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nicht vor bei der Person, die gegen Bezahlung sich mehreren hintereinander, aber in einem bestimmten längeren Zeitraume stets nur einem bestimmten Liebhaber hingibt. „Die letzten Formen", sagt Mittermaier,,,können Zweifel bieten, wenn das gelegentliche Sichhingeben zur gewerbsmäßigen, wesentlichen Verbesserung des Lebensunterhalts dient, oder der Wechsel der Liebhaber ein sehr häufiger und rascher ist." Im allgemeinen wird man also die sogenannte ,,Gelegenheitsprostitution" oder die ,,femme soutenue“ nicht zur Prostitution rechnen und sie höchstens als ihre Vorstufen gelten lassen, dagegen gehört z. B. zweifellos das Treiben eines nymphomanischen Weibes dazu, das sich wahllos unbestimmt vielen Männern in raschem und häufigem Wechsel auch ohne Entgelt geschlechtlich preisgibt. Wie wir sahen, hat schon das römische Recht solche Frauen zur Gattung der Prostituierten gezählt.

3. Das Moment der fortgesetzten, habituellen, kontinuierlichen Preisgebung ist ein wesentliches Merkmal der Prostitution.

Dieses steht in innigem Zusammenhange mit dem unter 2 erörterten Moment der ,,unbestimmten Vielheit". So spricht Gustav Behrend 50) von einem,, fortgesetzten geschlechtlichen Verkehr mit einer Mehrheit von Männern". Nach Reuß51) ist die Prostitution,,le commerce habituel qu'une femme fait de son corps". Dieses Moment des Fortgesetzten, Kontinuierlichen, der häufigen Wiederholung bedingt den „,status meretricius" der katholischen Moral theologie, der für den Tatbestand der Prostitution von größerer Bedeutung ist, als die Zahl der einzelnen Geschlechtsakte, weil er es ist, der die den Prostituierten allein eigentümliche,,habitualem mentis dispositionem" bedingt 2).

4. Die allgemeine Käuflichkeit, nicht die individuelle Geldentschädigung (oder Geschenk bzw. sonstiger Vorteil) bestimmt das Wesen der Prostitution.

50) Gustav Behrend, Artikel,,Prostitution" in Eulenburg 3 Real-Enzyklopädie der gesammten Heilkunde. 3. Aufl. Bd. XIX, BerlinWien 1898. S. 436.

51) Reuß, La Prostitution au point de vue de l'hygiène et de l'administration. Paris 1889, S. 2.

52) Vgl. Crais son a. a. O. S. 23; Debre y ne a. a. O. S. 93.

wie Millermaier und von Liszt) die Maitresse, Konkubine, das „Verhältnis" von der Prostituierten unterschieden, ja, Mittermaier rechnet selbst diejenige Frau, die sich einmal aus bloßer Wollust,,unbestimmt wem", d. h. einem Unbekannten, hingibt, nicht zu den Prostituierten.

Man muß wohl daran festhalten, daß es außerhalb der Ehe alota einen freien Geschlechtsverkehr gegeben hat, der nicht sur Prostitution gehörte und in dem man diese nicht aufgehen lassen darf, wie es Wardlaw getan hat.

9 Die unbestimmte Vielheit der Personen, denen ein Individuum sich geschlechtlich preiswiht, ist wesentlich für den Begriff Prostitution.

Daß nicht die frequentia actus", die Häufigkeit des Geschlochtsaktos, sondern die „pluralitas agentium", die Vielheit dor Personen, denen das prostituierte Individuum sich preisgibt, slaw Woontliche in dem prostare" sei, geht schon aus den Erterungen der Digesten, den Ausdrücken,,passim" und .,vulgo" und der Nichtanwendung des Begriffes Prostitution auf den Geschlechtsverkehr mit einigen wenigen (uno et altero) hervor. Diese pluralitas, Vielheit, ist eine unbegrenzte, unbestimmte. Pahor hegt der Tatbestand der Prostitution vor, wenn eine Person ihres Kerper unbestimmt vielen preisgibam.

Wonny Lasry gewerbsmådige Unruht annimmt, wenn de haterspersen ed jedem Manne preisgit, der die geredane Simone desa't, aber wezz Renk is Chamkteristische Dering an eine Meheraki wa Minnern" erlickt.

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nicht vor bei der Person, die gegen Bezahlung sich mehreren hintereinander, aber in einem bestimmten längeren Zeitraume stets nur einem bestimmten Liebhaber hingibt.,,Die letzten Formen", sagt Mittermaier,,,können Zweifel bieten, wenn das gelegentliche Sichhingeben zur gewerbsmäßigen, wesentlichen Verbesserung des Lebensunterhalts dient, oder der Wechsel der Liebhaber ein sehr häufiger und rascher ist." Im allgemeinen wird man also die sogenannte ,,Gelegenheitsprostitution" oder die ,,femme soutenue" nicht zur Prostitution rechnen und sie höchstens als ihre Vorstufen gelten lassen, dagegen gehört z. B. zweifellos das Treiben eines nymphomanischen Weibes dazu, das sich wahllos unbestimmt vielen Männern in raschem und häufigem Wechsel auch ohne Entgelt geschlechtlich preisgibt. Wie wir sahen, hat schon das römische Recht solche Frauen zur Gattung der Prostituierten gezählt.

3. Das Moment der fortgesetzten, habituellen, kontinuierlichen Preisgebung ist ein wesentliches Merkmal der Prostitution.

Dieses steht in innigem Zusammenhange mit dem unter 2 erörterten Moment der ,,unbestimmten Vielheit". So spricht Gustav Behrend 50) von einem,, fortgesetzten geschlechtlichen Verkehr mit einer Mehrheit von Männern". Nach Reuß 51) ist die Prostitution,,le commerce habituel qu'une femme fait de son corps". Dieses Moment des Fortgesetzten, Kontinuierlichen, der häufigen Wiederholung bedingt den ,,status meretricius" der katholischen Moraltheologie, der für den Tatbestand der Prostitution von größerer Bedeutung ist, als die Zahl der einzelnen Geschlechtsakte, weil er es ist, der die den Prostituierten allein eigentümliche,,habitualem mentis dispositionem" bedingt52).

4. Die allgemeine Käuflichkeit, nicht die individuelle Geldentschädigung (oder Geschenk bzw. sonstiger Vorteil) bestimmt das Wesen der Prostitution.

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50) Gustav Behrend, Artikel,,Prostitution" in Eulenburg 3 Real-Enzyklopädie der gesammten Heilkunde. 3. Aufl. Bd. XIX, BerlinWien 1898. S. 436.

int de vue de l'hygiène et de

;Debreyne a. a. O. S. 93.

An Stelle des ,,quaestum facere" des römischen Rechtes prägte das kanonische Recht den noch prägnanteren und bestimmteren Ausdruck,,communiter venalis", den Begriff der allgemeinen Käuflichkeit für das Wesen der Prostituierten. Diese Käuflichkeit als Wesenszug unterscheidet in der Tat das prostituierte Individuum von allen anderen im außerehelichen Geschlechtsverkehr stehenden Personen. Damit wird zugleich jede individuelle Geldentschädigung für einen oder mehrere Geschlechtsakte oder jeder sonstige materielle Vorteil aus solchen bei Personen, denen der Charakter der allgemeinen Käuflichkeit nicht anhaftet, aus dem Begriffe der Prostitution ausgeschlossen. Mit Recht haben deshalb die französischen Autoren die „vénalité“ in den Mittelpunkt des Prostitutionsbegriffes gestellt3).

Das ist in der Tat so sehr der Fall, daß einzelne Definitionen ausschließlich diese Käuflichkeit als das Wesentliche bei der Prostitution bezeichnen. So nennt Blaschko 54) die Prostitution ,,diejenige Form des außerehelichen Geschlechtsverkehrs, bei welcher für den einen Teil, die Frau, das Motiv nicht persönliche Zuneigung, auch nicht, wenigstens nicht vorwiegend, der sinnliche Trieb, sondern ausschließlich oder vorwiegend der Erwerb ist".

Die Prostituierte ist die mulier quaestuaria, venalis, das käufliche Weib par excellence. Der systematische Verkauf ihres Leibes, das Gewerbsmäßige dabei unterscheidet, die Prostituierte von anderen Frauen, die für ihre geschlechtliche Hingebung Geld, Geschenke oder andere materielle Vorteile bekommen. Schon Ovid (Amores I, 10, Vers 63-64) macht diesen Unterschied:

Geben haẞ' ich auch nicht und verweig'r ich, nur, daß man Lohn heischt. Fordre ferner du nicht, was ich versag', und ich geb's.

Das moderne Strafrecht hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Daher ist das Mädchen, das aus ,,festem Verhältnis“ einen größeren oder kleineren Teil ihrer Einnahmen bezieht, keine Prostituierte55). Auch die Person, die sich unbestimmt wem um

53),,Dans toute prostitution il y a de la vénalité.“ Léo Taxil, La prostitution contemporaine. Paris 1884. S. 7.

54) A. Blaschko, Hygiene der Prostitution und der venerischen Krankheiten. Jena 1900. S. 36.

55) Vgl. Franz v. Liszt a. a. O. S. 376.

ihres eigenen Vergnügens willen hingibt, selbst wenn sie dafür Geschenke erhält (solange diese nicht eine Bezahlung darstellen!), kann nicht als Prostituierte angesehen werden, ebensowenig diejenige, die sich nur gelegentlich, wenn auch gegen Bezahlung, hingibt, endlich sogar auch die nicht, die gegen Bezahlung sich mehreren hintereinander, aber in einem bestimmten längeren Zeitraume stets nur einem bestimmten Liebhaber hingibt56).

Es fehlt eben in allen diesen Fällen der Charakter der allgemeinen Käuflichkeit, des systematischen Gewerbebetriebes57), der ausschließlichen Existenz durch die Unzucht.

Den letzteren Punkt betonen besonders Tait 58) und Commenge 59) nach denen der Tatbestand der Prostitution erst vorliegt, wenn der Geschlechtsverkehr mit vielen Individuen ausschließlich die Mittel zur Existenz liefert.

Hieraus hat sich der Begriff des ,,métier de débauche", der gewerbsmäßigen Unzucht", entwickelt, der hauptsächlich den Bestimmungen des deutschen Strafrechts zugrunde liegt.

So sagt das,,Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten“ (Ausgabe Berlin 1835, Zweiter Teil, 2. Band, S. 406, Pars II, Tit. II, § 999):,,Liederliche Weibs personen, welche mit ihrem Körper

56) W. Mittermaier, Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit a. a. O. S. 158.

57) Deshalb ist die Definition von Yves Guyot (La prostitution, l'aris 1882, S. 8):,,Est prostituée toute personne pour qui les rapports sexuels sont subordonnés à la question de gain", zu unbestimmt und viel zu weitgehend.

58) William Tait, Magdalenism. An inquiry into the extent, causes and consequences of prostitution in Edinburgh, Edinburgh 1812, S. 2:,,The prostitute is generally a person who openly delivers herself up to a life of impurity and licentiousness, who is indiscriminate in the selection of her lovers, and who depends for her livelihood upon the proceeds arising from a life of prostitution.“

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59) O. Commenge, La prostitution clandestine à Paris, Paris 1897, S. 4: La prostitution est l'acte par lequel une femme, faisant commerce de son corps, se livre au premier venu, moyennant rénumération et n'a d'autres moyens d'existence ceux que lui procurent les relations passagères qu'elle entretient avec un plus ou moins grand nombre d'individus."

que

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