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Kapitel I.

Die verschiedenen Zweige des Goldschmied- und Juweliergewerbes. Die gewöhnliche Bezeichnung eines Goldschmieds war und blieb bis in die späteste Zeit hinein aurifex1). Daneben kommt als substantiviertes Adjektivum vereinzelt aurarius (= faber aurarius), gewöhnlich in Verbindung mit argentarius, vor. Daß diese Benennung die ältere wäre, die später durch aurifex verdrängt worden sei, wie Habel2) meint, läßt sich nicht nachweisen. Aurifex wird schon von Plautus benutzt, wogegen aurarius, das als Adjektivum ebenso alt ist), als Substantivum erst in einigen. Inschriften aus der Kaiserzeit vorkommt4). Eher hat man mit Blümner) anzunehmen, daß die aurarii hauptsächlich als Vergolder beschäftigt waren, denn in den Glossen) wird das Wort mit zovoor wiedergegeben. In der spätesten Zeit tritt aurarius als Synonym für susceptor aurarius auf7).

Ursprünglich waren wohl in dem Gewerbe der aurifices alle Handwerker einbegriffen, die in edlen Metallen und Edelsteinen arbeiteten, und auch später hat es natürlich immer Goldschmiede gegeben, die alle die verschiedenen Zweige des Gewerbes ausübten. Aber der steigende Luxus hat auch auf diesem Gebiete zu einer Spezialisierung geführt, wenn auch nicht in demselben Maße wie in anderen Industrien.

Zuerst sind zu erwähnen die Ringmacher, anulari. Selbstverständlich hat in allen Zeiten jeder Goldschmied auch Ringe gemacht. So ruft L. Piso, als er in Corduba an der Stelle eines zerbrochenen Ringes einen neuen machen will, einen aurifex herbei 8), und Gaius setzt den Rechtsfall voraus, daß eine Person bei einem aurifex Ringe bestellt 9). Aber die sehr verbreitete Anwendung von Ringen, besonders Siegelringen, ließ schon früh die Ringmacher als besonderes Gewerbe aufkommen. Ein conlegium 1) Die Form aurufex Nr. 31, 126, 129 und 146, aurefici Nr. 70, taberna aureficina Nr. 171.

2) Bei Pauly-Wiss. II 2425. 3) Zuerst bei Plautus.

4) Sicher nur dreimal: Nr. 2 aurar(ius). Nr. 76 [au]rarius argentar(ius). Nr. 125 aurario et argentario. CIL VI 33933 ist die Ergänzung [a]urarius de Velab(ro) mit Hinsicht auf die Seltenheit des Wortes mehr als unsicher; besser: [th]urarius. Die Konjektur CIL III 1215: de scola fabrorum aurariorum (überliefert wird DE SCOL FAB · NR. A· G ·) entbehrt jeder Berechtigung. Orelli 4148: auraria et margaritaria ist unecht (= CIL VI 3405*). In einer Inschrift aus Perinthos aus dem Anfang des I. Jahrh. n. Chr. (Arch.-ep. Mitt. aus Österr. XIX 1896 S. 67 f.) ergänzt der Herausgeber Kalinka: rionę av [ga]pios, eine Konjektur, die doch zweifelhaft ist. Nach dem Faksimile ist in der Lücke für drei bis vier Buchstaben Raum übrig.

5) Pauly-Wiss. VII 1574. 6) Corp. Gloss. II 27, 13.
7) Die Belege im Thesaurus s. v. 8) Cic., Verr. IV 56.
9) Gaius, Inst. III 147

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Dig. XIX 2, 2. 1.

anulariorum existierte in Rom schon am Ende der Republik oder am Anfang der Kaiserzeit (Nr. 63) und sowohl aus Italien als aus den Provinzen (Gallien und Germanien) sind Grabinschriften von anulari bekannt. Aus einer Cicerostelle') hat man schließen wollen, daß die anularii „Gemmenschneider für Siegelringe" waren2). Aber streng genommen spricht Cicero an dieser Stelle von dem anularius nur als von einem Sachverständigen, nicht als von einem Siegelmacher. Eine vor kurzem in Bologna entdeckte Grabschrift (Nr. 155) erwähnt einen C. Camonius C. 1. Gratus faber anular[ius]. Das Epitheton faber ist aber eher auf einen Schmied als auf einen Gemmenschneider zu beziehen, denn dieser wird in den Quellen immer mit dem Epitheton scalptor oder sculptor bezeichnet3). Man wird daher geneigt, die anularii als Ringmacher überhaupt aufzufassen1), wobei es natürlich nicht ausgeschlossen ist, daß sie auch als Gemmenschneider tätig sein konnten.

Ob auch die Armbandmacher ein eigenes Gewerbe bildeten, sei dahingestellt. Armillarius, yehoлotós, kommt nur als Glosse vor 5). Daß es aber unter den Goldschmieden an Arbeitern nicht fehlte, die die Verfertigung von Armbändern als Spezialität hatten, zeigt die Grabschrift eines jungen Sklaven aus Rom (Nr. 94), der wegen dieser Kunst gerühmt wird: noverat hic docta fabricare monilia dextra.

Eine weitere Spezialität war diejenige der Goldschläger, brattiarii, auch aurifices brattiarii genannt. Außer in einigen stadtrömischen Inschriften werden diese Handwerker nur selten und zwar erst in Schriften und kaiserlichen Verordnungen später Zeit erwähnt. Da die dünnen Plättchen, die sie aus dem Golde aushämmerten, zum Vergolden benutzt wurden, fiel dieser Berufszweig teilweise mit dem der Vergolder (inauratores, deauratores) genannt) zusammen 7). Eine stadtrömische Inschrift aus dem ersten Jahrhundert der Kaiserzeit erwähnt ein collegium brattiariorum inauratorum (Nr. 1). Eine zweite Inschrift aus der Zeit des Traian erwähnt einen kaiserlichen Freigelassenen ab auraturis (Nr. 58).

Zu den Goldarbeitern im weiteren Sinne dürften auch die barbaricarii gezählt werden. In der älteren Zeit verstand man unter der ars barbaricaria

1) Cic., acad. II 86: quid, si in eiusdem modi cera centum sigilla hoc anulo impressero? ecquae poterit in agnoscendo esse distinctio? an tibi erit quaerendus anularius aliqui?

2) Mau bei Pauly -Wiss. I 2651; Blümner, Röm. Privataltertümer S. 266 A. 1. 3) Vgl. Nr. 93: gemmarius sculptor. Plin., n. h. XXXVII 60: scalptor; 63: scalpentes gemmas. Corp. gloss. III 307, 32: dazтvidioyλigos sculptor anularius; 491, 59: dactilidiogliphus anuli sculptor; 513, 62: dactylidioclyfos sculptor anuli.

4) In den Glossen werden als Synonyme für anularius daztvkidoroiós, daztvλorológ, daztvicios, anulorum opifex gebraucht. S. den Index zum Corp. Gloss. 5) Corp. Gloss. II 25, 33. 6) Aurator kommt nur als Glosse vor.

7) S. hierüber Blümner, Technologie IV 307 ff. Pauly-Wiss. VII 1573.

die Brokatweberei und die Kunst, feine Stoffe mit Gold- und Silberbroderien zu schmücken. Der Handwerker, der den zu diesen Arbeiten erforderlichen feinen goldenen Draht zu spinnen verstand, hieß griechisch zovoorεotquLE ÚS1). Eine späte stadtrömische Inschrift (Nr. 80) macht uns mit einer auri netrix bekannt. Eine Händlerin mit goldgestickten Gewändern war vermutlich die auri vestrix de sacra via (Nr. 81). Später nannte man barbaricarii auch die Metallarbeiter, die die Waffen mit Gold- und Silberzierraten schmückten2). Es gab im vierten Jahrhundert an mehreren Orten kaiserliche Spezialfabriken für diesen Zweck3). Die ars barbaricaria in diesem Sinne dürfte also mit der urstizỳ Tέpy) verwandt gewesen sein. Ein Vertreter dieses letztgenannten Kunstgewerbes war vermutlich der in einer Inschrift aus Caesarea in Mauretanien erwähnte inpaestator Nr. 171 a 5). Auch die segmentarii) gehören bis zu einem gewissen Grade zu den Arbeitern in edlen Metallen, weil die segmenta, die sie auf Kleiderstoffen aufnähten, gewöhnlich aus goldenen oder silbernen Broderien oder gar aus Gold- und Silberplättchen bestanden). Ihr Gewerbe wird doch mit größerem Recht zu der Bekleidungsindustrie gerechnet. -- Über den Beruf des A. Septicius A. J. 1. Salvius de sacra via auri aceptor (Nr. 79) können nur Vermutungen ausgesprochen werden.

In dem Gewerbe der aurifices waren ohne Zweifel in der älteren Zeit die Silberarbeiter einbegriffen oder, richtiger ausgedrückt, der Goldschmied hat auch in Silber gearbeitet. Auch später haben sich natürlich die Goldschmiede mit Silberarbeit beschäftigt. So nennt sich der römische Goldschmied [Ti. Claudius Hymeneus ausdrücklich [au]rarius argentar(ius) (Nr. 76). Ein zweiter, der seine Geschäfte in der basilica vascularia trieb, hieß aurarius et argentarius (Nr. 125).

Aber durch die Liebhaberei der römischen Großen für silbernes Geschirr hat ziemlich früh das Gewerbe der Silberarbeiter sich von dem der Goldschmiede abgelöst (s. unten). Die regelrechte Bezeichnung eines Silberarbeiters wäre argentarius, ein substantiviertes Adjektivum, gebildet von argentum in Analogie mit ferrarius, aerarius und dem freilich wenig gebräuchlichen aurarius. Aber das Wort hatte sich, als das Ge

1) Edict. Diocl. 30, 6. 2) Z. B. Cod. Theod. X 22, 1, a. 374.

3) S. die erschöpfende Zusammenstellung von Allmer bei Allmer-Dissard, Musée de Lyon, Inscriptions antiques II, S. 403 ff. Vgl. auch Blümner, Technol. IV 274 ff. 4) Hierüber s. Blümner, Technol. IV 255 f. In einer Papyrusurkunde aus dem I. Jahrh. werden hárzketa zovóépraizta erwähnt. BGU III 781 IV. 5) So auch Kuehn a. a. O. S. 46.

6) Not. Tiron. p. 160: segmentum, segmentarius. CIL VI 9889: D. Avonio Thalamo segmentario.

7) Val. Max. V, 2, 1: (senatus) permisit quoque his (sc. matronis) purpurea veste et aureis uti segmentis. CIL XIV 2215 Z. 14f.: zona I cum segmentis argenteis. Über die Sache s. Victor Chapot bei Daremberg-Saglio, Dict. des ant. IV 1172ff.

werbe der Silberarbeiter in Rom auftrat, schon lange als Benennung der Geldwechsler, Bankiers und Auktionatoren eingebürgert. Daß diese Benennung auf den allerdings anzunehmenden Zusammenhang zwischen dem Gold- und Silberschmiedgewerbe und dem Wechslergeschäft hinzeige, ist, wie Habel') gegen E. Saglio) und Ruggiero 3) mit Recht hervorhebt, wenig wahrscheinlich. Das Substantivum argentarius ist von argentum = Geld, nicht von argentum Silber gebildet. Wollte man Begriffsverwirrung vermeiden, mußte man also dem Substantivum argentarius die alte Bedeutung belassen und für den Silberarbeiter andere Benennungen schaffen. In der Tat läßt sich in der gesamten Literatur der republikanischen Zeit bei ungemein häufiger Verwendung des Wortes in der Bedeutung Wechsler" oder „Bankier“ keine einzige Stelle nachweisen, wo es „Silberarbeiter" bedeuten würde. In dem von Suetonius (Aug. 70) erwähnten Spottverse, der an der Statue des Octavian in der Zeit der Proskriptionen geschrieben wurde:

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pater argentarius, ego corinthiarius,

liegt nur ein Wortspiel vor. Mit corinthiarius (so wurde der Haussklave genannt, dem in reichen Häusern die Aufbewahrung der „korinthischen" Gefäße oblag, auch a corinthis) zusammengestellt, könnte argentarius die Bedeutung Aufseher der silbernen Gefäße" haben. Zugleich aber liegt darin eine boshafte Anspielung auf den von Sueton (Aug. 3) überlieferten Klatsch, der Vater des Augustus sei Wechsler gewesen. Auch in der Kaiserzeit blieb die Bedeutung Bankier" die vorherrschende. In den literarischen Quellen kommt der argentarius als Silberarbeiter erst bei einem Schriftsteller aus dem vierten Jahrhundert 4), dann aber sehr häufig vor.

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War also das Substantivum argentarius als Benennung des Silberschmiedes nicht zu gebrauchen, so bot sich als der natürlichste Ersatz die Verbindung faber argentarius, in Analogie mit faber aerarius, womit man den Kupferschmied zum Unterschied von aerarius in staatsrechtlichem Sinne bezeichnete. Aber auch dieser Terminus kommt auffallend selten, in der älteren Literatur nur ein einziges Mal 5), auch in den Inschriften nicht sehr oft vor.

Um so häufiger, besonders in Inschriften, ist die Bezeichnung vascularius, vollständiger argentarius vascularius. Marquardt) sieht in

1) Bei Pauly Wiss. II 706. 2) Dict. des Ant. I 406.

3) Dizion. epigr. I 657.

4) Lamprid., Alex. Sev. 24, 5: Bracariorum, linteonum, vitrariorum, pellionum, claustrariorum, argentariorum, aurificum et ceterarum artium vectigal pulcherrimum instituit. Daß das Wort bereits in der von Lampridius zitierten Steuerverordnung des Severus Alexander in dieser Bedeutung gebraucht worden ist, ist möglich, aber keineswegs gesagt. Vgl. dazu K. Hönn, Quellenuntersuchungen zu den Viten des Heliog. und Sev. Alex., 1911, S. 100 mit Anm. 201.

5) Labeo bei Javolenus, Dig. XXXIV 2, 39 pr. 6) Privatleben S. 696.

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den vascularii Händler mit Gebrauchsgeschirren aller Stoffe und will sie von den argentarii vascularii und negotiatores argentarii vascularii unterscheiden. Zu der Herleitung des Wortes würde diese Deutung gut stimmen1). Vasculum bedeutet ja kleines Gefäß“ überhaupt und es werden nicht nur vascula argentea), sondern auch vascula fictilia3) und vascula de materia hederacia erwähnt). In dem diokletianischen Edikt werden vascula diversi generis unter dem aeramentum rubriziert"). Auch macht uns eine stadtrömische Inschrift mit einigen (a)erari vasc(u)l(arii) bekannt). Wenn wir auf einem Grabstein in Capua ... eio Cn. l. . . . vasculario lesen (Nr. 160), so liegt es nahe anzunehmen, daß der Verstorbene mit dem berühmten capuanischen Bronzegeschirr Handel getrieben hat.

Wir haben überhaupt genug Belege dafür, daß man im gewöhnlichen Sprachgebrauch mit einem vascularius, ohne bestimmendes Attribut, einen Händler mit Gefäßen aus edlem Metall verstand 7). Bezeichnend ist die oben erwähnte verstümmelte Inschrift aus Veji (Nr. 125): ... de basilica vascularia aurario et argentario. Von Cicero werden die vascularii mit den caelatores zusammengestellt und als Goldarbeiter bezeichnet 8). Aber da goldene Gefäße verhältnismäßig selten gewesen sein müssen, hat sich das Geschäft der vascularii hauptsächlich auf silberne beschränkt, und da die Silberindustrie vornehmlich die Verfertigung von Gefäßen umfaßte, bekam das Wort vascularius die verallgemeinerte Bedeutung „Silberarbeiter" oder -,,händler". So stellt Labeo den vascularius mit einem faber argentarius zusammen). Auch setzt er den Fall voraus, daß ein vascularius Silberwaren in das Haus eines Kunden zur Auswahl bringt 10). Auf einem unter den im nördlichen Serbien gefundenen, von einem Flavius Nicanus signierten Silberbarren 11) wird der Mann, vermutlich ein Goldschmied von Sirmium, geradezu vascularius genannt: Officina?) Flav(i) Nicani vasc(ulari). Man sieht: mit dem Epitheton vascularius schlechthin 1) Vgl. Corp. Gloss. II 433, 18 ozɛvoróing vascularius. 596, 23: vascularius, vasa vendens.

2) Juven. 9, 141. Plin., n. h. XXX 36. Augustin., civ. dei. VII 4.
3) Plin., n. h. XXV 160. 4) Cato, de agr. 111.

5) Edict. Diocl. 7, 26. 6) CIL VI 9138.

7) Das hat schon Marini ausgesprochen, Atti Arv. I 249. Die Inschrift auf dem Fragment eines großen tönernen Gefäßes aus Poitiers (CIL XIII 10017, 23 c): VLARIPICTA, die mit einiger Wahrscheinlichkeit [vasculari Picta[vi] ergänzt wird, ist nicht auf den Fabrikanten oder Händler, sondern, wie die meisten derartigen nach dem Brennen eingeritzten Inschriften, auf den Besitzer zu beziehen. 8) Cic., Verr. IV 54.

9) Bei Javolenus, Dig. XXXIV 2, 39 pr.: vascularius aut faber argentarius. 10) Bei Ulpian, Dig. XIX 5, 20, 2: Si, cum emere argentum velles, vascularius ad te detulerit et reliquerit, etc.

11) CIL III 6331 a. Vgl. H. Willers, Die römischen Bronzeeimer von Hemmoor, Hannover u. Leipzig 1901, S. 238 f.

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