Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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˹éÒ 6
Dies Alles kann durch die Not , die alle menschliche Rücksicht und Liebe vernichtende Gewalt schrecklicher Hungerperioden hervorgerufen gedacht werden . Aber dann kommt das Entsetzlichste , dass alles ursprünglich in den Bedürfnissen ...
Dies Alles kann durch die Not , die alle menschliche Rücksicht und Liebe vernichtende Gewalt schrecklicher Hungerperioden hervorgerufen gedacht werden . Aber dann kommt das Entsetzlichste , dass alles ursprünglich in den Bedürfnissen ...
˹éÒ 11
Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ; hebt er das Kind auf , so erkennt er es als ein was Glied der Familie an und es darf weiter leben . S. 235 ; 1 ) Kohler in Zeitschrift , Bd . 15 ...
Das Kind wird durch dieses äusserliche Zeichen der Gewalt des Hausvaters unterworfen ; hebt er das Kind auf , so erkennt er es als ein was Glied der Familie an und es darf weiter leben . S. 235 ; 1 ) Kohler in Zeitschrift , Bd . 15 ...
˹éÒ 15
die Frau schlechtweg als Eigentum des Stammes oder des einzelnen Mannes betrachtet wurde , so war es auch bei den Kindern , bis die Knaben durch den Akt der Jünglingsweihe oder sonst durch tatsächliche Kraftproben der Gewalt entwuchsen ...
die Frau schlechtweg als Eigentum des Stammes oder des einzelnen Mannes betrachtet wurde , so war es auch bei den Kindern , bis die Knaben durch den Akt der Jünglingsweihe oder sonst durch tatsächliche Kraftproben der Gewalt entwuchsen ...
˹éÒ 18
Im alten Rom aber war diese auf das äusserste getriebene Gewalt des Vaters über die Kinder eine Einrichtung , die als eine der festesten Säulen des straffen Zusainmenhaltens der römischen Familie betrachtet wurde .
Im alten Rom aber war diese auf das äusserste getriebene Gewalt des Vaters über die Kinder eine Einrichtung , die als eine der festesten Säulen des straffen Zusainmenhaltens der römischen Familie betrachtet wurde .
˹éÒ 19
Aus der Gewalt des Vaters trat sie in die Gewalt des Ehemanns und dieser wurde ihr durch den Vater zudiktiert ; und selbst in der Zeit des klassischen Rechts hatte sie nur aus schwerwiegenden Gründen gegen die Auswahl des Gatten ein ...
Aus der Gewalt des Vaters trat sie in die Gewalt des Ehemanns und dieser wurde ihr durch den Vater zudiktiert ; und selbst in der Zeit des klassischen Rechts hatte sie nur aus schwerwiegenden Gründen gegen die Auswahl des Gatten ein ...
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