarvölker ...
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Ganz ähnliche Vorstellungen finden wir bei den Germanen . Tacitus berichtet uns ? ) , dass die Friesen , um die unersättliche Habgier der römischen Präfekten zu befriedigen , zunächst ihre Herden und Felder , sodann die Frauen und ...
Ganz ähnliche Vorstellungen finden wir bei den Germanen . Tacitus berichtet uns ? ) , dass die Friesen , um die unersättliche Habgier der römischen Präfekten zu befriedigen , zunächst ihre Herden und Felder , sodann die Frauen und ...
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Ebenso wissen 1 ) Kohler in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 390 , 391 . 3 ) 4 , 39 . 3 ) C. 8 . 4 ) Quaestiones Romanae 5 . WILUTZKY , Vorgeschichte des Rechts II 3 wir , dass bei den alten Germanen die Adoption durch Form der Kindesannahme 33.
Ebenso wissen 1 ) Kohler in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 390 , 391 . 3 ) 4 , 39 . 3 ) C. 8 . 4 ) Quaestiones Romanae 5 . WILUTZKY , Vorgeschichte des Rechts II 3 wir , dass bei den alten Germanen die Adoption durch Form der Kindesannahme 33.
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