Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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˹éÒ 4
Stämmen , die sich bereits auf der vorgeschrittenen Kulturstufe des Ackerbaues befanden oder in Kriegszügen den Bestand ihrer Erwachsenen dezimiert sahen , konnte der Zuwachs von Kindern genehm sein . Aber häufig waren Kinder kein Segen ...
Stämmen , die sich bereits auf der vorgeschrittenen Kulturstufe des Ackerbaues befanden oder in Kriegszügen den Bestand ihrer Erwachsenen dezimiert sahen , konnte der Zuwachs von Kindern genehm sein . Aber häufig waren Kinder kein Segen ...
˹éÒ 13
Nicht der Lebende , wie heute , sondern nur der Vollkräftige , der seinen Bedroher be . stehen konnte , hatte Anspruch darauf , dass man sein Leben achtete . Daher sind es in den alten Zeiten ganz konsequent nicht bloss die Kinder ...
Nicht der Lebende , wie heute , sondern nur der Vollkräftige , der seinen Bedroher be . stehen konnte , hatte Anspruch darauf , dass man sein Leben achtete . Daher sind es in den alten Zeiten ganz konsequent nicht bloss die Kinder ...
˹éÒ 18
Der Theorie nach bestand die Auffassung , dass der Familienvater , paterfamilias , die Gewalt über Leben und Tod der Kinder , das jus vitae ac necis , hatte und sie nach seinem Belieben versklaven konnte , bis an das Ende der Republik .
Der Theorie nach bestand die Auffassung , dass der Familienvater , paterfamilias , die Gewalt über Leben und Tod der Kinder , das jus vitae ac necis , hatte und sie nach seinem Belieben versklaven konnte , bis an das Ende der Republik .
˹éÒ 19
Jahrhundert hinein dem Manne gestattet war , in Notfällen sein Weib wie sein Kind zu äussern ) . verwar 1 ) In derselben Lage wie der Sohn die Tochter , nur dass sie viel übler daran war ; denn sie konnte der Gewalt niemals entrückt ...
Jahrhundert hinein dem Manne gestattet war , in Notfällen sein Weib wie sein Kind zu äussern ) . verwar 1 ) In derselben Lage wie der Sohn die Tochter , nur dass sie viel übler daran war ; denn sie konnte der Gewalt niemals entrückt ...
˹éÒ 23
Die Erziehung des Kindes fügte sich der Eheverfassung ; in ältester Zeit , ehe die Einzelehe obsiegte , konnte naturgemäss von einer Hordenerziehung die Rede sein . Das Kind wuchs in der Gesamtheit ...
Die Erziehung des Kindes fügte sich der Eheverfassung ; in ältester Zeit , ehe die Einzelehe obsiegte , konnte naturgemäss von einer Hordenerziehung die Rede sein . Das Kind wuchs in der Gesamtheit ...
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