Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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˹éÒ 17
Und der Verkauf des Kindes galt bei den Indern auch in späterer Zeit als kleinere Sünde « 3 ) . Ja , bei diesem seltsam konsequenten Volk sind die Spuren dieser einer fernen Vergangenheit angehörenden Anschauung noch nicht völlig ...
Und der Verkauf des Kindes galt bei den Indern auch in späterer Zeit als kleinere Sünde « 3 ) . Ja , bei diesem seltsam konsequenten Volk sind die Spuren dieser einer fernen Vergangenheit angehörenden Anschauung noch nicht völlig ...
˹éÒ 26
Ganz ebenso aber auch bei den alten Indern , wie uns ihre Epen reichlich bezeugen . Unter den Tugenden des indischen Helden RAMA steht obenan : » Rama ist den Eltern untertan « 3 ) . Und ebenso sagt Rama selbst : » Denn heiliger ist ...
Ganz ebenso aber auch bei den alten Indern , wie uns ihre Epen reichlich bezeugen . Unter den Tugenden des indischen Helden RAMA steht obenan : » Rama ist den Eltern untertan « 3 ) . Und ebenso sagt Rama selbst : » Denn heiliger ist ...
˹éÒ 32
B. bei Japanern , Indern , Griechen nachgewiesen ) . Sohn und Schwiegersohn ist bei dieser Gestalt der Dinge Eins . Wo das Vaterrecht herrscht , tritt der Angeheiratete unter die Gewalt des Hausherrn und wird ihr unterworfen wie das ...
B. bei Japanern , Indern , Griechen nachgewiesen ) . Sohn und Schwiegersohn ist bei dieser Gestalt der Dinge Eins . Wo das Vaterrecht herrscht , tritt der Angeheiratete unter die Gewalt des Hausherrn und wird ihr unterworfen wie das ...
˹éÒ 92
Aber den Retrakt sehen wir auch bei unseren asiatischen Verwandten , den Indern , als Rechtssatz bezeugt 3 ) . So hat sich ein solcher Ausläufer der alten Hausgenossenschaften durch die langen , langen Zeiträume hindurch erhalten .
Aber den Retrakt sehen wir auch bei unseren asiatischen Verwandten , den Indern , als Rechtssatz bezeugt 3 ) . So hat sich ein solcher Ausläufer der alten Hausgenossenschaften durch die langen , langen Zeiträume hindurch erhalten .
˹éÒ 99
Wie bei den Indern , Griechen , Römern waren auch bei unseren Altvordern die Hausgenossenschaften in alter Zeit die Eigner von Haus und Hof , so dass auch hier das Gesamteigentum und nicht das Individualeigentum des einzelnen am ...
Wie bei den Indern , Griechen , Römern waren auch bei unseren Altvordern die Hausgenossenschaften in alter Zeit die Eigner von Haus und Hof , so dass auch hier das Gesamteigentum und nicht das Individualeigentum des einzelnen am ...
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