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Ein Wort zugunsten des Kirchenhistorikers Rufinus.

Von Ad. Jülicher.

Die ausgezeichnete Abhandlung von O. Seeck und G. Veith über die Schlacht am Frigidus (in dieser Zeitschrift Bd. XIII S. 451-467) scheint mir in einem Punkte bei Besprechung der Quellen von einer unhaltbaren Voraussetzung auszugehen; ich glaube meinen Dank für den Gewinn, den mir im Verständnis des Details jene Studie gebracht hat, keinen unangemessenen Ausdruck zu geben, wenn ich dafür sorge, daß der verhältnismäßig kleine Fehler sogleich beseitigt wird.

S. 455 heißt es dort, Rufinus, der eine Hauptzeuge für die Vorgänge im Krieg mit Eugenius, habe die Anregung zu seiner Übersetzung der eusebianischen Kirchengeschichte zwar 402 empfangen, der Schlußteil aber, der hier allein in Betracht komme, d. h. die von ihm selber hinzugefügten Bücher 10 und 11 über die Zeit von Constantin bis Theodosius, müßte mindestens ein Jahrzehnt später, geschrieben sein, weil Rufin h. e. XI 33 schon die Stelle in Augustin de civ. Dei V 26 die auch einige Episoden aus der Schlacht am Frigidus behandle benutzt habe. In der Anm. S. 455 Nr. 1 bezeichnet es Seeck als zweifellos, daß hier Rufinus den Augustinus ausschreibe.

In der Tat ist die Abhängigkeit des einen Berichts vom andern unverkennbar; auf den Ausweg, sie beide von einer dritten, heut verlorenen Vorlage abhängen zu lassen, wird schwerlich jemand verfallen. Aber nicht Rufinus ist der Abschreiber, sondern Augustin. Sein Werk über den Gottesstaat hat er nicht (S. 454) „sehr bald“ nach der Eroberung Roms auszuarbeiten begonnen; jedenfalls sind die Bücher 4 und 5 erst im Jahre 415 geschrieben und veröffentlicht worden. Sein Brief 169, 1, der über die in diesem Jahre vollendeten Arbeiten Bericht erstattet, erhebt das Datum „Sommer 415" für die Vollendung von civ. D. 4 und 5 über jeden Zweifel. Andererseits kann Rufinus nicht erst 416 soweit müßten wir dann doch mit seinem Werk herabgehen die letzten Stücke seines Geschichts werkes niedergeschrieben haben. Wir kennen seinen Todestag nicht genau, aber nach dem Jahre 410 begegnet uns keine Spur von ihm, und es ist fast nicht möglich, ihn noch nach 411 am Leben zu denken. Vor allem aber beweist das Vorwort seiner Kirchengeschichte, daß er das ganze Werk auf einmal herausgegeben hat, daß der Bischof Chromatius von Aquileia, von dem der Auftrag kam, noch lebt auch von diesem ist nach 407 keine Spur mehr aufzutreiben! und daß die Unglückszeit, in der der Wunsch nach solch erbaulicher Lektüre entstanden war, noch nicht vorüber ist. Rufin arbeitet bekanntlich mit erschreckender Schnelligkeit; wir haben nicht den geringsten Anlaß zu bezweifeln, daß er mit dem Geschichtsbuch fertig gewesen ist, ehe Alarich nach dem ersten Einfall von dem Boden Italiens wieder verschwunden war. Von der Katastrophe Roms im Jahre 410, oder auch nur von den Greueln des Krieges mit Radagais läßt seine Darstellung nichts ahnen. Die Unmasse von Benutzungen des Rufin reicht in die ersten Jahre nach 402 zurück; sollte Paulinus Nolanus carm. XIX 98ff. — zu Jahresanfang 405 oder 404 gedichtet nicht auf Rufin h. e. XI 24 zurückgehen? Und wenn Orosius 417 den Rufin reichlich ausgeschrieben hat, was hindert uns dann, die Bekanntschaft mit Rufins Werk bei Augustin um 415 anzunehmen? Zumal Augustinus andere Werke des Rufin, wie dessen Übersetzung von Gregor Naz. und Basilius, recht rasch in Gebrauch nahm! Daß Augustin sich für ein Ereignis aus der Schlacht am Frigidus auf Berichte von

mitkämpfenden Soldaten beruft (vielleicht hatte er sie 398 unter den Truppen Mascezels kenuen gelernt), schließt die gleichzeitige Benutzung einer schriftlichen Quelle nicht aus.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch vor Anwendung unbilliger Maßstäbe im Urteil über die alten Historiker warnen. S. 455 wird dem Rufin bewußte Geschichtsfälschung in maiorem Dei gloriam nachgesagt, S. 459 er mit Eunapius den notorischen Fälschern zugerechnet. Seine Kritiklosigkeit, Flüchtigkeit, Unwissenheit sind wahrhaftig groß genug; er ist ein kleiner Geist und gar nicht zum Historiker geboren; aber hat er wohl je mit Bewußtsein gelogen? In jenem Aufsatz wird weiterhin Theodorets Wahrheitsliebe „mehr als zweifelhaft genannt (S. 459). Dessen Kirchengeschichte ist auch kein Meisterwerk, aber seine Wahrheitsliebe würde ich doch noch um ein Erhebliches höher einschätzen als die des Rufin. Wenn man Theodorets Behauptung, Theodosius habe gegen vielfache Übermacht gekämpft und sei nur durch die Hilfe Gottes gerettet worden, als „zweifellos tendenziöse Erfindung“ (S. 463 n. 6) bezeichnet, so wird dem Begriff „Tendenz“ doch wohl eine Ausdehnung gegeben, die schon gefährlich ist. Dann ist fast jeder Bericht eines Interessierten tendenziös, heute wie im Altertum. In bezug auf die Schlacht am Frigidus haben doch gerade die hoffentlich in der Hauptsache abschließenden Untersuchungen von Seeck und Veith den großen Wert von Rufins Bericht wenn man nur abzieht, was der Kritiker bei jedem Berichterstatter in Abzug bringt erwiesen.

Personalien.

Bruno Keil-Straßburg ist für H. Lipsius, der vom Lehramt zurücktritt, nach Leipzig berufen worden; sein Nachfolger in Straßburg wird Ed. Schwartz-Freiburg, der damit in seinen alten Wirkungskreis zurückkehrt. Dante Vaglieri, Professor der Epigraphik an der Universität Rom, der auch als Leiter von Ausgrabungen, zuletzt in Ostia, sich große Verdienste erworben hat, ist am 12. Dezember 1913 in Ostia am Gehirnschlag gestorben. Sein Nachfolger wird Ettore Pais.

Arthur Rosenberg hat sich in Berlin für alte Geschichte habilitiert.

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Die römische Industrie.

Wirtschaftsgeschichtliche Untersuchungen.

Von Herman Gummerus.

I.

Das Goldschmied- und Juweliergewerbe.

Einleitung.

Eine Geschichte der römischen Industrie besitzen wir noch nicht. Nur über einzelne Seiten ihrer Entwickelung liegen zusammenfassende Untersuchungen vor, so über die technischen Fragen in der bekannten Arbeit von H. Blümner und über die Handwerkervereine in dem großen, für lange Zeit abschließenden Werke von P. Waltzing. Fragt man aber nach den Organisationsformen und der volkswirtschaftlichen Bedeutung der industriellen Produktion sowie nach der geschichtlichen Entwickelung und der sozialen Gliederung des Handwerkerstandes, so ist man teils auf veraltete oder mit ungenügendem Quellenmaterial ohne wahres historisches und nationalökonomisches Verständnis verfaßte Darstellungen, teils auf eine unübersehbare Menge Einzeluntersuchungen angewiesen.

Daß es auf diesem Gebiete noch keine auch einigermaßen befriedigende zusammenfassende Darstellung gibt, beruht teils darauf, daß in vielen Punkten die nötigen Vorarbeiten fehlen, teils auf der großen Ungleichmäßigkeit des Forschungsmaterials. Es kommen zunächst die literarischen Quellen in Betracht. Was aus diesen für die Kenntnis der römischen Industrie zu gewinnen ist, liegt größtenteils in den Handbüchern gesammelt vor und ist auch längst von der Forschung verwertet worden. Dagegen hat das sehr reiche epigraphische Material bis jetzt nicht entfernt die Beachtung gefunden, die es verdient. Was mit Hilfe dieses Materials geleistet werden kann, hat P. Waltzing durch seine oben erwähnte Arbeit über die römischen Handwerkervereine gezeigt. Allein außer den Inschriften, die sich auf diese beziehen, kommen auch die zahlreichen Grab- und Votivinschriften römischer Handwerker in Betracht. Einen lobenswerten Klio, Beiträge zur alten Geschichte XIV 2.

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Versuch diese statistisch zu verwerten, bezeichnet die kürzlich erschienene Dissertation von G. Kuehn1). Mit Hilfe der Inschriften sucht der Verfasser die Verteilung der Handwerker der verschiedenen Gewerbe auf die drei Stände der Freigeborenen, Freigelassenen und Sklaven zu ermitteln. Freilich läßt die Vollständigkeit der Materialsammlung sowie die Forschungsmethode des Verfassers viel zu wünschen übrig. Ein grundsätzlicher Fehler war es zum Beispiel, alle diejenigen Handwerker, die zu dem kaiserlichen Hause oder einer privaten Familie gehörten, von der Statistik auszuschließen, ganz abgesehen davon, daß der Verfasser bei dieser Trennung ohne genügende Prüfung der einzelnen Inschriften verfahren hat. So sind auch die gewonnenen Resultate der hübschen Abhandlung in keiner Richtung abschließend.

Wie reich auch das epigraphische Material ist, so wird doch seine Brauchbarkeit durch die ungleichmäßige Verteilung auf verschiedene Länder und verschiedene Gewerbe sehr vermindert. Hier kommt uns in vielen Fällen die archäologische Forschung zu Hilfe. Mit jedem Jahre mehren sich durch die Ausgrabung römischer Städte und römischer Villen die Entdeckungen von Werkstätten und Handwerkerwohnungen. Noch größere Bedeutung hat die planmäßige Untersuchung der Überreste der industriellen Produktion. Wie interessante Ergebnisse diese Forschung auch für die Wirtschaftsgeschichte geben kann, zeigen auf dem Gebiete der Keramik die Arbeiten von Dragendorff, S. Loescheke und Déchelette, auf dem der Bronzeindustrie diejenigen von H. Willers. Es ist einer der empfindlichsten Fehler der bisherigen Darstellungen auf unserem Gebiete, daß sie dieses archäologische Forschungsmaterial fast vollständig vernachlässigen.

Vorliegende Abhandlung wird die erste sein in einer Serie „wirtschaftsgeschichtlicher Untersuchungen", in welchen der Verfasser mit Heranziehung alles zugänglichen Materials die Betriebsformen der römischen Industrie und die Zusammensetzung und wirtschaftlich-soziale Lage des römischen Handwerkerstandes unter möglichst strenger Beobachtung der geschichtlichen Entwickelung behandeln wird.

Von dem Bestande unseres Quellenmaterials hängt es ab, daß die Untersuchung hauptsächlich die spätrepublikanische Zeit und die frühere Kaiserzeit umfassen wird. Dabei war die Frage zu stellen, ob sie das ganze Gebiet des römischen Reiches berücksichtigen oder sich auf die westliche, lateinische Hälfte beschränken sollte. Ich habe mich für die zweite Eventualität entschlossen. In Erwägung kam erstens, daß die auf das Handwerk bezüglichen Inschriften aus der östlichen Reichshälfte mit denjenigen aus dem Westen weder an Zahl noch an inhaltlicher Bedeutung zu vergleichen sind; zweitens die große Verschiedenheit der griechisch

1) G. Kuehn, De opificum Romanorum condicione privata quaestiones. Halle 1910.

orientalischen Verhältnisse von den römisch- okzidentalischen gerade auf unserem Gebiete. Nur in den ägyptischen Papyri römischer Zeit liegt eine reiche Fülle wertvoller, sehr interessanter Notizen über das Handwerk und den Stand der Handwerker vor. Die erste zusammenfassende Bearbeitung dieses Materials liegt jetzt in der schönen Abhandlung von Theodor Reil vor1). Aber gerade hier, im Lande der Pharaonen, sind die wirtschaftlichen und sozialen Zustände so eigenartig und unterscheiden sich so sehr von denjenigen der westlichen Provinzen des Reiches, daß eine Verwertung dieses Materials für unsere Untersuchung ausgeschlossen ist. Schon die Tatsache, daß die Handwerker in Ägypten durchweg freier Geburt waren 2), und das Vorkommen des von der Ptolemäerzeit übernommenen Systems der Staatsmonopole in verschiedenen Gewerbezweigen3) - auch im Goldschmiedgewerbe 4) zeigen diesen Unterschied zur Genüge. Doch wird gelegentlich, wenn das von dem Gange der Untersuchung bedingt ist, auf griechisch-orientalische Verhältnisse Rücksicht genommen werden.

Um die Untersuchung zu vereinfachen schien es zweckmäßig, jedes einzelne Hauptgewerbe für sich zu behandeln. Empfohlen wird diese Zerlegung der Arbeit namentlich durch die oben berührte Ungleichmäßigkeit des Quellenmaterials, die für das eine Gewerbe die Grab- und Votivinschriften, für das andere Fabrikstempel und archäologische Forschungsresultate in den Vordergrund stellt.

Für das Goldschmied- und Juweliergewerbe, mit dem der Anfang gemacht wird, kommt in erster Linie das epigraphische Material in Betracht. Eine notwendige Vorarbeit der Untersuchung muß also sein, alle auf dieses Gewerbe bezüglichen Inschriften zu verzeichnen und kritisch zu prüfen. Vorangeschickt wird eine philologisch-antiquarische Musterung der in Frage kommenden lateinischen Berufsbenennungen in der Absicht, dem Verzeichnis der Inschriften einen sicheren Grund zu schaffen. Es folgt im dritten Kapitel eine Darstellung der geschichtlichen Entwickelung des Gewerbes.

Die Inschriften werden, soweit sie in unser Verzeichnis aufgenommen sind, nur unter den betreffenden Nummern desselben angeführt.

1) Theodor Reil, Beiträge zur Kenntnis des Gewerbes im hellenistischen Ägypten. Diss., Leipzig 1913. Die Arbeit behandelt sowohl die ptolemäische als die

römische Zeit.

2) Wilcken, Ostraka I 703. Reil a. a. O. S. 170ff.

3) Mitteis -Wilcken, Grundzüge 239 ff. Reil a. a. O. S. 11 ff.

4) Wilcken, Grundzüge I 256; Chrestomathie Nr. 318: Pachtangebot aus dem

J. 128 n. Chr. Reil a. a. O. S. 12.

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