Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2 |
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Es berührt sich aber bier das 4 Raffinement der Überkultur mit dem naiven Egoismus und 1 ) Vergl . die Nachweise bei KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 368 ff . Bei mehreren Indianerstämmen sollen die Mütter ihre Tochter getötet haben ...
Es berührt sich aber bier das 4 Raffinement der Überkultur mit dem naiven Egoismus und 1 ) Vergl . die Nachweise bei KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 368 ff . Bei mehreren Indianerstämmen sollen die Mütter ihre Tochter getötet haben ...
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( Vergl . V. HEHN , Kulturpflanzen und Haustiere , 4. Aufl . , S. 443 , auch die schöne Erzählung von TH . STORM » der Schimmelreiter . « ) 2 ) Über das ver sacrum der Römer , das nach FESTUS ( s . v . MAMERTINI S. 158 und s . v . ver ...
( Vergl . V. HEHN , Kulturpflanzen und Haustiere , 4. Aufl . , S. 443 , auch die schöne Erzählung von TH . STORM » der Schimmelreiter . « ) 2 ) Über das ver sacrum der Römer , das nach FESTUS ( s . v . MAMERTINI S. 158 und s . v . ver ...
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So bei den Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ff . , über die Inder ZIMMER , altindisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . 0. S. 404 , wegen der Polarvölker ...
So bei den Germanen , den Wenden , den alten Preussen und auch bei den Römern ; vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ff . , über die Inder ZIMMER , altindisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . 0. S. 404 , wegen der Polarvölker ...
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S. 409 ff . , Bd . 8 , S. 242 ; derselbe , SHAKESPEARE vor dem Forum der Jurisprudenz , S. 223 ff .; BERNHöft in Zeitschrift , Bd . 4 , S. 234 , in Staat und Recht , S. 196 ; vergl . auch KRAUT , Vormundschaft , Bd . 1 , $ 33 , Bd . 2 ...
S. 409 ff . , Bd . 8 , S. 242 ; derselbe , SHAKESPEARE vor dem Forum der Jurisprudenz , S. 223 ff .; BERNHöft in Zeitschrift , Bd . 4 , S. 234 , in Staat und Recht , S. 196 ; vergl . auch KRAUT , Vormundschaft , Bd . 1 , $ 33 , Bd . 2 ...
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6 ) Wegen des alten Babylon vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER ...
6 ) Wegen des alten Babylon vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER ...
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