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tution mitgeteilt worden. Erst die Ehe hat die Frage der Liebe mit der Frage des Geldes in einer fast unlöslich erscheinenden Frage verknüpft.524)

Solange in der Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit noch volle Promiskuität, Gemeinschaft der Weiber und Kommunalehe bestand, konnte aus naheliegenden Gründen der ökonomische Faktor in den sexuellen Beziehungen keine bedeutende Rolle spielen. Diese gewann er erst durch den Frauenraub und Frauenkauf, wodurch der Begriff des individuellen Eigentums und Besitzes in der Ehe geschaffen wurde, während vorher alle Weiber gemeinsames Eigentum aller Genossen des Stammes waren.525) Es konnte sich also jemand ein individuelles Recht an einer Frau nur erwerben, wenn er sie aus einem andern Stamme oder einer andern Geschlechtsgenossenschaft raubte. Sie wurde dadurch sein ausschließliches Eigentum, das einen bestimmten Wert repräsentierte. So war die erste individuelle Ehe weiter nichts als die Erwerbung des Eigentumsrechtes an einer bestimmten Frau. Kulischer526) führt sie in interessanter Weise auf die Ausbreitung des männlichen Geschlechtstriebes und seine Ausdehnung auf das ganze Jahr gegenüber der früheren Periodicität (Frühjahr und Erntezeit) und das dadurch bedingte Mißverhältnis zwischen der geringen Frauenzahl der Geschlechtsgenossenschaft und der gesteigerten Häufigkeit des männlichen Geschlechtstriebes zurück. Zu seiner Befriedigung mußten fremde Frauen geraubt werden. Die betreffende wurde Eigentum und Genußobjekt ihres Räubers.

Neben der Raubehe entwickelte sich die primitive Kaufe he als eine zweite Form des individuellen Weiberbesitzes. Da alle

524) Man vergl. die geistvolle Vorrede ,,L'amour et l'argent“ bei Martial d'Estoc, Paris-Eros, Deuxième série. Paris o. J. (1903), S.V-XVI; ebenso Félicien Champsaur, L'orgie latine, Paris 1903, S. XVII: „L'Argent et la Femme sont les deux grands mobiles de l'effort des hommes, et, encore souvent, ils ne souhaitent avoir l'Argent que pour conquérir la Femme." Ebenso schon Petronius (Satirae 137 ed. Bücheler S. 104), der den Gedanken ausführt, daß man für Geld die schönste Danae bekommen könne und das Wort prägt: „Quod vis, nummis praesentibus opta, et veniet.“

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525) Vergl. Albert Herm. Post, Die Geschlechtsgenossenschaft der Urzeit und die Entstehung der Ehe, Oldenburg 1875, S. 16–17 (,,Die Weibergenossenschaft und die ältesten ehelichen Verhältnisse").

526) M. Kulischer, Die geschlechtliche Zuchtwahl bei der Menschen in der Urzeit, Zeitschrift für Ethnologie 1876, Bd. VIII S. 157.

Geschlechtsgenossen Eigentumsrecht an einer bestimmten Frau haben, so kann das individuelle Besitzrecht nur durch Zahlung einer Ablösungssumme an sie oder an den Häuptling als ihren Vertreter erworben werden. Diese sind es, welche die Braut dem Bräutigam gegen Zahlung eines Brautpreises verkaufen, ohne daß die Braut dabei irgendwie gefragt wird. Sie wird einfach zur Ehe gezwungen. Der Kaufpreis der Braut wird in Geld, Vieh oder anderen Wertmessern bezahlt. Meist wird seine Höhe durch altes Herkommen geregelt. Der Frauenkauf ist über die ganze Erde verbreitet und erweist sich als eine bei allen Völkern auf einer gewissen Entwicklungsstufe wiederkehrende Erscheinung527). Aus der Zusammenstellung von Post heben wir einige besonders bemerkenswerte Tatsachen hervor.

Bei den Osseten in Eran werden als Brautpreis achtzehn bis acht mal achtzehn Kühe bezahlt, Witwen kosten die Hälfte. Dagegen kostet bei den Turkomanen ein junges Mädchen 2-400 Rupien, eine Witwe, die mehrere Jahre verheiratet war, aber ebenso viele Tausend. Für die Mädchen werden gewöhnlich 5 Kamele, für eine junge Witwe oft 50-100 gezahlt.

Bei den Ostjaken kauft der Bräutigam die Braut vom Vater teils für 10-50 Rubel bar, teils für eine Anzahl Häute und Felle. Bei den Wogulen am mittleren Ural kostet ein mageres Mädchen 5 Rubel, das korpulenteste bis 25 Rubel.

Bei den Arabern am Sinai beträgt der Brautpreis 5-10 Dollar, steigt aber einzeln bis 30 Dollar. Witwen kosten die Hälfte oder gar nur ein Drittel.

Der Prophet Hosea berichtet, daß er seine eigene Frau um 50 Seckel, halb in barem Gelde, halb in Gerste erstanden habe.

Auch in nordischen Sagen wird der Brautpreis häufig erwähnt. Nach der lex Aethelbirt wird die Frau wie eine reine Ware gekauft. Im alemannischen Rechte werden als Brautpreis 40 Solidi erwähnt, im saalfränkischen 622 und 30, im ripuarischen 50, im burgundischen 15 und 50, im angelsächsischen 50 und 60, im sächsischen 600.

Bei den Griechen wurde in der ältesten Zeit die Braut ihrer Familie für eine Anzahl von Rindern abgekauft.528)

Wenn wir die Kaufehe bezw. die Liebe als Wertobjekt noch in einer anderen Beziehung betrachten, so finden wir, daß der Verzicht auf eine größere sexuelle Freiheit entsprechend bezahlt werden muß. Wenn ein Mann der Geschlechtsgenossenschaft von einem Mädchen verlangte, daß sie nur ihm gehöre, und die ihr zustehende Freiheit des Sexualverkehrs mit allen andern Männern

527) Post a. a. O. S. 63-65.

528) Ebendort S. 68–73.

der Horde aufgeben solle, so mußte er hierfür eine bestimmte Entschädigung zahlen. Umgekehrt ist die heutige Gelde he mit ihrer Mitgift" nur eine moderne Wiederholung des gleichen Prinzips. Denn heute besitzt unter der Herrschaft der doppelten Sexualmoral der Mann jene unbeschränkte Freiheit, mit vielen Mädchen zu verkehren, die das die Heirat mit ihm begehrende Mädchen erst durch ihre Mitgift aufhebt, indem sie ihn dadurch an sich fesselt und zu ehelicher Treue verpflichtet. Heute kauft also die Frau den Mann wie früher der Mann die Frau kaufte. Trotz der heutigen Verbreitung der Geldheiraten in den höheren und mittleren Gesellschaftsklassen und der seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Flor stehenden gewerbsmäßigen Heiratsvermittlung-529) ist die Geldehe, wie ich schon früher hervorgehoben habe530), nur ein Ueberbleibsel früherer primitiver Zustände, in denen wirtschaftliche Faktoren eine weit größere Bedeutung für die Ehe besaßen als geistige Sympathien. Der Prozeß der Reinigung der Ehe von ihren metallenen Schlacken, wie Ludwig Stein531) sich ausdrückt, hat schon begonnen. Die Schädlichkeit der reinen Mitgiftsehe ist auch vom sozialbiologischen Gesichtspunkte aus betont worden532), besonders wenn die Mitgift über das zur Gründung eines Haushalts oder eines Erwerbsunternehmens notwendige Maß hinausgeht und das Geld in den Mittelpunkt der zu schließenden Ehe gestellt wird.

Die Kaufehe der alten Zeit war zweifellos das Vorbild für die Bezahlung der Prostituierten. Wenn man, wie das von einigen Autoren, z. B. Fr. S. Krauss, geschehen ist, die Prostitution als,,Stundenehe" bezeichnet, kann man sich leicht den Zusammenhang klar machen. Auch für diese denkbar kürzeste,,Ehe" mußte ein Kaufpreis bezahlt werden. Andererseits erklärt auch die weit verbreitete Sitte der für einen außerehelichen Geschlechtsverkehr (z. B. Ehebruch) zu zahlenden Geldstrafe die Entlohnung

529) Vergl. z. B. die schon 1876 erschienene Schrift von Jules Deris, La vérité sur les intermédiaires qui font les mariages, Rouen 1876.

530) Iwan Bloch, Das Sexualleben unserer Zeit, S. 236.

531) Ludwig Stein, Der Sinn des Daseins, Tübingen und Leipzig 1904, S. 235.

532) Vergl. Ludwig Woltmann, Politische Anthropologie, Eisenach 1903, S. 171.

des Verkehrs mit einer Prostituierten. So war nach altem angelsächsischem Gesetze der Verführer einer Ehefrau verpflichtet, eine Geldstrafe an den Gatten zu zahlen und ihm eine andere Frau zu verschaffen, der er ebenfalls für die Gestattung des Geschlechtsverkehrs eine Entschädigung geben mußte. Das hieß also nicht nur eine direkte Prämie auf die Prostitution setzen, sondern zeigt uns auch, daß Frauen schon damals gewohnt waren, für Geld mit Männern geschlechtlich zu verkehren. Die Geldstrafen für den Ehebruch richteten sich nach dem Stande der Frau. Als Frau eines Adligen war sie 6 Pfund Sterling wert, als Frau eines Bauern nur ca. 6 Schillinge. So sank die weibliche Keuschheit zu einer Marktware, die für eine relativ geringe Bezahlung feil war. Unter solchen Verhältnissen entwickelte sich dann mit Leichtigkeit eine ausgedehnte Prostitution583).

Wie erwähnt kann auch die Zeitehe gegen Entgelt besonders dann den Uebergang zur Prostitution bilden, wenn sie von sehr kurzer Dauer ist.

Das ist zum Beispiel in Ostafrika der Fall. Fast jeder Karawanenträger hat hier für die Dauer der Reise seine,,bibi“ bei sich.53) Ein wohlhabender Amaxosa-Kaffer kauft häufig ein armes Mädchen für einige Monate als Konkubine,535) Das gleiche ist bei den Ngumba in Kamerun der Fall.536) Allgemein verbreitet ist die Zeitehe bei den Schiiten, besonders in Persien. Die Zeitfrau heißt dort,Sighe“, sie hat nach Dieulafoy das Recht, sich alle 25 Tage wieder zu verheiraten.537) Die Zeitehe braucht aber nur eine Stunde zu dauern. Es ist Sitte, daß der Perser auf Reisen und Expeditionen in der Provinz nie seine Frau mitnimmt, sondern fast an jeder Station, wo er länger verweilt, eine Sighe heiratet. In der Stadt Kirman pflegen die Mollah jedem Ankömmlinge, der nur einige Tage sich dort aufhält, ein Weib als Sighc anzubieten. Die Ehen auf eine Stunde sind besonders auf dem Lande üblich. Die Landleute geben vornehmen Personen gern ihre Töchter oder Schwestern zu derartigen Verbindungen, welche ihnen, ebenso wie den als Vermittler fungierenden Mollah viel Geld einbringen.

533) Vergl. Sanger, a. a. O. S. 288, und Post, a. a. O. S. 85. 534) R. Kandt, Caput Nili. Eine empfindsame Reise zu den Quellen des Nils. Berlin 1905, S. 155. Karl Oetker, Die Negerseele und die Deutschen in Afrika, München 1907, S. 23.

535) G. Fritsch, Die Eingeborenen Südafrikas, Breslau 1872, S. 114. Zit. nach Berkusky, a. a. O. S. 315.

536) L. Conradt, Die Ngumba in Kamerun, Globus 1902, Bd. 81

S. 337. Zit. nach Berkusky, a. a. O. S. 315.

537) Marcel Dieula foy im ,,Globus", Bd. 44, S. 357. Zit. nach

F. v. Hellwald, Die menschliche Familie S. 439.

Nach Dieula foy befolgen letztere dabei den Wahlspruch: Großer Umsatz bei geringem Nutzen. Moritz Lüttke nennt diese schiitische Zeitehe,,legalisierte Prostitution". Sogar in den öffent lichen Häusern Persiens ist der ehrbare Unternehmer des Geschäfts gemeiniglich ein Imam, welcher seine Kunden am Abend mit den Damen ihrer Wahl ganz nach dem Ritus traut und kontraktlich die Entschädigung festsetzt; am folgenden Morgen trägt sodann der Gatte weniger Stunden auf Ehescheidung an, und die Verbindung wird nun wieder gelöst nach Zahlung der bedingten Kaution an den Imam 537a) Die Zeitehe bestand schon als,,Genußehe" (Nikahal-mota) bei den vorislamitischen Arabern und wurde von den Schiiten beibehalten, während die Sunniten sie verwarfen. Auch bei den Beduinen Arabiens existiert die Zeitehe noch heute. In Persien tragen selbst die frommen christlichen Nestorianer keine Bedenken, ihre Töchter vertragsmäßig für eine bestimmte Zeit gegen eine festgesetzte Summe an dort weilende Europäer zu überlassen.538) Auch in Japan, in Afrika, in Paraguay und in anderen Ländern existieren ähnliche Zeitehen.539)

Fine Bezahlung des vorübergehenden Geschlechtsverkehrs finden wir auch bei der Sitte des Weiber verleihens, die uns so recht zeigt, daß das primitive Weib für den Mann ledig lich eine Sache des Besitzes ist, auf den er gegen Entgelt zeit weise verzichtet, während eine unentgeltliche Benutzung als Eingriff in sein Eigentumsrecht seinen Zorn erregt und Sühne verlangt. Hier ist eine primitive Wurzel der Eifersucht

zu suchen.

Von Beispielen für das Weiberverleihen und den Weibertausch führen wir die folgenden an. Auf den Aleuten kauft sich mitunter ein vorübergehend anwesender Jäger oder Händler in eine bestehende Ehe ein.540) Auf der Südseeinsel Luf müssen bei dem dort herrschenden Frauenmangel viele Männer sich damit begnügen, eine bereits ver heiratete Frau gegen Entgelt von ihrem Manne zu leihen.541) In Ostgrönland gibt es,,Tauschfrauen", die sich bei jedem ihrer ver schiedenen,,Ehemänner“ eine bestimmte Zeit aufhalten.549)

Aus dem Weiberverleihen hat sich die sogen. „Gastfreundschaftsprostitution" entwickelt, die bei vielen

S. 54.

537a) Häusliches Leben der Mohammedaner. Globus 1868, XIV,

538) Hellwald, a. a. O. S. 439-442.

539) Ebendort S. 443 ff.

540) Berkus ky, a. a. O. S. 363.

541) R. Parkinson, Dreißig Jahre in der Südsee, S. 460. Zit. nach Berkusky, S. 364.

542) O. Schell, Die Ostgrönländer, Globus 1908, Bd. 94, S. 86.

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