Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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˹éÒ 37
Und wie diese beim Jüngling nach uralter Sitte durch seinen Vater oder seinen Fürsten oder einen nahen Verwandten geschaha ) , so stand der Adoptierende durch die Wiederholung als ein neuer Vater des Adoptivkinds day ) .
Und wie diese beim Jüngling nach uralter Sitte durch seinen Vater oder seinen Fürsten oder einen nahen Verwandten geschaha ) , so stand der Adoptierende durch die Wiederholung als ein neuer Vater des Adoptivkinds day ) .
˹éÒ 44
Auch bei den Athenern , denen wir in diesem Zusammenhang seltener begegnen , wurde in sehr alter Zeit der Erbtochter ( Epiklerenehe ) im Notfall ein Sohn durch einen Verwandten des Mannes gewonnen 5 ) . Über solche Übungen bei den alten ...
Auch bei den Athenern , denen wir in diesem Zusammenhang seltener begegnen , wurde in sehr alter Zeit der Erbtochter ( Epiklerenehe ) im Notfall ein Sohn durch einen Verwandten des Mannes gewonnen 5 ) . Über solche Übungen bei den alten ...
˹éÒ 70
Ebenso war es alte Indianersitte , dass bei recht ergiebiger Jagdbeute alle Verwandten oder die Alten des Dorfs oder gar alle Dorfgenossen eingeladen und mit den besten Fleischstücken bewirtet wurden 1 ) .
Ebenso war es alte Indianersitte , dass bei recht ergiebiger Jagdbeute alle Verwandten oder die Alten des Dorfs oder gar alle Dorfgenossen eingeladen und mit den besten Fleischstücken bewirtet wurden 1 ) .
˹éÒ 90
B. bei den Kabylen zu Gunsten des Miteigentümers , der Verwandten , der Geschlechts- , der Dorf- , ja der Stammesgenossen , so dass HANOTEAU und LETOURNEUX in ihrem verdienstvollen Werk über die Kabylen 2 ) vom Retrakt sagen können ...
B. bei den Kabylen zu Gunsten des Miteigentümers , der Verwandten , der Geschlechts- , der Dorf- , ja der Stammesgenossen , so dass HANOTEAU und LETOURNEUX in ihrem verdienstvollen Werk über die Kabylen 2 ) vom Retrakt sagen können ...
˹éÒ 91
Dieses Vorkaufsrecht der Verwandten und der Nachbarn kommt ferner bei den Südslaven und Montenegrinern in einer Ausdehnung vor , die sich nur aus der Fortdauer der alten Gemeinschaften bis in die Nähe unserer eigenen Zeit hinein ...
Dieses Vorkaufsrecht der Verwandten und der Nachbarn kommt ferner bei den Südslaven und Montenegrinern in einer Ausdehnung vor , die sich nur aus der Fortdauer der alten Gemeinschaften bis in die Nähe unserer eigenen Zeit hinein ...
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