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es ihnen bekannt wurde, die griechischen Bischöfe und der Streit ging hin und wieder, als die Feststellung des Symboles mit dem Zusage abermals auf der Synode zu Aachen (809) erfolgte. Der Papst Leo III., von dem Karl der Große die Anerkennung dieses Beschluffes verlangte, billigte zwar die Lehre, nicht aber die Aenderung des Symbols, und ließ, deß zur Urkund, dasselbe, ohne den Zusatz in Erz gegraben, in der Kirche des heiligen Petrus zu Rom aufstellen. Die griechische Kirche jedoch verwarf ausdrücklich auch die Lehre. Seit dem zweiten trullanischen Concil zu Konstantinopel (692) waren auch andere Punkte streitig: die Begränzung der kirchenrechtlichen Kanones unter Ausschließung der römischen Decretalien, der Vorrang des konstantinopolitanischen Patriarchen im Orient, die Ehe der Presbyter und Diakonen, Fasttage, Genuß von Blut und Ersticktem, gemalte Darstellung Christi als Lammes. Versuche zur Einigung schlugen fehl, und im Jahre 1054 fand eine gegenseitige Excommunication statt, so daß von dem an die Kirche in zwei Theile gespalten war, deren jeder sich die Katholicität beimaß.

Nun wäre es wol an der Zeit gewesen, die bisherige Lehre von der Katholicität zu prüfen, auch an ihr wiederum sich selbst zu prüfen. Denn offenbar war beiderseits etwas geschehen, was dem Begriffe der Katholicität nicht entsprach, wie man sich auch nicht ohne Grund gegenseitig vorwarf. Wo lag der Fehler?

Wir werfen einen Blick zurück und gedenken des Verhaltens von Polykarpus und Anicetus und der Aeuß.rungen des Irenäus gegen Victor in dem Osterstreit. Die drei Erstgenannten bewiesen durch That und Wort, daß sie zu unterscheiden wußten zwischen dem, was als ursprünglich Ueberliefertes dem Glauben wesentlich sey, und dem, was als später Entwickeltes in die Ueberlieferung eingegangen war und das Ur

sprüngliche und Wesentliche nicht änderte, mithin Mannigfaltigfeit nnd Freiheit gestattete. Sie hatten diesen Unterschied zwar nur beim kirchlichen Brauch zu machen; wurde man sich seiner aber einmal bewußt, so mußte er seine Anwendung offenbar auch auf Theologumena finden, und man mußte bedenklich werden, ob und wiefern man solche, auch nachdem man sie für richtig erkannt, in die katholische Ueberlieferung aufnehmen. solle, wenn sie nicht in der ursprünglichen Ueberlieferung schon ausdrücklich nachzuweisen oder zu deren reiner Erhaltung unerläßlich waren. Das erkannte das Concil zu Ephesus (431) und beschloß deshalb, es solle den Nachkommen nichts zu glauben verordnet werden, als was das heilige, in Christo mit sich selbst übereinstimmende Alterthum der heiligen Väter festgehalten habe. Diese weise Maßhaltung, die Bewahrung dieser Gränzlinie vergaßen aber schon die nächsten Concilien, indem sie einmal über das andere zu nothwendigen Glaubenssäßen neuentwickelte theologische Lehren erhoben, welche, auch wenn sie an sich ganz richtig, dem Glauben gemäß und aus der ursprünglichen Ueberlieferung herausgewachsen waren, doch in dieser Gestalt keineswegs Bestandtheile der einstimmigen UeberLieferung der heiligen Väter des Alterthums genannt werden konnten. Sehr richtig dagegen, lehrreich und ganz im Sinne des Concils von Ephesus war das Verfahren des Papstes Leo III. Indem er den Saß, daß der heilige Geist nicht bloß vom Vater, sondern vom Vater und Sohne ausgehe, als richtige Lehre anerkannte, ihn jedoch nicht als nothwendigen Glau benssatz in das katholische Bekenntniß aufgenommen wissen wollte, gab er zu, daß auch auf dem Gebiete der kirchlichen Lehre ein Unterschied sey zwischen dem die Katholicität bedingenden Unerläßlichen, und dem darüber Hinausgehenden, worin eine Abweichung von der katholischen Kirche nicht ausschließe.

Wäre dieß klar erkannt, wäre ihm Geltung verschafft worden, der Riß durch die Kirche wäre wieder geheilt, ihre ganze Folgezeit wäre eine andre geworden. Denn jest wäre es an der Zeit gewesen auszusprechen, daß die Katholicität im Festhalten an der apostolischen Ueberlieferung, wie dieselbe aus der heiligen Schrift und dem übereinstimmenden Zeugniß der Väter sich ergebe und in den allgemeinen Bekenntnissen der Kirche niedergelegt sey, bestehe, nicht aber in der Gleichartig. keit solcher Lehren und Bräuche, deren Annahme oder Ablehnung jenes Band der Katholicität nicht alterire. Mit andern Worten: Man mußte anerkennen, daß nur das von den Aposteln wirklich überlieferte Wesentliche und Gegenständliche, nicht aber dessen spätere Znrechtlegung und Weitergestaltung in Brauch und Lehre, das wahrhaft Katholische sey, das was immer, überall und von Allen gehalten worden; und daß daher die Katholicität der Kirche nicht aufgehoben oder verlegt werde, wenn, bei unverrückter allgemeiner Festhaltung jener gemeinsamen Grundlage, in den darüber hinausgreifenden Lehren und Bräuchen eine Verschiedenheit und Mannigfaltigkeit unter einzelnen Theilen der Kirche herrsche. Diese Berechtigung des Mannigfaltigen war es, welche Vincentius von Lerinum nicht erkannt hatte, welche auch im Jahre 1054 der römische Papst Leo IX. und der griechische Patriarch Michael Cerularius nicht anerkennen wollten, indem sie durch die gegenseitige Excommunication die Spaltung der Christenheit in eine lateinische und eine griechische Kirche vervollständigten und befestigten.

So war denn allerdings auf beiden Seiten gefehlt. Man hatte auf beiden Seiten verkannt, worin das Wesen der Katholicität bestehe. Gleichwol nannte man sich da wie drüben katholisch, und was mehr ist, man that dieß mit Recht. Denn ungeachtet der Verschiedenheit in Lehre und Brauch, waren

beide Theile bei Festhaltung der altapostolischen Ueberlieferung geblieben. Hierin waren sie einig.

Hatten aber die Abweichungen in jenen Stücken beide Theile bis zum Auffagen der Gemeinschaft fortgetrieben, so verstand es sich von selbst, daß sie nun auch die Einheit der Verfassung und des kirchlichen Regiments aufgaben, damit in ihrem äußerlichen Wesen auseinandertraten und in sofern fortan zwei Kirchen bildeten. Nun entstand die Frage, ob dieß mit der Katholicität vereinbar sey, und das war doch am Ende nicht zu leugnen, obgleich jede der beiden Kirchen die Katholicität für sich ausschließlich in Anspruch nahm und sie der anderen nur bedingungsweise zugestehen wollte. Allein die Thatsache war da; es bestanden zwei gänzlich von einander gesonderte Kirchen, deren jede sich der Festhaltung der apostolischen Ueberlieferung rühmen konnte. Daraus hätte man zweierlei lernen sollen. Zuerst, daß die Kirche nicht aufhört, katholisch, d. h. ein Ganzes, und somit auch eine innerliche Einheit zu bleiben, auch wenn sie äußerlich in verschiedene, besonders verfaßte Einheiten auseinandergeht. Jezt war es Zeit, sich des Ignatianischen Spruches zu erinnern, daß die katholische Kirche sey, wo Christus ist; daß in Ihm, vem Haupte, Alles zusammengefasset sey zu Einem Ganzen, was ihn habe und in ihm sey; daß, wie schon Paulus gesagt hat, er wisse nichts als Christum, so auch die ganze apostolische Ueberlieferung, wie sie das einhellige Zeugniß der Schrift und der alten Väter lehrte, nur deßhalb durch ihre gläubige Annahme die Kirche zur katholischen, zu Einem Ganzen mache, weil sie die Vermittlung ist, daß alle Gläubigen wirklich in und an Christo find. Denn hierin besteht das Wesen der Katholicität und auch die wesentliche Einheit der Kirche; welche Einheit in der äußerlichen mehren oder minderen Gleichheit der secundären Lehre, der Bräuche und der Verfassung nur ihren entsprechen

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den Ausdruck sucht. Aber und das hätte man zweitens lernen sollen - nur insofern ist die Kirche unfehlbar und eine Säule und Grundfeste der Wahrheit, als sie hat und hält, was ihr von Anfang an gegeben ist, nehmlich die volle reine apostolische Ueberlieferung; nur sofern sie darin lebt, wird sie von dem untrüglichen Gottesgeiste geleitet. Das später Ausgestaltete in Lehre, Brauch und Verfassung, das die Eine katholische Kirche in verschiedene äußerliche Kirchen trennte, konnte, wenn sie doch wirklich, wesentlich und innerlich die Eine katholische Kirche Christi blieb, nicht das Katholische, nicht das Unfehlbare seyn.

Wäre dieß in der Kirche anerkannt worden, ehe es zu jener Spaltung fam, es wäre weder zu dieser, noch zu einer weiteren gekommen. Aber es war bereits gar Manches in die kirchliche Ueberlieferung eingedrungen und zum Theil auch bestimmt anerkannt worden, das über den Kreis dessen hinausging, was immer, überall und von Allen geglaubt worden, was nachweislich apostolische Ueberlieferung war. Das Eindringen solcher Bestandtheile wird schon um das vierte Jahrhundert hin bemerkbar. Verschiedenes davon ist von der morgenländischen Kirche bereits mithinübergenommen. Von ferneren Zuthaten solcher Art hat sich dieselbe frei erhalten. Die lateinische Kirche aber ließ in dieser Weise die Ueberlieferung ferner anwachsen. Vieles war in dieselbe schon eingeführt, Anderes drohte sich festzusehen, als in dem deutschen Theile dieser Kirche eine starke Bewegung entstand, welche sie in dieser Beziehung zur Selbstkritik, zu einer Läuterung der Gesammtüberlieferung an der altapostolischen Ucberlieferung aufforderte.

Die sogenannten reformatorischen Bestrebungen, die feit Mitte des vierzehnten Jahrhunderts in England, Böhmen, Niederlanden und Toscana aufgetaucht, hatten alle diese Selbstkritik, diese Selbstläuterung der lateinischen Kirche an ihrer

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