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gross" bedeutenden Stamme steht, ist zum mindesten wahrscheinlich. Jedenfalls haben ihn die Babylonier so gedeutet, indem sie Gula gewöhnlich als die grosse Herrin") bezeichneten oder sie in wortspielerischer Weise Nin (bezw. Bêlit) ekalli, d. h. „Herrin des Palastes") nannten, wie sie, gleichfalls mit einem Wortspiele, Kallat Escharra, d. h. „Braut Escharras") hiess. Escharra ist hier eine poetische Bezeichnung der Erde, während Gulas Titel „Braut" dem Ninibs als ,,Sohn Escharras") parallel geht. Bei diesen Beiwörtern muss man an Ninibs Eigenschaft als Sohn Bels denken, der seinerseits öfter der Gott von E-kur, „,des Berghauses", heisst. Ekur war ein Name seines Tempels in Nippur und bezeichnete poetisch auch die Erde") oder genauer die Unterwelt, die man sich als einen hohlen Berg vorstellte. Escharra steht in naher Beziehung zu Ekur"), seine Verbindung mit Ninib und Gula weist uns aber noch auf eine andere Seite dieser vielgestaltigen Gottheit hin: sie gehört nämlich als chthonisch dem Unterweltspantheon an. Wir werden noch später sehen), dass das Pantheon Arâlus, d. h. der babylonischen Unterwelt, dem Götterkreise der Erde und den höheren Regionen keineswegs nachstand, und Jeremias $) hat aus bestimmten Stellen in Hymnen es als fast sicher erwiesen, dass Ninib samt seiner Gemahlin Gula eben diesem Arâlupantheon angehört hat. Diese Seite seiner Persönlichkeit knüpft an seine Eigenschaft als Sturmgott an. Ninibs zerstörende Macht bringt ihn mit dem Tode und der Unterwelt in Verbindung, wie auch die Griechen sich die Sturmdämonen aus der Unterwelt aufsteigend dachten.

Nergal.

Dass Nergal sehr häufig in Eigennamen vorkommt, beweist, wie populär sein Kult gewesen sein und wie er sich über seinen Hauptsitz Kutha ausgebreitet haben muss ). So nennt ihn Nebukadnezar I. neben Adad und Nanâ als Gottheiten des Bezirks Namar in oder bei Elam 10), und in Susa gefundene Inschriften bezeugen seinen Kult auch ausserhalb des babylonischen Gebiets. Man ruft ihn zusammen mit Schuschinak, der Hauptgottheit Susas, und Schamasch an 11). Sein heftiger Charakter als Kriegs- und Seuchengott, der sich während dieser zweiten Periode

1) Z. B. Rawlinson III, 43, Kol. IV, 15; I, 70, Kol. IV, 5; Belser, Beitr. zur Assyr. II, 175, Kol. II, 20.

2) Belser a. a. O. 203, Kol. VI, 13.

3) Rawlinson V, Pl. 56, Kol. II, 39.

4) Siehe Rawlinson I, 70, Kol. IV, 1: Ninib, der Sohn Escharras, der er

habene Sohn Enlils. Auch in dem Namen Tukulti-apil-Escharra

5) Jensen, Kosmologie 185 folg.

7) Kap. XXV.

Tukulti-Ninib.

6) Jensen a. a. O. 195 folg.

8) Im Artikel „Ninib“ in Roschers Lexikon III, Sp. 365–366.

9) Siehe oben S. 63.

10) Rawlinson V, 56, Kol. II, 48.

11) Scheil, Textes élamites-sémitiques S. 64.

u. a. aus einer Bemerkung der El-Amarna-Briefe ergibt, Nergals Hand habe Zerstörung ausgeteilt'), führt wie bei Ninib auch bei ihm zu einer Verknüpfung mit der Unterwelt, so dass er im theologischen Systeme der Priester als deren Haupt erscheint 2).

In den Grenzsteininschriften dieser zweiten Periode findet sich Nergal gewöhnlich ebenfalls, wenn auch keineswegs immer, während seine Gemahlin Laz niemals vorkommt. Diese kennen wir überhaupt nur durch die Inschriften des neubabylonischen Herrschers Nebukadnezar II.3) Seine besser bekannte Gemahlin Allatu findet sich in den Texten der zweiten Periode ebenfalls nicht. Das erklärt sich aber dadurch, dass man dieser, als der Hauptgöttin der Unterwelt, Nergal nur aus dem Grunde zum Gemahl gegeben hat, weil man gewohnt war, solches bei jeder Göttin zu tun1). Wir sparen uns daher die Besprechung Allatus für das Kapitel über das Unterweltspantheon auf.

Wir können hiermit unsere Besprechung der Hauptgottheiten aus den Texten der zweiten babylonischen Periode schliessen, obschon wir wegen der geringen Anzahl der wirklich historischen Inschriften für die Vollständigkeit der Liste keine Gewähr übernehmen können. Es ist sogar mehr als wahrscheinlich, dass noch andere Götter und Göttinnen, die während der ersten Periode eine Rolle gespielt haben, diese auch in der zweiten beibehalten haben. So finden wir in einer Inschrift Samsuilunas, des Sohnes Hammurabis, die uralte Göttin Nin-Kharsag, eine Bezeichnung der Belit von Nippur") wieder, wie uns anderweitig schon die altbekannten Gottheiten Nin-girsu, Bau und Za-mal-mal begegnet sind"). Auch die Verwendung noch anderer zur Bildung von Eigennamen spricht für die obige Annahme, wennschon wir bald sehen werden, dass dieses Zeugnis nicht mit dem direkten Vorkommen einer Gottheit in historischen oder Weihinschriften auf einer Stufe steht. In die Namengebung spielen Gewohnheit und andere Umstände hinein, und so wertvoll auch die Zusammensetzung mit Götternamen für die Bestimmung der zahlreichen Lokalkulte ist, so dürfen wir eine Gottheit doch nur dann in den Vordergrund des Pantheons einreihen, wenn wir daneben noch direkte historische Zeugnisse besitzen.

Ehe wir aber zur Besprechung der niederen Gottheiten der zweiten Periode auf Grund der historischen Urkunden im engeren Sinne schreiten, empfiehlt es sich, noch anderes Material zu untersuchen, das uns zum Studium des Pantheons Hammurabis, seiner Nachfolger, sowie späteren Dynastien zu Gebote steht.

1) Nr. 25, 13-14 (Keilinschr. Bibl. V, S. 80).

3) Rawlinson I, 65, Kol. II, 37.

2) Siehe Kap. XXV. 4) Kapitel XXV.

5) King, Hammurabi Pl. 201, Nr. 98, Kol. II, 44; in der semitischen Kolumne Nin-makh (ebenda Nr. 97, Kol. II, 42).

6) Siehe oben S. 97.

IX. Kapitel.

Die Götter in den Tempelverzeichnissen, in den juristischen und kaufmännischen Urkunden sowie in den offiziellen Briefen.

Neben den historischen Texten im engeren Sinne stehen uns noch andere Quellen für das Studium des babylonischen Pantheons zur Verfügung.

Sowohl für die erste wie auch für die zweite Periode besitzen wir jetzt viele Verzeichnisse von Weihgeschenken an die babylonischen Tempel, nebst Tausenden aller möglichen juristischen und kaufmännischen Urkunden. Schon de Sarzec hatte vor einer Reihe von Jahren eine Menge solcher Dokumente in Telloh gefunden, und neuerdings hat man wieder an 30000 Täfelchen aus Tempelarchiven ans Licht gezogen1). In Warka, Abu-Habba und anderswo sind gleichfalls viele Tausende, hauptsächlich aus der zweiten Periode, aufgefunden worden. Dazu kommen höchst wichtige Urkunden, die durch die Ausgrabungen in Susa ans Licht gefördert wurden"). Charakteristisch für diese Schriftstücke ist, dass

1) Araber verkauften viele der gestohlenen Täfelchen an Althändler, und so finden sie sich jetzt in europäischen wie amerikanischen Museen und in Privatsammlungen verstreut. Von Veröffentlichungen über solche seien hier genannt: W. R. Arnold, Ancient Babylonian Temple Records (New-York 1896); H. Radau, Early Babylonian History (New-York 1900, S. 321-434, die E. A. Hoffmann-Sammlung); F. Thureau-Dangin, Tablettes Chaldéennes inédites (Revue d'Assyriologie IV, 70–86, 32 Tafeln) und Notice sur la Troizième collection de Tablettes, découvertes par M. de Sarzec à Tello (Revue d'Assyriologie V, 67-102); G. Reisner, Tempelurkunden aus Telloh (Berlin 1901). Für die zweite Periode haben wir ausserdem Strassmaiers,,Altbabylonische Verträge aus Warka" (V. internat. Orientalistenkongress II, 1, S. 315-363 und 144 Tafeln), B. Meissners,Beiträge zum altbabylonischen Privatrecht" (Leipzig 1893) und die reichhaltigen Veröffentlichungen des Britischen Museums, Cuneiform Texts from Babylonian Tablets in the British Museum, (London 1897-), besonders Parts 4, 6, 7, 8.

2) Veröffentlicht von Scheil, Délégation en Perse, Mém. II und IV, Textes élamites-sémitiques (Paris 1900) und beschrieben von J. de Morgan ib. I, S. 165 bis 182.

in ihnen Götter aus sehr verschiedenen Gründen angerufen werden, so z. B. in Eidschwüren oder zur Bürgschaft gegen etwaige zu erwartende Ansprüche. Ebenso werden in den „Grenzurkunden" oder in den sogenannten,,Freibriefen" die Götter angewiesen, denjenigen zu bestrafen, der eine Urkunde zerstöre oder die in ihr angeführten Rechte und Vorrechte antaste, wobei neben Göttern, auch Könige und Städte mit hineingezogen werden. Ausserdem erscheinen bestimmte Gottheiten als Zeugen bei Verhandlungen, andere werden regelmässig in den Verzeichnissen der Tempelgeschenke erwähnt. Da viele kaufmännische Verhandlungen babylonische Tempel betreffen, so fehlte es auch sonst nicht an Gelegenheiten, den einen oder den anderen Gott zu nennen. Und endlich nehmen die Herrscher in ihren offiziellen Schriftstücken vielfach auf Götter Bezug 1).

Die in diesen Urkunden vorkommenden Eigennamen, welche meist mit dem Namen einer Gottheit zusammengesetzt sind 2), liefern ebenfalls eine bedeutsame Bereicherung des babylonischen Pantheons. Selbstverständlich ist ein Unterschied zu machen zwischen Gottheiten, die in Tempelverzeichnissen und Briefen vorkommen, sich im Texte juristischer Protokolle finden oder als Schutz gegen die Zerstörung der Grenzsteine angerufen werden und solchen, die nur als Bestandteile von Eigennamen bekannt sind. Gottheiten z. B., die thatsächlich von zwei Kontrahenten

1) Vergl. z. B. die von King in Band I und II seiner,,Letters and Inscriptions of Hammurabi" (London 1898-1900) mitgeteilten Briefe Hammurabis und dessen Nachfolger.

2) Die zusammengesetzten theophoren Namen sind entweder zwei- oder dreiteilig. In der älteren Periode und bis über Hammurabi hinaus sind die zweiteiligen vorwiegend; später und in Assyrien fast ausschliesslich die dreiteiligen. Bei den zweiteiligen müssen wir wiederum zwischen solchen unterscheiden, die ursprünglich aus zwei Teilen bestehen und solchen, bei denen die Zweiteiligkeit aus Abkürzung entsteht. Der Gottesname steht bei den zweiteiligen an erster oder zweiter Stelle, bei den dreiteiligen an erster, zweiter oder dritter Stelle. Als zweiter Bestandteil finden wir entweder ein Nomen oder eine Verbalform, und zuweilen eine Partikel. Das Nomen enthält eine Aussage über die Gottheit (z. B. Adadscharru Adad ist König) oder stellt das Verhältnis zwischen der Gottheit und dem Individuum dar (z. B. Ischtar-ummija Ischtar ist meine Mutter, Arad-Ea Diener des Ea). Das Verbum erscheint als Praeteritum (selten als Praesens), Imperativ oder als Partizip. Bei den dreiteiligen haben wir gewöhnlich die Reihenfolge Subjekt, Prädikat und Objekt, wobei die Gottheit auch gewöhnlich als Subjekt erscheint. Z. B. Sennacherib Sin-akhe-irba ,,Gott Sin möge die Brüder mehren". Natürlich enthalten viele überhaupt keinen Gottesnamen, doch sind diese dann häufig nur Abkürzungen längerer Namen, in denen ursprünglich ein Gott vorkam. Über den religiösen Inhalt der Namen sowie für Näheres über ihre Bildung siehe Rankes,,Personennamen in den Urkunden der Hammurabidynastie“ (München 1902). Vergl. ferner Vergl. ferner zu den babylonisch-assyrischen Eigennamen Delitzsch, Assyriologische Miszellen (Berichte d. phil.-hist. Klasse d. königl. sächs. Ges. d. Wiss. 1893, S. 183 folg.), Johns, Some secondary Formations in Assyrian Proper Names (Amer. Journal of Sem. Lang. XVIII, 149-166) sowie die umfangreichen Verzeichnisse bei Rawlinson II, 63-64 und Cuneiform Texts Part VI.

in einer bestimmten Absicht angerufen werden, hatten eine wirkliche Bedeutung, und besonders wichtig als eine Übersicht über das ,,aktive“ Pantheon eines Herrschers oder einer Ortschaft gewährend sind die Zusammenstellungen der Hauptgötter, die häufig auf den Grenzsteinen mit ihren interessanten Emblemen 1) vorkommen. Finden wir einige von diesen Göttern in den eigentlichen historischen Texten nicht genannt, so liegt dies lediglich an unserem lückenhaften Material. Das Zeugnis der juristischen Urkunden wiegt in diesem Falle genau so schwer, wie das der historischen Texte. Bei Eigennamen liegt dagegen die Sache anders. Bei der Namengebung spielt die Gewohnheit, wenn nicht die ausschlaggebende, so doch eine sehr wichtige Rolle. Es kann daher vorkommen, dass als Bestandteil eines Namens eine Gottheit erscheint, die aus irgend welchen Gründen gar nicht mehr verehrt ward oder deren Kult wenigstens zu der Zeit, wo uns der Name begegnet, sehr abgenommen hatte. Andererseits können Gottheiten von ganz beschränktem, lediglich lokalem Ansehen, die im theologischen Systeme der Babylonier nur den untergeordneten Rang von Geistern und Dämonen einnehmen, doch noch in Eigennamen vorkommen.

Wir sind in der Tat berechtigt, gerade bei Eigennamen nach Resten der alten Lokalkulte zu forschen, die mit der Zeit durch die natürliche Bevorzugung und das Übergewicht der Hauptkultzentren in den Hintergrund gedrängt wurden. Ja, selbst nachdem der Kult einer lokalen Gottheit gänzlich verschwunden ist, ist es begreiflich, wenn ihr Name noch in den Eigennamen gewisser Familien fortlebt, die aus dem betreffenden Orte stammen oder doch zu ihm Beziehungen hatten. Bedenken wir nun, wie unendlich zahlreich die kleineren Ortschaften bereits während der ersten Periode in Süd- und Nordbabylonien bis nach Elam hinein waren, das, wie wir jetzt durch die Ausgrabungen in Susa wissen, bereits ca. 3500 v. Chr. aufs engste mit den babylonischen Staaten verknüpft war), so ist es durchaus nicht auffällig, wenn wir in den juristischen und offiziellen Urkunden der ersten und zweiten Periode als Bestandteile der Eigennamen eine viel grössere, ja fast verwirrende Anzahl Götter antreffen, als in den historischen Schriften. Während wir z. B. in sämtlichen bis jetzt bekannten historischen und Widmungsinschriften der ersten Periode höchstens einigen dreissig Göttern und Göttinnen begegnen, bietet eine in Susa gefundene hochwichtige Urkunde des Manischtusu, Königs von Kisch, den Scheil wohl zu hoch ca. 4500 v. Chr. ansetzt 3),

1) Die Bedeutung dieser Embleme, die als Göttersymbole anzusehen sind, werden wir am Schlusse des X. Kapitels besprechen.

2) Siehe Scheils Einleitung zu den Textes élamites - sémitiques I, S. VII-XVI und J. de Morgan, Revue archéologique, 3 ème série XL, 149.

3) Veröffentlicht von Scheil a. a. O. S. 6—39. Die teilweise beschädigte Inschrift steht auf einem vierseitigen Obelisk aus schwarzem Diorit und enthält 1500 Zeilen auf 76 Kolumnen. Der Inhalt beschäftigt sich mit der Aneignung einer Jastrow, Religion.

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