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viele hunderttausend Seelen herrschen", nur dem Könige verantwortlich sind. Ein Edict, welches die Bestrafung solcher Männer dem Könige vorbehielte, wäre ganz überflüssig gewesen.

Was die Construction betrifft, so erkläre ich den Satz folgendermassen: Tesham yo' bhihâro vâ dando vá [tatra] mayâ [teshâm] svatantratâ kritâ, und fasse atapatiye d. h. *âtmapatyam als ein Substantiv, das nach der Analogie von âdhipatyam und so weiter gebildet ist. Das Wort abhihale beziehe ich nicht auf gerichtliche Entscheidungen oder Klagen, sondern auf die Besteuerung. Abhihri bedeutet für sich nehmen" und abhihara das Wegnehmen". Ersteres kann aber für „Steuern erheben“ und letzteres für „Steuererhebung“ gebraucht werden, vergleiche karam harati „er erhebt Steuern", nîhâra (für nirhára) „Abgabe“, udgrahanam Steuererhebung u. s. w.

3) Dhammayutena nehme ich mit Kern im Sinne von dharma

yuktyâ.

4) Senarts conjecturelle Aenderung chaghamti ist nicht möglich, da die früher angenommene Variante chaghamti nicht existirt und alle die vier vollständigen Versionen laghamti bieten. Laghamti dürfte dem Sanskrit ramghante sie eilen" entsprechen und durch sie sind eifrig" wiederzugeben sein.

Ich stimme mit Senart vollständig darin überein, dass patichal im Sinne von Sanskrit parichar gefasst werden muss, weil im Pali und allen Prakrits pați und seine Vertreter oft für pari stehen. Den Beweis für die Richtigkeit seiner Behauptung in diesem speciellen Falle liefert die Thatsache, dass in der Jaina-Mahârâshṭrî padiyar im Sinne von „dienen“ vorkommt, siehe Jacobi, Ausgewählte Erzählungen in Mahârâshțrî, Glossar sub voce padiyariya.

5) Da es keine anderen Fälle giebt, in denen die Endungen der Neutra an Feminina auf á gehängt werden, so kann ich chhamdamnâni nicht mit Senart für ein Dvandva-Compositum aus chhamda und âmnâ ansehen. Ich erkläre es mit Burnouf als ein Tatpurusha, chhandam jânantîti chhandajňáḥ und verbinde es mit dem Subjecte pulisâni „die Diener". Als Object muss natürlich aus dem vorhergehenden Satze mam ergänzt werden. Die Diener, welche hier gemeint sind, werden die Pativedaka oder delatores sein, die Aśoka Felsenedict VI zufolge in Uebereinstim

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mung mit den Grundsätzen der brahmanischen Râjanîti zur Ueberwachung seiner Beamten, der Pañchs und anderer Corporationen in ausgedehnter Weise benutzte. Wenn es heisst, dass diese Diener kâni einige" (wie mit Senart abzutheilen ist) vermahnen werden, damit die Lajûkas die Gunst des Königs zu gewinnen sich bestreben, so sind mit den Einigen" zunächst die Lajukas selber gemeint, dann aber auch wohl Unterthanen im Allgemeinen, indem Aśoka beabsichtigt, dass die Pațivedakas den Lajûkas bei der Verbreitung des Dharma beistehen und sie durch ihre Hilfe anfeuern sollen, Mit mam-âlâdhayitave vergleiche lajaladhi, Sep. Ed. I. 15 (Dh.). Zu Kern's vortrefflicher Erklärung von chaghamti durch Hindi châh-nâ füge ich hinzu, dass sich das Verb châh in allen tertiären Prakrits findet und demnach sicher zu dem alten arischen Sprachgute gehört.

6) Obschon viyohála dem Sanskrit vgavahara entspricht und dies sehr oft Processe, Rechtsstreitigkeiten" bedeutet, so steht doch nichts im Wege, dem Worte hier die nicht minder gewöhnliche Bedeutung Geschäfte, Amtsgeschäfte" beizulegen, wie die Uebersetzung abhihala durch Steuerangelegenheiten" räthlich macht.

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7) Ava ite (Dh., A.) oder âvâ ite (M. R.) erkläre ich mit Kern und Senart durch yâvad itaḥ, und ich sehe âvuti mit Senart als Vertreter von Sanskrit ayukti an. Mit Bezug auf tilita oder tilita ist zu bemerken, dass tirita im Sanskrit in demselben Sinne gebraucht wird, siehe z. B. Manu IX. 233.

8) Betreffs des Sinnes dieser Stelle kann ich mit meinen Vorgängern nicht übereinstimmen, und ich kann Senart nur in dem einen Punkte beipflichten, dass nijhapayisamti und nijhapayitâ vom Prakrit-Causative von nidhyai (nicht von nikshapayati) abzuleiten sind. Diese Erklärung wird durch den Gebrauch des Wortes nijhati, Säulenedict VII. 2. 8, im Sinne von nididhyasana vollständig gerechtfertigt.

Dagegen kann ich Lassen's Vermuthung über nâtıkavakâni, welche Burnouf, Kern und Senart billigen, nicht annehmen. Die Silben sind nicht als ein Compositum aus na + atika + avakâni anzusehen, sondern in nâtiká va kâni, d. h. jîâtaya eva kâmśchit zu zerlegen. Damit bekommt man drei oft erscheinende

Wörter, die einen guten Sinn geben. Ich kann ferner den früheren Erklärungen der Form nijhapayitâ nicht beistimmen, da dieselben die gut beglaubigte Variante der östlichen Versionen nijhapayitave unberücksichtigt lassen. Nijhapayitave ist ohne Zweifel einer der Infinitive auf tave, die in Aśoka's Inschriften so viel vorkommen. Man muss diese vollständig deutliche Form gebrauchen, um das schwierigere nijhapayitâ zu erklären. Dieses letztere kann auch unter der Voraussetzung, dass tá für tâya steht, als Infinitiv gefasst werden. Und die Zusammenziehung von aya zu a kommt im Pali wirklich vor, z. B. in esanâ für esanâya (E. Müller, Simplified Pali Grammar, p. 67), gerade wie dieselbe für die vedischen Dialecte und die Sprache der späteren Inschriften nachweisbar ist. Endlich kann ich der Erklärung von nâsamtam durch nâsântam nicht beistimmen, da naśântaḥ nicht der Zeitpunkt der Hinrichtung" bedeuten kann, sondern nur náśasya antaḥ ,das Ende der Hinrichtung“ oder naso 'nto yasya tad „das was mit der Hinrichtung endet". Keine dieser Bedeutungen passt. Ich fasse nasamtam desshalb als Vertreter von nûsyamânam den welcher bald hingerichtet werden wird. Das Wort ist somit das Part. Praes. Pass. mit der Bedeutung der unmittelbaren Zukunft. Diese Erklärung ist formell nicht zu beanstanden, da das Passiv in allen Prakrits die Endungen des Activs nehmen kann oder muss.

Nimmt man diese neuen Transliterationen an, so kann man den Satz folgendermassen im Sanskrit übersetzen: jnûtaya eva kâmschit [prâptavadhân] nididhyasayishyanti [tatha] teshâm jîvanâya nâśyamânam vâ nididhyasayitum pâratrikam dânam dâsyanty upavâsam vá karishyanti || Der allgemeine Sinn ist: „Während des Aufschubes von drei Tagen werden die Verwandten den verurtheilten Verbrecher ermahnen in sich zu gehen und seine Gedanken auf sein Seelenheil zu richten; sie werden auch fromme Gaben geben (nicht etwa Bestechungen versuchen) oder fasten, indem sie hoffen, dass das Leben des Verurtheilten durch eine göttliche Fügung zur Belohnung ihres Dharmamangala gerettet werden möge, oder dass der Verurtheilte, wenn er wirklich bald hingerichtet werden muss, noch sich erweichen lasse und sich das himmlische Heil durch aufrichtige Reue erwerbe." Dieser Sinn ist ein ganz

natürlicher, und diese Auffassung hat den Vortheil, dass nun der zwiefache Wunsch des Königs im nächsten Satze seine volle Erklärung findet. Es wird nun deutlich, wesshalb Aśoka sagt, dass die Verurtheilten sich den Himmel gewinnen sollen und dass verschiedene fromme Bräuche, Selbstbezähmung und Freigebigkeit im Volke sich mehren werden. Gegen die frühere Auffassung, welche die frommen Gaben und das Fasten den Verurtheilten selbst zuschreibt, ist noch zu erinnern, dass ein zum Tode verurtheilter indischer Verbrecher nichts zu geben hat. Seine Habe ward confiscirt, gerade wie das früher nach dem englischen Gesetze dem felo passirte. Das geschriebene indische Recht erwähnt zwar nicht immer, dass Confiscation des Vermögens (sarvasvaharana) mit der Todesstrafe verbunden ist. Dass die Sache aber dem Gewohnheitsrechte nach so stand, darüber lassen die indischen Erzählungen keinen Zweifel.

9) Niludhasi pi kâlasi, im Sanskrit niruddhe'pi kâle, das sich in allen Versionen findet, kann nicht geändert werden. Es ist aber gleichbedeutend mit nirodhakale'pi. Gleiche ungenaue Constructionen finden sich im Pali, siehe z. B. Jâtaka I. p. 300, wo sich wiederholt mithyâchúram oder anâchâram chiņṇadivase für anacharacharanadivase findet. Aehnliche idiomatische Wendungen finden sich auch im Sanskrit, siehe Speijer, Sanskrit Syntax § 375.

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ke[.]

tk. pi-cha-kâni [1]
[Vadhi]kukute no-kaṭaviye[;] tuse-sa-
ji[ve][2]... [taviye][:] dave ana[thâ] jive no jhâ
ye-va3) vihisaye-vâ no[3][jhåpetaviye][:]
jivena jive no-pusitaviye[.] Tisu châ-
tammâsîsu1)[4] tisaya[m] pumnama[si]-

sa

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