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rischer Krankheiten durch den Verkehr mit Prostituierten in diesen sittenpolizeilichen Verordnungen fast gar nicht gestreift wird53), so wurden doch im allgemeinen mit offenbarer Krankheit behaftete Dirnen aus dem Frauenhause entfernt und den gesunden Mädchen peinlichste Sauberkeit zur Pflicht gemacht. Solche Vorschriften sind aus Konstanz. Ulm, Nürnberg, Frankfurt a. M. bekannt. Es handelt sich dabei wohl nicht um eine eigentliche regelmäßige ärztliche Untersuchung, die erst seit dem Auftreten der Syphilis in Aufnahme kam, sondern um allgemeine Anweisungen an den Frauenhauswirt oder wirtin.

So heißt es in der Frauenhausordnung von Konstanz:,,Welche Frau mit Krankheit befallen oder ihre Frauenzeit hat, die wollen wir von den gesunden sondern und nur die gesunden im Brauche des Hauses behalten. 54) Die Ulmer Ordnung schrieb dem Wirt vor, daß er nur ,,saubere und gesunde" Frauen halten und auch keine schwangeren Frauen in seinem Hause dulden dürfe. In der Nähe des Münsters hatten die gemeinen Frauen eine eigene Badestube.55) Auch die Nürnberger Frauenordnung enthält spezielle hygienische Vorschriften. Danach war der Wirt verpflichtet, den Dirnen mindestens wöchentlich ein Bad zu verabreichen, und zwar im Hause selbst und auf seine Kosten. Weiter heißt es:,,Es sol auch fürbas der frawen wirt, wirtin oder ir gewalt einiche weibsbilde in seinem hauss wonende s o sie schwanger oder mit weiblichen rechten beladen oder sunst in annder weyse ungeschickt were und sich von den leiplichen wercken enthalten wolte, zu einichem mann seins willens zu gestaten oder zu pflegen nicht notten, dringen oder hallten in kein weyse."* 36) Eigene Bäder in Bordellen werden häufig erwähnt, z. B. in Avignon und Montpellier (Pansier, Janus 1902, S. 185), und aus ärztlichen Schriftstellern des Mittelalters, wie Heinrich von Mondeville (14. Jahrhundert) und der Salernitanerin Trotula (11. Jahrhundert), wissen wir, daß die Prostituierten auch auf eine sorgfältige Hygiene der Genitalien

53) Nur die Londoner Verordnung Heinrichs II. von 1161 verbietet die Aufnahme der an Tripper (burning) leidenden Frauen: „No stewholder to keep any woman that has the perilous infirmity of burning." Hierüber sowie bezüglich der allgemeinen Anschauungen des Mittelalters über die Geschlechtskrankheiten und ihre Contagiosität verweise ich auf Teil I meines Werkes ,,Der Ursprung der Syphilis" (Jena 1901), sowie besonders auf die ausführliche Untersuchung in dem in Bälde erscheinenden dritten Teile des genannten Werkes. 54) Konstanzer Frauenhausordnung von 1413 bei Schrank a. a. O., I, 42.

55) Carl Jäger a. a. O., S. 547-548, 555.

56) Baader, Nürnberger Polizeiordnungen, S. 119, 120.

bedacht waren. So heißt es in der Chirurgie des Mondeville: Die Geschlechtsteile (der Frauen) bedürfen einer doppelten Pflege: innen und außen: die innere Pflege haben Huren nötig, die in ihrem Geschäfte erprobt sind (antiquae), von ihnen insonderheit die, welche naturgemäß eine weite oder infolge des häufigen Coitus schlüpfrige und weiche Vulva haben, um denen, die mit ihnen zusammenliegen, als Jungfern oder doch wenigstens nicht als öffentliche Dirnen zu erscheinen57)." Die Trotula gibt sehr detaillierte Vorschriften für die intime Toilette der Frau vor dem Coitus:,,Quando mulier cum aliquo it dormitum, abluat pudenda interius, immissis digitis involutis lana siccida . . . deinde diligenter abstergat cum panno aliquo mundissimo intus et exterius; debet tunc stringere crura, ut tota humiditas ab interioribus defluat, deinde panno intromisso fortiter comprimendo dessiccet: tunc pulverem (quam diximus) in ore accipiat et masticet et manus et pectus fricet et mamillas; pectinem, pudibunda, et omnia assinia et faciem aqua rosarum aspergat, et sic bene ornata ad virum accedat58)."

Die allgemeine Furcht des Mittelalters vor dem Aussatze ließ auch besondere Vorsichtsmaßregeln für den Besuch der Frauenhäuser notwendig erscheinen, um die Weiterverbreitung der Lepra durch diese zu verhüten. So wurde in einer Pariser Verordnung von 1268 ausdrücklich verboten, männliche oder weibliche Lepröse zu den Badehäusern zuzulassen, ferner hatten in London die Magistratsbeamten eine wöchentliche Visitation der Bordelle vorzunehmen, um Lepröse daraus zu entfernen. Ebenso lag in der Provence in erster Linie den Zivilbehörden die Inspektion der Frauenhäuser in dieser Beziehung ob. 1445 kam die ,,Aebtissin" des Bordells in Orange in den Verdacht, leprös zu sein. Der Rat beauftragte darauf vier Aerzte (darunter zwei jüdische) und einen Barbier und Chirurgen, diese Frau, „Alizona, habitatrix quod presens et abbatissa prostibuli hujus Auraice civitatis", vom Kopf bis zu den Füßen, genau zu untersuchen. Das Ergebnis war ein negatives59). Eine gleiche Untersuchung einer lepraverdächtigen Prostituierten wird aus Frankfurt 1354 berichtet, sie ergab das Vorhandensein der Krankheit bei dem betreffenden Mädchen60).

Wenn allerdings an einigen Orten, wie in Avignon und in katalonischen Städten, Verbote für die Prostituierten erlassen wurden, Verkaufsgegenstände zu berühren oder ehrbare Personen zu küssen, so lag dem nicht etwa Furcht vor Ansteckung zugrunde, sondern mehr

57) Fritz Hering, Kosmetik nach Heinrich de Mondeville, Berlin 1898, S. 17.

nationale in

58) Aus dem Manuskript 7056 der Bibliothèque Paris (13. Jahrhundert). Zitiert nach P. Pansier, Janus 1902, S. 185-186.

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ein Gefühl des Ekels vor der Berührung durch solche der öffentlichen Verachtung preisgegebenen Personen. Denn dasselbe Verbot traf auch die Juden61).

Neben dieser sozialen Aechtung der Prostituierten steht nun in merkwürdigem Kontraste einerseits ihre soziale Anerkennung als ein notwendiges Uebel von seiten der Kirche und des Staates und andererseits wiederum die sogenannte Rettung dieser armen Gefallenen durch ebendieselbe Kirche, die dieses Rettungswerk als eine wichtige Aufgabe der christlichen Liebe ansah und im kanonischen Recht sogar die Ehelichung einer bekehrten Prostituierten als eine fromme Tat bezeichnete). Die Gründung der hauptsächlich mit dem Namen der Maria Magdalena verknüpften sogenannten Häuser der Reuerinnen, der Magdalenenhäuser“, war ein Ausfluß dieser An

schauung. Die Geschichte dieser Anstalten reicht bis zum Alter tum zurück. Schon der heilige Basilius, Bischof von Caesarea in Kappadocien, errichtete als Teil seiner großen Wohltätigkeitsanstalt, der sogen. ..Basilias", auch Asyle für gefallene Mädchens), und später gründete die byzantinische Kaiserin Theodora eine ähnliche Anstalt zur Aufnahme von 500 Prostituierten, worüber schon oben (S. 453) Näheres mitgeteilt wurde.

Die Gründung der mittelalterlichen Magdalenenhäuser läßt sich zwar bis zum Antange des 12. Jahrhunderts zurückverfolgen, wurde systematisch aber erst seit dem ersten Viertel des 13. Jahrhunderts betrieben.

In den ersten Jahren des 12. Jahrhunderts stiftete Robert von Arbrissel, ein gewaltiger Prediger, den Orden zu Fontevraud in Poitiers, der die Bekehrung der ledigen Frauen und daher auch der Dirnen zum Zweck hatte. Ganze Hurenhäuser hob er durch seine Bußpredigten auf und gab den Insassinnen Anleitung zur „geistlichen Buhlschaft“.64) Im Jahre 1198 hatten zwei Priester, Fulcon und

61) Le Pileur a. a. O.. S. 2; Rabutaux, S. 54.

62) Diese zuerst auf den Konzilen von Elvira und Aix (4. Jahrhundert ausgesprochene Auffassung fixierte das Konzil von Toledo 750 n. Chr. in dem Satze: „Licet fuerit meretrix, licet multis corruptoribus exposita, si nuptiale incontaminatum foedus servaverit, prioris vitae maculas posterior munditia diluit." Vgl. P. Pansier. L'oeuvre des repenties à Avignon du XIIIe au XVIIIe siècle, Paris-Avignon 1910,

Seite 11.

63) Heinrich Haeser, Lehrbuch der Geschichte der Medicin, 3. Aufl., Jena 1875, Bl. I, S. 442.

64) Vgl. Kurt Sprengel. Versuch einer pragmatischen Geschichte der Aizteykande. 3. Aufl., Halle 1823. Bd. II, S. 322.

Pierre de Rossiac in Paris solchen Erfolg mit ihren Predigten, daß die Prostituierten sich in Menge bekehrten und das Kloster des Heil. Antonius in der Nähe von Paris für sie gegründet werden konnte.

Eine in weiteren Kreisen wahrnehmbare Bewegung zwecks Bekehrung der Prostituierten und Gründung von Magdalenenhäusern begann zuerst um das Jahr 1220 in Deutschland und Frankreich, um dann auch auf die anderen christlichen Länder überzugreifen. Sie stand nach Uhlhorn mit der vom heil. Franciscus ausgehenden Erweckung in Zusammenhang65). Damals entstand der Orden der ,,Reuerinnen der heiligen Maria Magdalena", der seinen ursprünglichen Sitz in Deutschland hatte und dort zahlreiche Klöster zählte.

dem

Das älteste6c) auf ihn bezügliche Dokument stammt aus Jahre 1220, es ist ein Erlaß des Kardinals Otto von St. Nicolai in carcere Tulliano zugunsten der Reuerinnen, im ,,Chronicon coenobi: montis Francorum Goslariae", Francofurti 1698, p. 8. Doch scheint der Orden schon vor 1215 bestanden zu haben. Denn das Frankenberger Kloster in Goslar, dem jenes älteste Dokument angehört, ist bereits einige Jahre früher gegründet worden. Aber erst seit 1220 bis 1230 kommen diese Klöster häufiger vor.67) Am Rhein wirkte ein Priester Rudolf eifrig für die Gründung von Magdalenenhäusern. Nachdem er in Worms ein solches gegründet hatte, kam er 1225 nach Straßburg, um auch hier die Dirnen zu bekehren. Herr," antworteten ihm diese,,,wir sind arm und schwach, wir können uns auf keine andere Weise ernähren; gebt uns nur Wasser und Brot, und wir wollen euch gern gehorchen." So sammelte er fünf von ihnen in einer Klause vor dem Judentor, aus der dann das Kloster St. Mariae Magdalenae erwuchs.68) Als Rudolf in Köln auf dem Grund und Boden der Abtei St. Pantaleon ein derartiges Asyl errichten wollte, erhob die Abtei Einspruch und der Plan konnte nicht verwirklicht werden.69) Dagegen wurde in Speyer um diese Zeit ein solches Haus

65) G. Uhlhorn, 1884, Bd. II, S. 298-299.

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Die christliche Liebestätigkeit, Stuttgart

66) Die Angabe von Marx, Geschichte von Trier, IV, 401, daß das dortige Kloster der Reuerinnen schon 1148 gegründet sei, ist dokumentarisch nicht belegt. Vgl. Uhlhorn a. a. O., II, 299.

67) Eine Zusammenstellung gibt Grote fends Abhandlung,,Regesten der Bullen 1227-51 über die deutschen Klöster der büßenden Schwestern der Maria Magdalena" in den,,Beiträgen zur Frankfurter Geschichte" 1881.

68) C. Schmidt, Die Straßburger Beginenhäuser. 1861, S. 202. Zit. nach Uhlhorn a. a. O., II, 299.

69) Ennen a. a. O., III, 830.

In: Alsatia

gegründet70). Eine Bulle Gregors IX. von 1246 förderte das Magdalenenwesen in Deutschland ungemein, insofern sie überall die Büßerinnen ermächtigte, Klöster zu bauen, und dem Orden zahlreiche Invilegien gab. Die Schwestern befolgten danach die Regel Augustins, jedes Kloster stand unter einem Propste, der von dem Generalpropste des ganzen Ordens bestätigt wurde. Auch die Bischöfe nahmen sich des Werkes an und veranstalteten in ihren Diözesen Sammlungen, um die armen Schwestern mit dem nötigen Lebensunterhalt zu versehen (z. B. Bischof Friedrich von Worms). Innocenz IV. bestätigte ihnen 1247 das Recht, Almosen zu sammeln, und legte allen Bischöfen noch einmal ans Herz, in ihren Diözesen Klöster für die Reuerinnen zu errichten. So finden wir um die Mitte des 13. Jahrhunderts die Magdalenenhäuser, auch Häuser der weißen Frauen genannt, in ganz Deutschland, in Erfurt. Malchow (Mecklenburg), Hildesheim, in Prenzlau, Regensburg, Wien, Prag, Neuenkirch, Luzern. Aus den Konstitutionen des Ordens71) ersieht man, daß die Regel nicht übermäßig streng war. Namentlich das Fastengebot war milde, aber auf die Arbeit wurde großes Gewicht gelegt, und die Klausur war strenge. Gearbeitet wurde von der Prim bis zum Kom

pletorium, im Sommer mit einer Pause vom Prandium bis zur Non. Unterricht wurde nur im Lesen und Singen erteilt, Grammatik sollte nicht getrieben werden. Schwestern jenseits des 24. Lebensjahres, die den Psalter noch nicht wußten, brauchten ihn nicht mehr zu lernen. Wenn Gefahr für das Seelenheil bestand, durfte bei der Aufnahme auch über die sonst geltenden Erfordernisse hinweggesehen werden. Ein Probejalir gab es nicht. Das Kloster sollte offenbar den Gefallenen eine Zuflucht72) bieten, um vor ferneren Versuchungen gesichert zu sein und durch Buße die begangenen Sünden zu tilgen, nicht aber die Prostituierten zu einem ehrbaren Leben in der Welt erziehen. Die Eintretenden wurden Nonnen und blieben Nonnen. Später nahmen die Magdalenenklöster auch ehrbare Jungfrauen auf, und verfielen rasch. Die Magdalenen in Worms, die sich 1254 noch ,,die armen büßenden Schwestern" nannten, hießen 1285,,dominae penitentes". Schon 1251 ordnete der apostolische Legat Johannes, Bischof von Tusculum, wegen der vielen in den Magdalenenklöstern vorgekommenen Aergernisse, eine Visitation durch den Provinzial der Dominikaner an. Kaum bei einem anderen Orden kommt auch ein so häufiger Wechsel der Regel vor. Die Magdalenen in Straßburg wurden schon 1252 Dominikanerinnen, die in Mainz, Erfurt, Malchow, Cisterzienserinnen, die in

70) Bauer, Hessisches Urkundenbuch, II, 83; cit. nach Uhlhorn a. a. O.

71) Abgedruckt in: Raimundi Duellii Miscellanea, Aug. Vindelic. 1723 Tom. I, p. 169 sq.

72) Eine eigentümliche Einrichtung bestand bei dem St. Spiritus-Orden. Dieser nahm Prostituierte während der stillen Woche auf, damit sie in dieser Zeit die Sünde meiden könnten.

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