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Reich oder die Bewohner desselben verdient gemacht haben und deshalb von den Kaisern, nebst Ehrennamen und Ehrentiteln, an besagten Orten spezielle Tempel erhalten haben. Auch auf Reisen opfert der Kaiser den verdienstvollen Weisen oder Staatsmännern, an deren Tempeln oder Gräbern er vorbeikommt.

Verstorbene weise und treue Prinzen, Adelige und Staatsdiener haben in Peking einen gemeinschaftlichen Staatstempel im nördlichen Viertel der Tatarenstadt. Durch die Behörden wird da im zweiten und achten Monat geopfert. Auch finden solche offizielle Opfer statt in den speziellen Tempeln, welche zur Verehrung aller solcher Ehrwürdigen in verschiedenen Orten des Reiches bestehen; weiter in den sich in Peking und den Provinzen befindlichen „Tempeln für diejenigen, welche durch Treue geglänzt haben", d. h. welche im Dienste der Dynastie ihr Leben geopfert; und so auch in einigen Privattempeln für solche treue Reichsgrossen, insbesondere in Peking errichtet; endlich für andere Kategorien von Personen in noch andern Tempeln, die in den Hauptstädten der Provinzen, Departements und Distrikte liegen. Schliesslich sind den Behörden überall im Reich jährlich drei Opfer vorgeschrieben zur Erquickung und Beruhigung der Seelen der Verstorbenen im allgemeinen, nämlich in der Ts'ing-ming-Periode des Frühlings, am Vollmondstag des siebenten Monats, und am ersten des zehnten.

Es ist eine allgemeine Vorschrift, dass, falls Staatsopfer nicht auf feste Kalendertage angesetzt sind, man für ihre Feier, mittelst des Staatsalmanachs, als glücklich bezeichnete Tage erwählt.

§ 4. Natur- und Ahnengötter.

Aus dieser Uebersicht des Staatspantheons geht deutlich hervor, dass die jetzige confucianische Staatsreligion eine Mischung von Naturverehrung und Ahnenkultus ist. Auch von dem Grundstock derselben, der Religion des klassischen Altertums, insoweit die Chinesen diese zu kennen im stande sind, gilt dasselbe. Es muss aber hierbei nachdrücklich berücksichtigt werden, dass die Naturgötter dieser Religionen, oder, besser gesagt, dieser Religion, ja sogar die höchsten unter ihnen, menschenähnlich gedacht und vorgestellt werden, und also in China zwischen Naturverehrung und Ahnenkultus nur eine sehr schwache Grenzlinie läuft, zumal praktisch gar keine. Solche Anthropomorphisation findet schon im Tso-tsch'wen ihren klarsten Ausdruck, d. h. im berühmten Kommentar des Tsch'un-ts'iu, der vielleicht von Confucius selbst herrührt, jedenfalls nicht lange nach seiner Zeit geschrieben wurde. Es heisst da, im Kapitel über das 29. Jahr des

Fürsten Tschao, dass der Heu-thu oder Herr der Erde ein gewisser Keu-lung war, der Sohn eines Kung-schi, des Ministers für Baugewerke des alten Kaisers Yao. Dieser Heu-thu hiess auch Sché oder Gott des Bodens (S. 63). Und der Tsih oder Gott des Getreides, buchstäblich der Hirse (S.63), war ein Sohn des Kaisers Schen-nung, und führte den Namen Tschu; nachher, unter der Tscheu-Dynastie, wurde auch ein gewisser Khi Hirsegott.

Auch die Thien-schen oder Himmelsgötter (S. 65) werden als menschliche Wesen betrachtet. Im Fung-suh-thung-i, „Untersuchung der Sitten und Bräuche", eine angeblich aus dem 2. Jahrh. herstammende Schrift, wird der Windgott mit dem tüchtigen Renner Fei-lien, der in der Zeit der Gründung der Tscheu-Dynastie lebte, und der Regengott mit dem Enkel des oben erwähnten Ministers Kungschi identifiziert. In Wirklichkeit aber sind die beiden, den besten älteren Kommentarschreibern nach, gewisse Sterne, von denen man. glaubte, dass sie den Wind und den Regen beherrschten. Ebenfalls steht der Feuergott bei verschiedenen Autoren als ein menschliches Individuum verzeichnet, das Tschuh-yung hiess, und einer der sechs Minister des grossen Kaisers Hwang war.

Die Anthropomorphisation der Naturgötter zeigt sich auch in dem allgemeinen Brauch, den himmlischen und irdischen Gottheiten in ihren Tempeln Bilder in menschlicher Form zu errichten. Allein auf den Staatsaltären, und wie es scheint in den Staatstempeln, werden, wie schon erwähnt, stehende Tafeln von Holz, worin ihre Namen oder Titel geschnitten sind, gebraucht. Unbedingt denkt man sich die Bilder und Tafeln der Götter durch die Seelen derselben oder einen Teil ihrer Seele bewohnt, entweder permanent oder zu gewissen Zeiten; beim Beginn jedes feierlichen Opfers wird die Seele mittelst Musik gebeten, sich hineinzubegeben, und wird beim Schluss verabschiedet, was wahrscheinlich eine Aufforderung bedeutet, sich hinweg zu begeben.

Dass die Naturgötter der Staatsreligion in der Tat nicht per se als über die menschliche Seele erhaben betrachtet werden, geht auch aus den Stellen, welche mehrere von ihnen im Pantheon einnehmen, klar hervor. Die kaiserlichen Ahnen sind daselbst höheren Ranges als die Sché oder Götter des Bodens, ja sogar weit über die Sonne und den Mond gestellt, über die Sterne, die Wolken, den Regen, den Wind, den Donner, die Berge und Flüsse, das Feuer.

Freilich macht auch die klassische, philosophische Seelenlehre, welche, wie alles klassische, selbstverständlich durch die Staatsreligion als die ausschliesslich wahre angenommen ist, es unbedingt notwendig, die Naturgötter als von völlig derselben Natur und Struktur als die

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Seelen der Menschen zu betrachten. Götter und Menschenseelen sind nämlich alle zusammen Schen. Die Seele des Himmels, so spricht das Yih, ist das alles beherrschende Tao, d. h. der „, Weg", die Bahn, der Lauf oder Gang der Natur oder des Weltalls, und ist aus zwei grossen Prinzipien zusammengesetzt: dem Yang, mit Wärme, Licht, Männlichkeit identifiziert, und der Yin, welche Kälte, Dunkelheit und Weiblichkeit vertretet. Durch die Zusammenwirkung dieser beiden Universalmächte ist alles entstanden, und wird auch die jährlich sich erneuernde Schöpfung hervorgebracht; sie sind aus dem Thai-kih, ,dem grossen Gipfel" (dem Nordpol, dem hohen unbeweglichen Mittelpunkt des Himmels?), hervorgegangen. In dieser Schöpfungstheorie wird der Yang, die Wärme und Leben hervorbringende Macht, in höchster Instanz durch den Himmel repräsentiert, die Yin dagegen durch die Erde; ersterer ist also der befruchtende Vater der Schöpfung, letztere die hervorbringende Mutter. Nun ist der Mensch, wie es im Li-ki nachdrücklich heisst, aus diesen Substanzen des Himmels und der Erde zusammengesetzt, eine Verbindung also von Yang mit Yin oder, mit andern Worten, die Vereinigung eines Schen und einer Kwei, respektiv aus Yang und Yin gebildet. Der Schen ist also von himmlischer Herkunft, und der ätherischen Seele des Himmels entnommen, die Kwei aber irdischen Ursprungs, also von materieller Substanz; beim Absterben fährt ersterer wieder nach dem Himmel zurück, während letztere mit dem Körper oder ohne denselben, in die Erde hinabsinkt. Der Mensch ist also ein Mikrokosmos; er ist mit Himmel und Erde eins; die drei bilden die San-ts'ai oder die drei Hauptelemente des Weltalls.

Die Seelen der Ahnen und der Verstorbenen, die man verehrt, sind deren wohltätige Seelen, d. h. die mit der Wärme, Licht und Segen spendende Yangseele des Weltalls identifizierten Schen. Die Kwei dagegen bilden die unzähligen Legionen von Gespenstern, welche das Weltall erfüllen, die Urheber aller Uebel und Schrecken für die Menschheit. Diese Geister sind aber nicht immer böse; es gibt unter ihnen ganz wohltätige, sogar solche, welche sowohl segenspendend als übelbringend sind, je nachdem ihre Stimmung ist. Und was die Naturgötter anbetrifft, so sind diese, gleich den verehrten Toten, Schen, auch wenn die von ihnen bewohnten Gegenstände, wie der Boden, die Berge und Wässer, der Regen usw. als zur Yin gehörige Teile des Weltalls betrachtet werden.

Confucius, und mit ihm die ganze chinesische philosophische Welt, hat überdies die Schen des Menschen als Khi, Atem oder Aether, und als Ming, Licht, bezeichnet. Die Kwei hat er auch Poh genannt, ein

Wort, womit in seiner Zeit wohl die menschliche materielle Seele gemeint war solange sie im lebendigen Körper verweilt. Synonymisch mit Schen kommt auch in den klassischen Schriften vielfach der Ausdruck Hwun vor. Die Kraft der Seele, also die Lebenskraft, wird daselbst als Tsing bezeichnet, und die Manifestation dieser Kraft als Ling. Letzteres Wort bedeutet, sowohl früher als jetzt, gemeinhin die Macht, welche die Schen, also die Götter und Menschenseelen, in grösserem oder geringerem Mass besitzen oder zu besitzen geachtet werden.

Der Umstand, dass die Naturgötter und Menschenseelen der Staatsreligion Schen sind, welche den Himmel, die Erde, die Sonne und den Mond, die Sterne, die Wolken und den Regen, die Berge und Flüsse, Stadtmauer und Gräben, Pforten, Oefen, Gräber, Tafeln und Bilder beseelen, kennzeichnet diese Religion als eine Verehrung von beseelten und dadurch Kraft und Macht besitzenden Gegenständen, deren Zweck ist, aus ihnen Nutzen zu ziehen. Deshalb wäre der Name naturphilosophischer Fetischismus nicht ungeeignet.

Der Einfluss der Götter und Ahnenseelen auf das menschliche Dasein ist von der grössten Bedeutung. Als Teile der beiden Hauptnaturmächte, des Yang und der Yin, sind sie tatsächlich die Vertreter des Willens derselben, und führen also die Oberherrschaft im Weltall, regulieren Wärme und Kälte, und erteilen damit die segensreichen oder schädlichen Einflüsse der Jahreszeiten, Ernte oder Missernte, Ueberfluss oder Hungersnot. Ausserdem neutralisieren sie die schädliche Wirkung der ihnen natürlicherweise entgegengesetzten Kwei, welche, wie schon erwähnt, Uebel in die Welt schaffen.

Selbstverständlich bezweckt die Staatsreligion in allererster Linie den Schutz und die Hilfe der Götter für die herrschende Dynastie, sowie auch für deren beide Hauptwerkzeuge zur Verwaltung und Sicherheit des Reiches: das Mandarinentum und die Reichsarmee. Daneben kommt in zweiter Linie die Förderung des Volkswohles in Betracht, denn es gilt durchaus die klassische Lehre, dass, wenn die Regierung gut und stabil ist, das Volk von selbst glücklich lebt. Das Glück der Menschheit, also des Kaiserhauses und des Volkes zusammen, wird mit dem Gedeihen des Ackerbaues und der Seidezucht, ohne welche das Leben nicht bestehen kann, verknüpft; und deshalb sind die Erfinder und Schutzgötter dieser vornehmsten Volksbeschäftigungen ganz rationell im Pantheon vertreten. Für die Handhabung dieser alles an Wichtigkeit übertreffenden Religion hat immer ein

Eine Auseinandersetzung dieser kosmopsychologischen Philosophie gibt ,,The Religious System of China" Buch II, Kap. I.

Opfer- oder Kultusministerium bestanden, welches jetzt Li-pu oder Ritualministerium heisst, und, wie jedes der übrigen Ministerien, im Bureau oder Yamen jedes mitverwaltenden Zivilmandarins, bis zu dem jedes Distriktspräfekten vertreten ist. Die Darbringung der verschiedenen Staatsopfer hat das Mandarinentum unter seine höchsten Pflichten zu zählen; also bildet dasselbe das Priestertum der confucianischen Staatsreligion, mit dem Kaiser als Pontifex Maximus an der Spitze (vgl. S. 60). Ein anderes Priestertum gibt es dabei nicht.

Als Oberhaupt des Reiches, der Religion, und sogar der grossen Mehrzahl der Götter (S. 60), ist der Sohn des Himmels berechtigt zu bestimmen, welche Götter im Pantheon eine Stelle einnehmen dürfen, sie auf niedrigere Stellen herabzusetzen oder auf höhere zu befördern. Da er aber, wie in allen wichtigen Staatsangelegenheiten, klassische Vorschriften zu befolgen hat und Streitfragen auf klassischem Gebiete im allgemeinen, und über Rangordnung der Götter insbesondere, schon längst durch die gelehrte Welt gelöst sind, so ist eine Personaländerung oder Platzverschiebung im Pantheon kaum mehr denkbar. Aber, wie seinen irdischen Mandarinen und Untertanen, welche sich um die Dynastie, das Land und das Volk verdient gemacht haben, verleiht der Kaiser häufig den Göttern, auch solchen, die nicht im Pantheon sitzen, Ehrennamen, Prinzentitel, und sogar die Kaiserwürde. Solche Ehrennamen sind oft aus verschiedenen Schriftzeichen zusammengesetzt.

Der Umstand, dass Kwan-yü, der im 3. Jahrh. starb, einen Platz im Pantheon einnimmt, nebst Göttern von Stadtmauern und Gräben, welche zum erstenmal in den Geschichtsbüchern des 6. Jahrh. erwähnt werden, und dass Ma Tsu-pho, vermeintlich eine Frau, die im 8., 9. oder 10. Jahrh. auf der kleinen Insel Mei-tscheu an der Küste Fuhkiens lebte, darin erwähnt wird, soll nicht als Beweis gelten, dass auch unklassische Elemente in der Staatsreligion eine Rolle spielen. Ihre Verehrung ist bloss als Totenkultus zu betrachten, der, wie sofort erörtert werden soll, so klassisch wie möglich ist. Die Götter der Stadtmauern und Gräben sind wirklich die Seelen der an Ort und Stelle regiert und residiert habenden Behörden. Nicht so leicht lässt sich die Verehrung von Kanonen (oder Balista), von Pforten und Steinöfen als klassisch deuten. Vermutlich aber werden wohl schwache Anspielungen auf solchen Fetischismus in klassischen oder halbklassischen Schriften zu finden sein.

§ 5. Totenkultus, Gräber, Fung-schui.

Ahnenverehrung wird in den klassischen Büchern so oft und so ausführlich erwähnt, dass es kaum zweifelhaft ist, dass diese in der alten Religion das Hauptinstitut, und für die Nation der Kern des

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