ÀҾ˹éÒ˹ѧÊ×Í
PDF
ePub

und Mitwelt damit bei Seite schieben will, dass es sich um Korruptionserscheinungen und sittliche Abweichungen handle. Dazu ist das Tatsachenmaterial zu gross und das ermittelte Gebiet des Vorkommens zu breit, um es wie ein Naturspiel, das als Ausnahme abseits der ewigen Gesetze der Entwickelung stehe, abzutun.

Zu S. 21, A. 3: Gerade von den Australnegern sagt der schwedische Reisende LUMHOLTZ (bei WESTERMARCK a. a. O., S. 160), dass es bei den Eingeborenen von Queensland für die jungen Männer schwer sei, sich mit Frauen zu versorgen, weil die älteren Leute, vermöge ihres grösseren Ansehens, sie fast immer vorwegnehmen. »Diese sind im Besitz der jüngsten und hübschesten Frauen, während ein junger Mann sich glücklich schätzen kann, wenn er einer alten Hexe habhaft wird.<<

Zu S. 23, A. 1: Auch auf Samoa kennt man Ehe auf Zeit, z. B. auf zwei Jahre (B. v. WERNER, Ein deutsches Kriegsschiff in der Südsee, S. 260).

Zu S. 26, A. 4 hinter »S. 150 ff.«: WESTERMARCK a. a. O., S. 38, 39. 42.

Am Schluss derselben Anmerkung: Ähnliches wird uns von dem ostindischen Bergstamm der Hos von E. T. DALTON, descriptive Ethnology of Bengal, Calcutta 1872, S. 196 ff. berichtet.

Zu S. 27, A. 3 hinter »S. 120 ff.«: PERRIN, Reise durch Hindostan, Bd. 2, S. 33 ff.

S. 30, A. 1: VINSON, Voyage à Madagascar, S. 271.

S. 32, A. 1: Wegen der Babylonier vergl. Gesetzbuch des HAMMURABI § 130.

Ebenda A. 2: Vergl. auch DALTON a. a. O., S. 63.

Ebenda A. 5: Vergl. auch PERRIN a. a. O., S. 6. Ebenda A. 7: Auch für Java gilt dasselbe (HELLWALD in TREWENDT'S Handwörterbuch der Zoologie u. s. w., Bd. 4, S. 245). S. 33, A. 2: Wegen der Suaheli NIESE in Zeitschrift, Bd. 16, S. 213.

Ebenda A. 3: CRUICKSHANK, 18 years on the Gold-Coast Bd. 2, S. 192; BEECHAM, Ashantee and the Gold Coast, S. 126. S. 36, A. 2: Über eigentümliche alte Gebräuche auf Korsika, die auf ein von der Familie der jungen Frau ehedem ausgeübtes Recht der Brautnacht zurückdeuten mögen, berichtet GREGOROVIUS in seinem prächtigen Buch über Korsika (Bd. 1, S. 197).

S. 38, A. 6 hinter »S. 23 ff.<: Daneben gab es im alten Babylon noch dem Gott geweihte Tempelmädchen (vergl. Gesetzbuch des HAMMURABI §§ 178 ff.).

S. 41, Z. 13, hinter »scheint als A. 3a: In Russland soll bis in das 19. Jahrhundert hinein ein solches Recht vom Adel in Anspruch genommen sein (KULISCHER im Archiv für Anthropologie, Bd. 11, S. 228 ff.).

S. 43, A. I, Z. I hinter »S. 87«: in seinen Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte, S. 84 ff.

S. 46, Z. I hinter »>Südseeinseln« als Anm. Ia: Über die Samoainseln, wo die alte Sitte noch besteht, aber gern gesehen wird, wenn der Gast sie ablehnt, B. VON WERNER, Ein deutsches Kriegsschiff in der Südsee, S. 260; dort auch S. 425 über die gleiche Gepflogenheit im Bismarck-Archipel. Also im östlichen, wie im westlichen Teil Polynesiens.

S. 49, A. 6, Z. 1 hinter »A. 2«: und WESTERMARCK, Origin of human marriage, S. 89 ff.

S. 53, A. 1: Vergl. auch B. voN WEENER a. a. O., S. 78. 121. S. 56, A. 1: Vergl. auch SPIEGEL, eranische Altertumskunde, S. 678 und R. DARESTE, Etudes d'histoire de droit, S. 107 ff.

S. 57, A. 1: Es scheint dies auf sehr alten Vorstellungen zu beruhen; denn in der Kaiserfamilie der Inkas von Peru heiratete der Thronfolger stets seine älteste leibliche Schwester (R. B. BREHM, das Inka-Reich, Jena 1885, S. 42).

S. 58, A. 4: ERMAN, Ägypten, Bd. 1, S. 221.

S. 59, A. 1: Wegen Hinter-Indiens vergl. Hesse-Wartegg, Siam, S. 36, wonach dort die Königin, die Halbschwester des

Königs ist. Ähnlich konnte im alten Inkastaat von Peru der Herrscher legitime Erben nur von seiner ältesten Schwester erzeugen (MARTENS, ein sozialistischer Grossstaat vor 400 Jahren, S. 55). Auch in Japan bestand wahrscheinlich bis in das 6. Jahrhundert v. Chr. hinein, Geschwisterehe, sodass das Wort Imo zugleich das Weib und die jüngere Schwester bedeutete. (WEIGERT in Mitteilungen der deutschen Gesellschaft für Naturund Völkerkunde Ostasiens, Bd. 5, S. 95).

S. 62, A. 1: Einen Nachhall dieser uralten Vorstellungen hat die Sage der Völker in dem weitverbreiteten Melusinenmythus festgehalten; hier erscheint das Tierweib, das nach Hervorbringung von Nachkommen zu den Ihrigen zurückkehrt, geradezu als Stammmutter berühmter Geschlechter (genaue Nachweise unter Betonung des totemistischen wie mutterrechtlichen Zusammenhangs dieses Mythenkreises bei J. KOHLER, der Ursprung der Melusinensage, Leipzig 1895). Die Sahoneger am roten Meer, unfern von Massaua, nennen sich Abkömmlinge eines gewissen Aa'saor, des Sohnes einer Löwin und Bewohners der Berge (Graf GOBINEAU, Ungleichheit der Menschenrassen, deutsche Übers., Bd. 2, Stuttgart 1899, S. 4 Anm.**)

SCHURTZ (Urge

S. 64, Abs. 1, letzte Zeile als Anm. 2: schichte der Kultur, S. 107 ff., und Altersklassen und Männerbünde, S. 173 ff.) vermutet, dass der Anstoss zur Bildung der Gruppen und zur Gruppenehe in der Sympathie der Gleichalterigen, vor allem der männlichen Jugend zu suchen sei, die sich vielfach in den sogenannten Männerhäusern zu gemeinschaftlichem Leben zusammenfand (so insbesondere in Australien und Südamerika). Hieran ist sicherlich soviel richtig, dass die Gruppenverbände nicht ausschliesslich den Zwecken der Eheverfassung, sondern auch ganz allgemeinen sozialen Zwecken dienten, und dass daher Gründe zu ihrem Ursprung auch in denselben Tatsachen zu suchen sein mögen, die einen wichtigen Einfluss auf die Stammes- und Staatenbildung hatten

[ocr errors]

(vergl. unten, Bd. 3, S. 9). Einseitigkeit zu verfallen denn jede für die Menschheit wichtige Einrichtung hat nicht lediglich einen einzigen Grund ihres Aufkommens, sondern sehr viele Wurzelfäden, weil sie mit den verschiedensten menschlichen Bedürfnissen verquickt ist.

Aber man hüte sich, deswegen in

S. 65, A. 1: Möglich ist, dass auch nicht ohne Einfluss trübe Erfahrungen waren, die man mit der Beschaffenheit der Nachkommenschaft bei Heiraten innerhalb engerer Verbände gemacht haben mochte. Freilich scheint mir die Ansicht der Physiologen über die schlimmen Wirkungen, welche die Innenehe zeitigen soll, in einem gewissen Widerspruch mit der Tatsache zu stehen, dass kräftige und hochbegabte Völker sie, soviel wir wissen, ohne Schaden sehr lange Zeiträume hindurch festgehalten haben.

Ebenda, A. 4 a. E.: und dem Mischlingsvolk der Suaheli (Zeitschrift, Bd. 16, S. 231).

S. 72, A. 2: KRAUSE, Tlinkit-Indianer, S. 130 ff., 312. S. 220: >> Niemals werden die Ehen zwischen Angehörigen desselben Geschlechts oder Stammes geschlossen; der zum Rabenstamm gehörige Tlinkit muss sich eine Frau aus dem Wolfsstamm suchen und umgekehrt.<<

S. 75, A. I, Z. 1 hinter »S. 324 ff.«: PRICHARD, Naturgeschichte des Menschengeschlechts, übersetzt von WAGNER und WILL, Bd. 4, S. 281. 282.

S. 76, A. 1: SCHURTZ, Urgeschichte der Kultur, S. 99 ff. S. 77, A. 8: POWELL, Wanderings in a wild country, London 1884, S. 86.

S. 78, A. 2: Vergl. auch DALTON, Descriptive Ethnology of Bengal, S. 63.

S. 80, A. 6: A. B. ELLIS, Tshispeaking peoples, London 1887, S. 206ff. Bei den Damara gibt es Stämme, die bestimmte Tiere nicht essen dürfen: »Diese Familie isst keine Buschkopfschafe. Da ist hier nebenan die Werft (Dorf) von Humbo, die essen keine Steinböcke. Duiker und Springböcke dürfen

sie essen, aber Steinböcke nicht, dann sterben sie. Da ist die Werft von Haoko, die Familie darf keine Vögel essen. Andere Familien wieder essen keine blauen Ochsen, andere wieder keine gelben« (Windhoeker Anzeiger 1899, Beilage zu No. 32).

S. 81, A. 2: Ebenso vieldeutig ist die Notiz bei TACITUS (Historiae 4, 22), wonach die Feldzeichen der Germanen depromptae silvis lucisque ferarum imagines waren; möglich scheint mir daher auch, dass die von ihm Germania c. 7 erwähnten effigies et signa quaedam detracta lucis ebenfalls Tierbilder waren. Die deutschen Hausgeister als Seelen abgeschiedener Vorfahren gedacht, nahmen Tiergestalt an (SIMROCK, Handbuch der deutschen Mythologie, 3. Aufl., S. 440); ebenso entschweben nach dem Volksglauben die Seelen in Gestalt von Vögeln oder entlaufen aus dem Munde der Schlafenden in Gestalt einer Schlange, Wiesel, Maus (SIMROCK, ebenda, S. 443 ff.). Vergl. auch die Stelle bei THEODOR STORM, Sämtliche Werke, Bd. 5, S. 166: »Es kommt mir mitunter, von einem plötzlichen Gedanken bis zur Vergessenheit der Gegenwart hingenommen zu werden. Im Elternhause sagte dann mein Bruder, des alten Volksglaubens gedenkend: »Stört ihn nicht, seine Maus ist ihm aus dem Mund gesprungen!«

S. 82, A. 2: Vergl. das chinesische Gesetzbuch Ta-TsingLeu-Lée, franz. Übers. v. SAINTE - CROIX, Paris 1812, Bd. 1, S. 191 sect. CVII.

S. 95, A. 5: L. v. RANKE, Serbien und die Türkei im 19. Jahrhundert, S. 35.

S. 100. A. 7: So wird von dieser Völkerschaft auch berichtet: >>Die sterblichen Überreste von Eheleuten werden niemals auf denselben Begräbnisplatz gebracht, weil sie verschiedenen Stämmen angehören. Der Mann wird deshalb im Tod von Frau und Kindern getrennt, da diese zum Stamm der Mutter gehören und ihre Asche daher mit der mütterlichen beigesetzt wird« (DALTON, Descriptive Ethnology of Bengal, S. 56).

« ¡è͹˹éÒ´Óà¹Ô¹¡ÒõèÍ
 »