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savarman).

Diese Methode der Datirung war vom ersten Jahrhunderte vor Christus bis ins dritte Jahrhundert nach Christus in allgemeinem Gebrauche. Das späteste bis jetzt bekannte Beispiel derselben findet sich im Norden in der Math.-Inschr. Serie II No. 39, die aus der Regierungszeit des Gupta-Königs Kumaragupta stammt und im Gupta-Jahre 113 oder 431/2 p. Chr. Kâ[rttikahema]ntamás[e] divase 20 datirt ist. Im Süden kommt sie zuletzt in der erwähnten Kadamba-Inschrift vor, die derselben Zeit angehören wird.

Endlich ist zu bemerken, dass die Eintheilung in drei Jahreszeiten die einzige ist, welche das gemeine Volk der mir bekannten Districte Indiens gebraucht. Die Bauern in Gujarat, sowie alle nicht gelehrte Leute, sprechen nur von unhalo (ushnakála) Sommer", varsádná dehâdâ oder chomásum (chaturmasam) Regenzeit", Siyalo (sitakala) Winter", die Maråthen von unhâlâ, pâvasâlâ (právrish + kâla) und himvâlá (himakála). Weiter im Norden und im Osten habe ich die Ausdrücke dhûpkâl, barakhkâl und sitkal gehört, welche im Ain-î-Akbarî 1) als die gebräuchlichsten genannt werden, oder Corruptionen davon.

Für den Anfang dieser drei Jahreszeiten gibt es zwei verschiedene Ansätze. Die ältesten brahmanischen Autoritäten, die Brahmaņas und einige Srauta-Sutras beginnen den Sommer mit dem Monate Phâlguna, andere Sûtras mit dem Monate Chaitra 2). Somit ergeben sich die zwei folgenden Schemata :

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Die buddistischen Quellen zeigen dieselbe Verschiedenheit. Hiuen Tsiang, Siyuki, vol. II, p. 72 (Beal) behauptet, dass das Jahr nach der heiligen Lehre des Tathagata in drei Jahreszeiten getheilt wird", die heisse, nasse und die kalte, deren Schema mit dem zweiten oben gegebenen stimmt. Der Kanon der südlichen Buddhisten kennt beide Ordnungen. Denn er schreibt für den vasso eine „frühere“ Periode vor, die mit dem Tage nach dem Vollmonde des Ashâḍha

1) Gladwin I, p. 266, siehe Cunningham, Book of Indian Eras p. 3. Vergleiche auch noch Grierson, Bihar Peasant Life, § 1083, und Hillebrandt, Die Sonnenwendfeste, p. 26 f.

2) Siehe Weber, Nakshatra II, p. 329 f.

beginnt, und eine spätere", die einen Monat nach dem Vollmonde des Ashâḍha, d. h. am Tage nach dem Vollmonde des Śrâvana, anfängt. Betreffs dieser „späteren" Periode heisst es ferner, dass sie mit Komudi chûtumâsinî endigt, d. h. mit dem Vollmonde des Karttika, welcher den Schluss des Tertials bildet 1). Beide Stellen setzen, gerade wie die oben citirte aus dem Digha Nikaya, den Gebrauch der alten pûrnimânta Rechnung voraus.

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In den Inschriften der indoskythischen Periode findet sich keine Andeutung darüber, wann die Jahreszeiten begannen. Wenn aber die Ergänzung der erwähnten Gupta-Inschrift (Math.-Inschr., Ser. II Nr. 39) richtig ist, so begann im fünften Jahrhundert p. Chr. der Winter mit Kârttika und war das Schema der Jahreszeiten das ältere unter Nr. I gegebene.

Unter diesen Umständen ist es nicht möglich, die Vollmonde, welche Aśoka mit dem Ausdrucke têsu châtummâsîsu meint, mit Sicherheit zu bestimmen. Es können entweder die der Monate

Phalguna, Âshâḍha und Karttika oder die des Chaitra, Srâvaṇa und Margasirsha sein. Es ist ferner nicht sicher, ob die TertialVollmonde als die letzten Tage der betreffenden Perioden gezählt wurden, oder ob sie in den Anfang derselben fielen. Da indessen die kanonischen Schriften der Buddhisten und die Manusamhitâ der Zeit des Aśoka höchstwahrscheinlich näher stehen als die Brâhmaṇas und die Sútras, so ist die erstere Annahme die wahrscheinlichere. Der vierte in unserer Stelle genannte Vollmond ist der des Taisha oder Pausha, December-Januar. Die Formen tisyam (R.) und tisiyam (M.) sind Locative von tist, welches letztere aus tishya ohne Vriddhi gebildet ist. Mit der Form tisayam (D. S, D. M.), dem Locative von tisâ d. h. tissâ, Sanskrit tishya, ist der erste Theil der vedischen Composita, tishya-pûrnamása zu vergleichen, siehe Weber, op. cit. II. p. 326.

Das Wort dhuvaye, welches vor anuposatham steht, hat ohne Zweifel die Bedeutung des Sanskrit dhruvaya beständig" (siehe B. R. W. unter dhruva) d. h. in allen Monaten. Anuposatham ist durch anu + posatha aufzulösen, und es ist zu beachten, dass Piyadasi für die Fasten- oder Parvan-Tage eine Form gebraucht, die zwischen dem Pali uposatha und dem Jaina-Prakrit posaha steht.

Die Gesammtzahl der Tage, an welchen Aśoka das Tödten und den Verkauf der Fische verbot, beläuft sich auf sechsundfünfzig im Jahre. Es sind:

(1) sechs in jedem der drei Monate, mit welchen eine Jahreszeit begann oder endigte, und im Monate Pausha, nämlich der Neumondstag, der Vollmondstag mit den unmittelbar vorhergehenden und folgenden beiden Tagen, und der achte einer jeden Hälfte, also vierundzwanzig;

1) Sacred Books of the East, vol. XIII, p. 299 f. und p. 324. In der Note zu der zweiten Stelle ist das Wort châturmâsinî unrichtig übersetzt, siehe oben die Stelle aus der Sumangala Vilâsini.

(2) vier in den andern acht Monaten, nämlich die Neu- und Vollmondstage und der achte einer jeden Hälfte, also zweiunddreissig.

Die Gründe, welche Aśoka bewogen sein Verbot für die PosathaTage und für die um das Ende und den Anfang einer jeden Jahreszeit zu geben, sind leicht verständlich. Die Heiligkeit der vier Tage des Mondwechsels bei den Buddhisten und den Jainas ist bekannt. Bei den ersteren sind die Uposathas oder Fastentage die eigentlichen Sabbathe und werden noch jetzt als solche gehalten. Auch bei den Jainas schreibt die Posaha- oder Poshadha-Regel, wie man jetzt sagt, allerlei Observanzen vor. Dasselbe war in alter Zeit bei den orthodoxen Hindus der Fall, von denen die heterodoxen Sectirer in diesem, wie in anderen Fällen, ihre Regeln im Wesentlichen entlehnt haben. Die brahmanischen Sûtras schreiben für die beiden Haupttage, den Neu- und Vollmond, die Darbringung von Opfern vor, die mit Fasten verbunden waren, und diese Tage könnten desshalb ebenso gut Upavasatha- als Parvan-Tage genannt werden. Es findet sich ferner in den Gesetzbüchern 1) eine Anzahl von Regeln, welche für die Parvan-Tage Enhaltsamkeit, Gebet und Götterverehrung 1), sowie das Vermeiden aller Schädigung selbst der Pflanzen 2) vorschreibt. Nach den Commentaren sollen sich die meisten dieser Regeln nur auf die Neu- und Vollmondstage beziehen. Aber die Texte selbst sagen sämmtlich, dass das Gebot der Keuschheit auch für den achten Tag einer jeden Monatshälfte gilt, und es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch die übrigen Regeln in Wirklichkeit für die vier Parvan-Tage gemeint sind. Endlich sind alle vier Parvan-Tage Ruhetage in den brahmanischen Schulen. Alle Gesetzbücher) schreiben vor, dass zu diesen Zeiten das Studium des Veda während eines Tages und einer Nacht unterbrochen werden soll, und sie führen einen Vers an, der die üblen Folgen einer Uebertretung dieses Gebotes darlegt. Indem Aśoka an diesen Tagen eine theilweise amârî anordnete, handelte er nicht blos in Uebereinstimmung mit den Grundsätzen der heterodoxen Sectirer, sondern auch mit den Vorschriften der orthodoxen Lehrer 4).

Es ist ebenso leicht verständlich, wesshalb Aśoka das Verbot für die Tage um das Ende und den Anfang der Jahreszeiten erliess. An den Tertial-Vollmonden wurden gleichfalls hohe Feste gefeiert.

1) Siehe Manu III, 45 und IV, 128, wie auch IV, 150 und 153 und die Parallelstellen in der Synopsis zu meiner Uebersetzung.

2) Vishnu LXXI, 87 sagt:,,Man soll nicht einmal einen Grasshalm abschneiden."

3) Siehe Manu IV, 113-114 und die Parallelstellen in der Synopsis. 4) Theilweise und zeitweilig gültige Verbote zu tödten kommen noch in sehr späten Zeiten vor. So berichten die Satrumjaya-Inschriften, Epigraphia Indica, vol. II, p. 37, dass der Kaiser Akbar auf Bitten des Jinahamsa Sûri Wasserthiere ein Jahr lang zu schonen gebot, sowie dass er von Hîravijaya Sûri bewogen wurde, das Tödten aller Thiere auf sechs Monate zu verbieten.

Die orthodoxen Brahmanen, welche drei heilige Feuer unterhielten, brachten, wie schon erwähnt, ihre Châturmasya-Opfer dar, und die, welche nur ein heiliges Feuer hatten, vollzogen entsprechende Riten. In den brahmanischen Schulen wurden sie als Ferialtage gefeiert 1). Aus der Sumangala Vilâsinî p. 140 (zu den Worten upariprâsâdavaragato) lässt sich entnehmen, dass wenigstens einer dieser Tage, der Vollmondstag des Karttika, ein volksthümliches Fest war. Das Nakshatra, die Conjunction, wurde öffentlich ausgerufen, die Häuser der Stadt wurden geschmückt und die Bürger feierten das Nakshatra durch allerlei Vergnügungen (nakkhatta-kîlam anubhavamânena janena samakinņam hoti). Nach dem Dipavansa, XV. 19, verehrten die Buddhisten an diesem Tage die Reliquien ihrer Heiligen. Aehnliche volksthümliche Feste wird es auch zur Zeit der beiden andern Vollmonde gegeben haben und ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass das śivitische Fest der Jetztzeit am Kârttika sudi 15, das Holi Fest am Phalguna sudi 15, und der streng beobachtete Brauch, Brahmanen am Vollmonde des Kârttika und Ashâḍha zu beschenken, in die frühesten Zeiten zurückgehen oder mit den alten volksthümlichen Tertialfesten in Verbindung stehen.

Schwieriger ist es die Frage zu beantworten, wesshalb Asoka's Verbot sich auf die drei Tage um den Vollmond des Taisha oder Pausha bezieht. Ich möchte indess die Vermuthung wagen, dass dies mit der Feier des Wintersolstizes zusammenhängt, dass vielleicht conventionell am Vollmonde des Pausha gefeiert wurde. Jetzt wird es unter dem Namen Makarasamkrânti nicht am Tage des wirklichen Eintritts der Sonne in das Zeichen des Steinbocks, sondern später im Januar gefeiert.

23) Das Wort nagavana „Elephanten-Park" kommt sowohl im Pali als im Sanskrit vor. So heisst es im Chulahatthipadopamasutta, Majjhima Nikaya ed. Trenckner, p. 178:

Seyyatha pi brahmaṇa nágavaniko nagavanam paviseyya, so passeyya nagavane mahantam dighato cha ayatam tiriyam cha vitthatam u. s. w.

Im Sanskrit findet es sich in Bana's Harshacharita 2). Es war ein Vorrecht der indischen Könige, Elephanten zähmen zu lassen und der Verkauf von Elephanten war ein königliches Monopol3). Gewisse Wälder wurden ohne Zweifel zu Aśoka's Zeiten, wie noch jetzt, für die Zucht der Elephanten reservirt und diese sind hier gemeint.

Das zweite Wort kevaṭabhoga ist bis jetzt nicht in der Litteratur nachgewiesen. Sein Sinn ist aber nicht zweifelhaft, da es neben nagavana steht und da es seiner Etymologie nach das was die Fischer benützen" bedeutet. Gewiss sind besondere Teiche, Seen und Theile der Flüsse gemeint, auf welche sich die Gerecht

1) Siehe Manu IV, 119 und die Parallelstellen in der Synopsis.
2) Vergleiche auch die im B. W. unter nagavana citirte Stelle.
3) Siehe Medhátithi zu Manu VIII, 399.

same der Fischer der verschiedenen Städte und Dörfer erstreckten. Solche Reservationen waren ihr bhog, wie man noch jetzt sagen würde.

24) Senart's Erklärung von aṭhamîpakhâye durch pakshasyáshtamyam am achten Tage einer (jeden) Monatshälfte" ist ohne Zweifel richtig. Im Jaina Achârânga-Sûtra II. 15. 17 (p. 125 Jacobi) findet sich ein ganz analoges Compositum dasamipakkheņa „am zehnten Tage der Monatshälfte". Die Stellung der Theile des Compositums ist in nachlässiger Weise umgekehrt, wie in den PrakritDialecten oft geschieht; vergleiche z. B. das Desi-Wort 1) valayabâhu „Armband" für bahuvalaya. Einige Bildungen der Art, wie varabana ein Harnisch" haben sich auch in das Sanskrit eingeschlichen, dessen Grammatik indess bekanntlich auch in gewissen Wörtern die Umstellung der Glieder einer Zusammensetzung erlaubt.

25) Die Tage eines jeden Monats wurden in der alten Zeit sehr gewöhnlich nach dem Nakshatra benannt, mit dem der Mond in Conjunction stand, siehe Note 11 zu dem Sep. Ed. I. Da keine Beschränkung hinzugefügt ist, werden die Tishya- und PunarvasuTage eines jeden Monats zu verstehen sein. Beide gehören zu den punya nakshatra und Tishya wird mitunter als ein Beispiel eines solchen angeführt. Vielleicht ist es, weil es als das Heiligere betrachtet wurde, vor Punarvasu gestellt, das in der Liste der Nakshatra vor Tishya steht. Die Schutzgottheit des Letzteren ist Brihaspati, die des Ersteren Aditi 2).

26) Die Uebersetzung von sudivasa ist nur conjecturell, kann aber mit der etymologischen Bedeutung des Wortes sobhana divasa vertheidigt werden. Diese passt wenigstens zur Bezeichnung von Festen sehr gut. Ich glaube, dass volksthümliche Feste ähnlich der Dasara und der Divâli der Jetztzeit gemeint sind.

27) Senart's Erklärung von nilakhiyati durch nirlakshyate mit der Bedeutung wird castrirt" ist ohne Zweifel richtig. Den Beweis liefert das Desi-Wort 3) nelachchho oder nelachchho ein Eunuch".

28) Nach den Analogien, die sich in den Srauta-Sûtren finden, kann châtummâsipakha der Halbmonat, der mit dem Tertial-Vollmonde verbunden ist" entweder, wie Senart meint, die dunkle Hälfte bezeichnen oder die vorausgehende lichte. Denn Katyayana gebraucht maghipaksha für die dunkle Hälfte des Mâgha und Latyâyana, phalgunipaksha für die lichte Hälfte des Phalguna 4).

29) Nach einer von Weber, Nakshatra II, p. 330 Note 2 citirten Stelle und nach Sankhayana Grihya-Sûtra III. 10, hielten die Brah

1) Hemachandra, Deśikosha VII, 52.

2) Siehe Weber, Nakshatra, II, p. 300.

3) Siehe Hemachandra Desikosha IV, 44 und Paiyalachchhi Vers 235, sowie die Note im Glossar zu letzterem Werke.

4) Siehe die beiden Wörter in B. R. W. und B. W., sowie die Commentare zu den dort und bei Weber, Nakshatra II, 327 citirten Stellen.

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