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religiösen Lebens war. Es hat sehr wahrscheinlich wohl eine Urzeit gegeben, worin es gar keine andern Götter als Seelen und Gespenster menschlichen Ursprungs gab. Jetzt noch gilt im System der Staatsreligion der Ahnenkultus als der einzige Götterdienst, der dem Volk überlassen bleibt; ausschliesslich für diesen Kultus, und nicht für die Verehrung anderer Götter, sind für die verschiedenen Klassen der kaiserlichen Untertanen in den dynastischen Statuten (S. 60) Ritualregeln und Vorschriften niedergelegt.

Schon unmittelbar nach dem Verscheiden fängt der Totenkultus an. Grosse Sorgfalt wird durch Weib und Kinder beim Reinigen und Kleiden der Leiche angewendet; kostspielige Gewänder sowie auch der Sarg wurden dem Toten bisweilen schon bei Lebzeiten von seinen Kindern geschenkt. Den verschiedenen Teilen der Kleidung und des Leichenschmucks legt man vorsorglich symbolische Bedeutungen bei, durch welche sie das Glück des Toten im Jenseits fördern. Vor und nach der Einsargung wird sowohl dem Körper als der Seele, welche in der Nähe verweilend gedacht wird, bis zum siebenten Tage geopfert, hauptsächlich morgens, oder morgens und abends, wenn die Familie ihre Mahlzeiten einnimmt. Verwandte und Freunde, die sich zum Kondolieren ins Trauerhaus begeben, bringen Opfergaben mit sich, insbesondere verzinnte Papierchen, welche verbrannt werden und sich dadurch in Geld für das Jenseits verwandeln. Auch buddhistische Geistliche finden sich, zum Lesen einer Art Messe für die Seligkeit der Seele, im Trauerhause ein. Spezielle Erwähnung verdient das Abschiedsopfer, welches die Trauernden beim Austritt des Leichenbegängnisses an der Haustür darbringen. Hohen Würdenträgern wird sogar vor manchen Häusern, wo der Zug vorübergeht, durch die Bewohner ein solches Opfer bereitet, und während der Zug einige Augenblicke hält, fussfällig dargebracht.

Reichlichst wird an das Totenritual Geld und Sorgfalt gewendet, wenn der Verstorbene pater oder mater familias, reich und geehrt war, oder einen hohen Rang im Staatsdienst einnahm. In dem Staatsritual findet man ausführliche, auf Sätze in den kanonischen Büchern gegründete, Vorschriften für die Bestattung von Kaisern, Kaiserinnen, Mitgliedern des kaiserlichen Hauses, Mandarinen der neun Klassen, Literaten, und gemeinen Staatsbürgern, wie auch für die Opfer, welche den Verstorbenen einer jeden dieser Kategorien darzubringen sind.

Letztere, völlig klassisch, sind fünf an der Zahl. Das sog. Yüopfer wird unmittelbar oder bald nach der Beerdigung im Hause der Seelentafel des Verstorbenen gebracht und dann noch zweimal an

glücklichen Tagen wiederholt. Viele dehnen es, mit buddhistischem Ritual, zu einer grossen Seelenmesse aus, während welcher Unmassen verzinnten Papiers und andere papierne Gegenstände von Wert und Nutzen für die andere Welt, durch Feuer dem Toten nachgeschickt werden.

Das zweite offiziell vorgeschriebene Opfer heisst Tsuh-khüh, „die Beendigung des Trauergeheuls"; es folgt am hundertsten Tage und ist im Ahnentempel zu feiern. Die daselbst in Tafeln wohnenden Ahnen bis zur vierten Generation sind bei diesem Opfer herbeizuziehen, und die Seelentafel des Verstorbenen selbst ist für die Feier in das Gebäude zu tragen. Familien ohne Ahnentempel feiern das Opfer am Hausaltar. Das dritte oder „, das kleine Glücksopfer", Siao-siang, ist gerade ein Jahr nach dem Verscheiden darzubringen, das grosse Glücksopfer", Ta-siang, wieder ein Jahr später, und ist mit der definitiven Leberbringung der Seelentafel in den Ahnentempel zu verbinden. Das fünfte Opfer heisst Than, fällt in den 27. Monat nach dem Tod und bezeichnet die Beendigung der Trauerzeit oder des Tragens von Trauergewändern von Kindern und Weib. Schliesslich ist jedes folgende Jahr am Sterbetage (Ki-zjih) ein Opfer zu feiern.

Nicht überall im Reiche werden die obigen durch die Staatsreligion festgesetzten Regeln ganz getreu befolgt. In vielen Familienkreisen z. B. werden die erwähnten Morgen- und Abendopfer, welche man an den sieben ersten Tagen nach dem Verscheiden darbringt, während der ganzen Trauerzeit am 1. und 15. jeden Monats wiederholt, oder statt dessen am Ende der dritten, fünften und siebenten siebentägigen Periode nach dem Tode.

Ein wesentlicher Teil des Totenkultus und der Totenopfer ist die Trauer, welche bei jedem Sterbefall die ganze Familie durchzumachen hat. Sowohl durch die kanonischen Bücher als durch die jetzigen Reichsstatuten sind für alle Ränge und Stände der Menschheit fünf Hauptklassen von Trauergewändern vorgeschrieben, von stets groberem Stoff, je nachdem die Person dem Verstorbenen im Verwandtschaftsgrad nahesteht. Für Kinder, Schwiegertöchter und Gattinnen ist es von schlechtem Hanfgewebe, demselben woraus man die gröbsten Säcke verfertigt, und soll es bis in das dritte Jahr, genauer 27 Monate, bei der Feier aller Opfer und aller Riten für den Verstorbenen getragen werden; für die Verwandten der vier übrigen Klassen ist das Tragen eines weniger groben Hanfgewandes während eines Jahres, neun, fünf oder drei Monate erforderlich. Kostbarkeiten oder Schmuckgegenstände während der Trauerzeit zu tragen ist strengstens verboten. Zweifelsohne bedeutet die Trauerkleidung ein Totenopfer, durch das

man alle seine eigentlichen Kleider und Wertsachen dem Hingeschiedenen bietet oder widmet; in Wirklichkeit herrscht noch immer der Brauch, bei der Feier der verschiedenen Totenopfer wirkliche Kleider oder Seide, gewöhnlich aber grosse Massen von Kleidern aus Papier bzw. Papierchen worauf Kleider abgebildet sind, mittelst Feuer ins Jenseits nachzuschicken. Die Trauer gilt für ein uraltes Institut, welches der Staat von altersher der ganzen Nation als eine heilige Pflicht vorschreibt. Nach dem grossen Gesetzbuch des vorigen und des jetzigen Kaiserhauses, d. h. Ta-Ming Luh-li und Ta-Ts'ing Luh-li, wird das Vernachlässigen der Trauerzeit mit strenger körperlicher Züchtigung bestraft. Zivil- und Militärbeamte sind, klassischer Vorschrift zufolge, verpflichtet, beim Tode ihres Vaters oder ihrer Mutter ihre Würde abzulegen, eilig nach dem Elternhaus zu reisen und daselbst die Trauerpflicht bis zum Ende durchzumachen.

Samt ihren Kleidern und Schmucksachen widmen die Kinder während der Trauerzeit dem Toten die Speisen, welche sie sonst zu sich nehmen würden; d. h. sie fasten. In den kanonischen Schriften geht an mehreren Stellen hervor, dass diese Sitte im Altertum am strengsten durchgeführt wurde. Im ersten Teil der Trauerzeit wurde keine andere Nahrung als Reiswasser eingenommen und also tatsächlich gehungert; man sollte sich deshalb mit Hilfe eines Stabes auf den Füssen halten, und seitdem ist der Stab als Teil des Gewandes der tiefen Trauer dem ganzen Volke im Staatsritual vorgeschrieben. Zu bestimmten Zeitpunkten war es den Trauernden erlaubt, sich allmählich etwas besser zu nähren; nur Fleisch und Wein blieben bis zum letzten Monat streng untersagt: die zwei Dinge also, die eben die Hauptartikel der Opfergaben für die Verstorbenen bildeten. Im Laufe der Zeiten ist das Fasten ziemlich ausser Gebrauch geraten; das jetzige Reichsgesetzbuch droht aber noch immer denjenigen, welche in der Trauerzeit an festlichen Mahlzeiten teilnehmen, mit 80 Stockprügeln.

Im klassischen Zeitalter wurde sogar bei Sterbefällen das ganze Haus dem Toten überlassen und also nebst Inhalt ihm geopfert. Die Kinder und das Weib zogen sich daraus zurück, erbauten sich aus Ton und Stroh eine kleine Hütte, ernährten sich daselbst mit Reiswasser und schliefen auf Matten mit einem Erdkloss als Kopfkissen. Nach dem Yü-opfer durfte die Hütte einigermassen verbessert und etwas mehr wohnlich gemacht werden; nach dem kleinen Glücksopfer bezogen die Trauernden ein einfaches Gemach im Hause, und schliesslich am Tage des grossen Glücksopfers ihre eigenen Schlafzimmer, und zwar ohne sich, bis zum Than-opfer, in ihre Betten zu legen. Den Trauernden der zweiten und der dritten Klasse war es

untersagt in Betten zu schlafen. Weil die kanonischen Schriften diese Sitten vielfach erwähnen, sind dieselben im Laufe der Jahrhunderte stets Ritualgesetze geblieben. Es gibt auch in den Geschichtsbüchern zahlreiche Beispiele von Kindern, welche Trauerhütten auf dem Grabe ihres Vaters oder ihrer Mutter errichteten. Heutzutage werden diese Vorschriften nicht mehr so pünktlich befolgt. Das Weib und die Kinder begnügen sich damit, ihre eigenen Schlafgemächer unbenutzt zu lassen und sogar vor der Bestattung der Leiche die Nächte neben derselben auf Matten auf dem Fussboden zuzubringen; überdies trägt man aus dem Hauptzimmer des Trauerhauses das Mobiliar und alle Schmuckgegenstände völlig hinweg, und die nächsten Verwandten ziehen sich während der buddhistischen Seelenmesse (s. S. 74) dann und wann in eine irgendwo im Hause durch Leinwand abgetrennte Ecke zurück. Auch werden die Privatgemächer des Verstorbenen in vielen Fällen einige Zeitlang verschlossen und nicht betreten.

Die Reihe der Bräuche bei der Totenverehrung ist hiermit nicht. erschöpft. Es sind noch Wertsachen und Gegenstände des täglichen Gebrauchs, Seidenstoffe, Kleider, Bücher usw., sogar Speisen zu erwähnen, welche von den ältesten Zeiten her den Toten, hauptsächlich solchen hohen Ranges, ins Grab mitgegeben werden. Dieser Brauch hat früher die grösste Ausdehnung gehabt, hat indessen im Lauf der Zeiten allmählich nachgelassen; Nachahmungen in Holz, Ton, Stroh, Papier und anderem Material sind an Stelle der wirklichen Gegenstände getreten; und statt dass man diese dem Toten ins Grab legt, werden sie nun auf dem Grabe oder zu Hause geopfert und verbrannt. In erster Linie spielen die schon erwähnten verzinnten Papierchen, welche bei fast jedem Opfer für die Seele überall massenhaft verbrannt werden, zur Vertretung wirklichen Geldes, ihre Rolle. Auch papierne Sklaven und Diener, Weiber und Konkubinen werden mit verbrannt und weisen auf wirkliche Menschenopfer vergangener Zeiten zurück. In der Tat enthalten die Geschichtsbücher und andere Schriften, sogar klassische, von 677 v. Chr. an, Mitteilungen über Personen, die, freiwillig oder gezwungen, dem Toten ins Grab und also ins Jenseits folgten; hauptsächlich fand dies bei der Bestattung von Fürsten und Reichsgrossen statt. Auch sollen Weiber sich häufig mit ihren Gatten haben beerdigen lassen. Ying Tsung von der Ming-Dynastie, der von A. D. 1436 bis 1464 regierte, verbot im Testament das Beerdigen seiner Konkubinen mit seinem Leichnam, und damit soll der grausame Brauch bei kaiserlichen Bestattungen abgeschafft worden sein. Dem ersten Kaiser seines Hauses waren nicht weniger als 38 seiner 40 Konkubinen in den Tod gefolgt.

Freiwillige Selbstentleibung der Witwen, damit der Körper den Gatten ins Grab, die Seele ihn ins Jenseits zu begleiten im stande sei, kommt noch heutzutage in China vielfach vor und war, wie die Geschichtsbücher beweisen, in vergangenen Zeiten an der Tagesordnung. Oft belohnte der Kaiser die tugendhaften Witwen mit einer steinernen Ehrenpforte, welche während Jahrhunderte ihren Ruhm dem Volke verkündigten, und also wurde manche andere Frau veranlasst, ihrem schönen Beispiel zu folgen; dazu kommt, dass die Seelentafeln vieler solchen treuen Gattinnen die Ehre geniessen, in lokalen Staatstempeln für tugendhafte Frauen aufgenommen zu werden. Es versteht sich fast von selbst, dass solche Selbstmorde oder lebendige Mitbeerdigungen auf dem uralten Prinzip beruhen, die Witwe sei Eigentum des Gatten und habe ihm also samt seinen andern Schätzen ins Jenseits zu folgen. Auf jeden Fall müssen Witwen, die vor Selbstmord zurückbeben, ihr ganzes Leben lang auf Wiederverheiratung verzichten, soll nicht die Geringschätzung und sogar die Verachtung der ganzen confucianisch gebildeten Welt sie treffen.

Es liegt auf der Hand, dass, wo man von den ältesten Zeiten her so viel auf den Kultus der Toten gab, die Gräber, in denen nicht bloss ihre Körper, sondern auch ihre Seelen ruhen, jederzeit Gegenstand grosser Sorgfalt gewesen sind. Darf man alten Ueberlieferungen und andern historischen Nachrichten trauen, so war die Errichtung grosser Grabhügel für Fürsten und Grosse in China stets Regel, und die Mausoleen, welche man in historischen Zeiten für Kaiser und Prinzen erbaute, waren wirklich grossartig. Die der jetzt regierenden Dynastie, die auf zwei grossen Grabstätten, weit östlich und westlich von der Residenz liegen, sind mit den dazu gehörigen Bauten und Cypressenwäldern gewiss die prachtvollsten und grössten, welche Menschenhand je geschaffen. Sie sind Nachahmungen der nicht weniger stolzen Gräber nördlich von Peking, die der vorigen Dynastie, den Ming, gehören. Den Kern eines kaiserlichen Mausoleums bildet der Grabhügel mit darin befindlicher Leichenkammer, und ein in einiger Distanz davorstehender Tempel, wo die Seelentafel aufbewahrt und mit Opfern angerufen und verehrt wird. Für die viel kleineren Grabmäler der Prinzen, sowie für die Gräber der neun Klassen der Mandarinenwelt, sind die Grundzüge des Baues und der Dimensionen in den kaiserlichen Statuten fest vorgeschrieben. Besondere Erwähnung verdient die seit Jahrhunderten auf solche Mausoleen und Gräber führende Zugangsallee, wo zur Rechten und Linken steinerne Menschen und Tiere stehen, in denen die wirklichen Personen und Tiere zu erkennen sind, welche vor uralten Zeiten der Leiche ins Grab nachgestürzt oder auf dem

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