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heiten Anspruch auf allseitige und unbedingte Anerkennung haben;

2) daß nicht bloß die wissenschaftliche, auf Vernunft und Erfah= rung sich stüßende Forschung, sondern auch das unmittelbare, noch nicht zu völlig klarem Bewußtsein entwickelte Gefühl, wenn auch nur in vorahnender Weise, das Wahre zu erfassen vermag, und daß daher die Wissenschaft nicht berechtigt ist, derartige Gefühlsanschauungen bloß darum, weil sie dieselben von ihrem dermaligen Standpunkte weder beweisen, noch widerlegen kann, ohne Weiteres zu verwerfen oder zu ignoriren, sondern vielmehr verpflichtet ist, sie nach dem Maaße ihrer religiösen, ästhetischen, ethischen und historischen Bedeutsamkeit auch als würdige und der Lösung dringend bedürftige Probleme für die wissenschaftliche Forschung anzuerkennen;

3) daß die Wahrheit zwar ihrem Wesen nach nur eine und in allen ihr entsprechenden Gedanken eine vollkommen übereinstimmende, gleichwohl aber in ihrer Form einer unendlich verschiedenen Fassung und Einkleidung fähig ist, daß unter den verschiedenen Formen, welche sich zur Darstellung eignen, die wissenschaftliche Form zwar die vollkommenste und schließlich unwiderstehlichste, aber keineswegs auch die allgemein verständlichste und leichtest erfaßbare ist, und daß es daher ebensowohl im Interesse der Wahrheit selbst, wie im Interesse der nach ihr verlangenden Menschheit liegt, wenn dieselbe demjenigen Theil der Menschheit, der für die Erfassung der rein wissenschaftlichen Form noch nicht reif oder gerade nicht in der dazu erforderlichen Gemüthsverfassung ist, auch in solchen Formen geboten wird, in welchen sie zwar nur bildlich und symbolisch zur Erscheinung gelangt, aber dafür um so mächtiger auf Anschauung, Gemüth und Charakter zu wirken vermag.

Jeder Unbefangene wird zugestehen, daß in diesen Forderungen nichts enthalten ist, was unerfüllbar wäre oder was von der Religion einerseits und der Wissenschaft andererseits nur mit Preisgebung irgend eines unabtrennbar mit ihrem Wesen verwachsenen Momentes erfüllt werden könnte; denn der einen wie der anderen wird ja nur

Das aufzugeben zugemuthet, was sie entweder nicht mehr oder noch nicht zu behaupten vermag, und der einen wie der andern ist eine volle Freiheit der Entwicklung in allem Dem gestattet, was noch dem Bereich der ungelösten Probleme angehört. Beide also haben einander schlechterdings nur solche Concessionen zu machen, welche in ihrer beiderseitigen Natur begründet und durch die Rücksicht auf unabänderliche Thatsachen unabweisbar geboten sind.

Seitens der Wissenschaft dürfte auch gegen diese Forderungen kaum ein Widerspruch erhoben werden. Wenn aber die Kirche nach ihren bisherigen Principien dieselben für unannehmbar erklären muß, so liegt eben hierin der Beweis, daß es sich bei ihr nicht um die Wahrung der Religion und Sittlichkeit, sondern nur um die Durchsetzung ihrer weltherrschaftlichen Gelüste handelt. Die Kirche selbst zu irgend einem Zugeständniß der Wissenschaft gegenüber zu bewegen, wird daher, so lange für sie auch nur noch ein Schimmer von Hoffnung auf Verwirklichung ihrer Pläne besteht, nie und nimmer gelingen; vielmehr wird sie, wie bisher, auch den billigsten Forderungen stets ein hartnäckiges Non possumus entgegenstellen oder sich höchstens zu also verclausulirten und vieldeutigen Concessionen bequemen, daß sie dieselben in jedem geeigneten Augenblick wieder zurücknehmen kann.

Darauf also, die Kirche als solche von der Möglichkeit, Nothwendigkeit und Heilsamkeit einer Einigung der religiösen und wissenschaftlichen Weltanschauung überzeugen zu wollen, muß von vornherein verzichtet werden. Um so nothwendiger aber ist es daher, diese Ueberzeugung im Volke zur Geltung zu bringen, und namentlich in allen denjenigen Kreisen, welche noch mehr oder minder in den von der Kirche verbreiteten Vorstellungen befangen sind, die Einsicht zu verbreiten, daß mit dem Aufgeben gewisser Kirchenlehren keineswegs auch die Religion und das Christenthum gefährdet sei, daß vielmehr gerade diejenigen Kirchenlehren, auf deren Festhaltung die Kirche selbst das größte Gewicht legt, mit der ächt christlichen Religiosität und Sittlichkeit in unvereinbarem Widerspruch stehen, mithin das ächte und wahre Christenthum nur dadurch wiederzuerlangen ist, wenn es von solchen Schlacken gereinigt und auf seinen wesentlichen Gehalt zurückgeführt wird, der sich trotz seiner ver

schiedenen Form mit den zweifellosen Wahrheiten der Wissenschaft im befriedigendsten Einklang befindet.

Indem wir, soweit es im Bereich unserer Kraft liegt, durch diese Schrift zur Verbreitung dieser Einsicht beizutragen wünschen, erscheint es uns zweckmäßig, zunächst einen allgemeinen Grundriß derjenigen Weltanschauung zu geben, wie sie sich vom gegenwärtigen Standpunkt der exacten und rein empirischen Wissenschaft ergiebt; sodann zweitens zu zeigen, in wie weit sich diese Weltanschauung, ohne daß an den erwiesenen Grundlagen derselben irgendwie gerüttelt zu werden braucht, durch die auch übersinnliche Fragen in ihr Gebiet ziehende Philosophie zu einer dem religiösen Bedürfniß entschieden nähertretenden Gott- und Weltanschauung erweitern läßt, und endlich drittens nachzuweisen, daß diese beiden wissenschaftlichen Anschauungen nicht nur unter sich, sondern auch mit dem grundwesentlichen Gehalt der religiösen Gott- und Weltanschauung überhaupt und namentlich mit den wesentlichen Grundwahrheiten der ungefälschten Christuslehre insbesondre übereinstimmen, folglich der Unterschied zwischen Wissenschaft und Religion in der That keineswegs ein wesentlicher und absoluter, sondern nur ein formeller und relativer ist, den jeder Mensch ohne Schwierigkeit zu überwinden vermag, sobald er sich zum Bewußtsein bringt, daß verschiedene Formen im Wesentlichen von derselben Bedeutung sein können. Gehen wir zunächst an die erste dieser Aufgaben.

V.

Grundzüge einer Weltanschauung auf naturwissenschaftlicher

Grundlage.

Nach dem gegenwärtigen Standpunkt der Wissenschaft besteht der Inbegriff alles Seins, welchen wir das Weltall oder das Universum nennen, aus einem schlechthin unbegränzten, d. h. sich von jedem beliebigen Punkt aus nach allen möglichen Richtungen unendlich ausbreitenden Raum, in welchem eine unzählbare Vielheit unterscheidbarer und theilbarer, aber zu einander in unaufhörlicher Wechselwirkung und stetigem Zusammenhang stehender Substanzen in ewig wechselnder, aber auch ewig dauernder und nach ewigen Gesetzen geregelter Bewegung begriffen ist.

Als unbegränzt muß der Raum als solcher gedacht werden, nicht bloß weil schlechterdings kein Maaß existirt, auf welches sich seine allseitige Ausdehnung zurückführen ließe, sondern weil es geradezu unmöglich ist, ihn irgendwo als begränzt zu denken: denn indem wir ihm irgendwo eine Gränze zu setzen versuchen, müssen wir nothwendig ein Diesseit oder Zenseit dieser Gränze unterscheiden; das Jenseit dieser Gränze muß aber ebensowohl als Raum gedacht werden, wie das Diesseit. Es ist daher immer nur die Begränzung irgend eines Raumtheiles innerhalb des Raumes, aber nicht eine Begränzung des Raumes selbst möglich. Vermöge seiner absoluten Unbegränztheit ist daher der Raum als das Gebiet einer durchaus freien und unbeschränkten Bewegung zu denken; sofern aber die Zunahme seiner allseitigen unendlichen Ausdehnung von jedem beliebigen Punkte

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in ihm eine vollkommene gleiche, streng einem und demselben Grundgesetz folgende ist, erweist er sich zugleich als ein Bereich, innerhalb dessen jede einzelne, von einem beliebigen Punkte ins Unendliche hinausstrebende Bewegung an die Innehaltung der innerhalb des Raums herrschenden Gesetzmäßigkeit gebunden ist. In und mit dem Raum sind also zugleich die allgemeinsten Vorbedingungen für die beiden grundwesentlichsten Eigenschaften des gesammten Rauminhalts, nämlich eine ihrem Ziel nach schlechthin unbegränzte Freiheit und Möglichkeit einerseits und eine in ihren Wegen fest geregelte Gesetzmäßigkeit und Nothwendigkeit andererseits gegeben. Die wissenschaftliche Ergründung dieser Gesetzmäßigkeit innerhalb jener Freiheit, soweit sie im Bereich rein räumlich oder inhaltslos gedachter Größen besteht, ist Aufgabe der Mathematik. Sie bildet daher ebenso die Vorbedingung für alle übrigen Wissenschaften, wie der Raum selbst für alle Existenzen und Bewegungen in ihm.

Ob auch die im Raum befindliche Substanz schlechthin unbegränzt ist, läßt sich natürlich vom Standpunkt der Erfahrungswissenschaft nicht ermitteln, und auch a priori ist diese Frage nicht endgültig zu entscheiden. Zwar ist der Begriff eines leeren Raumes schwer vorstellbar, aber keineswegs schlechthin undenkbar; vielmehr liegt derselbe dem Begriff einer rein mathematischen Größe stets zu Grunde, und um sich die verschiedene Dichtigkeit verschiedener Substanzen oder einer und derselben Substanz in verschiedenen Aggregatzuständen erklären zu können, scheint die Annahme eines leeren Raumes sogar unvermeidlich zu sein. Im Ganzen also ist mehr Grund vorhanden, die Gesammtmasse dessen, was wir als Substanz betrachten, für begränzt, als für unbegränzt zu halten, oder wenigstens anzunehmen, daß sie nur im Zustande der denkbar höchsten Expansion die Unendlichkeit des unendlichen Raumes theilt, dagegen in dem mehr oder minder comprimirten Zustande ihres thatsächlichen Verhaltens sich auf ein begränztes Raumquantum von bald größerem, bald geringerem Umfange beschränkt. Jedenfalls ist sie aber auch in dieser begränzten Ausdehnung von so unermeßlicher Größe, daß die Gränzen derselben völlig außer dem Bereich des menschlichen Wahrnehmungsvermögens liegen, und wir verfahren daher durchaus der menschlichen Auffassungsweise entsprechend, wenn wir nicht nur

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