Vorgeschichte des Rechts: prähistorisches Recht, àÅèÁ·Õè 2E. Trewendt, 1903 |
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... Vergl . die Nachweise bei KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 368 ff . Bei mehreren Indianerstämmen sollen die Mütter ihre Töchter getötet haben , um ihnen ihr eigenes schweres Los zu ersparen ( FRIEDRICHS in Zeitschrift , Bd . 10 , S ...
... Vergl . die Nachweise bei KOHLER in Zeitschrift , Bd . 12 , S. 368 ff . Bei mehreren Indianerstämmen sollen die Mütter ihre Töchter getötet haben , um ihnen ihr eigenes schweres Los zu ersparen ( FRIEDRICHS in Zeitschrift , Bd . 10 , S ...
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... ( Vergl . V. HEHN , Kulturpflanzen und Haustiere , 4. Aufl . , S. 443 , auch die schöne Erzählung von TH . STORM » der Schimmel- reiter . < ) 2 ) Über das ver sacrum der Römer , das nach FESTUS ( s . v . MAMERTINI S. 158 und s . v . ver ...
... ( Vergl . V. HEHN , Kulturpflanzen und Haustiere , 4. Aufl . , S. 443 , auch die schöne Erzählung von TH . STORM » der Schimmel- reiter . < ) 2 ) Über das ver sacrum der Römer , das nach FESTUS ( s . v . MAMERTINI S. 158 und s . v . ver ...
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... vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ft . , über die Inder ZIMMER , alt- indisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . O. S. 404 , wegen der Polarvölker RATZEL , Völkerkunde , 2. Aufl . , Bd . 1 , S. 635 . 2 ) GERLAND im Globus ...
... vergl . GRIMM , Rechts - Altertümer , S. 486 ft . , über die Inder ZIMMER , alt- indisches Leben , S. 328 , JHERING a . a . O. S. 404 , wegen der Polarvölker RATZEL , Völkerkunde , 2. Aufl . , Bd . 1 , S. 635 . 2 ) GERLAND im Globus ...
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... vergl . auch KRAUT , Vormundschaft , Bd . 1 , § 33 , Bd . 2 , § 104 ; STARCKE , Familie , S. 108 , 135 , 153 ; HELLWALD , Familie , S. 286 . 3 ) MAYR , indisches Erbrecht , S. 163 Anm . 4 ; POST , Bausteine , Bd . 1 , S. 88 ; MAYNE ...
... vergl . auch KRAUT , Vormundschaft , Bd . 1 , § 33 , Bd . 2 , § 104 ; STARCKE , Familie , S. 108 , 135 , 153 ; HELLWALD , Familie , S. 286 . 3 ) MAYR , indisches Erbrecht , S. 163 Anm . 4 ; POST , Bausteine , Bd . 1 , S. 88 ; MAYNE ...
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... vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER , S. 21 , § 117 ) . WILUTZKY ...
... vergl . die Gesetzgebung d . Königs HAMMURABI um 2250 v . Chr . , welche voraussetzt , dass der Schuldner zur Tilgung seiner Schuld Frau , Sohn und Tochter für Geld verkaufen kann ( übers . von WINCKLER , S. 21 , § 117 ) . WILUTZKY ...
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